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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ungarn

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Rz. 1

Stand: EL 135 – ET: 08/2023

Die Republik Ungarn (Hauptstadt: Budapest; Amtssprache: Ungarisch) ist ein Binnenstaat in Mittel- bzw Osteuropa mit Grenzen zu > Österreich, der > Slowakei, der > Ukraine, > Rumänien, > Serbien, > Kroatien und > Slowenien.

Mit der ersten Osterweiterung trat Ungarn am 01.05.2004 der > Europäische Union bei; das Land gehört aber nicht zur Eurozone, nutzt als Währung mithin bisher nicht den > Euro, sondern (weiterhin) den Forint (HUF).

Seit dem VZ 2012 gilt das DBA vom 28.02.2011 mit Zustimmungsgesetz vom 30.09.2011 (BGBl 2011 II, 919 = BStBl 2012 I, 156), das am 30.12.2011 in Kraft getreten ist (vgl insgesamt die Bekanntmachung über das Inkrafttreten vom 13.12.2011, BGBl 2012 II, 47 = BStBl 2012 I, 168). Dem DBA ist ein Protokoll angefügt, das Bestandteil des Abkommens ist (Art 29).

Während derzeit keine Planung für künftige (Revisions-)Abkommen oder Protokolle mit Ungarn bekannt gemacht sind, wurde das DBA indes von deutscher Seite für eine Modifikation durch das am 07.06.2017 unterzeichnete Mehrseitige Übereinkommen (MÜ; auch als Multilaterales Instrument – MLI bekannt) vom 24.11.2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung benannt (vgl insgesamt BMF vom 18.01.2023, BStBl 2023 I, 195; allgemein zum MLI > Doppelbesteuerung Rz 303 ff). Maßgebliche Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung von ArbN ergeben sich dadurch uE nicht.

Das vorgenannte aktuelle DBA 2011 löste das vorherige Abkommen vom 18.07.1977 (BGBl 1979 II, 626 = BStBl 1979 I, 348) ab.

 

Rz. 2

Stand: EL 135 – ET: 08/2023

Das DBA (> Rz 1) gilt sachlich ua für Steuern vom Einkommen wie die ESt/LSt (Art 2), räumlich für die Bundesrepublik Deutschland und die Ungarische Republik und für Personen, die in einem oder in be...

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