Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsvertrag

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 3.4 Entsendung im Konzern

Das Gesetz nennt die betriebliche Einrichtung eines Konzernunternehmens als ausdrückliche Möglichkeit einer ersten Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers.[1] Wie bei anderen arbeitgeberfremden betrieblichen Einrichtungen ist auch hier eine dauerhafte arbeitsrechtliche oder zeitliche Zuordnung zum aufnehmenden Konzernunternehmen Voraussetzung für eine dortige erste Tätigkeitsstät...mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 1.3.1 Begriff

Als erste Tätigkeitstätte nennt das Gesetz die ortsfeste betriebliche Einrichtung des lohnsteuerlichen Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens i. S. v. § 15 AktG oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten (z. B. Kunde, Entleiher), der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist.[1] Damit ist gesetzlich festgeschrieben, dass auch andere ortsfeste betriebliche Einrichtungen ...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 2.4.1 Arbeitsrechtliche Zuordnung

Bei der arbeitsrechtlichen Zuordnung bestimmt der Arbeitgeber aufgrund seines Weisungsrechts, wo der Arbeitnehmer tätig wird. Dieser arbeitsrechtlichen Zuordnung zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung schließt sich das Steuerrecht an. Dies gilt unabhängig davon, ob die arbeitsrechtlichen Festlegungen schriftlich oder mündlich erteilt werden.[1] Diese Zuordnung durch d...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 3.3 Leiharbeitsverhältnisse

Wegen der bei Leiharbeitsverhältnissen bestehenden Besonderheit, dass der tatsächliche Einsatzort und der Ort des Verleiharbeitgebers auseinanderfallen, ist die Prüfung der ersten Tätigkeitsstätte nicht nur arbeitgeberbezogen, sondern auch entleiherbezogen vorzunehmen. Die erste Tätigkeitsstätte kann der Leiharbeitnehmer zum einen bei der Verleihfirma begründen, wenn er sein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Au-pair-Beschäftigung / 2 Vertrag

Das Au-Pair-Verhältnis ist in einem schriftlichen Vertrag zwischen der Gastfamilie und dem Au-Pair zu regeln.[1] Die Au-pair-Beschäftigung, deren Dauer zunächst nicht mehr als ein Jahr betragen darf, kann auf eine Dauer von bis zu 2 Jahren verlängert werden.[2] Von der Bundesagentur für Arbeit wird ein Mustervertrag für Au-Pair-Verhältnisse bereitgestellt.[3] Hierin werden die...mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 1.3.3 Weiträumiges Tätigkeitsgebiet

Soll der Arbeitnehmer aufgrund der Weisungen des Arbeitgebers seine berufliche Tätigkeit typischerweise arbeitstäglich in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet ausüben, findet für die Fahrten von der Wohnung zu diesem Tätigkeitsgebiet generell die Entfernungspauschale Anwendung. Ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet liegt in ­Abgrenzung zur ersten Tätigkeitsstätte vor, wenn die ve...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 3.1 Mehrere Tätigkeitsstätten

Der Arbeitnehmer kann pro Dienstverhältnis maximal eine erste Tätigkeitsstätte haben. Nur wenn der Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungen ausübt, sind mehrere erste Tätigkeitsstätten möglich. Befinden sich auf einem Betriebsgelände mehrere ortsfeste betriebliche Einrichtungen, handelt es sich nur um eine Tätigkeitsstätte. Erfüllen aufgrund der zeitlichen Zuordnungsregel mehrer...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 2.2 Ortsfeste betriebliche Einrichtung

Nach der vom Gesetzgeber vorgenommenen Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte kommen hierfür nur ortsfeste betriebliche Einrichtungen infrage. Ortsfeste Einrichtungen sind räumlich zusammengefasste Sachmittel, die der Tätigkeit des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten dienen und mit dem Erdboden fest verbunden bzw. dazu b...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 3 Einstellung im neugegründeten Unternehmen (§ 14 Abs. 2a TzBfG)

Im Rahmen des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt (Agenda 2010) hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab 1.1.2004 die Möglichkeiten der Befristung ohne Sachgrund noch einmal ausgeweitet, indem er durch Einfügung des § 14 Abs. 2a TzBfG eine besondere Regelung für neu gegründete Unternehmen geschaffen hat. Nach dieser Regelung ist es zulässig, in den ersten 4 Jahren nach der Gründun...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / Zusammenfassung

Überblick Zur Förderung der Beschäftigung sieht das Teilzeit- und Befristungsgesetz vor, befristete Arbeitsverträge auch ohne sachlichen Grund abzuschließen. Voraussetzung hierfür ist, dass zwischen dem Arbeitnehmer und demselben Arbeitgeber nicht schon zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat und die Höchstbefristungsdauer von 2 Jahren nicht ...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2 Sachgrundlose Befristung bei Einstellung (§ 14 Abs. 2 TzBfG)

2.1 Voraussetzungen Mit der in § 14 Abs. 2 TzBfG vorgesehenen Möglichkeit der Befristung ohne Sachgrund eröffnet das Gesetz die Möglichkeit der erleichterten Befristung eines Arbeitsverhältnisses. Danach ist es zulässig, einen Arbeitsvertrag ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von 2 Jahren zu befristen bzw. einen zunächst kürzer befristeten Arbeitsvertrag innerh...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 3.2 Rechtsfolge des § 14 Abs. 2a TzBfG

Sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt, so eröffnet § 14 Abs. 2a TzBfG die Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis bis zur Höchstdauer von 4 Jahren zu befristen (zweiter 4-Jahreszeitraum). Ist der befristete Arbeitsvertrag zunächst für eine kürzere Dauer abgeschlossen, kann er – auch mehrfach – bis zur 4-jährigen Höchstdauer verlängert werden. Wegen der Frage, was bei einer solch...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.1 Voraussetzungen

Mit der in § 14 Abs. 2 TzBfG vorgesehenen Möglichkeit der Befristung ohne Sachgrund eröffnet das Gesetz die Möglichkeit der erleichterten Befristung eines Arbeitsverhältnisses. Danach ist es zulässig, einen Arbeitsvertrag ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von 2 Jahren zu befristen bzw. einen zunächst kürzer befristeten Arbeitsvertrag innerhalb der 2-jährigen ...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1 Befristung ohne Sachgrund

Der nur befristete Abschluss von Arbeitsverträgen stellt nach dem Willen des Gesetzgebers die Ausnahme zu dem anzustrebenden Normalfall des unbefristeten Arbeitsverhältnisses dar. Deshalb bedarf es nach dem gesetzlichen Leitbild des § 14 Abs. 1 TzBfG regelmäßig eines bestimmten sachlichen Grundes, der den Ausnahmetatbestand der Befristung objektiv gerechtfertigt erscheinen l...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag: Befristung ohne Sachgrund

Zusammenfassung Überblick Zur Förderung der Beschäftigung sieht das Teilzeit- und Befristungsgesetz vor, befristete Arbeitsverträge auch ohne sachlichen Grund abzuschließen. Voraussetzung hierfür ist, dass zwischen dem Arbeitnehmer und demselben Arbeitgeber nicht schon zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat und die Höchstbefristungsdauer von ...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.2 Zuvor-Beschäftigungsverbot

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von 2 Jahren ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Eine Sachgrundbefristung im Anschluss an eine Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG ist dagegen möglich. Nur der umgekehrten Fallkonstellat...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 3.1 Voraussetzungen des § 14 Abs. 2a TzBfG

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 4 Sachgrundlose Befristung bei älteren Arbeitnehmern (§ 14 Abs. 3 TzBfG)

Die sachgrundlose Befristung ist bis zu einer Dauer von 5 Jahren zulässig, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 52. Lebensjahr vollendet hat und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens 4 Monate beschäftigungslos i. S. d. § 138 Abs. 1 Nr. 1 SGB III gewesen ist, Transfer-Kurzarbeitergeld bezogen oder an einer ...mehr

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Belegschaftsrabatte: Voraus... / 2.1 Vorteil vom eigenen Arbeitgeber

Der Preisvorteil muss zwischen den Parteien des Arbeitsvertrags gewährt werden. Dabei kann es sich auch um Sachbezüge handeln, die dem Arbeitnehmer ausschließlich wegen seines früheren oder künftigen Dienstverhältnisses zufließen.[1] Rechnet der Arbeitgeber Sachzuwendungen zunächst zu Endverkaufspreisen ab und gewährt er den Belegschaftsrabatt nachträglich in Form von Gutsch...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Kindergartenzuschüsse

Arbeitgeberleistungen (Sach- oder Barleistungen) zur ­Unterbringung und Betreuung (einschl. Unterkunft und Verpflegung) von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen sind steuerfrei.[1] Die kostenlose Ferienbetreuung von Kindern der Mitarbeiter ist regelmäßig nicht begünstigt, da die Betreuungseinrichtung im Normalfall ...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.10 ABC der Einzelfälle

In der folgenden alphabetischen Übersicht wird für verschiedene berufliche Tätigkeiten erörtert, ob die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG greift oder nicht.[1] Amtsunterricht: Erteilt ein Angehöriger der Finanzverwaltung sog. Amtsunterricht für Finanzanwärter, ist die Vergütung hierfür keine steuerbefreite Aufwandsentschädigung i. S. v. § 3 Nr. 26 EStG.[2] Ärzte als Unterri...mehr

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Belegschaftsrabatte: Voraus... / 2.2 Vorteile bei verbundenen Unternehmen

Werden die Vorteile von anderen Unternehmen oder Personen eingeräumt, greift die Steuervergünstigung selbst dann nicht ein, wenn die Zuwendenden dem Arbeitgeber nahestehen. So wird der Rabattfreibetrag z. B. bei Arbeitnehmern innerhalb eines Konzerns nur für diejenigen Vorteile gewährt, die von dem Arbeitgeber selbst, also von demjenigen Konzernunternehmen eingeräumt werden,...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.2.1.2 Verweis auf Tarifvertrag im Arbeitsvertrag

Ist der Tarifvertrag nur aufgrund entsprechender Verweisung im Arbeitsvertrag anwendbar, findet eine Transformation nicht statt. Die insoweit durch den Verweis arbeitsvertraglich begründeten Rechte und Pflichten gehen unmittelbar gemäß § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB über.[1] Die Inbezugnahme der tarifvertraglichen Vorschriften ist für den neuen Inhaber damit bereits nach § 613a Ab...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.1.1 Transformation oder Fortgeltung?

Betriebsvereinbarungen enthalten nach § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG zwingende Rechtsnormen. Nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB werden diese kollektivrechtlichen Rechtsnormen, die im abgebenden Betrieb galten, nach Übergang des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich Inhalt der Arbeitsverträge und wirken somit als individualrechtliche vertragliche Regelungen weiter. Die Regelungen aus der ...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.2.1.1 Grundlagen

War das Arbeitsverhältnis beim alten Inhaber ganz oder teilweise durch tarifvertragliche Regelungen bestimmt, so werden auch diese grundsätzlich nach Übergang des Betriebs oder Betriebsteils in die Einzelarbeitsverträge transformiert. Das gilt auch für nach § 4 Abs. 5 TVG nachwirkende Tarifnormen.[1] Es gilt im Wesentlichen das schon zur Betriebsvereinbarung Gesagte.[2] Es i...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.1.1 Grundlagen

Nach § 613a Abs. 1 BGB tritt der neue Inhaber des Betriebs oder Betriebsteils in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.[1] Er kann sie nach dem Übergang des Betriebs- oder Betriebsteils ggf. einzelvertraglich verschlechtern, wenn der bzw. die Arbeitnehmer eine entsprechende Vereinbarung treffen.[2] Der Übergang erfol...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 4.3.2 60-Tage-Regelung

Die Grenzgängereigenschaft geht nicht dadurch verloren, dass der Arbeitnehmer an einzelnen Arbeitstagen an seinem Arbeitsort verbleibt. Das Abkommen sieht eine 60-Tage-Grenze vor. Danach ist es unschädlich, wenn der Arbeitnehmer an bis zu 60 Arbeitstagen im Jahr nicht an seinen Wohnsitz zurückkehrt. In die Berechnung sind nur solche Tage einzubeziehen, deren Nichtrückkehr au...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1.2.2 Zahlung durch einen im Tätigkeitsstaat nicht ansässigen Arbeitgeber

Als weitere Voraussetzung für das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats – auch wenn die 183-Tage-Frist nicht überschritten ist – darf der Arbeitgeber nicht im Tätigkeitsstaat ansässig sein. Der Arbeitgeber muss daher im Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers oder in einem Drittstaat ansässig sein. Arbeitgeber ist dabei derjenige Unternehmer, der die Vergütungen für die von ...mehr

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Betriebsübergang: Beteiligu... / 2 Beteiligung des Betriebsrats bei Betriebsübergang

Im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang sind eine Reihe von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats zu beachten. Der Betriebsrat ist bei einem Betriebsübergang in verschiedener Hinsicht zu beteiligen. Sowohl beim alten als auch beim neuen Inhaber ist ggf. der Wirtschaftsausschuss nach § 106 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1, 9 und 10 BetrVG zu informieren. Werden Kündigungen ausgesproche...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 2.4.2 Abweichende Vereinbarungen

§ 613a BGB ist eine zwingend geltende Arbeitnehmerschutzvorschrift. Sie kann nicht durch einseitige Festlegung[1] oder durch Vereinbarung zwischen dem alten und neuen Betriebsinhaber[2] oder zwischen dem alten und/oder neuen Betriebsinhaber mit einzelnen oder allen Arbeitnehmern außer Kraft gesetzt werden.[3] Praxis-Beispiel Veranlassung zur Eigenkündigung/Kurzfristige Beschä...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.2.1.3 Statische oder dynamische Fortgeltung

Für kraft beiderseitiger Tarifbindung geltende tarifvertragliche Regelungen gewährt § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB nur einen statischen Bestandsschutz für die übergegangenen Arbeitsverhältnisse (s. o.). Die Normen des Tarifvertrags gehen im Fall der Transformation somit in der Form in die Arbeitsverhältnisse über, wie sie zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestanden haben. Sie ne...mehr

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Betriebsübergang: Widerspru... / 5.2 Verwirkung des Widerspruchsrechts

Auch wenn die Information gemäß § 613a Abs. 5 BGB nicht ordnungsgemäß erfolgt ist, besteht das Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 BGB jedoch nicht unbegrenzt. Das Widerspruchsrecht kann nach der Rechtsprechung des BAG wegen Verwirkung ausgeschlossen sein.[1] Dies hat das BAG auch nach Inkrafttreten des § 613a Abs. 6 BGB bestätigt. Den Eintritt der Verwirkung ab einem besti...mehr

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Betriebsübergang: Widerspru... / 6 Verzicht und Rechtsmissbrauch

Der Arbeitnehmer kann nicht im Voraus ohne Information nach § 613a Abs. 5 BGB auf die Geltendmachung des Widerspruchsrechts verzichten.[1] Ein nachträglicher Verzicht ist möglich, wenn dem Arbeitnehmer bewusst war, dass er das Widerspruchsrecht hatte.[2] Eine vom Arbeitgeber vorformulierte Verzichtserklärung unterfällt der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB.[3] Ein Verzicht...mehr

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Betriebsübergang: Unterrich... / 1.2.2.3 Die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für den Arbeitnehmer

Nach der Gesetzesbegründung und Rechtsprechung ergeben sich die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Betriebsübergangs vor allem aus den unverändert weitergeltenden Regelungen des § 613a Abs. 1 bis 4 BGB. Dieser Punkt stellt daher den Kern der Unterrichtungspflicht dar. Fraglich ist jedoch, wie weit die Unterrichtung über diese Gesichtspunkte gehen muss. Nich...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.1.2 Einjährige Veränderungssperre

Die in die Arbeitsverträge der übergegangenen Arbeitnehmer transformierten Regelungen der Betriebsvereinbarungen dürfen vor Ablauf eines Jahres nicht geändert werden. Ein entsprechender Änderungsvertrag mit dem Arbeitnehmer oder eine Änderungskündigung wären wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot gemäß § 134 BGB unwirksam. Die Jahresfrist bemisst sich vom Zeitpunkt de...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1.2.1 Berechnung der 183-Tage-Frist

Die 183-Tage-Frist bezieht sich auf das im jeweiligen ausländischen Staat maßgebende Steuerjahr. Im Regelfall ist dies das Kalenderjahr. Einzelne DBA sehen jedoch andere Zeiträume als das Kalenderjahr als Steuerjahr vor, z. B. Indien vom 1.4. bis 31.3. oder Südafrika vom 1.3. bis 28./29.2. Eine abschließende Aufstellung der Staaten mit abweichendem Steuerjahr zum 1.1.2018 ha...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 4.1.2 45-Tage-Regelung

Das Besteuerungsrecht des jeweiligen Wohnsitzstaats setzt voraus, dass der Arbeitnehmer täglich zwischen den beiden Staaten von Wohnsitz zu Arbeitsort hin- und herpendelt. Kehrt ein Arbeitnehmer nicht arbeitstäglich an seinen Wohnsitz zurück oder ist er ausnahmsweise an Arbeitsorten außerhalb der Grenzzone beschäftigt, geht die Grenzgängereigenschaft nicht verloren, falls er...mehr

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AGB: Grundlagen zu Formular... / 1.2 Der Arbeitsvertrag als Verbrauchervertrag

Wie vorstehend bereits ausgeführt, ist der Arbeitnehmer ein Verbraucher i. S. d. § 13 BGB und der Arbeitsvertrag daher ein Verbrauchervertrag i. S. d. § 310 Abs. 3 BGB.[1] Das hat für die inhaltliche Kontrolle von vom Arbeitgeber vorformulierten Verträgen folgende Konsequenzen: Nach § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB wird vermutet, dass die AGB vom Arbeitgeber gestellt wurden. Es ist dan...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGB: Grundlagen zu Formular... / 1.1 Begriff der AGB

Die Kontrolle wird nach § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB für Allgemeine Geschäftsbedingungen durchgeführt. Das sind nach der gesetzlichen Definition alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die der Verwender (regelmäßig der Arbeitgeber) der anderen Vertragspartei (also dem Arbeitnehmer) stellt. Dazu zählen im Arbeitsrecht typischerweise Formulararbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGB: Grundlagen zu Formular... / 4.3 Möglichkeiten der "Reparatur" unwirksamer Vertragsklauseln

Stellt sich hingegen heraus, dass eine Klausel in einem Arbeitsvertrag unwirksam ist, stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten bestehen, den Arbeitsvertrag nachträglich so zu gestalten, dass er einen wirksamen Regelungsinhalt erhält. Die praktische Notwendigkeit besteht vor allem deshalb, weil aufgrund des Verbots der geltungserhaltenden Reduktion in § 306 Abs. 2 BGB (s. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGB: Grundlagen zu Formular... / 6 Checkliste: Fehlerquellen bei der Gestaltung von Formulararbeitsverträgen

In der Personalpraxis sollten bei der Gestaltung vorformulierter Arbeitsverträge/vorformulierter Vertragsbedingungen die folgenden Punkte stets beachtet werden: Die Bedingungen müssen zunächst überhaupt in den Arbeitsvertrag wirksam einbezogen werden. Fehlerquelle: Die bloße Existenz einer Betriebsordnung etc. genügt nicht, die Geltung der Bedingungen muss auch vertraglich ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gestellungsvertrag / 3 Überlassung von Ordensangehörigen an Dritte

Überlässt die geistliche Genossenschaft ausnahmsweise Dritten einen bestimmten Ordensangehörigen zur Erledigung von Arbeiten, liegt kein Gestellungsvertrag im hergebrachten Sinne vor. Vielmehr handelt es sich um Arbeitnehmerüberlassung, wenn zwischen dem Ordensangehörigen und dem Dritten kein Arbeitsvertrag geschlossen wird und die Überlassung gewerbsmäßig erfolgt. Stellt die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGB: Grundlagen zu Formular... / 3.2 Überraschende Klauseln

Nach § 305c Abs. 1 BGB werden überraschende Klauseln von vornherein nicht Vertragsbestandteil. Es handelt sich nicht um die Kontrolle der inhaltlichen Zulässigkeit einer Klausel, sondern um die sogenannte Einbeziehungskontrolle. Daher gilt die Regelung für alle Klauseln, auch solche, die die Hauptleistungspflichten betreffen. So kann beispielsweise eine in einem Vertrag vers...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGB: Grundlagen zu Formular... / Zusammenfassung

Überblick Auch Arbeitsverträge unterliegen der AGB-Kontrolle nach den §§ 305 ff. BGB. Es gilt allerdings die Einschränkung des § 310 Abs. 4 BGB zu beachten, wonach einerseits Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen nicht von der Einbeziehungs- und Inhaltskontrolle erfasst werden und andererseits die "im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGB: Grundlagen zu Formular... / 4.2 Vertrauensschutz für Altverträge

Für Altverträge, die vor dem 1.1.2002 geschlossen wurden, hat das BAG im Jahr 2005 entschieden, dass eine ergänzende Vertragsauslegung zur Ausfüllung der sich aus einer unwirksamen AGB ergebenden Vertragslücke in Betracht kommt.[1] Anschließend schränkte das BAG eine ergänzende Vertragsauslegung für Altverträge jedoch wieder ein. Eine ergänzende Vertragsauslegung soll dann n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gestellungsvertrag / Zusammenfassung

Begriff Ein Gestellungsvertrag nach engem Verständnis ist ein Vertrag zwischen einer geistlichen Genossenschaft (Orden, Diakonissenhaus) und einem Dritten, der zum Gegenstand hat, dass ein Mitglied der geistlichen Genossenschaft im Betrieb dieses Dritten (Krankenhaus, Schulträger, Kirchengemeinde) Arbeiten verrichtet (als Krankenschwester, Arzt, Lehrer, Gemeindeschwester, Pr...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Sustainable Human Resource ... / 2.6 Personalfreistellung

Ein "Sustainable Human Resource Management" muss sich schließlich auch mit Fragen der "Personalfreistellung" auseinander setzen. Wichtig Was ist Personalfreistellung? Die Personalfreistellung oder -freisetzung umschreibt Maßnahmen der Reduktion personeller Kapazitäten in Unternehmen, wobei Maßnahmen ohne Entlassungen und mit Entlassungen zu unterscheiden sind.[1] Zu den sozialv...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gestellungsvertrag / 2 Betriebsverfassungsgesetz/Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung

In der Literatur wird die Auffassung vertreten, dass auch in Fällen eines Gestellungsvertrags nach engem Verständnis, bei denen zwischen der gestellten Person und dem Betriebsinhaber kein Arbeitsvertrag , aber ein arbeitsrechtliches Weisungsverhältnis besteht, eine Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes in Betracht kommt[1]. Die Ausnahme in § 5 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG, nach d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 2 Gesetzliche Grundregelung

Im BUrlG sind die Mindestanforderungen und Grundsätze des Urlaubsrechts geregelt. Tarifverträge und Arbeitsverträge können jederzeit dann zulässigerweise vom BUrlG abweichen, wenn sie Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers enthalten. Das BUrlG enthält lediglich Mindestansprüche. Regelungen, die zum Nachteil des Arbeitnehmers vom BUrlG abweichen, sind im Rahmen eines Tarifver...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Feststellung der Zuordnung des Arbeitnehmers im steuerlichen Reisekostenrecht

Leitsatz Eine (stillschweigende) Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers ergibt sich nicht allein daraus, dass der Arbeitnehmer die Einrichtung (aus der maßgeblichen Sicht ex ante) nur gelegentlich zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit aufsuchen muss, im Übrigen aber seine Arbeitsleistung ganz überwiegend außerhalb der f...mehr