Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeit

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige betriebliche Mo... / 3 Maßnahmen der betrieblichen Mobilität

Auf der Basis der Analyse lassen sich unternehmensindividuelle Maßnahmen ableiten. Dies erfolgt üblicherweise unternehmensweit, kann aber auch individuell für einzelne Beschäftigte zusammengestellt werden. Dafür kann eine Information über sämtliche Möglichkeiten der betrieblichen Mobilität helfen (als Aushang, Intranet-Information, Information bei einer Betriebsversammlung o...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.5 Förderpflicht

Rz. 88 Arbeitgeber und Betriebsrat sind nicht nur zum Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit verpflichtet, sondern auch zu deren Förderung. Sie müssen daher bei der Gestaltung der betrieblichen Ordnung sowie von Einzelmaßnahmen darauf achten, dass diese nicht nur effizient, sondern auch mit der Möglichkeit jedes einzelnen Arbeitnehmers, seine Persönlichkeit zu entfa...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige betriebliche Mo... / 2.2 Analyse der Dienstreisen und Dienstwege

Die nachhaltigere Entwicklung von Dienstreisen unterliegt einer anderen Logik, da sie direkt durch betriebliche Prozesse und Reiserichtlinien beeinflusst wird. Für die Analyse bieten sich folgende Themen an. Reisestruktur und Ziele: Erfassung der häufigsten Relationen, der Reisedauer und der gewählten Verkehrsmittel (Bahn vs. Pkw vs. Flug). Anlassprüfung: Untersuchung, ob phys...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.4.2 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

Rz. 51 Gemäß § 8 AGG ist die unterschiedliche Behandlung wegen eines Grunds i. S. d. § 1 AGG zulässig, wenn dieser Grund wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern der Zweck rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist. Eine wesentliche und entscheidende berufliche A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.4.4 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen Alters

Rz. 53 § 10 AGG lässt unter den dort genannten Voraussetzungen eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters zu. Die Generalklausel des § 10 Sätze 1 und 2 AGG bestimmt, dass Ungleichbehandlungen wegen des Alters keine Diskriminierung darstellen, sofern sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt sind. Darüber hinaus muss das angewandte Mittel ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.2.6 Religion oder Weltanschauung

Rz. 36 Diese beiden Begriffe weisen erhebliche Unschärfen auf. Kennzeichnend für eine Religion ist der transzendente Bezug des Glaubens. Darunter ist die Eingliederung des Einzelnen in einen jenseitigen, nicht mit von den Menschen gesetzten Maßstäben zu beurteilenden und durch wissenschaftliche Erkenntnisquellen nicht erschöpfend zu erklärenden Zusammenhang zu verstehen. Gesc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.7 Hochsee- und Küstenfischerei (Nr. 7)

Rz. 32 § 3 Nr. 7 GewStG enthält eine Steuerbefreiung für kleine und mittlere Hochsee- und Küstenfischereibetriebe.[1] Dabei handelt es sich um eine sachliche, nicht um eine persönliche Steuerbefreiung. Das KStG enthält keine entsprechende Befreiung. Die GewSt-Befreiung soll die Existenz dieser Betriebe sichern, indem die geringere Steuerbelastung einen Wettbewerbsvorteil geg...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3.4 Besondere Arbeits(zeit)formen

Rz. 39 Kann die Arbeitnehmerin die Arbeitszeit im Rahmen einer Gleitzeitregelung teilweise selbst festlegen, ist ihr einerseits eine größere Rücksichtnahme auf die betrieblichen Belange möglich. Andererseits kann ggf. auch für Stillzeiten außerhalb der Kernarbeitszeit Freistellung zu gewähren sein mit der Folge, dass diese Zeit nicht nachgearbeitet werden muss.[1] Rz. 40 Pra...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2.4 Arbeitsverpflichtung

Rz. 21 Der Freistellungsanspruch besteht nur, wenn die Verpflichtung zur Arbeitsleistung und die Stillzeit tatsächlich kollidieren. § 7 Abs. 2 will den stillenden Müttern nicht allgemein eine Entlastung durch Verminderung ihrer Arbeitszeit gewähren.[1] Eine Freistellung zum Zweck des Stillens kann nur erfolgen, wenn ohne das Stillen eine Arbeitsleistung zu erbringen wäre und...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3.1 Grundsatz

Rz. 23 Es ist Sache der stillenden Frau zu entscheiden, wie oft und wie lange sie ihr Kind stillt. Im Rahmen dieser Entscheidung hat sie allerdings – insbesondere hinsichtlich der Lage der Stillzeiten – auf die Interessen des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen und muss dazu zumutbare organisatorische Maßnahmen ergreifen.[1] Soweit das Stillen außerhalb der Arbeitszeit möglich ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3.3 Mindest- und Sollzeit

Rz. 33 § 7 Abs. 2 konkretisiert die Zeit, die zum Stillen gewährt werden muss. Danach ist stillenden Frauen mindestens eine Stunde täglich – zusammenhängend oder zweimal 30 Minuten – freizugeben. Diese Zeiten sieht das Gesetz jedenfalls bei einer Vollzeittätigkeit und einem Kind, das voll gestillt wird, als mindestens erforderliche Stillzeit an. Sofern während dieser Stillpa...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Umfang der Freistellungspflicht

Rz. 8 Das letzte Wort "sind" des § 7 Abs. 1 Satz 1 steht grammatisch fehlerhaft im Plural. Die Voraussetzung der Erforderlichkeit bezieht sich auf die Zeit, die für die Untersuchungen benötigt wird – und nicht auf die Untersuchungen selbst. Für welche Untersuchungen freizustellen ist, ergibt sich vielmehr aus § 24d SGB V . Danach besteht während der Schwangerschaft sowie bei ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2.2 Alter des Kindes

Rz. 18 Im Gegensatz zu einem – ggf. auf bestimmte Arbeitsumstände bezogenen – Beschäftigungsverbot kann die Freistellung lediglich während der ersten 12 Monate nach der Entbindung beansprucht werden.[1] Damit wird ein sinnvoller Ausgleich der Interessen von Mutter, Kind und Arbeitgeber gefunden.[2] Auch wenn nach den Empfehlungen der Nationalen Stillkommission spätestens zu ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Mitteilungsobliegenheit der stillenden Frau (§ 15 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 28 Nach § 15 Abs. 1 Satz 2 soll eine Frau ihren Arbeitgeber darüber informieren, dass sie stillt. Diese Information dient der tatsächlichen Erfüllung der arbeitgeberseitigen Pflichten gegenüber Stillenden (etwa Verbot der Mehr- und Nachtarbeit (§§ 4 Abs. 1, 5 MuSchG), Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit (§ 6 MuSchG), Gestaltung der Arbeitsbedingungen (§§ 9 ff. MuSchG))....mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 7 und 23 MuSchG – Freistellungsanspruch und Entgeltanspruch – sollen sicherstellen, dass die Schwangere die ihr zustehende ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe tatsächlich wahrnehmen kann und sich davon auch nicht durch drohende wirtschaftliche Nachteile abhalten lässt. In gleicher Weise soll die Mutter die faktische und wirtschaftlich abgesicherte Möglichkeit ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1 Allgemeines

Rz. 13 Nach den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und der Nationalen Stillkommission ist Muttermilch die ideale Nahrung für nahezu alle Säuglinge. Sie ist gut verdaulich und so zusammengesetzt, dass sie im 1. Lebenshalbjahr den Bedarf an Nährstoffen und Flüssigkeit deckt. Das Stillen dient außerdem der Vertiefung der emotionalen Bindung zwischen Mutter und Kind.[1...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.1 Urlaubsanspruch und -gewährung (§§ 1, 3, 7 Abs. 1 BUrlG)

Rz. 14 § 1 BUrlG regelt einen grundsätzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, dessen Mindestdauer gem. § 3 Abs. 1 BUrlG 24 Werktage beträgt. Mangels persönlicher Abhängigkeit des Heimarbeiters bzw. des ihm Gleichgestellten kann dieser die Arbeitszeit grundsätzlich frei bestimmen und disponiert dementsprechend unabhängig vom Auftraggeber. Diese Besonderheit ist hinsic...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
KI: Künstliche Intelligenz ... / 2.2 Personalbetreuung

Großes Potenzial haben Chatbots auch im Bereich des Onboarding-Prozesses. Anstatt seitenweise FAQ, Prozesshandbücher und Unternehmensrichtlinien zu wälzen, könnten neue Mitarbeiter schnell Antworten auf typische Fragen erhalten wie z. B.: Welche Abteilung ist für Forderungen zuständig? Wie kann ich einen Parkplatz beantragen? Wann wird das Gehalt überwiesen? Ein derartiger Chatb...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3.2 Stilltätigkeit

Rz. 30 Die Freistellung ist nur zu gewähren, wenn die Zeit tatsächlich – zumindest auch – zum Stillen (bzw. Abpumpen von Milch) genutzt wird. Kein Anspruch besteht, wenn die Mutter ihr Kind während der Arbeitszeit auf andere Weise füttern oder betreuen möchte, ohne es zu stillen. Rz. 31 Sofern gestillt wird, ist der Freistellungsanspruch nicht auf den reinen Stillvorgang besc...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Slowakei / 2.3.1 Meldung über die nationale Arbeitsaufsichtsbehörde

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in der Slowakei vorübergehend beschäftigt ist, von seinem deutschen Arbeitgeber über das Portal online gemeldet werden. Alternativ kann auch eine Meldung als Formular per E-Mail nip@ip.gov.sk oder per Post an Národný inšpektorát práce Masarykova 10 040 01 Košice übersandt werden. Die Meldung muss vor Beginn der Entsendung vorliegen. Im ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2.1 Stillende Frau

Rz. 15 § 7 Abs. 2 knüpft nicht an Schwangerschaft und Geburt an, sondern dient der Ermöglichung des Stillens und der Rücksichtnahme auf die mit dem Stillen verbundenen körperlichen Belastungen. Damit ist klargestellt, dass – sofern sie stillen – auch Pflegemüttern, Adoptivmüttern oder genetischen Müttern, die das Kind nicht ausgetragen haben, Anspruch auf Stillzeit zu gewähr...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Weitere Informationen auf Verlangen der Aufsichtsbehörde (§ 27 Abs. 2)

Rz. 7 Die Aufsichtsbehörde kann vom Arbeitgeber weitere Angaben verlangen, die sie benötigt, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Dies sind etwa Angaben zu Name und Adresse der betroffenen Frau, zum voraussichtlichen Entbindungstermin, zur Art der Beschäftigung, zu Umfang und Lage der Arbeitszeit, zur Art der Vergütung, zu körperlichen Belastungen während der Arbeit, zum Ergebnis d...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.1 Zweck, Verpflichtung, Aussteller, Form und Inhalt

Rz. 33 Der Arbeitgeber muss sich nicht mit der mündlichen Mitteilung der Arbeitnehmerin über das Vorliegen der Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin bzw. über das Stillen begnügen. Vielmehr kann er die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses bzw. eines Zeugnisses einer Hebamme oder eines Entbindungspflegers verlangen. Er muss diese Forderung nicht begründen...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Keine Nacharbeit

Rz. 4 Die Arbeitnehmerin ist nicht verpflichtet, zusätzliche Arbeitsleistungen zu erbringen, um die Zeit auszugleichen, die durch die Freistellung ausgefallen ist. Die Zeit der Freistellung ist auf die Arbeitszeit anzurechnen und wird wie Arbeitszeit behandelt. Insbesondere zählt sie als Arbeitszeit i.S.d. § 3 ArbZG (Höchstarbeitszeit durchschnittlich 8 Stunden täglich, maxi...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Regelung für Heimarbeiterinnen

Rz. 10 Für eine Heimarbeiterin ist es i.d.R. organisatorisch einfach möglich, die Arbeit zu unterbrechen, um ihr Kind zu stillen. Die Gewährung von Stillpausen ist insofern nicht erforderlich. Die Heimarbeiterin soll aber auch wirtschaftlich in die Lage versetzt werden, die für das Stillen erforderliche Zeit in Anspruch nehmen zu können.[1] § 23 Abs. 2 Satz 1 bietet deshalb ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsbeauftragte / 3 Das Verfahren der Bestellung

Die Betriebsbeauftragten können aus dem Kreis der betriebseigenen Mitarbeiter bestimmt werden, sofern diese die entsprechenden Qualifikationen nachweisen können. Die Beauftragten müssen vom Verantwortlichen geschult werden. Zudem müssen sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt werden. Häufig werden aber auch externe Dritte mit den betroffenen Tätigkeiten beauftragt. ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Höhe der fortzuzahlenden Vergütung

Rz. 6 Die Zeit der Freistellung ist wie Arbeitszeit zu vergüten. Dazu ist festzustellen, wie viel die Arbeitnehmerin verdient hätte, wenn sie nicht gem. § 7 MuSchG von der Arbeitsleistung freigestellt worden wäre. Anders als bei der Berechnung des Mutterschutzlohns ist nicht auf einen Referenzzeitraum abzustellen, sondern gilt das Entgeltausfallprinzip. Die Vergütung entspri...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.8.2 Flexible Verteilung der Arbeitszeit und Mindestlohn

Unklar ist, inwieweit die Regelung des § 2 Abs. 1 MiLoG einer flexiblen Verteilung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit über die Monatsgrenze hinweg entgegensteht. Es stellt sich vorrangig die Frage, ob in Monaten mit einer hohen Stundenleistung dennoch für die geleisteten Stunden der Mindestlohn gezahlt werden muss oder ob die Vereinbarung einer verstetigten Vergütung h...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.8.1 Fälligkeit von Mehrarbeit und Überstunden – Arbeitszeitkonto

§ 2 Abs. 2 MiLoG trifft eine Sonderregelung für Arbeitsstunden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistet werden. Bei derartigen Mehrarbeitsstunden kann die Fälligkeit des Mindestlohns unter bestimmten Voraussetzungen durch Einrichtung eines MiLoG-Arbeitszeitkontos um 12 Monate hinausgeschoben werden. Hinweis Diese besondere gesetzliche Fälligkeitsrege...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.9.4 Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Bereitschaftszeit

Das MiLoG nimmt Bereitschaftszeiten nicht explizit aus. Maßgebliche Zeiteinheit ist die "Arbeitsstunde". Insofern bietet es sich an, den Arbeitszeitbegriff des ArbZG heranzuziehen. Als Arbeitszeit i. S. d. ArbZG mindestlohnrelevant sind danach Bereitschaftszeiten, soweit sie nach der Rechtsprechung als vergütungspflichtige Arbeitszeit anzusehen sind.[1] Entsprechend hat das ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 2.4.3 Bereitschaftsdienst/Rufbereitschaft (§ 2 Abs. 5 und 6 6. PflegeArbbV)

Für Bereitschaftsdienste gilt eine besondere Regelung. Hintergrund dieser speziellen Regelung ist die Entscheidung des BAG[1], wonach das Mindestentgelt nach § 2 der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (PflegeArbbV) vom 15.7.2010 nicht nur für Vollarbeit, sondern auch für Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst zu zahlen ist, weil die Pfleg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.11 Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten

Der Gesetzgeber hat in § 17 Abs. 1 MiLoG erweiterte Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten geregelt. Bereits bisher gelten neben tarifvertraglichen bzw. arbeitsrechtlichen Aufzeichnungsvorschriften (z. B. § 2 Nachweisgesetz) für die Sozialversicherung Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers, mit denen die zutreffende Ermittlung des Arbeitsentgelts nachgewiesen werden mus...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 2.4.4 Mehrurlaub (§ 4 6. PflegeArbbV)

Der Beschäftigte hat Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Erholungsurlaub, der, ausgehend von einer jahresdurchschnittlichen Verteilung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf 5 Tage im Kalenderjahr 2024 jeweils 9 Tage beträgt (Mehrurlaub). Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit im Jahresdurchschnitt auf mehr oder weniger als 5 Tage in der Woche, erhöht oder verring...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.1 Der Anspruch auf Mindestlohn

Nach § 1 MiLoG hat jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns durch den Arbeitgeber. Die Höhe des Mindestlohns kann auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden. Seit dem 1.1.2026 beträgt der Mindestl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.5.1 Ausschlussfristen

Aus der gesetzlichen Regelung ergibt sich, dass eine Ausschlussfrist nicht den Mindestlohn erfassen darf. Auch der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kann in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns einer Ausschlussfrist nicht unterworfen werden, obwohl er auf einer eigenen Anspruchsgrundlage beruht.[1] Dies gilt sowohl für arbeitsvertraglich vereinbarte Ausschlussfr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.7.1 Grundregelung

Einen Rechtsanspruch auf die Zahlung des Mindestlohns haben alle Arbeitnehmer (§ 22 Abs. 1 MiLoG). Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (§ 611a BGB).[1] Ein Arbeitsverhältnis ist geprägt durch (i. d. R.) Erwerbsabsicht, Wei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 4.3 Auswirkungen auf die geringfügigen Beschäftigungen (Minijobs)

Das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie enthält keine gesetzlichen Änderungen bezüglich der Minijobs. Die Änderungen betreffen ausschließlich die kurzfristige Beschäftigung (eine Unterform der geringfügigen Beschäftigung). In der Praxis sind alle Arbeitgeber, die Mitarbeiter im Rahmen eines Minijobs beschäftigt haben, ab 1.1.2015 dazu verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.2 Berechnungszeitraum für den Mindestlohn – Monatsentgelt

Der aktuelle Mindestlohn beträgt 13,90 EUR (ab 1.1.2026). Daraus folgt jedoch nicht, dass bezüglich der Einhaltung des Mindestlohns isoliert auf jede einzelne Arbeitsstunde abzustellen ist. Vielmehr ist maßgebend, dass im jeweiligen Lohnabrechnungszeitraum durchschnittlich der Mindestlohn eingehalten wird.[1] Lohnabrechnungszeitraum im TVöD ist gem. §§ 15 Abs. 1, 24 Abs. 1 TV...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 2.4.1 Mehrarbeit/Überstunden (§ 3 Abs. 2–6 6. PflegeArbbV)

Grundsätzlich ist der Pflegemindestlohn nach § 2 Abs. 1 6. PflegeArbbV spätestens am letzten Bankarbeitstag des Kalendermonats fällig, in dem die Arbeitsleistung zu erbringen war fällig, § 3 Abs. 1 6. PflegeArbbV. Im Übrigen, z. B. bei Überstunden, wird das Mindestentgelt spätestens am letzten Bankarbeitstag des jeweiligen Folgekalendermonats fällig. Um den unterschiedlichen f...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.3 Art der vergütungspflichtigen Arbeitsleistung

Urlaubs-/Feiertagsvergütung Der gesetzliche Mindestlohn gilt nur für tatsächlich geleistete Arbeit,[1] nicht aber für Entgeltfortzahlung und die Berechnung von Urlaubsentgelt.[2] Das heißt aber nicht, dass in Zeiten ohne Arbeitsleistung weniger als der Mindestlohn gezahlt werden darf. Nur die Rechtsgrundlage ist eine andere. Das ergibt sich bei Anwendung der Tarifverträge des...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Lebenslanges Lernen / 3.1 Lernumfeld

Wichtig ist die Unterstützung der Beschäftigten in Bezug auf das Lernen. Hilfreich können Qualifizierungs- und Weiterbildungsplanungen mit entsprechenden Zieldefinitionen sein. Dazu gehört ein gutes Lernumfeld, z. B. die Gestaltung von Lernmöglichkeiten, die konkrete Planung der Methoden zu den verschiedenen Lernzielen bzw. Themen (z. B. Präsenz, Übung, digitales Lernen, Ler...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 2.2 Betrieblicher Geltungsbereich (§ 1 6. PflegeArbbV)

Die Verordnung zum Mindestlohn Pflege gilt für Pflegebetriebe. Dies sind Betriebe oder selbstständige Betriebsabteilungen, die überwiegend ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen oder ambulante Krankenpflegeleistungen für Pflegebedürftige erbringen ("Überwiegensprinzip"). Pflegeleistungen überwiegen dann, wenn die Arbeitnehmer des Pflegebetriebs in der Sum...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 2.3 Persönlicher Geltungsbereich

Zunächst werden sämtliche vom betrieblichen Geltungsbereich erfasste Beschäftigte in den Geltungsbereich einbezogen und im Wege eines Negativkatalogs anschließend bestimmte Beschäftigtengruppen wieder vom Geltungsbereich ausgenommen. Aufgrund des Negativkatalogs sind vom Geltungsbereich ausgenommen Beschäftigte in den Bereichen Verwaltung, Haustechnik, Küche, hauswirtschaftliche ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 2.4.6 Ausschlussfrist

Gemäß § 5 der PflegeArbbV verfallen die Ansprüche auf den Mindestlohn, wenn diese nicht innerhalb von 12 Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden. Verhältnis zum gesetzlichen Mindestlohn Die in der PflegeArbbV festgelegten Grundsätze zur Bemessung des Mindestentgelts in der Pflegebranche gehen gem. § 1 Abs. 3 MiLoG. im Geltungsbereich der Verordnungen dem im ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 4.1 Übersicht über die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen

Allerdings wirkt sich der Mindestlohn in bestimmten Bereichen auf die Sozialversicherung aus: Wird der Mindestlohn nicht eingehalten, kann es bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten zu Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen kommen. Hintergrund ist das Entstehungsprinzip in der Sozialversicherung. Minijobber haben Anspruch auf Tarifentgelt, sie sind vom G...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.9.3 Problem leistungsbezogene Vergütung

Ein weiteres Problem stellt sich, wenn eine leistungsbezogene Vergütung vereinbart worden ist, z. B. Provisionsvereinbarungen bzw. umsatzabhängige Vergütung oder sonstige erfolgsabhängige Vergütung, aber auch durch die Vereinbarung von Stücklohn wie es z. B. bei Akkordlohn-Vereinbarungen üblich ist. Vereinbarung von Stücklöhnen und Akkordlöhnen ist auch nach Einführung des Mi...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Generationsübergreifende Zu... / 4.3.1 Flexible Arbeitszeit

Welche Arbeitszeitmodelle können Sie derzeit anbieten? Welche sind ausbaufähig? Wo sind durch den Unternehmenskontext Grenzen gesetzt, sind diese klar kommuniziert? Inwiefern ist selbstbestimmtes Arbeiten in Ihrem Unternehmenskontext förderbar?mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 72 Einkomme... / 2.1.1.3 Anrechnung in Höhe des Nettoarbeitsentgelts

Rz. 12 Da die Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld bei Arbeitnehmenden auf das Nettoarbeitsentgelt begrenzt ist (vgl. § 66 Abs. 1 Satz 1), wird auf das Übergangsgeld auch nur das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Arbeitsentgelt (Nettoarbeitsentgelt) angerechnet (§ 72 Abs. 1 Nr. 1). Zu den gesetzlichen Abzügen zählen die Lohn- und Kirchensteuer, die Arbeitnehmenden...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung (Anhang 3.4)

Gemäß Anhang 3.4 Abs. 1 und 2 ArbStättV müssen Arbeitsräume, Pausen- und Bereitschaftsräume sowie Unterkünfte möglichst ausreichend Tageslicht erhalten. Arbeitsräume müssen zudem eine Sichtverbindung nach außen haben. Dies gilt möglichst auch für Pausen- und Bereitschaftsräume sowie Unterkünfte. Anhang 3.4 Abs. 5 sieht außerdem vor, dass Arbeitsstätten mit Einrichtungen für...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 2.2 Begriffsbestimmungen (§ 2)

Mit § 2 werden zentrale Begriffe des Arbeitsstättenrechts systematisch definiert und damit vor allem der Anwendungsbereich der Verordnung oder einzelner Vorschriften konkretisiert. Im Zuge der ArbStättV-Novelle 2016 ist nicht nur der Katalog der Begriffsbestimmungen von 5 auf 11 Begriffe erweitert worden. Zugleich ist der Begriff Arbeitsstätte neu gefasst und der Begriff Arb...mehr