Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsschutzgesetz

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gefährdung / Zusammenfassung

Begriff Eine Gefährdung bedeutet die Möglichkeit, dass eine Person räumlich und/oder zeitlich mit einer Gefahrenquelle zusammentreffen kann. Gefährdung bezeichnet also eine praktische Schadensmöglichkeit, die erst dadurch entsteht, dass ein Beschäftigter einer Gefahr ausgesetzt ist (z. B. Einatmen von Benzol, Laufen über unebenen Boden). Gem. Definition im ISO/IEC Guide 51 i...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 1 Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung

Eine Gefährdungsbeurteilung ist durchzuführen als Erstbeurteilung an bestehenden Arbeitsplätzen, Änderungsbeurteilung (z. B. bei der Änderung von Arbeitsstoffen, bei der Neubeschaffung von Maschinen), Nachuntersuchung (z. B. bei Arbeitsunfällen). Eine Gefährdungsbeurteilung kann nach dem folgenden Schema ablaufen: systematische Untergliederung des Betriebs durch Festlegung von Be...mehr

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Laboratorien / Zusammenfassung

Begriff Ein Labor ist ein Arbeitsraum, in dem fachkundiges Personal Proben, Stoffe und Materialien auf spezifische Eigenschaften untersucht oder Stoffe in – üblicherweise – kleinen Mengen herstellt. Bau und Ausrüstung eines Labors bestimmen im Wesentlichen, welche Tätigkeiten darin ausgeübt werden können. Man unterscheidet analytische Labore, Forschungs-Labore und Labore zur ...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 2.7 BAG vom 19.11.2019 – 1 ABR 22/18

Einigen sich Arbeitgeber und Betriebsrat bei Mitbestimmungsfragen nicht im Verhandlungswege, kann nach § 76 BetrVG die Einigungsstelle diese Einigung quasi "erzwingen", indem sie einen Spruch erlässt, der die Betriebsparteien anschließend bindet. Das kann auch bei allen Fragen rund um die Gefährdungsbeurteilung notwendig werden. Wichtig ist dabei aber, dass die Einigungsstel...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / Zusammenfassung

Überblick Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten hinsichtlich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes bei der Arbeit unterweisen – so will es § 12 ArbSchG. Doch dies geht nicht ohne die Berücksichtigung der Erkenntnisse einer Gefährdungsbeurteilung. Die in § 5 Abs. 1 ArbSchG vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiges Mittel der Prävention. Die gewonnenen Erk...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 2.1 BAG vom 8.6.2004 – 1 ABR 13/03

Das BAG betont in dieser Entscheidung nochmals den grundsätzlichen Zusammenhang zwischen ausfüllungsbedürftiger Arbeitsschutzvorschrift und dem bestehenden Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, das im Übrigen auch besteht, wenn keine konkrete Gefährdungslage vorliegt: Zitat 1. Für das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 I Nr. 7 BetrVG genügt es, wenn eine vom Arbeit...mehr

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Laboratorien / 1.1 Arbeitgeber

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten und Gefährdungen zu vermeiden bzw. zu verringern (§ 4 ArbSchG). Gefährdungen müssen ermittelt und geeignete Schutzmaßnahmen angewendet werden (§ 5 ArbSchG), dies gilt insbesondere auch in Laboren. Weitere Pflichten des Arbeitgebers bzw. Betreibers eines Labors ergeben sich in folge...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 2.2 BAG vom 8.6.2004 – 1 ABR 4/03

Hier hat das BAG den "Betriebsrat geradezu zum Jagen getragen", indem es ihm auferlegte, der Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen durch einen Generalverzicht gegenüber dem Arbeitgeber nicht einfach nur zusehen zu können: Zitat Die Einigungsstelle kann das Mitbestimmungsrecht nach § 87 I BetrVG ebenso wenig wie der Betriebsrat selbst nicht dahin ausüben, dass sie dem Arbeitge...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 2.4 BAG vom 11.1.2011 – 1 ABR 104/09

Dass die Mitbestimmung sich nicht alleine auf die Gefährdungsbeurteilung, sondern auch auf die danach zu erfolgende Unterweisung bezieht, hat das BAG wie folgt festgestellt: Zitat Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bei betrieblichen Regelungen über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen. Hierzu gehört auch die durch § 12 ArbSchG dem Arbeitgeber auferlegte Verpflic...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gefährdung / 1 Mögliche Gefährdungen

Gefährdungen werden durch verschiedene Ursachen bedingt. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin nennt als mögliche Ursachen Mängel der Gestaltung des Arbeitsplatzes (vgl. auch § 5 Abs. 3 ArbSchG) bezüglich: Arbeitsstätte, Arbeitsplatz, Arbeitsmittel (Maschinen, Werkzeuge), Arbeitsstoffen (Material), physikalischer, chemischer und biologischer Einwirkungen, Mängel i...mehr

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Warum sind raumakustische M... / Zusammenfassung

Überblick Lärm am Arbeitsplatz kann die Gesundheit beeinträchtigen. Erkrankungen des Verdauungssystems, Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Lärmschwerhörigkeit können die Folge sein, auch psychische Belastungen, wie Anspannung und Nervosität, werden beobachtet. Die Leistungsfähigkeit kann sinken, da Beschäftigte abgelenkt werden, mehr Fehler machen, sich schlechter konzentriere...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebliche Mitbestimmung ... / 2.6 BAG vom 18.3.2014 – 1 ABR 73/12

Das hat das BAG nun nochmals ganz explizit betont: In seinem Beschluss vom 18.3.2014 ging es um die Frage, wie der Arbeitgeber den Arbeitsschutz organisieren soll. Der Arbeitgeber hatte sich dazu entschlossen, dazu eine geeignete Organisation (§ 3 Abs. 2 ArbSchG) aufzubauen und ausgewählten Arbeitnehmern hierzu noch näher zu bezeichnende Aufgaben zu übertragen. Dabei wurde d...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 2.3 BAG vom 12.8.2008 – 9 AZR 1117/06

Der Beurteilungsspielraum und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats führen auch dazu, dass der einzelne Arbeitnehmer keinen individuellen Anspruch auf eine Gefährdungsbeurteilung geltend machen kann: Zitat § 5 I ArbSchG räumt dem Arbeitgeber allerdings für die Art und Weise der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung einen Handlungsspielraum ein, über dessen Ausfüllung der...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1 Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes

Die einschlägigen Vorschriften zur verantwortungsvollen Mitgestaltung des betrieblichen Arbeitsschutzes finden sich in §§ 15 und 16 ArbSchG. 1.1 Pflichten der Beschäftigten Nach § 15 Abs. 1 ArbSchG sind die Beschäftigten verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu sorgen. ...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.4.7 Mitteilungspflicht aus § 16 Abs. 2 Satz 2 ArbSchG

Die Verpflichtung, über die Vorgaben nach § 16 Abs. 2 Satz 1 ArbSchG hinaus Unterstützungspflichten verantwortlich wahrzunehmen, umfasst auch die Aufgabe, festgestellte Gefahren für Sicherheit und Gesundheit und Mängel an den Schutzsystemen auch der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt oder dem Sicherheitsbeauftragten nach § 22 SGB VII mitzuteilen. Zum Begriff de...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.4 Melde- und Unterstützungspflichten nach § 16 ArbSchG

Die Beschäftigten müssen gemäß § 16 Abs. 1 ArbSchG dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzten unverzüglich melden: jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit, jeden an den Schutzsystemen festgestellten Defekt. Die Komplexität der verschiedenen Begriffe lässt bereits erahnen, wie viel Verantwortung sich für jeden einzelne...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.4.6 Pflichten nach § 16 Abs. 2 Satz 1 ArbSchG

Die generelle Unterstützungspflicht des Beschäftigten als Teil der eigenen Verantwortung wird ausgeweitet auf Kooperationspflichten gegenüber Fachkräften und besonders Beauftragten, wie dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Der Pflichtenkatalog, dem die Beschäftigten dabei unterliegen, ist im Einzelnen gesetzlich nicht definiert. Allerdings finden sich in ...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3 Arbeitsschutz-Verantwortung nach § 15 ArbSchG

1.3.1 Angesprochener Personenkreis nach § 15 ArbSchG Die "Beschäftigten" sind Normadressaten des 3. Abschnittes des ArbSchG. Damit wurde eine Erweiterung vollzogen gegenüber dem das Arbeitsrecht dominierenden Begriff des "Arbeitnehmers". Der Beschäftigten-Begriff des § 15 umfasst alle Personen, die aufgrund einer rechtlichen Beziehung – das muss nicht nur ein Arbeitsvertrag s...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.1 Angesprochener Personenkreis nach § 15 ArbSchG

Die "Beschäftigten" sind Normadressaten des 3. Abschnittes des ArbSchG. Damit wurde eine Erweiterung vollzogen gegenüber dem das Arbeitsrecht dominierenden Begriff des "Arbeitnehmers". Der Beschäftigten-Begriff des § 15 umfasst alle Personen, die aufgrund einer rechtlichen Beziehung – das muss nicht nur ein Arbeitsvertrag sein – zu einem Arbeitgeber Arbeitsleistungen erbring...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.4.1 Unmittelbare erhebliche Gefahr

Der Begriff der "unmittelbaren erheblichen Gefahr" korrespondiert mit der in § 9 Abs. 2 Satz 2 ArbSchG beschriebenen Gefahrenlage, sodass auch insoweit auf die einschlägigen Formulierungen und Erläuterungen aus dem Gesetzgebungsverfahren zurückzugreifen ist. I. Allg. wird dabei die Größe einer Gefahr durch die Schwere des möglichen Schadens und der Wahrscheinlichkeit des Ein...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.10 Sicherheit weiterer Personen

§ 15 ArbSchG beinhaltet, losgelöst von den Pflichten des Arbeitsgebers, nicht nur die arbeitnehmerseitige Verpflichtung zum Selbstschutz, sondern auch den Auftrag, für die Sicherheit und Gesundheit anderer Personen zu sorgen. Voraussetzung dafür ist aber wiederum ein Betroffensein von arbeitstypischen Handlungen bzw. Unterlassungen der Belegschaftsmitglieder. Zu den "Dritten...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.7 Unterweisungen

Mit Unterweisungen i. S. v. § 15 Abs. 1 ArbSchG sind die in § 12 ArbSchG angesprochenen Unterweisungen gemeint. Diese sollten im Regelfall auf den individuellen Arbeitsplatz des Beschäftigten bezogen sein. Auch eine auf den Arbeitsbereich bezogene Betriebsanweisung ist denkbar und möglich. Dabei ist zu beachten, dass Unterweisungen im Einzelfall (z. B. Gefahrstoffrecht) schri...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Verantwortung im Arbeitssch... / 5 Verschuldensmaßstab

Die Frage des tatbestandsmäßigen Handelns bzw. Unterlassens (vgl. Abschn. 4) kann nicht getrennt werden von der Frage des Verschuldens in Form von Vorsatz und Fahrlässigkeit. Vorsatz ist die wissentliche und willentliche Tatbestandsverwirklichung, wobei noch zwischen verschiedenen Vorsatzformen zu unterscheiden ist. Direkter Vorsatz liegt vor, wenn der Handelnde weiß oder als...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.3 Inhalt und Umfang der Verantwortung

§ 15 Abs. 1 ArbSchG beinhaltet neben der generellen Eigenvorsorge-Verpflichtung auch die Pflicht, für die Sicherheit und die Gesundheit der von ihren Handlungen und Unterlassungen bei der Arbeit betroffenen Personen zu sorgen. Verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen limitieren die Verpflichtung der Beschäftigten. Es gibt insofern weder einen ultimativen noch einen unbegrenz...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.4 Subjektive Rahmenbedingungen beim Beschäftigten

Die erste Einschränkung enthält § 15 Abs. 1 ArbSchG dahingehend, dass die Beschäftigten für die Sicherheit und Gesundheit dritter Personen sorgen müssen, und zwar gemäß der Unterweisung durch den Arbeitgeber, nach ihren Möglichkeiten. D. h. zunächst, dass der Slogan "Nichts ist unmöglich …" hier nicht trägt. Den Beschäftigten soll nichts abverlangt werden, wozu sie persönlich (...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.8 Weisungen

Weisungen sind nach der Begrifflichkeit des ArbSchG Anordnungen des Arbeitgebers bzw. seiner Führungskräfte, die über die Unterweisung aller Beschäftigten hinausgehen und individualisiert sind. Weisungen ergehen i. Allg. bei atypischen Verfahrensverläufen, die in dieser speziellen Form in keiner Unterweisung bzw. Betriebsanweisungen vorhersehbar geregelt werden können.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.11 Verantwortlicher Umgang mit bereitgestellten Arbeitsmitteln

Die Verpflichtung, geeignete und technisch ordnungsgemäße Arbeitsmittel zu beschaffen und bereitzustellen, obliegt allein dem Arbeitgeber. Das beste Arbeitsmaterial ist aber i. S. des Arbeitsschutzes "wertlos", wenn es nicht ordnungsgemäß eingesetzt wird. Hier liegt die Schnittstelle zu den Verpflichtungen der Beschäftigten. § 15 Abs. 2 ArbSchG sieht daher vor, dass die Besch...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.2 Besondere Unterstützungspflichten

Besondere Unterstützungspflichten regeln § 16 Abs. 1 und 2 ArbSchG. Nach § 16 Abs. 1 ArbSchG müssen die Beschäftigten dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzten jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie jeden an den Schutzsystemen festgestellten Defekt unverzüglich melden. Nach § 16 Abs. 2 ArbSchG müssen die Besc...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.4.3 Defekte an Schutzsystemen

Den zweiten meldepflichtigen Tatbestand leitet der Gesetzgeber aus Defekten an Schutzsystemen ab. Diese liegen stets dann vor, wenn die Betriebs- oder Arbeitseinrichtungen sowie die Geräte nicht in sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand sind, die Arbeitsabläufe und/oder -verfahren nicht einwandfrei geregelt oder gestaltet sind oder gefährliche Stoffe nicht einwandfrei siche...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.2 Anwendungsbereiche

Die Pflichten der Beschäftigten zur aktiven Teilhabe am Arbeitsschutz gelten in allen nur denkbaren Anwendungsbereichen i. S. v. § 1 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG und reichen weit über den durch das BetrVG und die Personalvertretungsgesetze von Bund und Ländern skizzierten Bereiche hinaus. Der Bereich der Freien Berufe zählt ebenso dazu wie Religionsgemeinschaften und karitative Ein...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.6 Technische Mittel

Dem Gebot, vom Beschäftigten nichts zu verlangen, was zu leisten er gar nicht imstande ist, gehört auch die arbeitgeberseitige Verpflichtung zur Bereitstellung der erforderlichen technischen Mittel. Zu den technischen Mitteln im vorstehend beschriebenen Sinne gehören u. a. Rettungseinrichtungen, Notrufmeldeanlagen, Schutzausrüstungen, Brandmelde- und Brandbekämpfungseinrichtungen.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.5 Objektive Rahmenbedingungen

Zu den objektiven, vom Arbeitgeber zu schaffenden Voraussetzungen gehören zum einen das Vorhandensein der erforderlichen technischen Mittel sowie die notwendige Unterweisung und Weisung seitens des Arbeitgebers.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.4.5 Empfänger der Meldung

Als Empfänger der Meldung kommt v. a. der Arbeitgeber in Betracht. Im Übrigen orientiert sich der Kreis derer, die auch noch infrage kommen können, am Kreis der Vorgesetzten gemäß § 13 ArbSchG. Der Begriff der "Zuständigkeit" orientiert sich nicht vorrangig an der Hierarchie im Betrieb. Es wird zu beachten sein, dass in weiten Bereichen des Arbeitsschutzes die Zuständigkeit i...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.1 Pflichten der Beschäftigten

Nach § 15 Abs. 1 ArbSchG sind die Beschäftigten verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu sorgen. Gemäß Satz 1 müssen die Beschäftigten auch für die Sicherheit der Personen sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind. In diesem Rah...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sollten Mitarbeiter b... / 1.3 Verantwortung von Arbeitgeber und Führungskräften

Die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt immer der Arbeitgeber.[1] Sie wird aber im Rahmen einer Pflichtenübertragung in vielen Unternehmen zumindest teilweise an die Führungskräfte delegiert.[2] Diese Verantwortung beinhaltet auch die Pflicht, eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen durchzuführen (Gefährdungsbeurteilung). Da...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz in Niederlass... / Zusammenfassung

Überblick Arbeitsschutz ist immer noch ein Thema, das in Deutschland spezifisch "deutsch" gedacht und gelebt wird. Obwohl in den letzten Jahren viele Rechtsnormen vor allem unter EU-Gesichtspunkten harmonisiert wurden, ist der praktische Umgang mit allen Fragen rund um Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit also stark geprägt von auf nationaler Ebene entwickelten De...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.9 Eigenverantwortlichkeit des Arbeitnehmers

Auch für den negativ zu beurteilenden Fall, dass dem Arbeitnehmer weder die erforderlichen technischen Hilfsmittel noch die gebotenen Unterweisungen und Weisungen an die Hand gegeben wurden, gibt es keine "Verantwortungsreduktion auf Null" zugunsten des Beschäftigten. Das Argument "Mir hat ja niemand etwas gesagt" zieht auch dann nicht. In diesem zugegebenermaßen nicht wünsch...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sollten Mitarbeiter b... / 1.4 Folgen von Verstößen

Kommen Sie als Arbeitgeber oder Führungskraft Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr[1] geahndet werden. Die Haftung des Arbeitgebers für...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Verantwortung im Arbeitssch... / 6 Ordnungswidrigkeitenrecht

Ordnungswidrigkeitstatbestände finden sich im/in Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsschutzverordnungen, Arbeitssicherheitsgesetz, Unfallversicherungsrecht nebst berufgenossenschaftlichem Recht. Mit Ausnahme der Lastenhandhabungs- und der PSA-Verordnung enthalten sämtliche Verordnungen Ordnungswidrigkeits-Sachverhalte und Tatbestände. Anders als bei den Straftatbeständen ist bei den Ordn...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.4.2 Festgestellte Gefahr

Kaum weniger anspruchsvoll ist die Forderung, dass eine Gefahr als solche "festgestellt" sein muss. Wer als Privatmann oder Unternehmer einmal in der Pflicht stand, zur Durchsetzung eines zivilrechtlichen Gewährleistungsanspruchs mittels Sachverständigengutachten einen Schaden an einem Dachstuhl, einer Heizung oder einem Autogetriebe in gerichtsfester Weise feststellen zu la...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1.4.4 Unverzügliche Meldung

Die "Unverzüglichkeit" der Meldung bemisst sich am Maßstab des § 121 Abs. 1 BGB, wonach die Meldung ohne schuldhaftes Zögern zu erstatten ist. Das bedeutet im Umkehrschluss: Derjenige, der keine Meldung erstatten kann, weil der zuständige nächste Vorgesetzte nicht erreichbar ist, handelt nicht schuldhaft. Insbesondere kann ihm nicht vorgeworfen werden, nicht "unverzüglich" g...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 2 Verpflichtungen und Konsequenzen

Wie ein Blick auf den Sanktionskatalog der §§ 25 und 26 ArbSchG ergibt, ist ein Verstoß gegen die aus §§ 15 und 16 ArbSchG resultierenden Verantwortungen nicht strafbewehrt nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz oder gar nach Strafnormen. Wenngleich nicht sanktioniert, bleiben Unterlassungen und Versäumnisse im Bereich der §§ 15 und 16 ArbSchG aber nicht folgenlos. Mit den §§ 15...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / Zusammenfassung

Überblick Das Arbeitsschutzrecht ist in seiner gesamten Grundstruktur ein Arbeitnehmerschutzrecht. Dieses zu realisieren und zu bewahren, ist v. a. Aufgabe des Arbeitgebers, seiner Führungskräfte und der Personen mit besonderen Aufgaben (verschiedenste Betriebsbeauftragte sowie fachkundige Personen mit Spezialaufgaben). Trotz dieser eindeutigen Rollenverteilung ist der Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schutzmaßnahmen / 1 Grundlagen

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz sicherzustellen bzw. zu verbessern (§ 3 ArbSchG). Je nach Art der ausgeübten Tätigkeit und den am Arbeitsplatz verwendeten Stoffen können unterschiedliche Schutzmaßnahmen erforderlich sein. Diese werden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt (§ 5 ArbSchG). Der Arbeitgebe...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsärztliche und siche... / 3.3 Zusammenarbeit ist gefragt

Um diese neuen Akzente der Betreuung erfolgreich in die Praxis umzusetzen, müssen die betrieblichen Arbeitsschutzakteure gut zusammenarbeiten. Grundsätzlich haben Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit weitgehend die gleichen Aufgaben im Arbeitsschutz zu erfüllen, wie sie bereits im ASiG (§§ 3 und 6) festgeschrieben wurden. Sie müssen sich folglich häufig mit den...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Verantwortung im Arbeitssch... / 3 Täter

Täter einer Straftat, sei es nun nach allgemeinem Strafrecht oder im Zusammenhang mit arbeitsschutzrelevanten Vorgängen, kann stets nur eine natürliche Person sein. Insofern erfährt der Kreis der "Arbeitgeber" nach § 2 Abs. 3 ArbSchG bereits eine logische Eingrenzung und Reduzierung. Während "Arbeitgeber" nach § 2 Abs. 3 ArbSchG natürliche und juristische Personen und rechtsf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schutzmaßnahmen / Zusammenfassung

Begriff Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden Maßnahmen festgelegt, um Unfälle bei der Arbeit zu vermeiden und die Arbeitnehmer vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu schützen. Höchste Priorität hat die Beseitigung der Gefahr am Entstehungsort. Man unterscheidet im Arbeitsschutz technische, organisatorische und persönliche bzw. personenbezogene Schutzmaßnahmen. Ge...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsärztliche und siche... / 1.1 Konkretisierung des ASiG durch die Unfallversicherungsträger

Nach dem Inkrafttreten des ASiG im Jahr 1974 haben Berufsgenossenschaften (BGen) und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (UVTs der öffentlichen Hand) die Anwendung des Gesetzes unabhängig voneinander durch Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) konkretisiert. Einheitliches Vorgehen war somit zwar innerhalb einer Branche und eines Unfallversicherungsträgers gegeben,...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsärztliche und siche... / 3.1 Grundbetreuung

Die Grundbetreuung soll den Arbeitgeber darin unterstützen, seine im Arbeitsschutzgesetz festgelegten Pflichten zu erfüllen, die unabhängig von der Art und Größe des Betriebs kontinuierlich anfallen. Die Leistungen von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten im Rahmen der Grundbetreuung konzentrieren sich auf diese Basisaufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss die Gefährdungsb... / 1.1 Definition und Hintergrund

Die Gefährdungsbeurteilung dient der Prävention: Gefährdungen werden systematisch ermittelt, bewertet und Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten festgelegt. Bei einer Erstbeurteilung werden alle Arbeitsplätze bzw. Tätigkeiten auf mögliche Gefährdungen untersucht. Eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung ist u. a. erforderlich bei:[1] allen ...mehr