Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmerüberlassung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Leiharbeit

Rn. 48 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Werden ArbN Dritten (Entleihern) zur Arbeitsleistung überlassen, so besteht regelmäßig ein Dienstverhältnis nur gegenüber dem Verleiher. Von einer solchen ArbN-Gestellung ist die bloße Vermittlung eines ArbN zu unterscheiden, bei der der Vermittelnde keine ArbG-Funktionen übernimmt. Ob diese oder jene vorliegt, ist nach dem Unternehmerrisiko...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 39. BMF, Schr. v. 6.6.2023 – IV B 5-S 1341/19/10017 :003 – DOK 2023/0537819, BStBl. I 2023, 1093 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.2.4 Eigenes Personal (§ 2 Absatz 4 BsGaV)

37 Als "eigenes Personal" des Unternehmens gilt eine natürliche Person,mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.24.1 Grundsatz: Zuordnung von Vermögenswerten, die durch den Abschluss eines Versicherungsvertrags entstehen (§ 24 Absatz 1 BsGaV)

283 Die Terminologie für Versicherungsbetriebsstätten weicht von der allgemeinen Terminologie in § 2 Absatz 4 BsGaV ("maßgebliche Personalfunktionen" – OECD: "Significant People Functions") ab. Die Personalfunktionen, die für die Zuordnung von Vermögenswerten, die durch den Abschluss eines Versicherungsvertrags entstehen, entscheidend sind, werden im Zusammenhang mit Versic...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 38. BMF, Schr. v. 14.7.2021 – IV B 5-S 1341/19/10017:001, – DOK 2021/0770780, BStBl. I 2021, 1098 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 21. BMF, Schr. v. 13.10.2010 – IV B 5 - S 1341/08/10003 – DOK 2010/0598886, BStBl. I 2010, 774 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen [Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Entleiherhaftung

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Arbeitnehmerüberlassung Rz 20 ff.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Erfinder

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zur Erfindervergütung > Diensterfindung, > Außerordentliche Einkünfte Rz 92 und > Sonstige Bezüge Rz 8. Hat ein Leiharbeitnehmer während der Dauer seiner Tätigkeit beim Entleiher eine Erfindung oder einen technischen Verbesserungsvorschlag gemacht, so gilt der Entleiher als ArbG iSd Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen (vgl § 11 Abs 7 AÜG). Ergänz...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Uruguay

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Republik Östlich des Uruguay (Hauptstadt: Montevideo; Amtssprache: Spanisch) ist ein Staat in Südamerika. Uruguay grenzt im Westen an > Argentinien, im Norden und Nordosten an > Brasilien, im Osten und Süden an den Atlantik bzw den Mündungstrichter des Rio de la Plata. Seit dem VZ 2012 gilt das DBA vom 09.03.2010 mit Zustimmungsgesetz vom ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ungarn

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Republik Ungarn (Hauptstadt: Budapest; Amtssprache: Ungarisch) ist ein Binnenstaat in Mittel- bzw Osteuropa mit Grenzen zu > Österreich, der > Slowakei, der > Ukraine, > Rumänien, > Serbien, > Kroatien und > Slowenien. Mit der ersten Osterweiterung trat Ungarn am 01.05.2004 der > Europäische Union bei; das Land gehört aber nicht zur Eurozo...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 5 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die örtliche Zuständigkeit richtet sich, soweit in Sonderregelungen sowie in Einzelsteuergesetzen nichts anderes bestimmt ist, nach §§ 18ff AO (§ 17 AO). Dies gilt nicht nur für die Steuerfestsetzung, sondern auch für das Erhebungsverfahren, dh zB für den Erlass eines > Abrechnungsbescheid (BFH 263, 483 = BStBl 2020 II, 31; EFG 2018, 1685). D...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Exkurs: Steuerfreiheit bei Auslandssachverhalten

Rz. 35 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug ist vorweg zu klären, ob Deutschland überhaupt das Besteuerungsrecht hat (zur > Doppelbesteuerung vgl BMF vom 03.05.2018, Rz 16 ff, BStBl 2018 I, 643, > Anh 2 Doppelbesteuerung/Behandlung von Arbeitslohn ). Kann der ArbN in Deutschland nicht besteuert werden, bedarf es keiner Steuerbefreiung für Beiträge iS...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Verordnungs-Ermächtigung

Rz. 8 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Im öffentlichen Recht ist Art 80 GG als Ermächtigungsnorm von besonderer Bedeutung. Nach Art 80 Abs 1 GG können durch Gesetz die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen. Dabei müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetz bestimmt werden und in der...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Zypern

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Republik Zypern (Hauptstadt: Nikosia, Amtssprachen: Griechisch und Türkisch) ist ein Insel-Staat im östlichen Mittelmeer. 1974 wurde der nordöstliche Teil Zypern von der > Türkei besetzt, um einen Anschluss Zyperns an > Griechenland zu verhindern. 1983 wurde dort die Türkische Republik Zypern als selbständiger Staat ausgerufen, was durch ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Entsendung von Arbeitnehmern

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Arbeitsrechtlich ist "Entsendung" die Weisung des ArbG an den ArbN, im Rahmen des Arbeitsvertrags oder einer ArbN-Überlassung vorübergehend im Ausland und/oder in einem fremden Unternehmen tätig zu werden. Im Recht der > Europäische Union ist die Entsendung von ArbN durch die sog Entsende-RL (RL 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern i...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 22 Entsteh... / 2.1.1 Beitragspflicht bei gesetzlichen Mindestlöhnen und bei allgemeinverbindlichen Tarifverträgen

Rz. 5 Mit Blick auf das Entstehungsprinzip wird bei Betriebsprüfungen i. d. R. eingehend geprüft, ob die gesetzlichen Mindestlöhne (vgl. insbesondere ab 1.1.2015 das Mindestlohngesetz als Art. 1 des Tarifautonomiestärkungsgesetzes v. 11.8.2014, BGBl. I S. 1348; § 8 AÜG i. d. F. v. 1.4.2017 – "Equal-Pay"-Prinzip) oder die nach allgemein verbindlichen Tarifverträgen (§ 5 Tarif...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.4.2 Einzelne gesetzliche Zulässigkeitsregeln

Rz. 91 Einige Normen der bundesgesetzlichen Öffnung des Steuergeheimnisses über § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO sind unmittelbar in der AO geregelt. So enthält § 31 AO die Befugnis zur Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen an Körperschaften des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaften sowie von geschützten Daten der betroffenen Person an die Träger der gesetzlichen Sozialversich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / I. Arbeitnehmerüberlassung/Flexibilisierung und Entflexibilisierung

Rz. 1789 Das Recht der Arbeitnehmerüberlassung ist mit Ablauf der Frist (5.12.2011) zur Umsetzung der Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit (Leiharbeitsrichtlinie) in wesentlichen Teilen Unionsrecht geworden. Rz. 1790 Das Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) vom 7.8.1972 war 1997 vor allem durch die Flexibilisierung der arbeitsvertraglichen Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / 2. Arbeitnehmerüberlassung im Wege der Nachbarschaftshilfe

Rz. 1807 Auch eine Arbeitnehmerüberlassung im Wege der Nachbarschaftshilfe zwischen Arbeitgebern desselben Wirtschaftszweiges ist nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 AÜG erlaubnisfrei, wenn sie der Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen dient und wenn solches in einem für beide Vertragspartner geltenden Tarifvertrag vorgesehen ist. Von dieser Möglichkeit haben Tarifparteien verschied...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / O. Arbeitnehmerüberlassung

I. Arbeitnehmerüberlassung/Flexibilisierung und Entflexibilisierung Rz. 1789 Das Recht der Arbeitnehmerüberlassung ist mit Ablauf der Frist (5.12.2011) zur Umsetzung der Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit (Leiharbeitsrichtlinie) in wesentlichen Teilen Unionsrecht geworden. Rz. 1790 Das Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) vom 7.8.1972 war 19...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / 6. Personalüberlassung durch Kleinbetriebe

Rz. 1816 Kleinbetriebe (mit weniger als 50 Beschäftigten) dürfen gem. § 1a AÜG zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen im Wege der Kollegenhilfe bis zur Dauer von 12 Monaten Personal überlassen. Eine Erlaubnis nach § 1 AÜG ist dafür nicht erforderlich, lediglich eine schriftliche Anzeige bei der zuständigen Regionaldirektion der BA. Das Sonderverbot im Baugewerbe (vg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / 6. Arbeitsentgelt/equal pay

Rz. 1831 Mit dem Gesetz zur Änderung des AÜG und anderer Gesetze vom 21.2.2017 wurde der bisher auf verschiedene Normen im AÜG aufgeteilte Grundsatz des Schlechterstellungsverbotes (equal pay oder equal treatment), systematisch in § 8 AÜG zusammengefasst (BGBl I, 258). § 8 Abs. 1 AÜG regelt den Grundsatz der Gleichstellung von Leiharbeitnehmern mit vergleichbaren Stammarbeitn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / II. Erlaubnispflicht

Rz. 1799 Nach § 1 Abs. 1 AÜG ist Arbeitnehmerüberlassung grds. verboten, es sei denn aufgrund einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis, die von der zuständigen Regionaldirektion der BA erteilt wird (sog. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt). Das AÜG regelt hierzu die Voraussetzung, die arbeitsrechtlichen Besonderheiten, die Überwachung durch die Erlaubnisbehörde sowie die zivil- un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / 3. Vorübergehender Konzernverleih

Rz. 1808 Ebenfalls nicht anzuwenden ist das AÜG auf den Konzernverleih (zum früheren Recht noch BAG v. 17.1.2007 – 7 AZR 23/06), wenn der Arbeitnehmer nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt wird (§ 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG). Das bisherige Merkmal "vorübergehend" wurde ab 1.12.2011 mit Rücksicht auf Art. 1 Abs. 1 der Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG gestrichen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / 4. Gelegentliche Überlassung

Rz. 1812 Ausdrücklich festgelegt ist nunmehr in § 1 Abs. 3 Nr. 2a AÜG die Nichtanwendung des AÜG auf nur gelegentliche Überlassung von Arbeitnehmern, die nicht zum Zwecke der Überlassung eingestellt und beschäftigt werden. Da § 1 Abs. 3 Nr. 2a AÜG dogmatisch zu den Ausnahmetatbeständen der Arbeitnehmerüberlassung gehört, sind an das Merkmal "gelegentlich" strenge Anforderung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / XII. Steuerrechtliche Besonderheiten

Rz. 1876 Der Arbeitgeber haftet für die von ihm einzubehaltende und abzuführende Lohnsteuer (§ 42d Abs. 1 EStG) als Gesamtschuldner neben dem Arbeitnehmer (§ 42d Abs. 3 EStG). Diese Lohnsteuerhaftung besteht also in gleicher Weise für den Verleiher als Arbeitgeber des von ihm angestellten und verliehenen Leiharbeitnehmers. Insoweit gibt es keine Besonderheiten. Rz. 1877 Bei g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 5. Entsendefreiheit

Rz. 121 Betrafen die o.g. Ausführungen den Fall, dass das Unternehmen/der Selbstständige aus dem Beitrittsstaat nach Deutschland übersiedelte, wird es viele Fälle geben, in denen Firmen mit Sitz in den Beitrittsstaaten im Rahmen einer grenzüberschreitenden Dienstleistung in Wirtschaftsbereichen tätig werden wollen, für die die Übergangsregelung nicht gilt. Diese Unternehmen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / XI. Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten

Rz. 1871 Die Sozialversicherungsbeiträge schuldet der Verleiher als Arbeitgeber. Der Entleiher haftet jedoch hierfür wie ein selbstschuldnerischer Bürge (§ 28e Abs. 2 SGB IV). Rz. 1872 Dem Verleiher obliegt auch die Meldepflicht ggü. der Einzugsstelle (§ 28a SGB IV), wobei er nur Beginn und Ende des Leiharbeitsverhältnisses angeben muss, nicht auch die einzelnen Entleihereins...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / 1. Abordnung zu einer Arbeitsgemeinschaft

Rz. 1803 Nicht als Arbeitnehmerüberlassung i.S.d. AÜG gilt die Abordnung von Arbeitnehmern zu einer ARGE, deren Mitglieder sich jeweils zur selbstständigen Erbringung von Vertragsleistungen verpflichtet haben, wenn darüber hinaus für alle ARGE-Mitglieder Tarifverträge desselben Wirtschaftszweiges gelten (§ 1 Abs. 1a S. 1 AÜG). Dies trifft vor allem im Baugewerbe zu. Das gene...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / III. Ausnahmen von der Erlaubnispflicht

Rz. 1802 Bestimmte Tatbestände des Dritteinsatzes hat der Gesetzgeber von der Erlaubnispflicht befreit. Entweder stellt er ausdrücklich fest, dass überhaupt keine Arbeitnehmerüberlassung vorliegt, oder die besondere Art der Überlassung macht die Anwendung des AÜG entbehrlich. Im Einzelnen gelten folgende Ausnahmen: 1. Abordnung zu einer Arbeitsgemeinschaft Rz. 1803 Nicht als A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / VI. Unwirksamkeit und Rechtsfolgen (§§ 9, 10, 10a AÜG)

Rz. 1847 Vom Gesetz zugelassen ist die Arbeitnehmerüberlassung nur mit besonderer gewerberechtlicher Erlaubnis. Fehlt die Erlaubnis, d.h. wurde sie dem Verleiher niemals erteilt oder wurde sie ihm nachträglich wieder entzogen, wird die Arbeitnehmerüberlassung unerlaubt betrieben, selbst dann, wenn sich der Verleiher an alle sonstigen Vorschriften des AÜG hält. Die Erlaubnisb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / 5. Arbeit auf Abruf

Rz. 1828 Umstritten ist, inwieweit Verleiher von der gesetzlichen Möglichkeit gem. § 12 TzBfG, die Arbeit flexibel entsprechend dem Arbeitsanfall abzurufen, Gebrauch machen dürfen. Das Gesetz legt hierfür Mindestvoraussetzungen fest. Die Vereinbarung muss eine bestimme (Mindest-) Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen; andernfalls gilt eine wöchentliche ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / 4. Vertragsbefristungen

Rz. 1826 Das Verbot der Befristung des Leiharbeitsvertrages besteht nicht mehr. Es gelten vielmehr die allgemeinen Bestimmungen des TzBfG. Rz. 1827 Umstritten ist, ob und inwieweit der Verleiher von den in § 14 Abs. 1 S. 2 TzBfG aufgeführten sachlichen Befristungsgründen auch die Nr. 1 (nur vorübergehender betrieblicher Bedarf an der Arbeitsleistung) für sich in Anspruch nehm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / 5. Anrechnung von anderen Dienstverhältnissen

Rz. 46 Auf die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG ist die Zeit eines vorangegangenen Ausbildungsverhältnisses anzurechnen (BAG v. 6.12.1976, DB 1977, 213; BAG v. 2.12.1999, AP Nr. 57, § 622 BGB in einem orbiter dictum). Dies dürfte auch aus § 10 Abs. 2 BBiG folgen, wonach auf den Berufsausbildungsvertrag die für den Arbeitsvertrag geltenden Vorschriften und Rechtsgrundsätze ent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / IX. Sonderpflichten des Entleihers

1. Informationspflichten Rz. 1868 Der durch die Leiharbeitsrichtlinie vorgegebene Grundsatz der Gleichbehandlung der Leiharbeitnehmer während der Dauer ihrer Überlassung mit den auf vergleichbaren Arbeitsplätzen tätigen Stammarbeitnehmern des Entleihers (Art. 5 Abs. 1 und 6 RL) wurde nunmehr auch dahin konkretisiert, dass die Leiharbeitnehmer vom Entleiher nicht nur Auskunft ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / 7. Freie Mitarbeiter/Selbstständige

Rz. 1817 Der Erlaubnispflicht unterliegt nur die Überlassung von Arbeitnehmern, nicht die Zurverfügungstellung Selbstständiger. Üben diese jedoch ihre Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit von ihrem Vertragspartner nach Weisungen des dritten Betriebes aus, sodass bloße Scheinselbstständigkeit anzunehmen ist, kommt verbotene Arbeitnehmerüberlassung in Betracht. Boemke, § 1 R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / 9. Haftung des Leiharbeitnehmers und Haftungsprivileg bei Schädigungen im Entleiherbetrieb

Rz. 1844 Für den Leiharbeitnehmer gelten die allgemeinen Grundsätze zur arbeitsrechtlichen Haftungsmilderung ggü. dem Verleiher auch, wenn er bei seiner Tätigkeit im Entleiherbetrieb Schäden verursacht, die im Außenverhältnis dem Verleiher aufgrund des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages angelastet werden (Auswahlverschulden nach § 831 BGB ). Rz. 1845 Bei Schlechtleistung im Ent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / VII. Vermittlungsvermutung nach § 1 Abs. 2 AÜG

Rz. 1852 Als ein Relikt aus der Zeit, in der das dem Staat vorbehaltene Arbeitsvermittlungsmonopol noch verfassungsrechtlich sanktioniert war, ist heute die ohnehin ungewöhnliche Vorschrift des § 1 Abs. 2 AÜG zu werten. Hiernach wird (nach zutreffender Auffassung widerleglich, vgl. z.B. BAG v. 21.3.1990 – 7 AZR 198/89) vermutet, dass ein Verleiher unerlaubte Arbeitsvermittlu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / IV. Generelles Verbot des Verleihs in das Baugewerbe

Rz. 1818 Im Grundsatz verboten (bestätigt durch BVerfG, 6.10.1987 – 1 BvR 1086/82) ist der gewerbsmäßige Verleih von Arbeitern (nicht Angestellten) in Betriebe des Baugewerbes ( § 1b AÜG). Erfasst werden damit die in den §§ 210, 211 SGB III a.F. i.V.m. der Baubetriebe-VO (zuletzt geändert durch Art. 37 G. v. 20.12.2011, BGBl I, 2854) aufgelisteten Bauarbeiten (bestätigt durch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Wählbarkeit

Rz. 149 Für das passive Wahlrecht muss hinzukommen, dass die wahlberechtigten Arbeitnehmer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben (also am letzten Wahltag 18. Geburtstag feiern) und dass sie am Wahltag (h.M.: letzten Wahltag) mindestens sechs Monate dem Betrieb angehört haben (§ 8 Abs. 1 BetrVG). Der letzte Wahltag selbst zählt hierbei nicht, der erste Tag des Beschäf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / 5. Verleih in ein deutsch-ausländisches Joint-Venture-Unternehmen

Rz. 1815 Seit 1997 gilt die Privilegierung des Verleihs in ein deutsch-ausländisches Joint-Venture-Unternehmen mit Sitz im Ausland, jedoch nur wenn das Gemeinschaftsunternehmen seine Grundlage in einer zwischenstaatlichen Vereinbarung hat (§ 1 Abs. 3 Nr. 3 AÜG), z.B. mit China.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / V. Inhalt des Leiharbeitsvertrags zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer

1. Wesentlicher Inhalt des Arbeitsverhältnisses Rz. 1822 Der Verleiher hat den wesentlichen Inhalt des Leiharbeitsverhältnisses gem. § 2 Abs. 1 NachwG schriftlich niederzulegen und darin zusätzlich gem. § 11 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AÜG seine Firma und Anschrift, Ort und Datum der Erlaubniserteilung sowie Art und Höhe der Leistungen für Zeiten anzugeben, in denen der Leiharbeitnehm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / 2. Kein Abschluss von Aushilfsarbeitsverhältnissen

Rz. 1824 Aushilfsarbeitsverhältnisse nach § 622 Abs. 5 Nr. 1 BGB dürfen mit Leiharbeitnehmern nicht abgeschlossen werden (§ 11 Abs. 4 S. 1 AÜG).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 82 Neue Beschäftigungsfor... / IV. Plattformbetreiber als Arbeitgeber?

Rz. 9 Insbesondere beim Indirect Crowdwork ist ein Arbeitsverhältnis mit dem Plattformbetreiber in Betracht zu ziehen. Agiert die Plattform als "reiner" Vermittler, wird ein Arbeitsverhältnis mit dem Plattformbetreiber in der Regel abzulehnen sein. In diesen Fällen lehnt das BAG, unabhängig von den über die Plattform erzielten Einnahmen des Crowdworkers, auch eine Einordnung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / 2. Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen

Rz. 1869 Ferner haben die Leiharbeitnehmer gem. § 13b AÜG gleichberechtigten Zugang zu den Gemeinschaftseinrichtungen oder -diensten im Unternehmen des Entleihers (insb. Kinderbetreuungseinrichtungen, Gemeinschaftsverpflegung und Beförderungsmittel). Zu den sich hierzu ergebenden sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Fragen vgl. Huke/Luickhardt, BB 2012, 961, 966.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 66 Verträge mit ins Ausla... / II. Entsendung ins Ausland

Rz. 89 Das deutsche Sozialversicherungsrecht besitzt unter diesen Voraussetzungen Geltung auch für eine Beschäftigung im Ausland. Umgekehrt unterliegen ausländische Arbeitnehmer, die nur vorübergehend nach Deutschland entsandt worden sind, nicht den Vorschriften des deutschen Sozialversicherungsrechtes (§ 5 SGB IV – Einstrahlung). Selbstständige werden nach §§ 4 Abs. 3, 5 Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / (2) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 72 Der Arbeitgeber muss im Abmahnungsprozess sämtliche Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Abmahnung darlegen und im Streitfall beweisen. Dies gilt sowohl für die Richtigkeit der darin aufgestellten Tatsachenbehauptungen als auch für die Frage der Verletzung des Arbeitsvertrages (BAG v. 13.3.1987 – 7 AZR 601/85, NZA 1987, 518 = DB 1987, 1494; BAG v. 24.11.1983 – 2 AZ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / a) Persönliche Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit

Rz. 768 Weder die arbeitsrechtlichen Spezialgesetze noch das BGB trafen bis zur Einfügung des § 611a BGB in das BGB klare Regelungen zu freien Mitarbeitern oder Solo-Selbstständigen. Lediglich im HGB fand sich recht allgemein die Formulierung in § 84 Abs. 1 S. 2 HGB , dass "selbstständig ist, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 82 Neue Beschäftigungsfor... / A. Allgemeines

Rz. 1 Mit der wachsenden Selbstbestimmtheit hinsichtlich Arbeitszeit und Arbeitsort eng verwoben ist die Diskussion zur Abgrenzung der abhängigen von der freien Beschäftigung im digitalen Zeitalter. Die stetig wachsende plattformvermittelnde Erwerbstätigkeit führt zu weiteren Abgrenzungsschwierigkeiten und zeigt noch einmal mehr auf, dass der mit der AÜG-Reform 2017 neu eing...mehr