Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsvertrag

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Kritik

Rn. 191a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 ME verstößt die strikte Bindung der Deferred Compensation an eine betriebliche Altersversorgung iSd BetrAVG gegen die Grundsätze des steuerlichen Zuflussprinzips. Das BMF-Schreiben (BMF BStBl I 2021, 1050) vermengt unzulässigerweise den Zufluss von Arbeitslohn mit der geplanten späteren Verwendung des Entgelts. Die Verwendung des Geldes, a...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Vergleich im Kündigungsschutzprozess (aus Arbeitnehmersicht)

Rz. 42 Muster 8.9: Vergleich im Kündigungsschutzprozess (aus Arbeitnehmersicht) Muster 8.9: Vergleich im Kündigungsschutzprozess (aus Arbeitnehmersicht) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Aktuelle Situation Ihr Arbeitsverhältnis wurde durch Ihren Arbeitgeber gekündigt. Hiergegen haben Sie eine Kündigungsschutzklage erhoben....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Zuordnungsvermutung (Satz 1)

(1) 1 Eine Personalfunktion ist der Betriebsstätte zuzuordnen, in der die Personalfunktion ausgeübt wird. Rz. 3013 [Autor/Stand] Grundregelung. Eine Personalfunktion ist nach § 4 Abs. 1 Satz 1 BsGaV grundsätzlich derjenigen Betriebsstätte zuzuordnen, in der sie ausgeübt wird. Ausübung ist dabei so zu verstehen, dass sich der die Personalfunktion ausübende Mitarbeiter phys...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ehegattenarbeitsverhältnis

Verwaltungsanweisungen: R 4.8 EStR 2012; H 4.8 EStH 2021. Rn. 56 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Arbeitsverhältnissen zwischen Ehegatten kann die steuerliche Anerkennung nicht schon deswegen versagt werden, weil dem vertraglichen Weisungsrecht unter Ehegatten nicht die Bedeutung wie unter Fremden zukomme, s BVerfGE 13, 318. Ehegattenarbeitsverhältnisse sind nicht nur bei StPfl mit b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Anhangstätigkeiten

Rn. 132 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ebenso wie bei anhaltender Nebentätigkeit jeder Tätigkeitsbereich für sich zu beurteilen ist, s Rn 130f, sind einzelne Aktivitäten gelegentlich einer nichtselbstständigen Arbeit grundsätzlich nur dann in diese Einkunftsart einzubeziehen, wenn der ArbN dienstlichen Obliegenheiten seinem ArbG gegenüber nachkommt. Zu Letzteren gehören auch Neb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 21 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Arbeitslohn wird regelmäßig demjenigen zugerechnet, der die Arbeitsleistung erbringt. "Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind die klassischen Tätigkeitseinkünfte. Das entscheidende Merkmal dieser Einkunftsquelle ist die Teilnahme am Markt durch entgeltliche Nutzung der eigenen Arbeitskraft. Derartige Quellen sind aus der Natur de...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Aufnehmende Konzerneinheit als arbeitsrechtlicher bzw. wirtschaftlicher Arbeitgeber

Rz. 1863 [Autor/Stand] Zivilrechtliche oder wirtschaftliche Arbeitgeberstellung der aufnehmenden Konzerngesellschaft. Die VWG-Arbeitnehmerentsendung gelangen nur auf Entsendungen zur Anwendung, bei denen die aufnehmende Konzerngesellschaft die Voraussetzungen eines zivilrechtlichen oder eines wirtschaftlichen Arbeitgebers erfüllt.[2] Hintergrund ist, dass durch den zivilrech...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff

Rn. 189 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Begriff "Deferred Compensation" bezeichnet eine aufgeschobene Vergütung. Diese Begriffsbestimmung ist aber nicht richtig, weil ein zwischen ArbG und ArbN einvernehmlich verlagertes Gehalt den sofortigen Zufluss und damit eine Versteuerung zur Folge hat, s BFH vom 22.01.1982, III R 135/78 nv. Gemeint ist eine Reduzierung der Vergütung zu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Vermutungen hinsichtlich der Interessenlage

Rz. 1888 [Autor/Stand] Grundsätze für die Bestimmung der Interessenlage. Die durch eine Entsendung veranlassten Aufwendungen sind von der Einheit zu tragen, in deren betrieblichem Interesse die Entsendung erfolgt.[2] Dabei wird unterschieden, ob die Entsendung ausschließlich im betrieblichen Interesse der entsendenden oder der aufnehmenden Konzerngesellschaft erfolgt. Anzutr...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Nachweis- und Mitwirkungspflichten

Rz. 1981 [Autor/Stand] Ermittlung des Sachverhalts durch die Finanzverwaltung. Im Grundsatz ist die Finanzverwaltung nach § 88 Abs. 1 AO zur Ermittlung des "Sachverhalts" einer Arbeitnehmerentsendung von Amts wegen verpflichtet.[2] Soweit die Finanzverwaltung die näheren Umstände einer Arbeitnehmerentsendung nicht abschließend aufklären kann, wird die Finanzverwaltung eine i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zur ersten Tätigkeitsstätte

Rn. 302 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Aufgrund der Rspr des BFH aus dem Jahr 2005 (s BFH BStBl II 2005, 782; 2005, 785; 2005, 788; 2005, 789; 2005, 791) ist das steuerrechtliche Reisekostenrecht neu konzipiert und vereinfacht worden. Grundlage dieser neuen Rspr ist die konsequente Anwendung des objektiven Nettoprinzips. Dies bedeutet, dass die Kosten, die zur Erzielung von Einn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Überlassung von Kfz

Rn. 257 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Überlässt ein ArbG oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter einem ArbN ein Kfz kostenlos zur privaten Benutzung, so handelt es sich hierbei um einen geldwerten Vorteil, der zum stpfl Arbeitslohn gehört und dessen Wert sich nach § 8 Abs 2 EStG bemisst. Er ist in der Höhe anzusetzen, in der dem ArbN durch die Haltung eines eigenen Kf...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Ermittlung des angemessenen Entsendungsaufwands durch betriebsexternen Fremdvergleich

Rz. 1929 [Autor/Stand] Durchführung eines betriebsexternen Fremdvergleichs. Im Rahmen eines betriebsexternen Fremdvergleichs ist festzustellen, welchen Aufwand unabhängige Unternehmen, die unter den gleichen Bedingungen wie die aufnehmende Konzerngesellschaft tätig sind, für einen vergleichbaren Arbeitnehmer tragen. In der Praxis ist allerdings die Umsetzung des betriebsexte...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Abschluss eines Aufhebungsvertrags (aus Arbeitnehmersicht)

Rz. 63 Muster 8.12: Abschluss eines Aufhebungsvertrags (aus Arbeitnehmersicht) Muster 8.12: Abschluss eines Aufhebungsvertrags (aus Arbeitnehmersicht) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Situation vor der Unterschrift unter dem Aufhebungsvertrag Ihr Arbeitgeber hat Ihnen den Abschluss eines Aufhebungsvertrages angeboten. Sie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Entschädigung – Schadensersatz

Rn. 163 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei Abfindungen wegen Auflösung des Dienstverhältnisses durch den ArbG kommt bis Kj 2005 einschließlich Steuerfreiheit nach § 3 Nr 9 EStG aF in Betracht. Das gilt auch für Vorruhestandsleistungen, s BFH BStBl II 1980, 205; BMF BStBl I 1984, 498. Ab Kj 2006 ist die Steuerbefreiung aufgehoben. Bis zum 31.12.2007 gilt eine Übergangsvorschrift, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Art und Dauer der Tätigkeit

Rn. 89 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Werden überwiegend einfache, zB manuelle Arbeiten ohne hohe Berufsqualifikation ausgeführt, wirkt sich das Weisungsrecht wegen des geringen verbleibenden eigenen Gestaltungsspielraumes stärker aus, sodass regelmäßig Nichtselbstständigkeit anzunehmen ist. Das ist beispielsweise bei Reinemachefrauen der Fall, s BFH BStBl II 1975, 297; FG BdW E...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Arbeitnehmer erwartet die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses

Rz. 12 Muster 8.3: Arbeitnehmer erwartet die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses Muster 8.3: Arbeitnehmer erwartet die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Situation vor dem Empfang der Kündigung Sie gehen davon aus, dass Ihr Arbeitgeber in nächster Zeit Ihr Arbeitsverhältnis kündigen w...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Kriterien für die Beurteilung der Interessenlage

Rz. 1892 [Autor/Stand] Zusammenstellung der Kriterien für die Beurteilung der Interessenlage. In Tz. 3.3 der VWG-Arbeitnehmerentsendung hat die Finanzverwaltung die für eine Beurteilung der Interessenlage heranzuziehenden Kriterien zusammengestellt. Aus den von der Finanzverwaltung angeführten Kriterien wird ersichtlich, dass die Interessenlage durch eine Vielzahl von Merkma...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Einzelheiten des wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriffs

Rz. 1867 [Autor/Stand] Voraussetzungen eines wirtschaftlichen Arbeitgebers. Dem Begriff des "wirtschaftlichen Arbeitgebers" liegt die Vorstellung zugrunde, dass ein Unternehmen auch dann eine als Arbeitgeber einzustufende Funktion einnehmen kann, wenn der Arbeitnehmer mit der betreffenden Konzerngesellschaft keinen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat. Insoweit hat der entsandte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Steuerlicher Zufluss

Rn. 190 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach § 11 Abs 1 S 1 EStG sind Einnahmen innerhalb des Kj bezogen, in dem sie dem StPfl zugeflossen sind. Regelungsinhalt des § 11 EStG ist nach der amtlichen Begründung nur die zeitliche Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben (s RStBl 1935, 40). Darunter ist die Zuordnung zu einem bestimmten Kj zu verstehen, denn die Grundlagen für die Festse...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.3.2 Verträge im Rückbezugszeitraum

Tz. 174 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Als Folge der Rückwirkung wird der durch den Einbringenden tats verwirklichte Sachverhalt im Rückbezugszeitraum der aufnehmenden Pers-Ges zugerechnet. Dies bedeutet allerdings nicht, dass für Zwecke der Besteuerung der Übernehmerin alle betrieblichen Vereinbarungen als am rückbezogenen Einbringungsstichtag abgeschlossen gelten. Eine Rückbez...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) ArbN oder Mitunternehmer

Rn. 107 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ob jemand einem Gewerbebetrieb im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses Dienste leistet oder daran im Rahmen eines Gesellschaftsverhältnisses als Mitunternehmer beteiligt ist, hängt davon ab, ob die Würdigung aller Umstände die Annahme rechtfertigt, dass sich der Betreffende wenigstens stillschweigend zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks mit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 21. BMF, Schr. v. 13.10.2010 – IV B 5 - S 1341/08/10003 – DOK 2010/0598886, BStBl. I 2010, 774 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen [Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Ständiger Vertreter (Abs. 1)

(1) Diese Verordnung ist sinngemäß auf ständige Vertreter im Sinne des § 13 der Abgabenordnung anzuwenden. Rz. 3801 [Autor/Stand] Sinngemäße Anwendung der BsGaV. Nach § 1 Abs. 5 Satz 5 ist der AOA auch auf ständige Vertreter anzuwenden (Anm. 2887). § 39 Abs. 1 BsGaV sieht ausdrücklich vor, dass die BsGaV sinngemäß für ständige Vertreter i.S.d. § 13 AO gilt. Die analoge Anw...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste/Verlustabzug / 1.3.5 Private Vermögenssphäre

Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der privaten Vermögenssphäre führt nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2 und Abs. 4 EStG. Von einem Forderungsausfall ist erst dann auszugehen, wenn endgültig feststeht, dass keine weiteren Rückzahlungen mehr erfolge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertrauensarbeitszeit / 2.2 Arbeitszeitgesetzliche Rahmenbedingungen

Die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit, beispielsweise zu Höchstarbeitszeiten oder Arbeit an Sonn- und Feiertagen, gelten ohne Einschränkung auch im Rahmen der Vertrauensarbeitszeit. Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bleibt der Arbeitgeber verantwortlich, auch wenn er die Einteilung der Arbeitszeit dem Arbeitnehmer überlässt. Bei Arbeitszeitverstößen wird daher...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 3.6 Ungeeignete Instrumente

Folgende Instrumente eignen sich in der Praxis nicht zur kurzfristigen Personalkostenreduzierung: das Unterlassen des Abschlusses neuer Zielvereinbarungen (meist dürfte eine Pflicht vereinbart sein, jährlich neue Ziele zu verhandeln. Verweigert der Arbeitgeber solche Gespräche oder setzt unrealistische Ziele, kommt ein Ersatzanspruch des Arbeitnehmers in Betracht, der sich au...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 9 Umgang mit Gehaltsforderungen

Vorangestellt: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf regelmäßige oder sonstige Gehaltserhöhungen, solange die Vergütung des Mitarbeiters über dem Mindestlohnniveau liegt. Ansprüche auf eine Erhöhung des Gehalts können sich lediglich aus vertraglichen Vereinbarungen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen, aber auch aus betrieblicher Übung und Gesamtzusagen ergeben. Sehen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertrauensarbeitszeit / 2.1 Einführung von Vertrauensarbeitszeit

Mangels gesetzlicher Vorgaben zur Ausgestaltung der Vertrauensarbeitszeit sind Arbeitgeber grundsätzlich frei darin, ob und wem sie Vertrauensarbeitszeit als Arbeitszeitmodell anbieten. Eine Zustimmung oder gar Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer ist nicht notwendig, da der Arbeitgeber einseitig auf sein Weisungsrecht hinsichtlich der Arbeitszeit (und ggf. Ort) sowie sein Rech...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 1 Energiesparen unter Einbezug der Mitarbeiter

Grundsätzlich ist es für Arbeitgeber möglich, im Wege des Direktionsrechts Mitarbeiter zu bestimmten Energiesparmaßnahmen zu verpflichten. Hier kommt beispielsweise in Betracht, dass Lichter beim Verlassen des Raumes ausgeschaltet werden müssen, Elektrogeräte nicht im Stand-By-Modus belassen werden dürfen, Maschinen und Anlagen besonders sparsam bedient werden müssen oder allgem...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 2.3 Ausschlussfristen

Der Zeugnisanspruch kann außer wegen Verjährung, Verwirkung oder Unmöglichkeit auch aufgrund einer tariflichen oder vertraglichen Ausschlussfrist erlöschen. Tarifliche Ausschlussklauseln, die nicht auf bestimmte Ansprüche beschränkt sind, umfassen in der Regel auch Zeugnisansprüche.[1] Gleiches gilt auch für Ausschlussklauseln in Arbeitsverträgen, die allgemein gehalten und ...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.4.4 Nutzungsdauer weiterer immaterieller Wirtschaftsgüter

Aufgrund der Schwierigkeiten, die mit der Schätzung der Nutzungsdauer von immateriellen Wirtschaftsgütern verbunden sind, und der Gefahr, dass sich die Nutzungsmöglichkeit schnell verflüchtigen kann, werden in der Literatur Vorschläge unterbreitet, die Abschreibungsdauer generell auf maximal 5 Jahre zu begrenzen.[1] Einen Anhaltspunkt für die Abschreibung von weiteren immater...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 562 Besuch einer Abendschule Der Besuch einer Abendschule kann der Annahme oder dem Antritt einer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.2 Grundlagen

Rz. 245 Der Arbeitsvertrag ist ein privatrechtlicher, sog. gegenseitiger Austauschvertrag zwischen 2 gleichberechtigten Personen, in dem sich der Arbeitnehmer verpflichtet, abhängige, fremdbestimmte oder unselbstständige Arbeit nach Weisung des Arbeitgebers verpflichtet. Im Gegenzug ist der Arbeitgeber zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet. Die Arbeit dient also nicht der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.2 Kündigungsfristen, Kündigungsbeschränkungen, Sonderkündigungsschutz

Rz. 276 Kündigungserklärungen des Arbeitgebers haben grundsätzlich gesetzliche Kündigungsfristen zu beachten. Die gesetzliche Regelkündigungsfrist für Arbeitnehmer, gleich ob sog. Arbeiter oder Angestellter, beträgt 4 Wochen entweder zum Monatsende des Kalendermonats oder zum 15. eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Zu Dienstverhältnissen vgl. § 621 BGB. Beschäftigt der ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Entsendung von Arbeitnehmern

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Arbeitsrechtlich ist "Entsendung" die Weisung des ArbG an den ArbN, im Rahmen des Arbeitsvertrags oder einer ArbN-Überlassung vorübergehend im Ausland und/oder in einem fremden Unternehmen tätig zu werden. Im Recht der > Europäische Union ist die Entsendung von ArbN durch die sog Entsende-RL (RL 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern i...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 3 Literatur/Materialien

Rz. 749 Azmons/Beck, Der Wiedereinstellungsanspruch auf einen Blick – Rechtlicher Umgang und praktische Umsetzung, NZA 2015 S. 1098. Bader, Die Befristung von Arbeitsverträgen zur Vertretung und der Rechtsmissbrauch, NJW 2017 S. 989. ders., Die Betriebsratsanhörung subjektiv determiniert – was folgt daraus?, NJW 2015 S. 1420. Bader-Jörchel, Das Befristungsrecht weiter in Bewegu...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.1 Das Instrument der Sperrzeit im System der Arbeitslosenversicherung

Rz. 38 Die Sperrzeit grenzt das durch die Arbeitslosenversicherung versicherte Risiko ab. Damit ergänzt die Vorschrift insbesondere § 138, worin Anforderungen an die Arbeitslosigkeit definiert werden und Ansprüche an die Möglichkeit der Beendigung des Versicherungsfalles gestellt werden, weil der Arbeitslose grundsätzlich vermittelbar sein muss, also für eine sozialversicher...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.2.2 Arbeitsangebot

Rz. 376 Das Gesetz setzt voraus, dass die abgelehnte Arbeit von der Agentur für Arbeit angeboten worden ist und nicht etwa von einem Jobcenter. Daher kann eine Sperrzeit nicht eintreten, wenn der Arbeitslose sich dazu entschließt, eine selbst aufgespürte zumutbare Beschäftigung nicht anzunehmen, einem vereinbarten Termin für ein Vorstellungsgespräch nicht nachzukommen oder n...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.2.4.4 Nichtantritt der Arbeit

Rz. 419 Der Arbeitslose tritt eine von der Agentur für Arbeit angebotene Arbeit nicht an, wenn er vom Arbeitgeber eingestellt wurde und einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, aber zum vereinbarten Arbeitsbeginn nicht erscheint und dies mit seinem Willen übereinstimmt, der Arbeit nicht nachgehen zu wollen. Damit stimmt auch der Sachverhalt überein, bei dem der Arbeitsvertrag...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.4 Pflichten des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis

Rz. 262c Den Arbeitgeber trifft zunächst die Pflicht einer vertragsgemäßen Beschäftigung des Arbeitnehmers. Muss der Arbeitnehmer diese einklagen, werden damit auch die vereinbarten Entgeltansprüche i. S. der ersten Stufe einer Ausschlussfrist geltend gemacht (BAG, Urteil v. 18.9.2019, 5 AZR 240/18). Verletzt der Arbeitgeber seine arbeitsvertraglichen Pflichten, kann daraus f...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.2.4.2 Verhinderung ohne Vorstellungsgespräch

Rz. 402 Unvollständige Bewerbungsunterlagen werden im Regelfall nicht dafür ausreichen, eine sperrzeitrelevante konkludente Arbeitsablehnung festzustellen. Fehlende Beratungsunterlagen können nachgereicht werden. Rz. 403 Die Anbahnung einer Beschäftigung wird auch dadurch verhindert, dass sich der Arbeitslose nicht rechtzeitig um ein Vorstellungsgespräch bemüht. Davon dürfte ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.3 Pflichten des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis

Rz. 251 Ein Arbeitnehmer muss die Arbeitsleistung im Zweifel in Person erbringen, er kann sich keines Ersatzmannes bedienen. Durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers werden der Ort, die Art und die Zeit der Arbeitsleistung konkretisiert. Der Arbeitgeber hat sein Weisungsrecht nach billigem Ermessen auszuüben. Eine Verletzung der Arbeitspflicht durch den Arbeitnehmer wird dur...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.4 Einzelne außerordentliche Kündigungsgründe des Arbeitgebers

Rz. 355 Unter Berücksichtigung der notwendigen Einzelfallentscheidung, der Interessenabwägung und der Anlegung des Maßstabes der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit für den Arbeitgeber wird nachfolgend allein darauf abgestellt, ob Sachverhalte an sich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen können oder nicht. Dabei sind bei Ausschluss der ordent...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.2.4.1 Grundlagen

Rz. 393 Dass die Verhinderung der Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses zu den Sperrzeitsachverhalten bei Arbeitsablehnung gehört, hat wohl im Gesetz nur klarstellende Bedeutung. Erfasst werden Fälle, in denen der Arbeitslose Vermittlungsvorschläge nicht aufgreift, keinen Vorstellungstermin vereinbart oder ein solches Vorstellungsgespräch versäumt wie auch Fälle, in de...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.2.2.3 Kausalität bei Verlust des Arbeitsplatzes nach arbeitsvertragswidrigem Verhalten

Rz. 100 Auch im Falle eines arbeitsvertragswidrigen Verhaltens, durch das der Arbeitslose Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch die Arbeitslosigkeit zumindest grobfahrlässig herbeigeführt hat, muss das Verhalten des Arbeitnehmers hierfür ursächlich gewesen sein. Das ist bei verhaltensbedingten Kündigungen meist der Fall. Rz. 101 Hatte der A...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.3.1 Betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber

Rz. 145 Die Agentur für Arbeit hat nach der Feststellung, dass eine Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht stattgefunden hat, zu prüfen, ob Arbeitslosigkeit durch eine einseitige Kündigung durch den Arbeitgeber ohne mitwirkende Handlungen des Arbeitnehmers herbeigeführt worden ist oder sich aus dem tatsächlichen Geschehensablauf Hinweise auf eine Auflösungsvereinbarung ergeb...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.2 Arbeitsaufgabe bei Kündigung und anderen einseitigen Erklärungen durch den Arbeitnehmer

Rz. 139 Ein klassischer Fall der Arbeitsaufgabe i. S. v. Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ist die Eigenkündigung zur Lösung des Beschäftigungsverhältnisses, die zum Eintritt von Arbeitslosigkeit führt. Darum handelt es sich stets bei der Kündigung eines laufenden Arbeitsvertrages, auf dem das Beschäftigungsverhältnis beruht, nicht aber bei einem Nichtantritt einer von der Agentur für Arb...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.7 Eintritt der Sperrzeit

Rz. 654 Mit dem Beginn der Sperrzeit wird ihr Eintritt beschrieben. Den regelt Abs. 2 abschließend. Die Sperrzeit tritt kraft Gesetzes ein. Sie beginnt grundsätzlich am Tag nach dem Ereignis, das den Eintritt der Sperrzeit begründet (Abs. 2 Satz 1). Eine Konkurrenz zu anderen Ruhenstatbeständen besteht nicht. D.h., dass eine Sperrzeit auch zeitgleich mit anderen Ruhenstatbes...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.3 Wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung

Rz. 350 Ob für die ausgesprochene außerordentliche Kündigung ein wichtiger Grund vorliegt, prüft die Arbeitsgerichtsbarkeit in 2 Stufen. Zunächst ist relevant, ob die Tatsachen, auf die der Arbeitgeber seine außerordentliche Kündigung stützt, an sich geeignet sind, als wichtiger Grund nach § 626 BGB herangezogen zu werden, z. B. eine sexuelle Belästigung i. S. v. § 3 Abs. 4 ...mehr