Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Haus- und Verpflegungsgemeinschaft

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Besteht eine Haus- und Verpflegungsgemeinschaft mit dem > Arbeitgeber, weil der > Arbeitnehmer Kost und Logis (Unterkunft) unentgeltlich erhält, wird der geldwerte Vorteil dieser > Sachbezüge nach Maßgabe der SvEV (> Anh 15) bewertet (dazu > Sachbezugswerte) und dem LSt-Abzug unterworfen.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Besonderheiten beim Nettolohn

Rz. 90 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Übernimmt der ArbG vertraglich die LSt (> Nettolohn ), so kann der ArbN nur in Anspruch genommen werden, wenn er weiß, dass der ArbG die einbehaltene LSt nicht anmeldet und er die Mitteilung an das FA unterlässt (> Rz 83; BFH 106, 192 = BStBl 1972 II, 816; BFH 145, 198 = BStBl 1986 II, 186), oder er der Verpflichtung, seine elektronischen > Loh...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Familienangehörige

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Altenheim, > Angehörige, > Arbeitnehmer Rz 80 ff, > Behinderten-Pauschbetrag Rz 62 ff, > Familienstand, > Kinderadditive, > Kinderbetreuung, > Kinderfreibeträge, > Kindergarten, > Kindergeld, > Menschen mit Behinderungen, > Pflege, > Pflegeheim, > Pflegekosten, > Pflege-Pauschbetrag, > Unterhaltsleistungen.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Grundsätzliches

Rz. 95 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Soweit die Haftung des ArbG reicht, sind ArbG und ArbN > Gesamtschuldner . Das > Betriebsstätten-Finanzamt kann die Steuer- oder Haftungsschuld nach pflichtgemäßem > Ermessen (> Rz 100 ff) grundsätzlich gegenüber jedem Gesamtschuldner geltend machen (§ 42d Abs 3 Sätze 1, 2 EStG; BFH 114, 342 = BStBl 1975 II, 297 mwN). Jeder Gesamtschuldner sc...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Allgemeines

Rz. 100 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Soweit die Voraussetzungen der Haftung erfüllt sind (> Rz 33 ff, > Rz 55 ff), stellt es die in § 42d Abs 3 EStG normierte Gesamtschuldnerschaft von ArbG und ArbN (> Rz 95 ff) in das > Ermessen des > Betriebsstätten-Finanzamt, ob es den ArbG anstelle des ArbN (oder neben ihm) für die geschuldete LSt in Anspruch nehmen will (sog Auswahlermess...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Werbungskosten

1. Allgemeines Rz. 5 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Aufwendungen des ArbN, die durch den Besuch von Veranstaltungen entstehen, die seiner beruflichen Fortbildung (> Rz 1) dienen, sind dem Grunde nach als WK abziehbar (zu Einzelheiten > Bildungsaufwendungen Rz 34 ff), soweit sie nicht vom ArbG getragen werden (> Rz 4). Ausnahmen sind durch gesetzliche > Abzugsverbote bedingt. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.3 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen neben gesetzlicher Dienstpflicht, Elternzeit sowie von Studenten

Tz. 34 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Eine neben gesetzlicher Dienstpflicht ausgeübte geringfügig entlohnte Beschäftigung ist versicherungsfrei. Ggf. sind aber auch in diesen Fällen Pauschalbeiträge zur Renten-, Krankenversicherung, pauschale Lohnsteuerabzugsbeträge i. H. v. 2 % bzw. Umlagen von Seiten des Arbeitgebers zu entrichten. Es spielt keine Rolle, ob die geringfügig ent...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Kosten der Unterrichtung

Rz. 7 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Abziehbar sind die für die Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung vom ArbN aufgewandten Beträge, zB Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Aufwendungen für Lernmittel wie > Fachliteratur , Skripten und Schreibmaterialien. Für andere Aufwendungen, die der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts dienen, sind die gesetzlichen Abzugsverbote zu beacht...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fangprämie

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Fangprämien, die ArbN für die Ergreifung von Ladendieben gezahlt werden, sind stpfl > Arbeitslohn. > Arbeitnehmer, die gestohlen haben und ihrem > Arbeitgeber die Fangprämie ersetzen müssen, entstehen aus diesen Aufwendungen keine > Werbungskosten; zu Besonderheiten > Geldstrafen Rz 17.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.5 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen neben dem Bezug von Ausgleichsgeld nach dem FELEG

Tz. 36 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Die oben (s. Tz. 31) genannten Ausführungen gelten entsprechend. Sind aber Bezieher von Ausgleichsgeld in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung als Rentner versichert, werden sie aufgrund einer daneben ausgeübten Beschäftigung in der Krankenversicherung wie beschäftigte Rentner behandelt.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Behinderten-Pauschbetrag Rz 62 ff, > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 88.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Aufwendungen am Studienort

a) Aufwendungen im Rahmen eines Dienstverhältnisses Rz. 10 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Aufwendungen berücksichtigt das FA als WK nach den Regeln für > Reisekosten und > Doppelte Haushaltsführung (> R 9.2 Satz 2 iVm > R 9.4 bis 9.11 LStR). Der WK-Abzug für eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort ist auf die notwendigen Mehraufwendungen begrenzt (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5a ES...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Krankenversicherung und Pflegeversicherung

2.1 Krankenversicherung Tz. 7 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und Studenten sowie sonstige in § 5 Abs. 1 Nr. 1–13 SGB V genannte Personen (vgl. im Einzelnen Tz. 9). Tz. 8 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung endet...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Aufwendungen außerhalb eines Dienstverhältnisses

Rz. 11 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Bei einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme werden die Aufwendungen wie solche behandelt, die iRe Dienstverhältnisses anfallen. Dazu wird die Bildungseinrichtung als > Erste Tätigkeitsstätte fingiert (Wortlaut: "Als erste Tätigkeitsstätte gilt auch …"), wenn der Stpfl Vollzeit – also 40 Wochenstunden -- studiert (vgl § 9 Abs 4 Satz 8 EStG; > Ers...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Nicht einbehaltene und nicht abgeführte Lohnsteuer

a) Fehlerhafte Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer Rz. 33 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Nach dem in § 42d Abs 1 Nr 1 EStG zuerst genannten Haftungstatbestand haftet der > Arbeitgeber (> Rz 2, 3) für > Lohnsteuer, die er einzubehalten und abzuführen hat (§ 42d Abs 1 Nr 1 EStG). Er muss also dafür einstehen, dass die abzuführende LSt vorschriftsmäßig (> Rz 34 ff) vom stpfl >...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Handwerksmeister

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Arbeitnehmer Rz 130 Handwerksmeister, > Aufstiegsförderung, > Bildungsaufwendungen, > Ehrenamt Rz 3, > Handwerkskammer, > Meisterprüfung, > Nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit Rz 9.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Pflichten des Arbeitgebers

Tz. 14 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Die Arbeitnehmeranteile für die Versicherungspflichtigen sind vom Arbeitgeber bei den jeweiligen Lohnzahlungen einzubehalten und gemeinsam mit den Arbeitgeberanteilen bei den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung anzumelden und an diese abzuführen.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Minijobs)

2.1 Entgeltgrenze Tz. 19 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat eine Entgeltgrenze monatlich ab 2026 von 603 EUR nicht überschreitet. Bei der Ermittlung des monatlichen Arbeitsentgelts sind auch einmalige Einnahmen aus der Beschäftigung (z. B. Weihnachtsgeld,...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hausverwalter

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Hausverwalter sind im Gegensatz zu Hausmeistern und Hauswarten idR selbständig. Wesentlich für die selbständige Tätigkeit ist, dass sie in ihrem Kernbereich auf der eigenen persönlichen Arbeitskraft des Berufsträgers beruht (vgl BFH 175, 284 = BStBl 1994 II, 936). Der Hausverwalter ist gewerblich tätig und erzielt > Einkünfte aus § 15 EStG, we...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ukraine

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Ukraine (Hauptstadt: Kiew; Amtssprache: Ukrainisch) ist ein osteuropäischer Staat am Schwarzen Meer im Süden mit Landgrenzen zu > Russland im Nordosten und Osten, zu > Moldau und > Rumänien im Südwesten, zu > Ungarn, > Polen und der > Slowakei im Westen sowie zu > Weißrussland im Norden. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbest...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / bb) Grenzen der Verschuldenshaftung

Rz. 160 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Hat der gesetzliche Vertreter usw (> Rz 155) die Löhne im Vertrauen darauf ungekürzt ausgezahlt, er könne Steuerrückstände nach Behebung der Liquiditätsschwierigkeiten ausgleichen, so ist er damit bewusst das Haftungsrisiko eingegangen. Ist jedoch erst zwischen den Zeitpunkten der Lohnzahlung und der Fälligkeit der Steuerabzüge eine unvorhe...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung neben versicherungspflichtiger Beschäftigung

Tz. 79 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Wird die geringfügig entlohnte Beschäftigung neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeübt, ist für die erste geringfügig entlohnte Beschäftigung grundsätzlich der Personengruppenschlüssel "109" zu verwenden. Für die zweite und jede weitere geringfügige Beschäftigung, die entlohnt wird, ist neben einer versicherungspflichtigen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.2.1 Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Tz. 62 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung fällt nur an, wenn der geringfügig Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Dabei ist es unerheblich, ob es um eine Pflichtversicherung oder um eine freiwillige Versicherung oder eine Familienversicherung handelt. Es spielt auch keine Rolle, ob und inwieweit aufgrund der...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Haftung des Anbieters für Altersvorsorge- und Sparzulage

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Anbieter von Altersvorsorgeverträgen (vgl § 80 EStG) haftet nach den Voraussetzungen des § 96 Abs 2 EStG – ggf als > Gesamtschuldner neben dem Zulageberechtigten – für die entgangene Steuer und die zu Unrecht gewährte Steuervergünstigung. Für die Inanspruchnahme des Anbieters ist die > Zentrale Stelle Rz 1 (die Deutsche Rentenversicherung Bund ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ferienhaus

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Überlässt der > Arbeitgeber seinem > Arbeitnehmer ein Haus oder eine Wohnung unentgeltlich oder verbilligt zur privaten Nutzung während der Ferien, führt dies zu stpfl > Arbeitslohn (BFH 183, 124 = BStBl 1997 II, 539; > Sachbezüge Rz 70 Ferienwohnung ). Ergänzend > Arbeitslohn Rz 94. Zur Bewertung des geldwerten Vorteils > Erholung Rz 5. Wird...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2.4 Kurzfristige Beschäftigungen

Tz. 81 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Auch für kurzfristig Beschäftigte (Personengruppenschlüssel "110") sind Entgeltmeldungen zu erstatten, in denen die Daten zur Unfallversicherung anzugeben sind. Hierbei ist zu beachten, dass sämtliche Beitragsgruppen bei kurzfristig Beschäftigten mit "0" zu verschlüsseln sind; das beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt ist mit 0 EUR anzugeb...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3 Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung

Tz. 66 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Nach § 172 Abs. 3 Satz 1 SGB VI hat der Arbeitgeber in den Fällen der Befreiung von der Versicherungspflicht einer geringfügig entlohnten Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung i. H. v. 15 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung zu zahlen; dies gilt auch für Versicherte der knappschaftlichen Rentenversicherung. Vor...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Grenzpendler

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ein Grenzpendler ist ein Stpfl, der – oft jahrelang – arbeitstäglich von seinem Ansässigkeitsstaat über die Grenze hin zu seiner Arbeitsstelle in einen anderen Staat pendelt, für den aber eine der für > Grenzgänger vorgesehenen Sonderregelungen nach einem Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung nicht gilt (zu den deutschen DBA > Grenz...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Frankreich

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Französische Republik (Hauptstadt: Paris, Amtssprache: Französisch) ist ein Staat in Westeuropa, zu dem auch die überseeischen Départements > Guadeloupe, > Guayana, > Martinique, > Réunion und > Mayotte gehören. Frankreich grenzt im Norden an > Belgien und > Luxemburg, im Osten an Deutschland, die > Schweiz und > Italien, im Süden an > Mo...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Kleinbetragsgrenze

Rz. 225 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Eine Steuer- oder Haftungsschuld darf nicht nachgefordert werden, wenn sie insgesamt 10 EUR nicht übersteigt (§ 42d Abs 5 EStG). Bei Inanspruchnahme des ArbG sind > Steuern für mehrere Kalenderjahre oder > Arbeitnehmer zusammenzufassen. Wird dagegen der ArbN im Rahmen der Gesamtschuldnerschaft nach § 42d Abs 3 EStG (> Rz 95 ff) herangezogen...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Tz. 52 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Überschreitet das Arbeitsentgelt regelmäßig 603 EUR, so tritt vom Tage des Überschreitens an Versicherungspflicht ein. Für die zurückliegende Zeit verbleibt es bei der Versicherungsfreiheit. Ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenze führt nicht zur Versicherungspflicht; als gelegentlich ist dabei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung neben einer Hauptbeschäftigung

Tz. 33 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Wurde eine geringfügige Beschäftigung neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt, blieb das Entgelt aus der geringfügig entlohnten Beschäftigung anrechnungsfrei, d. h., die geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) blieb vor 2013 sozialversicherungsfrei. Es sind nunmehr ggf. pauschale Beiträge zur Renten-, Krankenversicherung, pauschale Loh...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Förderung des Wohnungsbaus

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Bausparkassenbeiträge, > Dienstwohnung Rz 72 ff, > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren Rz 47 ff, > Private Altersvorsorge Rz 110 ff, Rz 155 ff (zum Wohnriester vgl BMF vom 05.10.2023, Rz 169 ff und 246 ff, BStBl 2023 I, 1726, > Anh 2 Private Altersvorsorge ), > Vermögensbildung der Arbeitnehmer Rz 51 sowie Rz 99 ff, > Wohnungsbaudarlehen, > Wohnungsba...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Berechnung und Abführung der Beiträge bei Rentenversicherungsfreiheit

Tz. 74 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Die Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sind aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt zu berechnen, also gegebenenfalls auch aus einem 603 EUR (bis zum 31.12.2025: 556 EUR, bis 31.12.2024: 538 EUR) übersteigenden Betrag, z. B. bei schwankenden Arbeitsentgelten, bei unvorhersehbarem Überschreiten oder durch Einmalzahlunge...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Großbritannien und Nordirland

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (Hauptstadt: London; Amtssprache: hauptsächlich Englisch), ist ein westeuropäischer Staat und der größte Inselstaat Europas, westlich des europäischen Kontinents. Es grenzt im Westen und Norden an den Atlantik, im Osten an die Nordsee und im Süden an den Ärmelkanal. Das Vereinigte Königr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, ULAK

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse im > Baugewerbe Rz 1 (ULAK) ist eine Einrichtung, die von den Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft eingerichtet wurde. Da in der Bauwirtschaft Arbeitgeberwechsel relativ häufig sind, wurde für die Branche ein besonderes Urlaubsverfahren eingeführt. Dazu wird bei der ULAK für jeden > Arbeitnehmer ein Urlaubsko...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Rechtsbehelfe des Arbeitgebers

Rz. 240 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der ArbG kann im Rechtsbehelfsverfahren (> Rechtsbehelfe) einwenden, er hafte nicht, weil kein Dienstverhältnis und damit kein stpfl > Arbeitslohn gegeben sei, oder der LSt-Abzug sei zutreffend unterlassen worden, weil der Arbeitslohn etwa nach §§ 3 und 3b EStG steuerfrei auszuzahlen oder seine Inanspruchnahme als Haftender ermessensfehlerh...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fleischzerleger

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Kopfschlächter und Ausbeiner arbeiten einzeln oder in Kolonnen in Betrieben der Fleischwirtschaft. Ob diese Fleischzerleger als Unternehmer selbständig (gewerblich) tätig sind oder Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen, richtet sich nach dem Sachverhalt im Einzelfall (BFH/NV 1997, 718). Auf eine ArbN-Eigenschaft deutet hin eine Entlohnun...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Handwerkskammer

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Eine Handwerkskammer ist eine > Körperschaft des öffentlichen Rechts , die von der Regierung eines Landes zur Vertretung der Interessen des Handwerks durch Rechtsverordnung errichtet werden kann (vgl § 90 Handwerksordnung). Als KöR ist sie eine > Öffentliche Kasse und führt einen öffentlichen Haushalt iSd § 3 Nr 58 EStG (vgl BFH 265, 340 = BSt...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Drei Monate oder 70 Arbeitstage

Tz. 43 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Von dem Drei- bzw. Zweimonatszeitraum ist nur dann auszugehen, wenn die Beschäftigung an mindestens fünf Tagen in der Woche ausgeübt wird (s. BSG-Urteil vom 27.01.1971, AZ: 12 RJ 118/70, USK 7104). Bei Beschäftigungen von regelmäßig weniger als fünf Tagen in der Woche ist bei der Beurteilung auf den Zeitraum von 70 Arbeitstagen abzustellen. ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Lohnsteuerabzug beim Hauspersonal

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Steht die Haushaltshilfe in einem Dienstverhältnis (> Arbeitnehmer), unterliegt der > Arbeitslohn grundsätzlich dem üblichen LSt-Abzug (§§ 39b bis 39 f EStG; ergänzend > Steuerabzugsverfahren). Für teilzeit- und geringfügig beschäftigte Haushaltshilfen können die Steuerabzüge nach § 40a EStG pauschaliert werden (zu Einzelheiten > Pauschalieru...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2.5 Datenbaustein Unfallversicherung (Meldungen von kurzfristig Beschäftigten – Personengruppe 110)

Tz. 82 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Für Meldezeiträume seit 2008 sind auch hier die unfallversicherungsspezifischen Daten zwingend anzugeben. Das bedeutet, dass nunmehr auch für kurzfristig Beschäftigte Entgeltmeldungen zu erstatten sind. Der Datenbaustein Unfallversicherung (DBUV), der die unter den Punkten eins bis vier genannten Felder beinhaltet, ist bei Entgeltmeldungen in...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Abmeldungen

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ehrenamtliche Tätigkeit

Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Das Vereinsleben in Deutschland wäre ohne den Einsatz von ehrenamtlich tätigen Personen gar nicht vorstellbar. Neben den vielen ehrenamtlichen Helfern üben auch die Präsidiums-/Vorstandsmitglieder von gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienenden Körperschaften ihre Tätigkeit im Regelfall ehrenamtlich aus. Erhalten die ehrenamtlich ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fahrschullehrer

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Fahrschullehrer mit und ohne eine Fahrschulerlaubnis sind > Arbeitnehmer der sie beschäftigenden Fahrschule. Nach § 1 Abs 4 des Gesetzes über das Fahrlehrerwesen darf von der Fahrlehrererlaubnis nur iVm einer Fahrschulerlaubnis oder iRe Beschäftigungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschulerlaubnis Gebrauch gemacht werden. BFH 181, 240 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Kurzfristige Beschäftigungen

Tz. 53 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Überschreitet eine Beschäftigung, die als kurzfristige Beschäftigung angesehen wird, entgegen der ursprünglichen Erwartung die angegebene Zeitdauer, tritt vom Tage des Überschreitens an Versicherungspflicht ein, es sei denn, dass die Merkmale einer geringfügig entlohnten Beschäftigung vorliegen (s. Abschn. B.3.2 Richtlinien für die versicher...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Aufwendungen im Rahmen eines Dienstverhältnisses

Rz. 10 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Aufwendungen berücksichtigt das FA als WK nach den Regeln für > Reisekosten und > Doppelte Haushaltsführung (> R 9.2 Satz 2 iVm > R 9.4 bis 9.11 LStR). Der WK-Abzug für eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort ist auf die notwendigen Mehraufwendungen begrenzt (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5a EStG).mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die vom > Arbeitnehmer getragenen Aufwendungen für die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Anpassung und Weiterentwicklung seiner beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten an sich ändernde Anforderungen in einem ausgeübten Beruf (Fortbildung) dienen, gehören grundsätzlich zu den > Werbungskosten (> Bildungsaufwendungen Rz 10 ff, Rz 22 ff). Eb...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Sonderausgaben

Rz. 15 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung, die keine vorweggenommenen WK sind, weil sie nicht iZm einem beabsichtigten konkreten inländischen Dienstverhältnis entstehen, oder bei denen es sich um ein Erststudium oder eine erstmalige Berufsausbildung außerhalb eines Ausbildungsdienstverhältnisses (§ 9 Abs 6 EStG) handelt, sind lediglich al...mehr