Fachbeiträge & Kommentare zu Anwaltsgebühren

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AGS 03/2011, Anwaltsgebühre... / 4. Begrenzung der Bruttoauftragssumme

Umstritten ist bei der Wertbestimmung nach § 50 Abs. 2 GKG, ob die Bruttoauftragssumme nach der gesamten Vertragsdauer zu berechnen oder in entsprechender Anwendung von § 3 Abs. 3 S. 3 VgV auf den vierjährigen Jahreswert zu begrenzen ist. Nach überwiegender Ansicht ist die gesamte Vertragsdauer – einschließlich gegebenenfalls vorhandener Verlängerungsoptionen – für die Wertb...mehr

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AGS 03/2011, Anwaltsgebühre... / 3. Bruttoangebotssumme

Solange kein Auftrag erteilt wurde und damit keine Auftragssumme als Anknüpfungspunkt vorliegt, ist die Bruttoangebotssumme (geprüfter Gesamtbetrag) des Bieters maßgeblich, der das Nachprüfungsverfahren eingeleitet hat.[32] Denn die Regelung in § 50 GKG knüpft an die Gewinnerwartung des Antragstellers an. Fehlt es im Zeitpunkt des Nachprüfungsverfahrens noch an konkreten Ang...mehr

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AGS 03/2011, Anwaltsgebühre... / 2. Verwaltungskosten

In den Verfahren vor der Vergabekammer fallen gem. § 128 Abs. 1 und 2 GWB für die Behörde keine streitwertabhängigen Gebühren an. Vielmehr werden für die Amtshandlungen der Vergabekammern Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben, wobei das Verwaltungskostengesetz Anwendung findet. Die Gebühr beträgt mindestens 2.500,00 EUR und kann aus Grün...mehr

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AGS 03/2011, Anwaltsgebühre... / 2. Anrechnung der Geschäftsgebühr

Ob eine vor der Vergabekammer im Nachprüfungsverfahren verdiente Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV) auf die Verfahrensgebühr des Beschwerdeverfahrens anzurechnen ist, war in der Rspr. umstritten. Nach einer Meinung war die Anrechnung ausgeschlossen, da das Verfahren vor der Vergabekammer einerseits und das Beschwerdeverfahren vor dem Vergabesenat andererseits dem Stufenverhältnis...mehr

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AGS 08/2009, Unzulässige Be... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Streitwertfestsetzung des LG ist unzulässig. 1. Bei der Entscheidung des LG handelt es sich um eine Streitwertfestsetzung nach den Vorschriften des GKG. Die Zulässigkeit einer Beschwerde richtet sich nach § 68 GKG. Eine Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer durch die Streitwertfestsetzung beschwert ist (vgl. Hartm...mehr

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AGS 12/2010, Gebührentabellen

Gebührentabellen. Von Rechtsanwalt Norbert Schneider. Gebührentabellen mit Erläuterungen, Berechnungsmustern und Arbeitshilfen. Verlag C. H. Beck, München. 2. Aufl. 2010, XV, 368 S., 42,00 EUR. Wie bereits dem Titel zu entnehmen ist, enthält das Werk zunächst die Gebührentabellen zum RVG, zum Gerichtskostengesetz (GKG), zum FamGKG (Familiengerichtskostengesetz) und zur Kosten...mehr

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AGS 06/2009, Geschäftswert ... / 3 Anmerkung

Nach dem zum 1.9.2009 in Kraft tretenden FamGKG werden sich die Werte wie folgt belaufen: 1. Wohnungszuweisungsverfahren a) Überblick Der Verfahrenswert in Wohnungszuweisungsverfahren richtet sich nach § 48 Abs. 1 FamGKG. Für Zahlungsanträge, etwa auf Nutzungsentschädigung, gilt § 35 FamGKG. Diese Werte gelten auch für die anwaltliche Vergütung (§ 23 Abs. 1 S. 1 u. 3 RVG). Wird...mehr

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AGS 06/2011, Gegenstandswer... / 2 Aus den Gründen

Im Rahmen der Wertfestsetzung für das Erbscheinverfahren hatte das Gericht auch eine Wertfestsetzung gem. § 33 RVG dahingehend getroffen, dass der Wert für jeden ursprünglichen Miterben auf 82.650,00 EUR festgesetzt werde. Letzterer Wertfestsetzung lag zugrunde, dass den Anwaltsgebühren für das Erbscheinverfahren lediglich der Wert der vom Auftraggeber beanspruchten Erbquote...mehr

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FF 04/2008, Übergang der Ko... / 2 Anmerkung

PKH-Verfahren haben Besonderheiten. Die zusätzlich liquidierbare Verfahrensgebühr gem. Ziff. 3335 KV RVG ist ein gesetzlicher Hinweis auf den Mehraufwand. Dieser beginnt für den PKH-Antragstellervertreter in der Regel links unten im amtlichen Antragsformular. Dort reicht der Platz in dem Feld F 3 für "Sonstige Versicherung" selten aus. Wird dieser Vorsorgeaufwand aber vollst...mehr

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AGS 05/2009, Zuständigkeit ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung gibt Anlass, folgendermaßen zu differenzieren: 1. Kostenfestsetzung nach § 699 Abs. 3 S. 1 ZPO Ist das für das streitige Verfahren zuständige Gericht nicht tätig geworden, so muss das Mahngericht die im Mahnverfahren entstandenen Kosten gegen den Antragsgegner nachträglich durch einen Ergänzungsbeschluss in den Vollstreckungsbescheid mit aufnehmen. Die Regelun...mehr

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AGS 12/2010, Unterlassungsa... / Sachverhalt

Die Klägerin nimmt den Beklagten, einen beim A-Verlag angestellten Journalisten, auf Erstattung eines Teils der Rechtsanwaltsgebühren in Anspruch, die ihr im Zusammenhang mit der Abmahnung eines vom Beklagten verfassten Artikels in der vom A-Verlag verlegten Zeitschrift „Sport Bild“ entstanden sind. In dem beanstandeten Artikel wird über Transfer-Aktionen, die Finanzlage der...mehr

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AGS 05/2009, Mehrere Angele... / 2 Aus den Gründen

Den insgesamt acht durchgeführten Klageverfahren lagen aufgrund der durch den jeweiligen Erschließungsbeitragsbescheid begründeten Rechtsbeziehung zur Beklagten mehrere Gegenstände zugrunde. Mehrere Gegenstände können mehrere Angelegenheiten oder dieselbe Angelegenheit i.S.v. § 15 Abs. 2 S. 1 RVG und § 22 Abs. 1 RVG bilden. Nach § 15 Abs. 2 S. 1 RVG kann der Rechtsanwalt die...mehr

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AGS 04/2011, Über den Unsinn gestaffelter Wertfestsetzungen

Ein Ärgernis sind in der Praxis immer wieder nach Zeitabständen gestaffelte Wertfestsetzungen. Regelmäßig wird in Zivilsachen nach Abschluss des Verfahrens der Streitwert nach Zeitabschnitten jeweils gesondert festgesetzt. Solche Fälle kommen insbesondere dann vor, wenn die Klage im Laufe des Verfahrens teilweise zurückgenommen oder teilweise erweitert und/oder das Verfahren ...mehr

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AGS 10/2009, Keine Kappung ... / 3 Anmerkung

Das Ergebnis mutet seltsam an. Die Parteien hätten die mitverglichenen Gegenstände vorher einklagen müssen. Dann wären die Gerichtskosten (und auch die Anwaltsgebühren wegen der geringeren Einigungsgebühr) geringer ausgefallen. Eine solche Gesetzesauslegung steht im Widerspruch zum erklärten Willen des Gesetzgebers, Parteien durch Gerichtskostenermäßigungen zu entlasten, wen...mehr

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AGS 02/2011, Prozesskostenh... / 2 Aus den Gründen

1. Die weitere Beschwerde des beigeordneten Rechtsanwalts gegen den Beschluss des LG ist statthaft und zulässig. Das LG hat in dem angefochtenen Beschluss die weitere Beschwerde gem. §§ 33 Abs. 6, 56 Abs. 2 S. 1 RVG zugelassen. Die Zulassung ist für den Senat bindend (§ 33 Abs. 4 S. 4, Abs. 6 S. 4 RVG). Das Rechtsmittel ist auch form- und fristgerecht eingelegt und ordnungsge...mehr

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AGS 07/2009, Die Kosten in ... / 4. Einstweilige Anordnung

a) Anordnungsverfahren Kommt es zu einem einstweiligen Anordnungsverfahren, ist dies nach § 17 Nr. 4 lit. b) RVG eine eigene selbstständige Angelegenheit, in der der Anwalt seine Gebühren gesondert erhält. Es gelten auch hier die Nrn. 3100 ff. VV. Das gilt auch dann, wenn eine einstweilige Anordnung erstmals vor dem Beschwerdegericht beantragt wird (Vorbem. 3.2. Abs. 2 S. 2 V...mehr

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AGS 07/2009, Die Kosten in ... / 5. Räumungsfrist, Vollstreckungsschutz

Ist einer der Beteiligten zur Räumung der Wohnung verpflichtet oder hat er sich in einem Vergleich dazu verpflichtet und wird später eine Räumungsfrist beantragt, so handelt es sich um eine Abänderung nach § 95 FamFG und damit um eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 1 RVG. Die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV entstehen erneut, wobei hier ein geringerer als der Regelwert a...mehr

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AGS 07/2009, Bindungswirkun... / 1 Aus den Gründen

Die Klägerin kann vom Beklagten die Rückzahlung überzahlter Anwaltskosten verlangen, sei es aus einem konkludent durch die Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung zustande gekommenen Vertrag, sei es aus §§ 675, 667 BGB aus übergegangenem Recht nach § 17 Abs. 8 ARB 2000 i.V.m. § 67 VVG a.F.; der Einwand der Berufung, eine bereicherungsrechtliche Rückabwicklung finde nur in ...mehr

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AGS 08/2009, Die Kosten in ... / 3. Rechtsbeschwerde

Im Verfahren über die Rechtsbeschwerde entstehen gem. Vorbem. 3.2.2 Nr. 1 lit. a) VV die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2 VV, also nach den Nrn. 3206 ff. VV.mehr

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AGS 06/2009, Keine Werterhö... / 1 Sachverhalt

Die Beklagte wendet sich mit der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss des LG. Auf den Antrag des Klägers hatte das LG mit diesem Beschluss den Wert für die Rechtsanwaltsgebühren auf bis zu 700.000,00 EUR festgesetzt. Die Beklagte rügt, dass das LG den Wert für die Anwaltsgebühren bereits festgesetzt habe; eine erneute, anderweitige Festsetzung komme deshalb nicht in Bet...mehr

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zfs 03/2008, Streitwert – V... / 3 Anmerkung

Der BGH hatteüber den Zuständigkeitsstreitwert (§ 2 ZPO)zu entscheiden, der hier für die Zulässigkeit der Berufung maßgebend war. I. Vorgerichtliche Anwaltskosten als Nebenforderung Hierbei ist der BGH ohne weiteres davon ausgegangen, dass die außergerichtlich aufgewandten Anwaltskosten für die Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall grundsätzlich Nebenforderungen...mehr

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AGS 02/2011, Keine Zusammen... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist falsch. Unzutreffend ist bereits der Ansatzpunkt, dass die Streitwerte gestaffelt festzusetzen seien. Ein Blick ins Gesetz belegt das Gegenteil. Nach § 63 Abs. 2 GKG ist der Wert für die zu erhebenden Gerichtsgebühren festzusetzen. Unabhängig davon, ob Anträge im Verfahren geändert werden oder nicht, wird aber nur eine einzige Gerichtsgebühr erhoben, dere...mehr

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AGS 12/2009, Editorial

Der Streitwert - das unbekannte Wesen? 1. Streitwert als Streitfrage Den Streitwert als Begriff kennt wohl jede Juristin und jeder Jurist. Auch sein "Verwandter", der Gegenstandswert als Messlatte für die Bemessung einer Vielzahl von Anwaltsgebühren, ist als Berechnungsfaktor in den Kanzleien gut bekannt. Die Geschäftsgebühr und die Einigungsgebühr, die meisten prozessualen Ge...mehr

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AGS 03/2009, Kostenerstattu... / Leitsatz

1. Die Rechtsbeschwerde gegen einen in einem einstweiligen Verfügungsverfahren ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluss ist statthaft. 2. Beantragt der Berufungsbeklagte nach Einlegung und Begründung des Rechtsmittels dessen Zurückweisung, so sind die dadurch entstehenden Anwaltsgebühren auch dann notwendige Kosten der Rechtsverteidigung, wenn der Berufungsbeklagte sich mit d...mehr

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AGS 04/2011, Gebührenerhöhu... / Leitsatz

Vertritt der Anwalt eine Bedarfsgemeinschaft, liegen mehrere Auftraggeber i.S.d. Nr. 1008 VV vor, so dass sich die Geschäfts- und Verfahrensgebühren um 30 % je weiteren Auftraggeber erhöhen. Im Erinnerungsverfahren gegen die Kostenfestsetzung fallen gesonderte Anwaltsgebühren an, so dass eine Kostenentscheidung zu ergehen hat. SG Berlin, Beschl. v. 27.1.2011 – S 180 SF 2108/10 Emehr

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AGS 02/2011, Die Notwendigk... / c) Gegenstandswert

Der Wert für die Berechnung der Anwaltsgebühren bestimmt sich nach dem Wert der Hauptsache.[1]mehr

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AGS 07/2009, Die Kosten in ... / 3. Rechtsmittelverfahren

Im Beschwerdeverfahren gelten die Gebühren der Nrn. 3200 ff. VV (Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 lit. b) VV), im Rechtsbeschwerdeverfahren die nach den Nrn. 3206 ff. VV (Vorbem. 3.2.2 Nr. 1 lit. b) VV). Die Einigungsgebühr bemisst sich im Beschwerdeverfahren nach Nr. 1004 VV und beträgt 1,3 (Anm. Abs. 1 zu Nr. 1004 VV).mehr

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AGS 06/2011, Erinnerung ist... / Leitsatz

Die Erinnerung nach § 56 RVG ist nicht fristgebunden. Grundsätzlich ist eine Nach- oder Rückforderung von Anwaltsgebühren dann nicht mehr möglich, wenn die Geltendmachung so lange verzögert wird, dass die Kostenberechnung längst abgewickelt ist und sich alle Beteiligten darauf eingestellt haben. Das Erinnerungsrecht der Staatskasse erlischt jedoch in entsprechender Anwendung d...mehr

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zfs 03/2008, Materiell-rech... / Aus den Gründen

“ … [10] 1. Das Berufungsgericht hat zu Unrecht die geltend gemachten Anwaltsgebühren “streitwertanteilig’ verteilt, d.h. den Gegenstandswert zunächst unter Einbeziehung des Betrags für die Kaution berechnet und anschließend den den Klägern zugesprochenen Betrag um den prozentualen Anteil, der dem Verhältnis des Kautionsbetrags zum Gesamtgegenstandswert entspricht, gekürzt. ...mehr

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AGS 08/2009, Unzulässige Be... / Leitsatz

Setzt das Gericht im Zivilprozess von Amts wegen einen Streitwert fest, obwohl in dem betreffenden Verfahren keine Gerichtsgebühren anfallen, für die es auf den Streitwert ankäme, ist eine Beschwerde gegen die Festsetzung unzulässig. Die Partei ist durch eine solche Entscheidung nicht beschwert, und zwar auch nicht im Hinblick auf eventuelle Anwaltsgebühren. OLG Karlsruhe, Be...mehr

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AGS 08/2011, Die Angst des Richters vor der gesetzeskonformen Bestimmung des Verfahrenswertes in Versorgungsausgleichssachen

Es wird gespart. Nicht nur in privaten und öffentlichen Haushalten haben die Rotstifte zur Reduzierung von Ausgaben Hochkonjunktur. Auch viele Gerichte greifen zunehmend und dazu leider willkürlich in Gebührentatbestände ein und versuchen sich in dem Bestreben, anwaltliche Umsätze zu reglementieren, selbst wenn die Gesetzeslage eindeutig ist. Die verfahrenswert- und damit ge...mehr

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AGS 07/2009, Die Kosten in ... / 5. Ansprüche auf Wohnungszuweisung und Hausrat

Werden in demselben Verfahren sowohl Anträge zum Hausrat als auch zur Ehewohnung gestellt, so sind die Werte nach § 33 Abs. 1 FamGKG zusammenzurechnen. Der sich ergebende Wert gilt auch für Anwaltsgebühren (§ 23 Abs. 1 S. 2 RVG).mehr

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AGS 08/2009, Streitwert bei... / 2 Anmerkung

Es ist zu differenzieren: Der Streitwert nach dem GKG bemisst sich nach § 45 Abs. 3 GKG. Die Hilfsaufrechnung, über die entschieden worden ist, erhöht den Wert des Verfahrens. Das GKG kennt keine relativen Streitwertfestsetzungen. Allerdings hat auch hier die Werterhöhung durch die Hilfsaufrechnung Bedeutung. Für diese Hilfsaufrechnung haftet als Antragsteller nur derjenige, d...mehr

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ZErb 10/2011, Das private G... / 6. Kosten

Für das private Aufgebot fallen zunächst weder Gerichtsgebühren noch gerichtliche Auslagen an. Gerichtsgebühren und gerichtliche Auslagen fallen aber nach § 112 Abs. 1 Nr. 3 KostO an: Wenn ein Gläubiger sich meldet und seine Forderungsanmeldung an das Nachlassgericht richtet, wird dort für die Entgegennahme der Anmeldung (also das Einheften in die Nachlassakte und Zusendung ...mehr

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ZErb 10/2011, Das private G... / 8. Fazit: Das private Aufgebot ist wesentlich einfacher abzuwickeln.

Es ist in den Gerichtsgebühren viel billiger als das gerichtliche Aufgebot. Beispiel: Aktivnachlass: 300.000 EUR, Wertansatz des Gerichts 100.000 EUR, zwei Gebühren betragen 414 EUR, wozu die Veröffentlichungskosten von ca. 24 EUR kommen. Das private Aufgebot dagegen verursacht nur insgesamt ca. 70 EUR Veröffentlichungskosten. Bei den Anwaltsgebühren kann das private Aufgebo...mehr

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AGS 02/2011, Prozesskostenh... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hat im vorliegenden Rechtsstreit eine Forderung von 3.748,80 EUR gegen die drei Beklagten als Gesamtschuldner geltend gemacht. Das AG hat der Beklagten zu 2) Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ihres Anwalts bewilligt, der auch die Beklagten zu 1) und 3) vertreten hat. Mit der Bewilligung der Prozesskostenhilfe hat das AG zugleich angeordnet, dass die Beklagte z...mehr

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AGS 08/2009, Unzulässige Be... / 3 Anmerkung

Eine hervorragende Entscheidung. Endlich einmal ein Gericht, das den Unterschied zwischen einer Wertfestsetzung nach § 63 GKG und § 33 RVG erkennt und insoweit klare Worte spricht. Allzu oft kommt es vor, dass ein Gericht eine Wertfestsetzung vornimmt, ohne zu wissen weshalb. Das Gericht hat von Amts wegen eine Wertfestsetzung nur im Fall des § 63 GKG vorzunehmen, also dann, w...mehr

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AGS 07/2009, Die Kosten in ... / 2. Erstinstanzliches Verfahren

Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren richtet sich die Vergütung des Anwalts nach Teil 3 Abschnitt 1 VV, also nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzu kommen kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV. Der Anwalt erhält eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV), die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 u. 2 VV auf 0,8 ermäßigen kann. Der Ermäßigungstatbestand der Nr...mehr

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AGS 08/2009, Die Kosten in ... / 1. Verfahren auf Anerkennung

Auch wenn die Entscheidung in den überwiegenden Bundesländern dem Präsidenten eines OLG übertragen ist, so entscheidet er nicht als Spruchkörper, sondern als Verwaltungsbehörde. Es handelt sich also um eine außergerichtliche Tätigkeit nach Teil 2 VV. Der Anwalt erhält für die Vertretung des Antragstellers oder eines sonstigen Beteiligten (insbesondere des anderen Ehegatten) e...mehr

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AGS 04/2011, Kosten und Ver... / 1. Anzuwendendes Recht

Für die selbstständige Familiensache sind die Wertvorschriften des FamGKG anzuwenden,[2] so dass sich der Verfahrenswert nach § 50 FamGKG bestimmt. Die Regelung gilt wegen § 23 Abs. 1 S. 1 RVG auch für die Anwaltsgebühren. Es ist dabei auf die 1. Alt. des § 50 Abs. 1 FamGKG abzustellen, weil es sich trotz der Regelung des Art. 111 Abs. 4 FGG-RG um Ausgleichsansprüche nach de...mehr

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AGS 07/2009, Die Kosten in ... / b) Abänderungsverfahren

Das Gericht kann die Entscheidung in der einstweiligen Anordnungssache auf Antrag aufheben oder abändern (§ 54 Abs. 1 FamFG). Ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und ein Verfahren auf Aufhebung oder Abänderung der einstweiligen Anordnung gilt als eine Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG, so dass die Gebühren nur einmal anfallen. § 18 Nr. 1 und 2 RVG wird ersatzl...mehr

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AGS 04/2011, Keine Präklusi... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Eine Präklusion im Erinnerungs- oder Beschwerdeverfahren kommt nicht in Betracht. Das folgt schon daraus, dass die Einwendungen, die außerhalb des Gebührenrechts liegen, im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG gar nicht vom Gericht zu prüfen sind, sodass sich hieraus auch keine Verzögerung des Verfahrens ergeben kann. Soweit nicht geb...mehr

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AGS 08/2009, Die Kosten in ... / IV. Verfahrenswert/Gegenstandswert

Die Festsetzung eines Verfahrenswertes nach § 55 FamGKG ist nicht erforderlich, da im gerichtlichen Verfahren Festgebühren erhoben werden. Zur Berechnung der Anwaltsgebühren ist ein Gegenstandswert auf Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG festzusetzen, der sich nach § 23 Abs. 1 S. 2 RVG richtet. Es dürften die Wertvorschriften des FamGKG entsprechend anzuwenden und auf die Auffangvors...mehr

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FF 10/2009, Zwei exklusive ... / 2. Das AnwaltPortal Familienrecht jetzt zum Vorzugspreis für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht

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FF 02/2009, Rechtsprechung ... / Kosten

Die Kosten eines außergerichtlichen Vergleichs gehören nur dann zu den zu erstattenden Kosten des Rechtsstreits, wenn die Parteien das vereinbart haben (BGH, Beschl. v. 25.9.2008 – V ZB 66/08, FamRZ 2009, 40). Die Entstehung einer Einigungsgebühr nach Nr. 1003, 1000 VV RVG hat nicht zur Voraussetzung, dass durch die Einigung der Parteien eine konkrete Entlastung des Gerichts ...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / Zusammenfassung

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert bereits seit April 2008 eine Anpassung der Gebührentabellen des RVG angesichts der Tatsache, dass diese seit Juli 1994 unverändert geblieben sind. Zwar hat die Ablösung der BRAGO durch das RVG zum 1.7.2004 auch eine wirtschaftliche Verbesserung der Anwaltschaft in Deutschland gebracht, die Gebührentabellen für den Großteil der zivilrec...mehr

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AGS 07/2009, Erstattung der... / Leitsatz

Bei der Einholung der Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung handelt es sich um eine gesonderte Angelegenheit i.S.v. § 15 RVG, für die der Rechtsanwalt eine Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV zuzüglich Auslagen erhält. Der für die Berechnung der Anwaltsgebühren maßgebliche Streitwert entspricht den voraussichtlichen Kosten einer Deckungsschutzklage, also den aller Vorr...mehr

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AGS 12/2009, Reichweite ein... / 3 Anmerkung

Die beiden letzten Sätze der Entscheidung bedürfen leider einer kritischen Anmerkung. Die Kostenentscheidung beruht lediglich insoweit auf Nr. 1812 GKG-KostVerz., als das Gericht offenbar von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, keine Gerichtskosten zu erheben. Im Übrigen beruht die Entscheidung auf den §§ 91, 97 ZPO. Die Streitwertfestsetzung ist dagegen falsch und unbeachtl...mehr

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AGS 06/2009, Offensichtlich... / 1 Sachverhalt

Die Beschwerdegegner hatten den Beschwerdeführer in einem Rechtsstreit vor dem AG anwaltlich vertreten. In diesem Verfahren war gegen den Beschwerdeführer als Beklagten eine Hauptforderung in Höhe von 3.807,25 EUR nebst Zinsen und Kosten geltend gemacht worden. In dem Termin vor dem AG hatten die Parteien einen Vergleich geschlossen. Auf den Antrag der Beschwerdegegner v. 22....mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / 15. Gebühren in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Es wird angeregt, § 37 Abs. 1 S. 1 RVG wie folgt zu ändern: " (...) vor dem Bundesverfassungsgericht, dem Verfassungsgericht (Verfassungsgerichtshof, Staatsgerichtshof) eines Landes oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: (...)" Begründung: Das RVG enthält keine Regelung für die Anwaltsgebühren in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Aus ...mehr