Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsagentur

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Sauer, SGB II § 50b Zentral... / 2.1 Pilotierung (Abs. 1)

Rz. 4 Nach Abs. 1 kann die Bundesagentur für Arbeit neue Technologie erproben, um die Wirtschaftlichkeit der Entwicklung oder Weiterentwicklung eines zentral verwalteten Verfahrens der Informationstechnik zu bewerten. Mit der Experimentierklausel erhält die Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit, neue Technologien niedrigschwellig anhand konkreter Anwendungsfälle zu erprob... mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.2 Träger des automatisierten Datenabgleichs

Rz. 9 Der automatisierte Datenabgleich wurde in der Vergangenheit ausschließlich von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt. Durch die Änderung des Einleitungssatzes in Abs. 1 im Rahmen des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind ab dem 1.8.2006 neben der Bundesagentur für Arbeit nun auch die zugelassenen kommunalen Träger berechtigt, den a... mehr

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Sauer, SGB II § 42a Darlehen / 2.2 Rückzahlung durch Aufrechnung (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 regelt Beginn und Höhe der Rückzahlungsverpflichtung während des Leistungsbezugs. Solange Darlehensnehmer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, werden Rückzahlungsansprüche aus Darlehen ab dem Monat, der auf die Auszahlung erfolgt, durch monatliche Aufrechnung i. H. v. 5 % (ab 1.7.2023) des maßgebenden Regelbedarfs getilgt (Abs. 2 Satz 1). Vor ... mehr

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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.4 Sozialpädagogische Betreuung

Rz. 32e Sozialpädagogische Betreuung ist im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten nach § 16d oft von herausragender Bedeutung, um die arbeitsmarktfernen Leistungsberechtigten dabei zu unterstützen, sich mit ihrer Arbeit zu arrangieren und diese dauerhaft in ihren Alltag zu integrieren und zu festigen. Sozialpädagogische Betreuung ist immer dann notwendig, wenn ein objektives Risik... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.13.3.2 Nebenkosten

Rz. 391 Schulden liegen auch vor, wenn der Leistungsberechtigte die vom Vermieter geforderten Vorauszahlungen (nach entsprechender Leistung des Jobcenters) erbracht hat, es aber zu einer berechtigten Heizkostennachforderung (bzw. Nebenkostennachforderung) kommt (vgl. BSG, Urteil v. 30.3.2017, B 14 AS 13/16 R ). Rz. 391a Die Frage, ob und bei welchen Sachverhaltskonstellationen... mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.1 Minderung des Auszahlungsanspruchs

Rz. 11 Abs. 1 Satz 1 regelt weiterhin ausdrücklich den Beginn der Rechtsfolgen wegen einer Pflichtverletzung nach § 31, die in § 31a geregelt ist. Die Vorschrift bestimmt in Abs. 2 dagegen seit dem 1.7.2026 nicht mehr die gestaffelte Dauer der Leistungsminderung in Monaten. Die Vorschrift gilt nicht für Meldeversäumnisse nach § 32, dort wird die Dauer der Leistungsminderung ... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.13.5 Vergleichbare Notlage

Rz. 395 Auch Schulden gegenüber einem Dritten, die der Leistungsberechtigte nach Antragstellung im Jobcenter eingegangen ist, um drohende Wohnungslosigkeit abzuwenden, können Schulden i. S. d. Abs. 8 sein. Das ergibt sich aus dem Sinn und Zweck der Regelung. Dazu ist auf den Rechtsgedanken zurückzugreifen, dass eine Pflicht zur Kostenerstattung bei nicht rechtzeitiger oder z... mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.5.2 Aufhebung der Leistungsminderung

Rz. 27 In den Fällen des § 31a Abs. 1 Satz 2 ist die Minderung ab dem Zeitpunkt der Pflichterfüllung oder der Erklärung der Bereitschaft zur Pflichterfüllung aufzuheben, soweit der Minderungszeitraum mindestens einen Monat betragen hat, andernfalls nach Ablauf dieses Monats. Fälle des § 31a Abs. 1 Satz 2 sind diejenigen, in denen erwerbsfähige Leistungsberechtigte ihre Mitwi... mehr

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Sauer, SGB II § 16f Freie F... / 2.3 Weitere Regeln der freien Förderung nach Abs. 2

Rz. 21 Abs. 2 enthält einige Regelungen, die den weiten Gestaltungsspielraum der freien Förderung konkretisieren. Satz 2 lässt zunächst eine Kombination und Modularisierung von Maßnahmeinhalten zu. Das bedeutet, dass bei der freien Förderung verschiedene vorhandene Instrumente miteinander kombiniert werden dürfen, ein vorhandenes Instrument ganz oder teilweise mit einem neue... mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.2 Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte

Rz. 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 sieht Leistungen für die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten vor. Spezielle Voraussetzungen für den Zugang zu dieser Leistung für Jugendliche unter 25 Jahren enthält Abs. 6. Zu den relevanten Sachverhalten des Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 gehören: der erstmalige Bezug einer (eigenen) Wohnung durch einen erwerbsfähigen Leistungsber... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.2 Tatsächliche Aufwendungen bei Eigentum

Rz. 142 Auch bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen ist zunächst zu prüfen, ob diese von angemessener Größe sind (vgl. BSG, Urteil v. 18.9.2014, B 14 AS 58/13 R). Zudem ist die Verwertbarkeit und deren Zumutbarkeit zu prüfen (vgl. dazu die Komm. zu § 12). Bezogen auf selbst genutzte Hausgrundstücke, Eigenheime und Eigentumswohnungen hat das BSG grundlegend entschieden, dass ... mehr

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Sauer, SGB II § 65a Übergan... / 2.2 Übergangsregelungen zu Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen

Rz. 14 Abs. 2 regelt nicht den Übergang in Bezug auf die Tatbestände der Pflichtverletzungen nach § 31 und Meldeversäumnisse nach § 32, sondern die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen, die für diese Tatbestände vor und nach den Rechtsänderungen durch das 13. SGB II-ÄndG durch die Jobcenter anzuwenden sind. Rz. 15 Die Regelung soll sicherstellen, dass Minderungshöhe und Minder... mehr

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Sauer, SGB II § 43 Aufrechnung / 2.1 Aufrechnungsmöglichkeit (Abs. 1)

Rz. 3 In Abs. 1 ist die grundsätzliche Aufrechnungsmöglichkeit der Jobcenter geregelt. Danach ist die Aufrechnung mit Forderungen der Träger aus Erstattungsansprüchen oder Ersatzansprüchen grundsätzlich zulässig. Die Träger können gegen Ansprüche von Leistungsberechtigten auf Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aufrechnen. Unter "Geldleistungen zur Sicherung de... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.4 Unverhältnismäßige und als unangemessen geltende tatsächliche Aufwendungen für Unterkunft (Abs. 1 Satz 6 bis 8)

Rz. 256a Abs. 1 Satz 6 bis 8 stehen für den Willen der Bundesregierung, im Zuge der Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ab 1.7.2026 unverhältnismäßig hohen Aufwendungen für die Unterkunft insbesondere durch Ausnutzung bestehender Regelungen zu begegnen. In allen Fällen des Satzes 8 gilt keine Karenzzeit. Damit können die Maßnahmen zur Gegensteuerung ab dem Beg... mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.2 Sozialwidriges Verhalten

Rz. 22 § 31 enthält ausschließlich Regelungen, die sozialwidriges Verhalten des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten kennzeichnen. Dies ist als Gegensatz zum Recht der Arbeitsförderung zu verstehen, das bei versicherungswidrigem Verhalten den Eintritt von Sperrzeiten vorsieht. Der dem Gesetz zugrunde liegende Grundsatz des Förderns und Forderns wird in § 2 für den Teilbereic... mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Vierte Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 mit den bereits erfolgten Änderungen durch das Vierte SGB III-ÄndG v. 19.11.2004 (BGBl. I S. 2902) in Kraft getreten. Danach wurde sie mehrfach geändert und durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und an... mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.4 Fehlende Hilfebedürftigkeit aufgrund verwertbaren Vermögens

Rz. 20 Zur Prüfung der Hilfebedürftigkeit kann in Fällen verwertbaren Vermögens zunächst der Wert aller verwertbaren Vermögensgegenstände ermittelt und dem Grundfreibetrag (Abs. 2) gegenübergestellt werden. Möglicherweise bietet es sich an, die Frage der Verwertbarkeit auch erst dann zu prüfen, wenn Vermögensgegenstände auch nach Prüfung der möglichen Freistellungen noch gan... mehr

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Sauer, II, SGB II § 68 Abwe... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze v. 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 408) mit Wirkung zum 1.1.2024 in das SGB II eingefügt worden. Danach wurde sie bislang nur durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.4.2026 (BGBl. I Nr. 10... mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.5 Auskunftspflicht bei Beschäftigungsverhältnissen (Abs. 3)

Rz. 35 Abs. 3 regelt die Auskunftspflicht von Arbeitgebern, die SGB II-Leistungsbezieher beschäftigen oder die Personen beschäftigen, die einen Antrag auf SGB II-Leistungen gestellt haben. Nach § 60 Abs. 3 hat derjenige, der jemanden, der Leistungen nach dem SGB II beantragt hat oder bezieht, oder dessen Partnerin oder Partner beschäftigt, sowie derjenige, der einen nach § 6... mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.7 Einsicht in Unterlagen (Abs. 5)

Rz. 45 Entsprechend § 319 Satz 1 SGB III i. d. F. bis 31.12 2003 regelt Abs. 5 ein Einsichtsrecht der Agentur für Arbeit und der anderen Grundsicherungsträger in Unterlagen, die nur durch Oberbegriffe im Gesetzestext aufgeführt sind. Die Norm begründet Mitwirkungspflichten für Arbeitgeber und Auftraggeber von Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantr... mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.2.2 Vorläufige Zahlungseinstellung nach Abs. 2 Nr. 4

Rz. 21 Nach Nr. 4 ist die vorläufige Zahlungseinstellung nach § 331 SGB III mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass die Grundsicherungsträger auch zur teilweisen Zahlungseinstellung berechtigt sind, wenn sie von Tatsachen Kenntnis erhalten haben, die zu einem geringeren Leistungsanspruch führen. Nach § 331 Abs. 1 SGB III kann die Agentur für Arbeit die Zahlung einer la... mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.11 Rechtsfolgen

Rz. 56 Das Auskunfts- oder Einsichtsverlangen der Agentur für Arbeit oder des kommunalen Trägers ist ein Verwaltungsakt. Wird die Auskunfts- oder Einsichtspflicht nicht erfüllt, kann sie nach § 66 Abs. 1 SGB X im Wege der Verwaltungsvollstreckung durchgesetzt werden (so bereits zur Rechtslage nach dem AFG und SGB III: vgl. BSG, Urteil v. 16.8.1989, 7 RAr 82/88; ebenso im Re... mehr

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Sauer, SGB II § 65a Übergan... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.4.2026 (BGBl. I Nr. 107), durch das § 65a neu belegt wurde, mit Wirkung zum 1.7.2026 in das SGB II eingefügt worden. Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt Übergangsrecht zum Vermögen sowie zu Pflichtverletzungen nach den §§ 31 und 32 nach Inkrafttreten des 1... mehr

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Sauer, SGB II § 44f Bewirts... / 2.3 Widerruf der Übertragung (Abs. 3)

Rz. 18 Ein Widerruf nach Abs. 3 hat der ernsten Konsequenzen wegen und der das Gesamtsystem belastenden Auswirkungen mehrere Voraussetzungen bzw. sieht mehrere unterschiedliche Konstellationen vor. Zunächst müssen Mängel vorliegen bzw. festgestellt worden sein, die zugleich auf einem Verstoß gegen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften beruhen. Im Grundsatz genügt ein einziger... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.8 Instandhaltungs- und Reparaturkosten bei Wohneigentum

Rz. 289 Abs. 2 stellt eine eigenständige Anspruchsgrundlage für Leistungen zur Deckung des Bedarfs für unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohntem Wohneigentum, das nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 (bis 31.12.2022: § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4) nicht als Vermögen zu berücksichtigen ist, weil es von angemessener Größe ist und von dem Leistungsbere... mehr

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 2.4 Darlehen im Monat der Aufnahme der Ausbildung

Rz. 25 Abs. 3 Satz 3 (bis 31.12.2020: Satz 4) ermöglicht Darlehen in entsprechender Anwendung des § 24 Abs. 4 Satz 1, um zu Beginn der Ausbildung die erste Zeit bis zur Auszahlung der Ausbildungsvergütung bzw. von Förderleistungen zu überbrücken. Dabei darf die Zeit, für die ein Darlehen bestimmt wird, über den Tag der ersten Zahlung der Förderleistung hinausreichen, wenn di... mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.1.4 Aufhebung der Leistungsminderung

Rz. 83 In Fällen des Abs. 1 Satz 2, in denen die Leistungsminderung für länger als einen Monat festgestellt wurde, sind die Minderungen nach Abs. 1 Satz 2 aufzuheben, sobald erwerbsfähige Leistungsberechtigte diese Pflichten erfüllen oder sich nachträglich ernsthaft und nachhaltig dazu bereit erklären, diesen künftig nachzukommen. Die Vorschrift ist auch in Fällen des Abs. 7... mehr

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Sauer, SGB II § 15 Potenzia... / 2.1 Überblick über die Vorschrift nach dem 12. und 13. SGB II-ÄndG (1.7.2023/1.7.2026)

Rz. 29 Die Bundesregierung der 20. Legislaturperiode sah den Kooperationsplan als zentrales Element der Weiterentwicklung des Eingliederungsprozesses. Die Eingliederungsvereinbarung nach § 15 a. F. wurde durch einen rechtlich nicht verbindlichen Plan zur Verbesserung der Teilhabe (Kooperationsplan) ersetzt, um dadurch einen vertrauensvolleren Beratungs- und Integrationsproze... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.13.6.1 Selbsthilfe

Rz. 397 Voraussetzung für Leistungen nach Abs. 8 ist ferner, dass der Leistungsberechtigte nach dem Nachranggrundsatz die Notlage nicht selbst beseitigen kann. In Bezug auf Mietschulden gilt Abs. 1 Satz 8 Nr. 2 nicht. Zu den Selbsthilfemöglichkeiten gehört das Bemühen um eine Zahlungsvereinbarung z. B. mit dem Vermieter oder Stromversorger. Ein Jobcenter darf insoweit auf pr... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.2 Kopfteilprinzip

Rz. 71 Wichtigster Maßstab für die Angemessenheit ist die Wohnfläche. Dafür wiederum kommt es auf den individuellen Bedarf des Leistungsberechtigten und der mit ihm in derselben Wohnung lebenden Personen an. Haushaltsgemeinschaft und Bedarfsgemeinschaft (§ 7 Abs. 2) werden oft identisch sein. Eine Haushaltsgemeinschaft kann aber auch mehrere Bedarfsgemeinschaften beinhalten ... mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.5 Hausgrundstück, Eigentumswohnung (Abs. 1 Satz 2 Nr. 5)

Rz. 50 Angemessenes Wohneigentum auf einem Hausgrundstück oder als Eigentumswohnung ist bis zu einer Wohnfläche als alleiniges Kriterium zur Beurteilung der Angemessenheit bis zu 140 qm bzw. bei Eigentumswohnungen bis zu 130 qm vor einer Verwertung geschützt. Diese Größe gilt für jeweils 1 bis 4 Personen. Einen Zuschlag gesteht der Gesetzgeber im Umfang von 20 qm für jede wei... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.2 Angemessene Wohnfläche und Wohnstandard

Rz. 178 Die Angemessenheit von Wohnkosten beginnt mit der Feststellung der abstrakt angemessenen Wohnungsgröße in Quadratmetern, wobei die für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau anerkannte Wohnraumgröße zugrunde zu legen ist (Wohnungsgrößen nach § 10 WoFG, vgl. BSG, Urteil v. 16.5.2012, B 4 AS 109/11 R), die durch Richtlinien der Bundesländer konkret festgelegt wird... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.13.6.2 Verschuldensgesichtspunkte

Rz. 398 Droht Wohnungslosigkeit einzutreten, gibt der Gesetzgeber der Grundsicherungsstelle vor, dass Leistungen erbracht werden sollen, also nur in atypischen Fällen die Übernahme von Schulden verweigert werden kann. Das wird nur in Missbrauchsfällen der Fall sein können. Ein solches Verhalten liegt vor, wenn der Leistungsberechtigte im Vertrauen auf die darlehensweise Über... mehr

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Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 2.6 Mehrfaches Meldeversäumnis i. S. v. § 7b Abs. 4

Rz. 36 Abs. 3 bestimmt seit dem 1.7.2026, dass eine Minderung des Regelbedarfs wegen eines Meldeversäumnisses nach Abs. 1 Satz 1 nicht vorgenommen wird, wenn ein Fall nach § 7b Abs. 4 Satz 1 vorliegt, der ebenfalls am 1.7.2026 in Kraft getreten ist. Dann gilt ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter als nicht erreichbar, weil er trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsf... mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.1 Überblick

Rz. 21 Abs. 3 nimmt einige Bedarfe, die grundsätzlich von der Leistung für den Regelbedarf umfasst werden, aus sozialpolitischen Erwägungen von dieser aus und weist sie als Sonderbedarfe aus, für die zusätzliche Leistungen erbracht werden. Darauf besteht ein Rechtsanspruch. Die Leistungen sind als Zuschuss zu erbringen. Eine Einflussnahme durch Leistungen Dritter soll den An... mehr

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Sauer, SGB II § 10 Zumutbar... / 2.1 Zumutbarkeit

Rz. 3 Das Merkmal der Zumutbarkeit enthält eine Obliegenheit. Dieser muss der erwerbsfähige Leistungsberechtigte genügen, um Leistungsminderungen aufgrund von Pflichtverletzungen nach § 31 Abs. 1 Satz 1 zu entgehen. Zumutbarkeit einer Arbeit grenzt die Möglichkeiten ab, Hilfebedürftigkeit durch Erwerbstätigkeit zu beseitigen, zu verkürzen oder zu verringern. Es beschreibt Be... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.3 Schlüssiges Konzept

Rz. 193 Ab dem Stichtag der Datenerhebung kann ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der angemessenen Bruttokaltmiete herangezogen werden (SG Dortmund, Urteil v. 17.3.2017, S 19 AS 4276/16). Es ist jedoch rechtswidrig, zur Konkretisierung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft den gesamten Landkreis undifferenziert als Vergleichsraum heranzuziehen (SG Magdeburg, Besch... mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.6.3 Amtshilfe

Rz. 20 Die Übermittlung der Daten selbst erfolgt im Wege der Amtshilfe. Die Auskunftsstellen sind zur Übermittlung verpflichtet. Dabei gelten für die einzelnen Auskunftsstellen nach § 2 GrSiDAV folgende Grundsätze: Die Bundesknappschaft gleicht die ihr übermittelten Daten mit den bei ihr gespeicherten Daten ab zur Feststellung der Dauer des Bezugs und der monatlichen Höhe der... mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.1.1 Vorläufige Entscheidung nach Nr. 1

Rz. 13 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ist vorläufig zu entscheiden, wenn zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen längere Zeit erforderlich ist, das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen aber hinreichend wahrscheinlich ist. Voraussetzung ist demnach eine bestehende Ungewissheit über das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen bzw. über die konkrete Höhe des Leistungsanspruchs... mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.6.1 Überprüfbare Daten

Rz. 17 Abs. 1 ermächtigt die Bundesagentur für Arbeit nur zur Abfrage und Überprüfung der nach Inhalt und Umfang abschließend aufgezählten Daten (vgl. Gesetzestext). mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.4.3 Vermittlungsgrundsätze, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung und Förderung der Nachholung des Hauptschulabschlusses durch Erwachsene sowie Erwerb von Grundkompetenzen

Rz. 88 Die Verweisung auf § 36 SGB III entspricht der früheren Regelung in Abs. 1 Satz 4. Damit wird uneingeschränkt zum Ausdruck gebracht, dass die Grundsätze der Vermittlung nach § 36 SGB III auch für die Vermittlungsaktivitäten nach dem SGB II gelten. Zu den Einzelheiten vgl. Abschnitt 1. Hat das Jobcenter nicht selbst Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zumindest ange... mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.6 Auskunftspflicht der Partner und Dritter (Abs. 4)

Rz. 40 Auskunftsberechtigt sind trotz der alleinigen Erwähnung der "Agentur für Arbeit" alle Grundsicherungsträger (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 27.3.2014, L 2 AS 877/12; Mushoff, in: BeckOK, SGB II, § 60 Rz. 6). Die Auskunftspflicht umfasst sämtliche Leistungen nach § 4 Abs. 1 (Blüggel, in: Luik/Harich, SGB II, § 60 Rz. 29). Rz. 41 Da im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung de... mehr

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Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 2.3 Bezieher von Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 (nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte)

Rz. 14 Die Leistungsminderung wegen Verletzung der Meldepflicht nach § 32 kann auch nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte treffen. Bei ihnen kann eine Leistungsminderung insbesondere in Fällen in Betracht kommen, in denen in den Kooperationsplan (bis 30.6.2023 bzw. einem danach vereinbarten Kooperationsplan, längstens jedoch bis zum 31.12.2023: der Eingliederungsvereinbar... mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.6 Verkehrswert (Abs. 3, bis 30.6.2026 Abs. 5)

Rz. 132 Vermögen ist mit seinem Verkehrswert zu berücksichtigen (Abs. 3, § 8 GrusiG-V). Steuerrechtliche Vorschriften bleiben unberücksichtigt. Damit ist gewährleistet, dass der Vermögenswert nicht durch Abschreibung abgesenkt werden kann. Der Verkehrswert eines Vermögens ist der bei Veräußerung auf dem freien Markt erzielbare Erlös für den Vermögensgegenstand. Maßgebend ist... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.5 Aufwendungen nach einem nicht erforderlichen Umzug

Rz. 257 Abs. 4 Satz 4 (zum 1.7.2026 von Abs. 1 Satz 6 verschoben) tritt schon seit dem 1.8.2006 (bis 31.12.2022: Abs. 1 Satz 2) der Auffassung entgegen, ein Anspruch auf Erstattung angemessener Kosten für Unterkunft könne ausgeschöpft werden, indem eine günstige Wohnung verlassen und eine neue Wohnung mit höherem Mietzins bezogen wird, der sich nach Maßgabe des Abs. 1 Satz 1... mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.6 Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung an Jugendliche

Rz. 48 Abs. 6 ist eine Folgeregelung zu § 22 Abs. 5 und § 20 Abs. 3. Nach Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende war die Zahl der anspruchsberechtigten Bedarfsgemeinschaften weit über das geplante Maß hinausgeschossen. Analysen ergaben, dass insbesondere Jugendliche die Gesetzeslage dazu nutzten, nicht nur im Elternhaus eine eigene Bedarfsgemeinschaft zu gründen (m... mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.7.1 Herbeiführung von Hilfebedürftigkeit

Rz. 75 Abs. 2 regelt weitere Sachverhalte sozialwidrigen Verhaltens, denen der Gesetzgeber das gleiche Gewicht beimisst wie den in Abs. 1 genannten Pflichtverletzungen. Dementsprechend sollen auch Rechtsfolgen im gleichen Umfang eintreten (Leistungskürzung von 10 % der maßgebenden Leistung für den Regelbedarf bei der ersten Pflichtverletzung nach Maßgabe des § 20, jedoch 30 ... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.1 Leistungen für Unterkunft und Heizung

Rz. 33 Die Erbringung von Leistungen für Bedarfe nach § 22 fällt in die originäre Zuständigkeit der kreisfreien Städte und der Landkreise (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2), auch wenn sie nicht als alleinige Träger der Grundsicherung nach § 6a zugelassen wurden. Sie ist im Übrigen Aufgabe der gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b. Sie wird von allen Jobcentern durchgeführt (vgl. § 6d)... mehr

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Sauer, SGB II § 65 Übergang... / 2.6 Kooperationsplan (§ 15) – Abs. 4 a. F.

Rz. 10 Die Regelung wurde zum 1.7.2026 aufgehoben. Zuvor galt: Kooperationspläne werden von den Integrationsfachkräften der Jobcenter und den leistungsberechtigten Personen frühestens gegen Ende des 1. Halbjahres 2023 für die Zeit ab 1.7.2023, danach im 2. Halbjahr spätestens mit Beginn zum 1.1.2024 geschlossen. Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers und wohl auch der Gesch... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.7 Prüfmachanismus und Information der Leistungsberechtigten (Abs. 1a)

Rz. 288h Abs. 1a gibt den Jobcentern zunächst auf, die Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung jeweils für den Bewilligungszeitraum zu prüfen (Abs. 1a Satz 1). Die Regelung wurde aus § 35 Abs. 2 SGB XII übernommen, weil sie sich dort bewährt habe. Schon die Rechtsprechung verhält sich zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII... mehr