Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsunfähigkeit

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Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.3 Grundsätze des Erstattungsrechts

Rz. 8 Die Erstattungsregelung des § 103 Abs. 1 ist einschlägig, wenn ein Leistungsträger i. S. v. §§ 12,18 bis 29, 68 SGB I nach den für ihn geltenden Rechtsvorschriften mit einer Sozialleistung (§ 11 SGB I i. V. m. den besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs) in Vorleistung getreten ist, deren Anspruch durch das spätere Hinzutreten einer von einem anderen Leistungsträger zu...mehr

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Arbeitszeit / 2.5.6 Minderung des Zeitguthabens im Fall von Arbeitsunfähigkeit

Anders als im Fall der Erkrankung während des Erholungsurlaubs trägt während eines beantragten und gewährten Zeitausgleichs vom Arbeitszeitkonto grundsätzlich die/der Beschäftigte das Risiko, im Zeitraum des gewährten Zeitausgleichs arbeitsunfähig zu erkranken; der Arbeitgeber hat den Anspruch auf Zeitausgleich bereits durch die Gewährung des Ausgleichs erfüllt.[1] Bei Arbei...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.4 Anspruch bei länger andauernder Krankheit

Die Jahressonderzahlung wird grundsätzlich auch an arbeitsunfähig erkrankte Beschäftigte gezahlt. Eine länger andauernde Krankheit kann jedoch zu einer Verminderung der Jahressonderzahlung führen. Eine Verminderung der Jahressonderzahlung unterbleibt für Kalendermonate, in denen der Beschäftigte Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 22 Abs. 1 i. V. m. § 21 h...mehr

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Jahressonderzahlung / 2.1 Bestehen eines Arbeitsverhältnisses am 1.12.

Beschäftigte, die am 1.12. des jeweiligen Jahres im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20 TVöD). Die im früheren Tarifrecht (insbesondere Zuwendungstarifvertrag zum BAT) enthaltenen weiteren Voraussetzungen – z. B. die Notwendigkeit, dass der Mitarbeiter seit 1.10. des Jahres "im öffentlichen Dienst" stehen musste, sowie die Bindungsfrist...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.5.1 Kein Anspruch auf Entgelt aus einem Arbeitsverhältnis zu demselben Arbeitgeber

Der Anspruch auf Jahressonderzahlung vermindert sich um 1/12 für jeden Kalendermonat, in dem der Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 hat (§ 20 Abs. 4 Satz 1). Praxis-Tipp Jeder Kalendermonat, in dem nicht einmal für einen Tag Entgelt oder Entgeltfortzahlung aus einem zu demselben Arbeitgeber bestehenden Arbeitsverhältnis gezahlt wu...mehr

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Arbeitszeit / 1.6.1 Grundsatz

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit ist eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einzuhalten. Die Ruhezeit ist die Zeit zwischen Arbeitsende und -wiederaufnahme am gleichen oder folgenden Tag. Sie wird dadurch gewährt, dass der Arbeitnehmer während ihr tatsächlich nicht zur Arbeit herangezogen wird. Auf den Anlass hierfür kommt es nicht an. Zeiten eines Urlaubs, einer A...mehr

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Arbeitszeit / 2.1.3.4 Beginn und Ende der Arbeitszeit

Der TVöD enthält keine tariflichen Regelungen hinsichtlich Beginn und Ende der Arbeitszeit. Mithin muss für deren Bestimmung auf die jeweils konkret arbeitsvertraglich vereinbarte und geschuldete Tätigkeit abgestellt werden. Die Arbeitszeit beginnt hiernach zu dem Zeitpunkt, zu dem der Beschäftigte die vertraglich geschuldete Tätigkeit an dem durch seinen Arbeitgeber bestimm...mehr

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Tauschtage bei Jahressonder... / 8.1.2.1 Ausnahmetatbestände

Ausnahmen vom Grundsatz des Verfalls der Tauschtage bestehen bei folgenden Tatbeständen (§ 29a (VKA) Abs. 4 Satz 3 TVöD): Vom Arbeitgeber bewilligte Tauschtage können wegen einer unverzüglich angezeigten und durch ärztliches Attest nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeit nicht in Anspruch genommen werden. Vom Arbeitgeber bewilligte Tauschtage können wegen Entgegenstehen dringender b...mehr

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Tauschtage bei Jahressonder... / 8.2.2 Ersatzfreistellung bei Krankheit oder Widerruf bewilligter Tauschtage

Besonderheiten bestehen, wenn ein bereits bewilligter Tauschtag wegen einer unverzüglich angezeigten und durch ärztliches Attest nachgewiesenen krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit oder eines aus dringenden dienstlichen/betrieblichen Gründen ausnahmsweise erfolgten Widerrufs des/der Tauschtage nicht genommen werden kann. Wünschen Beschäftigte in den genannten Fällen eine Verle...mehr

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Tauschtage bei Jahressonder... / 8.1.2.2 Ersatzfreistellung

Können bewilligte Tauschtage wegen Arbeitsunfähigkeit oder Widerruf durch den Arbeitgeber nicht in Anspruch genommen werden, gilt es zunächst zu prüfen, ob eine Ersatzfreistellung in dem verbleibenden Zeitraum im Kalenderjahr der Gewährung der Tauschtage möglich ist. Dies ergibt sich aus der Formulierung in § 29a (VKA) Abs. 4 Satz 3 TVöD, demzufolge ein Ausgleichsanspruch in...mehr

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Tauschtage bei Jahressonder... / 4.2 Frist

Die Umwandlung eines Teils der Jahressonderzahlung in Tauschtage kann „bis zum 1. September des laufenden Kalenderjahres“ geltend gemacht werden. Die Formulierung schließt eine fristgemäße Geltendmachung noch am 1. September ein. Es ist nicht erforderlich, die Tauschtage spätestens am 31. August des Kalenderjahres zu verlangen. Praxis-Beispiel Der Beschäftigte macht am 1.9.202...mehr

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Tauschtage bei Jahressonder... / 8.1.3 Sonstige Tatbestände für die Nichtgewährung von Tauschtagen

Wichtig Sonstige Gründe für die Nichtinanspruchnahme der Tauschtage – außer Arbeitsunfähigkeit am bewilligten Tauschtag oder Widerruf von Tauschtagen durch den Arbeitgeber – führen nicht zu einem Anspruch auf Ersatzfreistellung oder Ausgleich in Geld. Zu Mutterschutz und Elternzeit wird sogleich Stellung genommen. Praxis-Beispiel Der Beschäftigte macht bis zum 1.9.2026 die Um...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4 Fortzuzahlendes Arbeitsentgelt bei Arbeitsunfähigkeit während eines Feiertags (Abs. 2)

Rz. 120 Die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers im Krankheitsfall und jene an Feiertagen besteht jeweils nur dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit bzw. der gesetzliche Feiertag die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall ist.[1] Es bedurfte deshalb einer gesetzgeberischen Entscheidung, welche Regelung bei einem Aufeinandertreffen beider Sachverhalte Anwendung findet, we...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2.2 Teilzeit (Arbeit auf Abruf, Altersteilzeit)

Rz. 24 Grundsätzlich gilt auch bei Teilzeitbeschäftigung, dass die Bestimmung der maßgeblichen regelmäßigen Arbeitszeit dann unproblematisch ist, wenn sie genau und stets wiederkehrend festgelegt ist, etwa in einem Arbeitsvertrag.[1] Rz. 25 Schwieriger ist die Bestimmung der Arbeitszeit dann, wenn die Teilzeit variabel gestaltet ist oder als sogenannte Arbeit auf Abruf oder "...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2.4 Saisonale Schwankungen

Rz. 35 Auch bei Saisonarbeit richtet sich die Höhe des im Krankheitsfall fortzuzahlenden Arbeitsentgelts nach dem Entgeltausfallprinzip. Saisonarbeit ist dann gegeben, wenn Betriebe regelmäßig während einer im Voraus bestimmten Zeit Arbeitsmehranfall haben und deshalb arbeitsvertraglich eine unterschiedliche Arbeitszeit für die "Saison" und für die übrige Jahreszeit besteht....mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5 Fortzuzahlendes Arbeitsentgelt bei Kurzarbeit (Abs. 3)

Rz. 122 § 4 Abs. 3 Satz 1 EFZG enthält eine Regelung für den Fall eines Zusammentreffens von Kurzarbeit und krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit (bzw. einer Arbeitsunfähigkeit nach § 3a EFZG).[1] Wird in dem Betrieb verkürzt gearbeitet und würde deshalb das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers im Fall seiner Arbeitsfähigkeit gemindert, so ist die verkürzte Arbeitszeit für ihre...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2.1 Arbeitszeitkonten (Freischichtenmodell)

Rz. 21 In vielen Unternehmen kommen sog. Freischichtenmodelle zur Anwendung[1]: Diese sehen vor, dass die Arbeitnehmer über eine tariflich vorgegebene Wochenarbeitszeit hinaus täglich mehr arbeiten. Die über die tarifliche Arbeitszeit hinaus erarbeiteten Stunden werden als Freischichten oder als sog. Arbeitszeitverkürzungstage (AZV-Tage) in Freizeit ausgeglichen. Erkrankt hie...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2 Grundsätzliche Berechnung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts (Abs. 1)

Rz. 6 § 4 Abs. 1 EFZG bestimmt, dass dem Arbeitnehmer für den in § 3 Abs. 1 EFZG bezeichneten Zeitraum das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen ist. Folglich handelt es sich mit der regelmäßigen Arbeitszeit[1] und dem Arbeitsentgelt[2] um 2 Stellgrößen, die im Zusammenspiel die dem Arbeitnehmer konkret zustehende Ent...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.4.3 Verzicht auf künftige Ansprüche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 22 Praxis-Beispiel Vereinfacht nach BAG, Urteil v. 20.8.1980, 5 AZR 218/78 [1]: Firma F kündigte am 23.11. das Arbeitsverhältnis mit dem bei ihr seit dem 13.9. beschäftigten, jedoch vom 8.11. bis 12.12. arbeitsunfähigen Arbeitnehmer A fristlos. Im Kündigungsschutzverfahren wurde das Arbeitsverhältnis durch gerichtlichen Vergleich vom 21.12. zum 30.11. beendet. Im Streit ste...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2.5 Schichtarbeit

Rz. 36 Arbeitet ein Arbeitnehmer in Schichtarbeit, so ist für die Berechnung des fortzuzahlenden Entgelts die sich aus dem Schichtplan ergebende regelmäßige Arbeitszeit zugrunde zu legen. Es ist mithin entsprechend der Einteilung des Arbeitnehmers in diesem Schichtplan zu ermitteln, wie viele Stunden der Arbeitnehmer hätte arbeiten müssen.[1] Dabei kann es je nach der konkret...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.4.4 Verhinderung des Klägers

Rz. 20 Ist der Kläger anwaltlich vertreten, ist sein bloßes Anwesenheitsinteresse nicht durch den Gehörsanspruch geschützt (vgl. Schmidt, in: Eyermann, VwGO, § 108 Rz. 16). Die Erkrankung eines vertretenen Klägers, dessen persönliches Erscheinen nicht angeordnet ist, stellt nur dann einen erheblichen Grund für eine Terminsänderung dar, wenn in dem Terminsänderungsantrag sub...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 10 Dem Arbeitnehmer ist das Bruttoentgelt fortzuzahlen, das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zugestanden hätte. Abzustellen ist grundsätzlich allein auf die individuelle Arbeitszeit des erkrankten Arbeitnehmers. Es kommt darauf an, welche Arbeitszeit aufgrund der Arbeitsunfähigkeit ausgefallen ist.[1] Die individuelle Arbeitszeit folgt in erster L...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 93 Nicht zum – fortzuzahlenden – Arbeitsentgelt nach § 4 Abs. 1 EFZG gehören Leistungen für Aufwendungen des Arbeitnehmers, soweit der Arbeitnehmer sie im Falle der Arbeitsfähigkeit nur beanspruchen kann, wenn ihm die Aufwendungen tatsächlich entstanden sind. Da diese Aufwendungen dem Arbeitnehmer folglich bei Arbeitsunfähigkeit nicht entstehen, sind sie im Rahmen der En...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2.6 Fehlzeiten, Vor- und Nacharbeitszeiten

Rz. 39 Unbezahlte Fehlzeiten verringern lediglich dann die maßgebliche regelmäßige Arbeitszeit, wenn sie vor der Erkrankung regelmäßig aufgetreten sind und aufgrund dieser Tatsache mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass sie auch während der Arbeitsunfähigkeit aufgetreten wären.[1] Rz. 40 Auch für Vor- und Nacharbeitszeiten gilt, dass diese da...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.5 Erschwerniszulagen, Gefahrenzulagen, Leistungszulagen, Hitzezuschläge

Rz. 55 Bei der Gewährung von Zulagen und Zuschlägen zum Grundentgelt, die aus den unterschiedlichsten Gründen gewährt werden können, kommt es entscheidend darauf an, welcher Zweck mit ihrer Gewährung verfolgt wird. Soll mit ihnen allein eine besondere Arbeitsleistung des Arbeitnehmers vergütet werden, die ansonsten bei einer ausschließlich an der Arbeitszeit orientierten Ent...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1 Vorschriften des EFZG

Rz. 4 Nach dem Wortlaut der Vorschrift darf lediglich von den Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes (mit Ausnahme von § 4 Abs. 4 EFZG) nicht zuungunsten der Arbeitnehmer und der nach den §§ 10 und 11 EFZG Berechtigten abgewichen werden. Rz. 5 Damit sind also Entgeltfortzahlungsbestimmungen anderer Gesetze ausgenommen; hier sind Abweichungen nach den allgemeinen Grundsä...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.2.5 Trennungsentschädigungen

Rz. 104 Trennungsentschädigungen haben ähnliche Aufgaben wie Auslösungen.[1] Auch ihnen kommt im Regelfall Aufwendungsersatzcharakter zu mit der Folge, dass sie im Krankheitsfall nicht fortzuzahlen sind. Hintergrund ist die Überlegung, dass sie meist nur für besondere Aufwendungen während der dauerhaften Auswärtsbeschäftigung gewährt werden und diese Aufwendungen bei Krankhe...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.4 Einmalige Zuwendungen

Rz. 54 Einmalige Zuwendungen, worunter z. B. Weihnachtsgratifikationen, Abschlussgratifikationen, Gewinnbeteiligungen, Jahresabschlussprämien, Jubiläumszuwendungen, Neujahrsgratifikationen, ein zusätzliches Urlaubsgeld sowie 13. Monatsgehälter gehören, werden in der Regel unabhängig von der auf einen bestimmten Zeitabschnitt entfallenden Arbeitsleistung gewährt und sind des...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.14 Provisionen

Rz. 67 Kaufmännische Angestellte arbeiten häufig auf Provisionsbasis und erhalten neben einem festen Grundgehalt eine variable Vergütung, die abhängig von der Erzielung bestimmter Ergebnisse und damit leistungsbezogen ist (z. B. Abschluss- oder Vermittlungsprovision).[1] Provisionen sind Arbeitsentgelt und als solche im Krankheitsfall fortzuzahlen.[2] Rz. 68 Für die Ermittlun...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.18 Sozialeinrichtungen

Rz. 73 Zu betrieblichen Sozialeinrichtungen gehören etwa Kantinen, Bade- und Sportanlagen, Werksbüchereien, Betriebskindergärten, Einkaufsvergünstigungen oder betriebliche Erholungsheime. Sie bieten dem Arbeitnehmer finanzielle Vorteile, werden jedoch nicht als Entgelt für verrichtete Arbeit, sondern im allgemeinen betrieblichen Interesse gewährt.[1] Deshalb zählen sie in de...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.2.4 Beweislast

Rz. 8 Im sozialgerichtlichen Verfahren muss das Gericht gemäß § 103 den Sachverhalt von Amts wegen erforschen. Die Beteiligten tragen deshalb keine subjektive Beweislast. Es gilt aber der Grundsatz der objektiven Beweislast (Feststellungslast). Nach dem Grundsatz der objektiven oder materiellen Beweis- oder Feststellungslast ist zu entscheiden, wenn sich entscheidungserhebl...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.2.2 Auslösungen

Rz. 98 Die Auslösung ist ein besonderer Ausgleich für die Mehraufwendungen, die dem Arbeitnehmer dadurch entstehen, dass er ständig oder vorübergehend außerhalb des eigentlichen Betriebssitzes auf einer auswärtigen Arbeitsstelle beschäftigt wird.[1] Ein Anspruch auf eine Auslösung kann auf einzelvertraglicher Basis gegeben sein; in der Regel jedoch ergibt sich ein solcher au...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 42 Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist keine positive Definition des Arbeitsentgelts enthalten. Es wird lediglich in § 4 Abs. 1a EFZG festgelegt, dass gewisse Leistungen (für Überstunden und für Aufwendungen des Arbeitnehmers) nicht zum Arbeitsentgelt nach § 4 Abs. 1 EFZG gehören. Es ist deshalb im Einzelfall zu bestimmen, welche konkrete Leistung als Arbeitsentgelt anzuseh...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 107 Von der Bestimmung des § 4 Abs. 1a Satz 2 EFZG umfasst sind zum einen der Leistungslohn im engeren Sinn (Akkord- und Prämienlohn), aber auch solche Beträge, die allein oder neben einem festen Zeitlohn als Erfolgsvergütung vereinbart sind, wie etwa Provisionen, Tantiemen, Prämien u. a.[1] Rz. 108 Die Berechnung des Durchschnittsverdienstes für den Ausfallzeitraum kann ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.4 Einzelvertragliche Vereinbarungen

Rz. 12 Auch einzelvertragliche Abweichungen von den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes sind lediglich zugunsten der Arbeitnehmer (bzw. der nach den §§ 10 und 11 EFZG Berechtigten) möglich.[1] Rz. 13 Trotz des insoweit klaren Wortlauts lässt das BAG in seiner Rechtsprechung unter dem Stichwort eines "Verzichts" Fallgestaltungen zu, in denen einzelvertragliche Abweich...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.3.2.1 Akkord (Einzel- und Gruppenakkord)

Rz. 111 Beim Akkordlohn handelt es sich um die wichtigste leistungsbezogene Lohnform. Bezugspunkt für die Vergütung ist hier die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsmenge, die z. B. nach Stückzahl, Gewicht, Maß, Fläche oder Strecke gemessen wird, wobei der Arbeitsmengeneinheit ein Geldbetrag (Geldakkord) oder eine feste Vorgabezeit als Verrechnungsfaktor (Zeitakkord) zugeordne...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 6.1 Tariföffnungsklausel (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 132 Zweck dieser Öffnungsklausel ist es, den Tarifvertragsparteien die Möglichkeit zu geben, in den unterschiedlichen Branchen und Beschäftigungsbereichen jeweils sachnahe und angemessene Regelungen zu vereinbaren.[1] Hinweis Eine abweichende Regelung kann nur in Tarifverträgen getroffen werden. In einer Betriebsvereinbarung ist eine Regelung nur dann zulässig, wenn eine ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2 Einzelfälle

Rz. 38 Unzulässig sind nach dem Vorgenannten etwa die folgenden Abweichungen, weil sie zuungunsten des Anspruchsberechtigten wirken: das Abhängigmachen der Entgeltfortzahlung von der Verpflichtung zur Vorlage einer weiteren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung[1] die Pflicht zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines bestimmten, vom Arbeitgeber benannten Arztes[2] die A...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.1 Für Überstunden gezahltes Entgelt (Abs. 1a Satz 1)

Rz. 86 Überstunden i. S. d. § 4 Abs. 1a EFZG liegen vor, wenn die individuelle regelmäßige Arbeitszeit des Arbeitnehmers überschritten wird; sie werden i. d. R. wegen bestimmter besonderer Umstände vorübergehend zusätzlich geleistet.[1] Rz. 87 Bis zum Inkrafttreten des bereits oben (Rz. 4, 5) dargestellten "Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung d...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.1 Tarifvertrag

Rz. 7 Grundsätzlich darf durch Tarifverträge nicht zuungunsten der Arbeitnehmer bzw. der in §§ 10 und 11 EFZG genannten Personen abgewichen werden. Eine Ausnahme nennt § 12 EFZG selbst, indem auf § 4 Abs. 4 EFZG verwiesen wird. Dort ist geregelt, dass durch Tarifvertrag eine abweichende Bemessungsgrundlage des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts festgelegt werden kann.[1] Rz. 8 K...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.2 Anwesenheitsprämien

Rz. 51 Anwesenheitsprämien sollen die pünktliche und ständige Anwesenheit des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz sicherstellen und werden auf einzel- oder tarifvertraglicher Basis laufend gezahlt. Ihrem Zweck entsprechend werden sie gekürzt oder entfallen ganz, wenn der Arbeitnehmer nicht zur Arbeit erscheint.[1] Jedoch kann eine Anwesenheitsprämie, deren Zweck es ist, die Arbeitn...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1 Durchführung des Günstigkeitsvergleichs

Rz. 37 Nach der Rechtsprechung des BAG[1] bezieht sich der durchzuführende Günstigkeitsvergleich immer nur auf die jeweilige Abweichung von der gesetzlichen Anordnung. Es ist also die konkrete in einem Kollektiv- oder Einzelvertrag enthaltene Regelung mit der entsprechenden gesetzlichen Bestimmung zu vergleichen. Eine Kompensation einer ungünstigen Abweichung mit einer für d...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.22 Trinkgelder/Bedienungsgelder

Rz. 79 Trinkgelder werden lediglich dann bei der Berechnung des fortzuzahlenden Entgelts berücksichtigt, wenn sie Gegenstand eines arbeitsvertraglich vereinbarten Anspruchs des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber sind. Handelt es sich bei den Trinkgeldern um Leistungen, die von den Gästen freiwillig erbracht werden, gehören sie nicht zum – fortzuzahlenden – Arbeitsentgelt; s...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 4 EFZG regelt umfassend die Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts. In § 4 Abs. 1 EFZG ist zunächst der allgemeine Grundsatz enthalten, dass für den in § 3 Abs. 1 EFZG bezeichneten Zeitraum das dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen ist.[1] § 4 Abs. 1a EFZG nimmt Überstunden und Aufwendungsleistu...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.5 Arbeitnehmer in Altersteilzeitarbeit

Rz. 12 § 163 Abs. 5 trifft Regelungen für Altersteilzeitbeschäftigungsverhältnisse, die aufgrund des ATG v. 23.7.1996 ausgeübt werden. Das ATG soll älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglichen. Durch § 163 Abs. 5 werden die Beiträge für die Altersteilzeitbeschäftigten erhöht, die nach § 3 Abs. 1a ATG Aufstockungsbeträge erhal...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.10 Arbeitsunfähige oder Rehabilitanden ohne Anspruch auf Krankengeld (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 10 Vorgängervorschriften waren § 1385b Abs. 2 Satz 1 RVO, § 112b Abs. 1 Satz 2 AVG und § 130b Abs. 2 RKG. Versicherungspflichtig Versicherte, die während einer Arbeitsunfähigkeit oder Rehabilitationsmaßnahme keinen Anspruch auf Krankengeld haben (wegen des betroffenen Personenkreises vgl. Komm. zu § 166 und die Vorschrift des § 4 Abs. 3 Nr. 2), tragen ihre Beiträge selbst...mehr

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Sommer, SGB V § 341 Elektro... / 2.2 Datenstruktur (Abs. 2)

Rz. 7 Die Norm zählt umfassend die Daten auf, die in der elektronischen Patientenakte gespeichert und verarbeitet werden können. Nr. 1, 6, 8 und 9 geben die Inhalte wieder, die nach dem bisher in § 291a Abs. 5c bzw. § 305 Abs. 1 enthaltenen geltenden Recht bereits in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden können. Dazu gehören z. B. Daten der elektronischen Kurza...mehr

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Jansen, SB VI, SGB VI § 13a... / 2.4 Inhalte des Fallmanagements (Abs. 3)

Rz. 11 Der Rehabilitationsprozess als solcher hat naturgemäß einen starren Rahmen, innerhalb dessen die notwendigen Rehabilitations- und Teilhabeleistungen bedarfsbezogen zu erbringen sind. Als starrer Rahmen sind die aus den gesetzlichen "Leistungskatalogen" des SGB VI bzw. des SGB IX individuell benötigten Leistungen zu bewerten. Das Fallmanagement des § 13a versucht, den ...mehr

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Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.14 Arbeitsunfähige/Rehabilitanden ohne Anspruch auf Krankengeld (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 22 Vorgängervorschriften waren § 1385b Abs. 2 RVO, § 112b Abs. 2 AVG und § 130b Abs. 2 RKG. Nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 besteht die Möglichkeit einer Pflichtversicherung auf Antrag für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, wenn kein Anspruch auf Krankengeld besteht. Betroffen sind die Personen, für die nur deshalb kein Krankengeldanspruch besteht, weil sie z. B. privat krankenv...mehr

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Jansen, SGB VI § 161 Grundsatz / 2.1 Beitragsbemessungsgrundlage für Versicherungspflichtige

Rz. 2 Für Versicherungspflichtige sind die beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (§ 157) die Beitragsbemessungsgrundlage. Die Versicherungspflicht bestimmt sich nach den §§ 1, 4, 229, 229a. Was beitragspflichtige Einnahmen sind, wird für einzelne Personengruppen aus dem Kreis der Versicherungspflichtigen in den §§ 162 bis 166 sowie in §§ 23a bis 23c S...mehr