Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

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Entsendung: Anwendung von A... / 2.1.1 Deutsch-albanisches Abkommen

Nach dem deutsch-albanischen Abkommen kann eine Entsendung nur dann vorliegen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden: der Arbeitgeber übt im Entsendestaat weiterhin das Direktionsrecht aus, der Arbeitnehmer bleibt in der Organisation des entsendenden Arbeitgebers eingegliedert, der Entgeltanspruch richtet sich weiter gegen den entsendenden Arbeitgeber, das Entgelt wird vo...mehr

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Dienstwagen: Weiternutzung ... / 2 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Der geldwerte Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist auch für volle Kalendermonate der Elternzeit oder der Krankheit anzusetzen. Die 0,03-%-Monatspauschale berücksichtigt die Nutzungsmöglichkeit des Dienstwagens zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Darauf, wie oft im Kalendermonat das Fahrzeug tatsächlich zu Fahrten zwischen ...mehr

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Entsendung: Anwendung von A... / 2.2.1 Deutsch-albanisches Abkommen

Die Entsendung gilt als unterbrochen, wenn zwischen 2 Einsätzen eine Unterbrechung von mehr als 12 Monaten vorliegt oder der Arbeitnehmer von einem anderen Arbeitgeber entsandt wird. Praxis-Beispiel Neuer Arbeitgeber Ein Arbeitnehmer wird für 2 Jahre nach Albanien entsandt. Nach seiner Rückkehr arbeitet der Arbeitnehmer für 7 Monate in Deutschland. Der Arbeitgeber möchte den A...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5 Entgeltfortzahlung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen (Abs. 2)

Rz. 36 Die Regelung des § 8 Abs. 2 EFZG stellt klar, dass der Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses sein Ende findet, wenn der Beendigungszeitpunkt vor Ablauf des in § 3 Abs. 1 EFZG bezeichneten Zeitraums nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit liegt und das Arbeitsverhältnis endet, ohne das...mehr

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Entsendung: Anwendung von A... / 2.1.8 Deutsch-quebecisches Abkommen

Nach dem deutsch-quebecischem Abkommen kann eine Entsendung nur vorliegen, wenn zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Der Arbeitgeber übt im Entsendestaat eine nennenswerte Geschäftstätigkeit aus. Die zum Zwecke der Entsendung eingestellte Person hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Entsendestaat. Die Entsendung stellt keine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung nach...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 8 EFZG hat die inhaltlich identischen Regelungen der §§ 6 LFZG, 48 Abs. 1 SeemG a. F. [1], 133c GewO, 63 Abs. 1 HGB, 616 Abs. 2 BGB und 115e AGB-DDR ersetzt und beruht auf dem Gesetzesentwurf eines Entgeltfortzahlungsgesetzes der Fraktionen der CDU/CSU und FDP.[2] Die Regelung ist seitdem gänzlich unverändert geblieben. Rz. 2 § 8 EFZG ergänzt die Vor...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3 Entgeltfortzahlung nach Kündigung des Arbeitnehmers (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 28 Der Anlasskündigung des Arbeitgebers nach § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG wird der Fall gleichgestellt, dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis aus einem von dem Arbeitgeber zu vertretenden Grund kündigt, der den Arbeitnehmer zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt (§ 8 Abs. 1 Satz 2 EFZG). Diese Regelung ist vergleichbar mit der ...mehr

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Entsendung: Anwendung von A... / 2.1.2 Deutsch-australisches Abkommen

Nach dem deutsch-australischen Abkommen kann eine Entsendung nur vorliegen, wenn zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Der Arbeitgeber übt im Entsendestaat eine nennenswerte Geschäftstätigkeit aus.[1] Die zum Zwecke der Entsendung eingestellte Person hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Entsendestaat. Die Entsendung stellt keine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung ...mehr

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Entsendung: Anwendung von A... / 2.1.6 Deutsch-moldauisches Abkommen

Nach dem deutsch-moldauischen Abkommen liegt eine Entsendung vor, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden: Der Arbeitgeber übt im Entsendestaat eine nennenswerte Tätigkeit aus. Die Person ist gewöhnlich im Entsendestaat beschäftigt. Die Person wird im Rahmen eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses entsandt. Sie bleibt weiterhin in der Organisation des entsendend...mehr

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Dienstwagen: Weiternutzung ... / 3.1 Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer

Arbeitnehmer haben grundsätzlich keinen Anspruch auf die private Nutzung des Dienstwagens in den Zeiten, in denen kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung mehr besteht. Das Recht zur privaten Nutzung endet also im Regelfall nach 6 Wochen Entgeltfortzahlung.[1] Gleichwohl können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass auch nach Ablauf der Entgeltfortzahlung der Dienstwagen...mehr

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Persönliche Schutzausrüstun... / 1 Bereitstellung

Wichtig Definition von PSA Persönliche Schutzausrüstung ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete und mit der Persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung (§ 1 Abs. 2 PSA-BV). Nach § 3 ArbSc...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1.2 Bestehende Arbeitsunfähigkeit

Rz. 14 Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers muss im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung objektiv bereits bestehen oder bevorstehen. [1] Eine künftige Arbeitsunfähigkeit muss so gut wie sicher feststehen und darf sich nicht in einer reinen Vermutung oder in einer vagen Ankündigung erschöpfen.[2] Praxis-Beispiel Eine Arbeitsunfähigkeit steht objektiv si...mehr

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Entsendung: Anwendung von A... / 2.1.3 Deutsch-brasilianisches Abkommen

Nach dem deutsch-brasilianischen Abkommen kann eine Entsendung nur vorliegen, wenn zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Der Arbeitgeber übt im Entsendestaat eine nennenswerte Geschäftstätigkeit aus. Die zum Zwecke der Entsendung eingestellte Person hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Entsendestaat. Die Entsendung stellt keine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung n...mehr

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Entsendung: Anwendung von A... / 2.1.5 Deutsch indisches Abkommen

Nach dem deutsch-indischen Abkommen kann eine Entsendung nur vorliegen, wenn zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Der Arbeitgeber übt im Entsendestaat eine nennenswerte Geschäftstätigkeit aus. Diese liegt vor, wenn das entsendende Unternehmen im Entsendestaat nicht nur Verwaltungsmitarbeiter beschäftigt. Hierbei ist es ausreichend, wenn die zum Zwecke der Entsen...mehr

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Entsendung: Anwendung von A... / 2.1.9 Deutsch-uruguayisches Abkommen

Nach dem deutsch-uruguayischen Abkommen kann eine Entsendung nur vorliegen, wenn zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Der Arbeitgeber übt im Entsendestaat eine nennenswerte Geschäftstätigkeit aus. Die zum Zwecke der Entsendung eingestellte Person hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Entsendestaat. Die Tätigkeit des entsandten Arbeitnehmers entspricht dem Tätigkei...mehr

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Entsendung: Anwendung von A... / 2.1.7 Deutsch-philippinisches Abkommen

Eine Entsendung nach dem deutsch-philippinischen Abkommen liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Der Arbeitgeber übt im Entsendestaat eine nennenswerte Geschäftstätigkeit aus. Die entsandte Person ist gewöhnlich im Entsendestaat beschäftigt. Die zum Zwecke der Entsendung eingestellte Person hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Entsendestaat. Die entsandte Perso...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1 Objektive Voraussetzungen

Rz. 9 In objektiver Hinsicht verlangt § 8 Abs. 1 Satz EFZG grundsätzlich, dass der Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung arbeitsunfähig erkrankt ist und der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit zum Anlass für die Kündigung nimmt. 2.3.1.1 Anlasskündigung Rz. 10 Dem Arbeitnehmer bleibt der Entgeltfortzahlungsanspruch aus § 3 Abs. 1 EFZG nach § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG...mehr

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Entsendung: Anwendung von A... / 2.2.5 Deutsch-moldauisches Abkommen

Die Entsendung gilt als unterbrochen, wenn zwischen 2 Einsätzen eine Unterbrechung von mehr als 12 Monaten vorliegt oder der Arbeitnehmer von einem anderen Arbeitgeber entsandt wird und er bei diesem vor der Entsendung mindestens 2 Monate im Entsendestaat beschäftigt war.mehr

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Entsendung: Anwendung von A... / 2.2.6 Deutsch-philippinisches Abkommen

Die Entsendung gilt als unterbrochen, wenn zwischen 2 Einsätzen eine Unterbrechung von mehr als 12 Monaten vorliegt oder der Arbeitnehmer von einem anderen Arbeitgeber entsandt wird.mehr

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Entsendung: Anwendung von A... / 3 Ende einer Entsendung

Eine Entsendung gilt als beendet, wenn der Entsendezeitraum abläuft und der Arbeitnehmer nach Deutschland zurückkehrt. Wechselt der im Ausland tätige Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber, so gilt die Entsendung als beendet, da er als "Ortskraft" gilt. Etwas anderes gilt bei einem Betriebsübergang.mehr

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Dienstwagen: Weiternutzung ... / 2.1 Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Frauen, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, erhalten für die Zeit der Schutzfristen sowie für den Entbindungstag von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen 13 EUR und dem kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelt. Das kalendertägliche Nettoarbeitsentgelt wird grundsätzlich aus den 3 letzten Monaten vor Beginn der Schutzfrist[1] berechnet....mehr

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Persönliche Schutzausrüstun... / 6 Instandhaltung

Vor der Benutzung muss Persönliche Schutzausrüstung durch Inaugenscheinnahme auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Festgestellte Mängel müssen unverzüglich gemeldet werden. Persönliche Schutzausrüstung muss so aufbewahrt werden, dass sie keinen Schaden nimmt und nicht verschmutzt. Die Reinigung muss gemäß den Herstellerangaben erfolgen. Einmalartikel dürfen nur ei...mehr

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Dienstwagen: Weiternutzung ... / 4 Ruhen des Krankengeldanspruchs und Meldung

Beitragspflichtige Dienstwagenüberlassung führt zum Ruhen des Krankengeldanspruchs Die beitragspflichtige Dienstwagenüberlassung führt bei einem gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer zum (anteiligen) Ruhen des Krankengeldanspruchs.[1] Keine Unterbrechungsmeldung Ist die Dienstwagenüberlassung nach dem Ende der Entgeltfortzahlung weiterhin beitragspflichtig, hat der Arbeit...mehr

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Persönliche Schutzausrüstun... / 2 Gefährdungsbeurteilung

Grundsätzlich muss bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) ermittelt werden, ob Persönliche Schutzausrüstung erforderlich ist und welche Eigenschaften diese haben muss. Der Arbeitgeber darf nur persönliche Schutzausrüstungen auswählen und den Beschäftigten bereitstellen, die Schutz gegenüber der zu verhütenden Gefährdung bieten, ohne selbst eine grö...mehr

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Entsendung: Anwendung von A... / 2.2.2 Deutsch-amerikanisches Abkommen

Die Entsendung gilt als unterbrochen, wenn zwischen 2 Einsätzen eine Unterbrechung von mehr als 12 Monaten vorliegt. Sollte die Unterbrechung kürzer sein, wird der gesamte Zeitraum als ein Gesamtzeitraum betrachtet (erster Einsatz + Unterbrechung + zweiter Einsatz). Sollte der Gesamtzeitraum 5 Jahre überschreiten, gelten von Beginn an die amerikanischen Rechtsvorschriften. P...mehr

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Entsendung: Anwendung von A... / 2.2.4 Deutsch-indisches Abkommen

Die Entsendung gilt als unterbrochen, wenn zwischen 2 Einsätzen eine Unterbrechung von mehr als 6 Monaten vorliegt. Sollte die Unterbrechung kürzer sein, wird der gesamte Zeitraum als eine Entsendung betrachtet. Der Unterbrechungszeitraum wird allerdings nicht als Einsatzzeit berücksichtigt. Praxis-Beispiel Unterbrechung einer Entsendung für 4 Monate Ein Arbeitnehmer wird für...mehr

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Persönliche Schutzausrüstun... / Zusammenfassung

Überblick Als nachrangige Maßnahme ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Beschäftigten Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen, um sie vor Gefährdungen bei der Arbeit zu schützen. Es gibt verschiedene persönliche Schutzausrüstungen, an die wiederum verschiedene Anforderungen gestellt werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsschutzgesetz (Arb...mehr

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Entsendung: Anwendung von A... / 2.1.10 Handels- und Kooperationsabkommen mit dem Vereinigten Königreich

Nach dem Handels- und Kooperationsabkommen kann eine Entsendung nur vorliegen, wenn eine Person nach dem 31.12.2020 in das Vereinigte Königreich oder in einen anderen Mitgliedstaat entsandt wird und zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt werden: der Arbeitgeber übt im Entsendestaat eine nennenswerte Tätigkeit aus, die Entsendung ist auf einen Zeitraum auf bis zu 24 Kalend...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4 Dauer des Entgeltfortzahlungsanspruchs (Abs. 1)

Rz. 35 Die Pflicht zur Entgeltfortzahlung (§§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 EFZG) endet für den Arbeitgeber spätestens nach Ablauf der 6-Wochen-Frist. Der Anspruch endet nur dann zu einem früheren Zeitpunkt, wenn er auch bei einem ungekündigten Arbeitsverhältnis vor Ablauf des 6-Wochen-Zeitraums geendet hätte.[1] Hinweis Ende der Arbeitsunfähigkeit durch Genesung des Arbeitnehmers. Acht...mehr

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Entsendung: Anwendung von A... / 2.2.3 Deutsch-brasilianisches Abkommen

Die Entsendung gilt als unterbrochen, wenn zwischen 2 Einsätzen eine Unterbrechung von mehr als 6 Monaten vorliegt. Der Unterbrechungszeitraum wird beim Gesamtzeitraum nicht als Einsatzzeit berücksichtigt. Praxis-Beispiel Unterbrechung einer Entsendung für 5 Monate Ein Arbeitnehmer wird für 9 Monate nach Brasilien entsandt. Nach seiner Rückkehr arbeitet der Arbeitnehmer für 5...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4 Gleichstellung von Aufhebungsverträgen

Rz. 20 Endet das Arbeitsverhältnis aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit statt durch Kündigung des Arbeitgebers einvernehmlich durch einen Aufhebungsvertrag, stellt sich die Frage, ob § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG entgegen seinem Wortlaut auch auf diesen Beendigungstatbestand Anwendung findet oder ob der Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers nach § 8 Abs. 2 EFZG mit dem rechtli...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 5 Da § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG keine eigene Anspruchsgrundlage für einen Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers darstellt, sondern das Bestehen eines solchen i. S. d. § 3 EFZG vorausgesetzt wird, müssen stets neben den in § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG normierten Anforderungen auch die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 EFZG erfüllt sein. [1] Der nach § 3 Abs. 1 EFZG entstandene ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3 Aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit

Rz. 8 Weitere Voraussetzung eines Entgeltfortzahlungsanspruchs nach §§ 8 Abs. 1 Satz 1, 3 Abs. 1 EFZG ist, dass die Kündigung des Arbeitgebers aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers erfolgt. Diese Voraussetzung besteht aus einer objektiven und einer subjektiven Komponente. 2.3.1 Objektive Voraussetzungen Rz. 9 In objektiver Hinsicht verlangt § 8 Abs. 1 Satz EFZG g...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5 Prozessuales

2.5.1 Beweislast Rz. 23 Verlangt der Arbeitnehmer von dem Arbeitgeber Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG), gelten im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Prozesses die allgemeinen Grundsätze zur Darlegungs- und Beweislast im Zivilprozess. Für den Arbeitnehmer bedeutet dies, dass er die anspruchsbegründenden Tatsachen nach §§ 3 Abs. 1, 3 und 8 ...mehr

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Dienstwagen: Weiternutzung ... / 5 Elterngeld und Elternzeit

Auch während des Bezugs von Elterngeld ist der SV-Freibetrag bei Dienstwagenüberlassung zu ermitteln. Durch die meist hohe Differenz zwischen dem Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt und dem Elterngeld ist der geldwerte Vorteil nur in seltenen Fällen beitragspflichtig. Achtung Einkommen während des Bezugs von Elterngeld Alle Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit während des Elterngel...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.1 Wirksame Kündigung des Arbeitnehmers

Rz. 29 Ein Entgeltfortzahlungsanspruch aus §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 Satz 2 EFZG entsteht nur dann, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit wirksam kündigt. Zur Erhaltung des Entgeltfortzahlungsanspruchs des Arbeitnehmers trotz oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen zu den Tatbestandsvoraussetzungen des § 3 Abs....mehr

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FoVo 11/2025, Konsequentes Informationsmanagement gegenüber dem Schuldner nach der Pfändung

Die Auskunfts- und Herausgabepflicht nach § 836 Abs. 3 ZPO Hat der Gläubiger eine Forderung gepfändet, so ist der Schuldner nach § 836 Abs. 3 ZPO verpflichtet, dem Gläubiger die zur Durchsetzung der Forderung notwendige Auskunft zu erteilen und ihm die über die Forderung vorhandenen Urkunden – dies können schriftliche Vertragsunterlagen, Rechnungen oder Schriftverkehr über de...mehr

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FoVo 11/2025, Anforderungen... / 2 II. Aus der Entscheidung

Rechtsfehlerfrei verneint das LG einen Zuschlagsversagungsgrund i.S.v. § 83 Nr. 1 ZVG, weil dem Schuldner die Terminsbestimmung rechtzeitig zugestellt worden ist (§ 43 Abs. 2 ZVG). Vierwöchige Zustellungsfrist ist gewahrt Gemäß § 83 Nr. 1 ZVG ist der Zuschlag u.a. dann zu versagen, wenn die Vorschrift des § 43 Abs. 2 ZVG verletzt ist. Dieser Bestimmung zufolge muss die Termins...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Energiepreispauschale / 4.3 Rückforderung durch den Arbeitgeber

Hat der Arbeitgeber die Energiepreispauschale I ausgezahlt, obwohl der Arbeitnehmer nicht anspruchsberechtigt war oder die Voraussetzungen für die Auszahlung nicht erfüllt waren, muss die zu Unrecht ausgezahlte Energiepreispauschale I zurückgefordert und die Refinanzierung in der betreffenden Lohnsteuer-Anmeldung korrigiert werden. Die Korrektur einer durch den Arbeitgeber zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Energiepreispauschale / 4 Auszahlung durch den Arbeitgeber

4.1 Voraussetzungen Der Anspruch auf die Energiepreispauschale I für den begünstigten Veranlagungszeitraum 2022 entstand am 1.9.2022. Der Entstehungszeitpunkt am 1.9.2022 war von Bedeutung für die Frage, wer die Energiepreispauschale I auszahlt. Über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn sollten nur aktiv tätige Arbeitnehmer entlastet werden, die die folgenden V...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Energiepreispauschale / 10.2 Rückforderung

War ein Arbeitnehmer am 1.9.2022 in einem aktiven ersten Dienstverhältnis bei seinem Arbeitgeber angestellt, hat der Arbeitgeber eine Energiepreispauschale I an seinen Arbeitnehmer ausgezahlt.[1] Lagen diese oder eine dieser Voraussetzungen am 1.9.2022 für den Erhalt der Energiepreispauschale I beim Arbeitnehmer nicht mehr vor und der Arbeitgeber erfuhr erst nach Auszahlung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Energiepreispauschale / 7 Auszahlungszeitpunkt

Hat der Arbeitgeber eine Energiepreispauschale I an seine Arbeitnehmer ausgezahlt, so konnte der Arbeitgeber die Energiepreispauschale I gesondert vom Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer wie folgt entnehmen: Soweit der Arbeitgeber zur monatlichen Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung verpflichtet ist (mit der Lohnsteuer-Anmeldung für August 2022), musste er die Energieprei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Energiepreispauschale / 4.1 Voraussetzungen

Der Anspruch auf die Energiepreispauschale I für den begünstigten Veranlagungszeitraum 2022 entstand am 1.9.2022. Der Entstehungszeitpunkt am 1.9.2022 war von Bedeutung für die Frage, wer die Energiepreispauschale I auszahlt. Über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn sollten nur aktiv tätige Arbeitnehmer entlastet werden, die die folgenden Voraussetzungen erfü...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Energiepreispauschale / 5 Minijobs und mehrere Dienstverhältnisse

Die Energiepreispauschale I von 300 EUR konnte nur für das erste Dienstverhältnis ausgezahlt werden. Folglich konnte die Energiepreispauschale I nicht für jedes weitere Dienstverhältnis ausgezahlt werden. Der Arbeitnehmer musste insoweit in eine der Steuerklassen I bis V eingereiht sein. Energiepreispauschale I für Minijobber Auch eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Mini...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Energiepreispauschale / 10.1 Auszahlung/Einbehalt in Lohnsteuer-Anmeldung

Arbeitgeber konnten sich die gezahlte Energiepreispauschale I über die Lohnsteuer-Anmeldung [1] zurückholen. Den ausgezahlten Betrag für die Energiepreispauschale I hat der Arbeitgeber vom Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer entnommen, die bei monatlichem Anmeldezeitraum (Kalendermonat) i. d. R. bis zum 10.9.2022 (Samstag), tatsächlich bis zum 12.9.2022 (Montag), viert...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zeugnis des GmbH-Geschäftsf... / 3 Mängel bei der Zeugnisausstellung

Den Nachweis dafür, dass ein ordnungsgemäßes und inhaltlich richtiges Zeugnis ausgestellt wurde, trägt die GmbH als Dienstherr. Die unterlassene, die unrichtige oder die unvollständige Zeugniserteilung kann zu einer Schadensersatzpflicht des ehemaligen Dienstherrn führen. Die GmbH haftet dann für einen daraus entstandenen Minderverdienst, wenn z. B. bei Bewerbungen kein ordn...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Energiepreispauschale / 8 Abgabe einer Einkommensteuererklärung

I. d. R. sind Arbeitnehmer nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Erhält ein Arbeitnehmer jedoch zusätzlich zum Arbeitslohn eine Lohnersatzleistung von mindestens 410 EUR, wie Kurzarbeitergeld oder Krankengeld, so ist dieser zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Zur Abgabe verpflichtet sind aber auch zusammenveranlagte Ehepaare/Lebens...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elektronisch unterstützte B... / 1 Verfahren

Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung vereinfacht dem Arbeitgeber die Vorbereitung und Durchführung der Betriebsprüfung. Dem Betriebsprüfer vor Ort müssen weniger oder keine Unterlagen mehr vorgelegt werden. Das spart Zeit und Geld. Nimmt ein Arbeitgeber am Verfahren teil, sind die für die Betriebsprüfung erforderlichen Daten in der durch die Verfahrensgrundsätze vor...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elektronisch unterstützte B... / Zusammenfassung

Begriff Arbeitgeber haben im Rahmen des Verfahrens "elektronisch unterstützte Betriebsprüfung" die für die Prüfung relevanten Entgeltabrechnungsdaten elektronisch im Online-Verfahren an die Deutsche Rentenversicherung zu übermitteln. Ab 1.1.2025 sind im Rahmen der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung auch die notwendigen Daten aus der Finanzbuchhaltung elektronisch zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Energiepreispauschale / 3.2 Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer

Anspruchsberechtigt waren Arbeitnehmer, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und Arbeitslohn aus einem aktiven ersten Dienstverhältnis erzielten, also z. B. Angestellte, Arbeiter, Bufdis (Freiwillige i. R. d. Bundesfreiwilligendienstes), Menschen mit Behinderungen (die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen tätig sind), Beamte, Soldaten, Ric...mehr