Fachbeiträge & Kommentare zu Anwaltsgebühren

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AGS 06/2011, Gegenstandswer... / 2 Aus den Gründen

Im Rahmen der Wertfestsetzung für das Erbscheinverfahren hatte das Gericht auch eine Wertfestsetzung gem. § 33 RVG dahingehend getroffen, dass der Wert für jeden ursprünglichen Miterben auf 82.650,00 EUR festgesetzt werde. Letzterer Wertfestsetzung lag zugrunde, dass den Anwaltsgebühren für das Erbscheinverfahren lediglich der Wert der vom Auftraggeber beanspruchten Erbquote...mehr

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FF 04/2008, Übergang der Ko... / 2 Anmerkung

PKH-Verfahren haben Besonderheiten. Die zusätzlich liquidierbare Verfahrensgebühr gem. Ziff. 3335 KV RVG ist ein gesetzlicher Hinweis auf den Mehraufwand. Dieser beginnt für den PKH-Antragstellervertreter in der Regel links unten im amtlichen Antragsformular. Dort reicht der Platz in dem Feld F 3 für "Sonstige Versicherung" selten aus. Wird dieser Vorsorgeaufwand aber vollst...mehr

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AGS 05/2009, Zuständigkeit ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung gibt Anlass, folgendermaßen zu differenzieren: 1. Kostenfestsetzung nach § 699 Abs. 3 S. 1 ZPO Ist das für das streitige Verfahren zuständige Gericht nicht tätig geworden, so muss das Mahngericht die im Mahnverfahren entstandenen Kosten gegen den Antragsgegner nachträglich durch einen Ergänzungsbeschluss in den Vollstreckungsbescheid mit aufnehmen. Die Regelun...mehr

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AGS 08/2009, Die Kosten in ... / 3. Rechtsbeschwerde

Im Verfahren über die Rechtsbeschwerde entstehen gem. Vorbem. 3.2.2 Nr. 1 lit. a) VV die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2 VV, also nach den Nrn. 3206 ff. VV.mehr

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AGS 12/2010, Unterlassungsa... / Sachverhalt

Die Klägerin nimmt den Beklagten, einen beim A-Verlag angestellten Journalisten, auf Erstattung eines Teils der Rechtsanwaltsgebühren in Anspruch, die ihr im Zusammenhang mit der Abmahnung eines vom Beklagten verfassten Artikels in der vom A-Verlag verlegten Zeitschrift „Sport Bild“ entstanden sind. In dem beanstandeten Artikel wird über Transfer-Aktionen, die Finanzlage der...mehr

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AGS 05/2009, Mehrere Angele... / 2 Aus den Gründen

Den insgesamt acht durchgeführten Klageverfahren lagen aufgrund der durch den jeweiligen Erschließungsbeitragsbescheid begründeten Rechtsbeziehung zur Beklagten mehrere Gegenstände zugrunde. Mehrere Gegenstände können mehrere Angelegenheiten oder dieselbe Angelegenheit i.S.v. § 15 Abs. 2 S. 1 RVG und § 22 Abs. 1 RVG bilden. Nach § 15 Abs. 2 S. 1 RVG kann der Rechtsanwalt die...mehr

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zfs 03/2008, Materiell-rech... / Aus den Gründen

“ … [10] 1. Das Berufungsgericht hat zu Unrecht die geltend gemachten Anwaltsgebühren “streitwertanteilig’ verteilt, d.h. den Gegenstandswert zunächst unter Einbeziehung des Betrags für die Kaution berechnet und anschließend den den Klägern zugesprochenen Betrag um den prozentualen Anteil, der dem Verhältnis des Kautionsbetrags zum Gesamtgegenstandswert entspricht, gekürzt. ...mehr

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AGS 08/2009, Unzulässige Be... / Leitsatz

Setzt das Gericht im Zivilprozess von Amts wegen einen Streitwert fest, obwohl in dem betreffenden Verfahren keine Gerichtsgebühren anfallen, für die es auf den Streitwert ankäme, ist eine Beschwerde gegen die Festsetzung unzulässig. Die Partei ist durch eine solche Entscheidung nicht beschwert, und zwar auch nicht im Hinblick auf eventuelle Anwaltsgebühren. OLG Karlsruhe, Be...mehr

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AGS 08/2011, Die Angst des Richters vor der gesetzeskonformen Bestimmung des Verfahrenswertes in Versorgungsausgleichssachen

Es wird gespart. Nicht nur in privaten und öffentlichen Haushalten haben die Rotstifte zur Reduzierung von Ausgaben Hochkonjunktur. Auch viele Gerichte greifen zunehmend und dazu leider willkürlich in Gebührentatbestände ein und versuchen sich in dem Bestreben, anwaltliche Umsätze zu reglementieren, selbst wenn die Gesetzeslage eindeutig ist. Die verfahrenswert- und damit ge...mehr

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AGS 07/2009, Die Kosten in ... / 5. Ansprüche auf Wohnungszuweisung und Hausrat

Werden in demselben Verfahren sowohl Anträge zum Hausrat als auch zur Ehewohnung gestellt, so sind die Werte nach § 33 Abs. 1 FamGKG zusammenzurechnen. Der sich ergebende Wert gilt auch für Anwaltsgebühren (§ 23 Abs. 1 S. 2 RVG).mehr

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AGS 04/2011, Über den Unsinn gestaffelter Wertfestsetzungen

Ein Ärgernis sind in der Praxis immer wieder nach Zeitabständen gestaffelte Wertfestsetzungen. Regelmäßig wird in Zivilsachen nach Abschluss des Verfahrens der Streitwert nach Zeitabschnitten jeweils gesondert festgesetzt. Solche Fälle kommen insbesondere dann vor, wenn die Klage im Laufe des Verfahrens teilweise zurückgenommen oder teilweise erweitert und/oder das Verfahren ...mehr

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AGS 10/2009, Keine Kappung ... / 3 Anmerkung

Das Ergebnis mutet seltsam an. Die Parteien hätten die mitverglichenen Gegenstände vorher einklagen müssen. Dann wären die Gerichtskosten (und auch die Anwaltsgebühren wegen der geringeren Einigungsgebühr) geringer ausgefallen. Eine solche Gesetzesauslegung steht im Widerspruch zum erklärten Willen des Gesetzgebers, Parteien durch Gerichtskostenermäßigungen zu entlasten, wen...mehr

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AGS 02/2011, Prozesskostenh... / 2 Aus den Gründen

1. Die weitere Beschwerde des beigeordneten Rechtsanwalts gegen den Beschluss des LG ist statthaft und zulässig. Das LG hat in dem angefochtenen Beschluss die weitere Beschwerde gem. §§ 33 Abs. 6, 56 Abs. 2 S. 1 RVG zugelassen. Die Zulassung ist für den Senat bindend (§ 33 Abs. 4 S. 4, Abs. 6 S. 4 RVG). Das Rechtsmittel ist auch form- und fristgerecht eingelegt und ordnungsge...mehr

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AGS 07/2009, Die Kosten in ... / 4. Einstweilige Anordnung

a) Anordnungsverfahren Kommt es zu einem einstweiligen Anordnungsverfahren, ist dies nach § 17 Nr. 4 lit. b) RVG eine eigene selbstständige Angelegenheit, in der der Anwalt seine Gebühren gesondert erhält. Es gelten auch hier die Nrn. 3100 ff. VV. Das gilt auch dann, wenn eine einstweilige Anordnung erstmals vor dem Beschwerdegericht beantragt wird (Vorbem. 3.2. Abs. 2 S. 2 V...mehr

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AGS 07/2009, Die Kosten in ... / 5. Räumungsfrist, Vollstreckungsschutz

Ist einer der Beteiligten zur Räumung der Wohnung verpflichtet oder hat er sich in einem Vergleich dazu verpflichtet und wird später eine Räumungsfrist beantragt, so handelt es sich um eine Abänderung nach § 95 FamFG und damit um eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 1 RVG. Die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV entstehen erneut, wobei hier ein geringerer als der Regelwert a...mehr

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AGS 07/2009, Bindungswirkun... / 1 Aus den Gründen

Die Klägerin kann vom Beklagten die Rückzahlung überzahlter Anwaltskosten verlangen, sei es aus einem konkludent durch die Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung zustande gekommenen Vertrag, sei es aus §§ 675, 667 BGB aus übergegangenem Recht nach § 17 Abs. 8 ARB 2000 i.V.m. § 67 VVG a.F.; der Einwand der Berufung, eine bereicherungsrechtliche Rückabwicklung finde nur in ...mehr

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AGS 06/2009, Keine Werterhö... / 1 Sachverhalt

Die Beklagte wendet sich mit der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss des LG. Auf den Antrag des Klägers hatte das LG mit diesem Beschluss den Wert für die Rechtsanwaltsgebühren auf bis zu 700.000,00 EUR festgesetzt. Die Beklagte rügt, dass das LG den Wert für die Anwaltsgebühren bereits festgesetzt habe; eine erneute, anderweitige Festsetzung komme deshalb nicht in Bet...mehr

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zfs 03/2008, Streitwert – V... / 3 Anmerkung

Der BGH hatteüber den Zuständigkeitsstreitwert (§ 2 ZPO)zu entscheiden, der hier für die Zulässigkeit der Berufung maßgebend war. I. Vorgerichtliche Anwaltskosten als Nebenforderung Hierbei ist der BGH ohne weiteres davon ausgegangen, dass die außergerichtlich aufgewandten Anwaltskosten für die Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall grundsätzlich Nebenforderungen...mehr

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AGS 02/2011, Keine Zusammen... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist falsch. Unzutreffend ist bereits der Ansatzpunkt, dass die Streitwerte gestaffelt festzusetzen seien. Ein Blick ins Gesetz belegt das Gegenteil. Nach § 63 Abs. 2 GKG ist der Wert für die zu erhebenden Gerichtsgebühren festzusetzen. Unabhängig davon, ob Anträge im Verfahren geändert werden oder nicht, wird aber nur eine einzige Gerichtsgebühr erhoben, dere...mehr

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AGS 12/2009, Editorial

Der Streitwert - das unbekannte Wesen? 1. Streitwert als Streitfrage Den Streitwert als Begriff kennt wohl jede Juristin und jeder Jurist. Auch sein "Verwandter", der Gegenstandswert als Messlatte für die Bemessung einer Vielzahl von Anwaltsgebühren, ist als Berechnungsfaktor in den Kanzleien gut bekannt. Die Geschäftsgebühr und die Einigungsgebühr, die meisten prozessualen Ge...mehr

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AGS 03/2009, Kostenerstattu... / Leitsatz

1. Die Rechtsbeschwerde gegen einen in einem einstweiligen Verfügungsverfahren ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluss ist statthaft. 2. Beantragt der Berufungsbeklagte nach Einlegung und Begründung des Rechtsmittels dessen Zurückweisung, so sind die dadurch entstehenden Anwaltsgebühren auch dann notwendige Kosten der Rechtsverteidigung, wenn der Berufungsbeklagte sich mit d...mehr

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AGS 02/2011, Die Notwendigk... / c) Gegenstandswert

Der Wert für die Berechnung der Anwaltsgebühren bestimmt sich nach dem Wert der Hauptsache.[1]mehr

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AGS 04/2011, Gebührenerhöhu... / Leitsatz

Vertritt der Anwalt eine Bedarfsgemeinschaft, liegen mehrere Auftraggeber i.S.d. Nr. 1008 VV vor, so dass sich die Geschäfts- und Verfahrensgebühren um 30 % je weiteren Auftraggeber erhöhen. Im Erinnerungsverfahren gegen die Kostenfestsetzung fallen gesonderte Anwaltsgebühren an, so dass eine Kostenentscheidung zu ergehen hat. SG Berlin, Beschl. v. 27.1.2011 – S 180 SF 2108/10 Emehr

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AGS 07/2009, Die Kosten in ... / 3. Rechtsmittelverfahren

Im Beschwerdeverfahren gelten die Gebühren der Nrn. 3200 ff. VV (Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 lit. b) VV), im Rechtsbeschwerdeverfahren die nach den Nrn. 3206 ff. VV (Vorbem. 3.2.2 Nr. 1 lit. b) VV). Die Einigungsgebühr bemisst sich im Beschwerdeverfahren nach Nr. 1004 VV und beträgt 1,3 (Anm. Abs. 1 zu Nr. 1004 VV).mehr

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AGS 06/2011, Erinnerung ist... / Leitsatz

Die Erinnerung nach § 56 RVG ist nicht fristgebunden. Grundsätzlich ist eine Nach- oder Rückforderung von Anwaltsgebühren dann nicht mehr möglich, wenn die Geltendmachung so lange verzögert wird, dass die Kostenberechnung längst abgewickelt ist und sich alle Beteiligten darauf eingestellt haben. Das Erinnerungsrecht der Staatskasse erlischt jedoch in entsprechender Anwendung d...mehr

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AGS 06/2009, Geschäftsgebüh... / 2 Aus den Gründen

Aufgrund der Abhilfeentscheidung richtet sich die Beschwerde ausschließlich gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für die vorgerichtliche Geschäftsgebühr. Insoweit hat das Amtsgericht die Prozesskostenhilfe zu Recht wegen fehlender Erfolgsaussicht versagt. Zweifel an dem geltend gemachten Zahlungsanspruch bestehen schon deshalb, weil nicht vorgetragen worden ist, dass di...mehr

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AGS 07/2009, Die Kosten in ... / a) Anordnungsverfahren

Kommt es zu einem einstweiligen Anordnungsverfahren, ist dies nach § 17 Nr. 4 lit. b) RVG eine eigene selbstständige Angelegenheit, in der der Anwalt seine Gebühren gesondert erhält. Es gelten auch hier die Nrn. 3100 ff. VV. Das gilt auch dann, wenn eine einstweilige Anordnung erstmals vor dem Beschwerdegericht beantragt wird (Vorbem. 3.2. Abs. 2 S. 2 VV). Eine Terminsgebühr...mehr

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AGS 08/2009, Die Kosten in ... / 2. Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Wird gegen die Entscheidung der Landesjustizverwaltung die Entscheidung des OLG beantragt (§ 107 Abs. 4, 6, 8 FamFG), so richtet sich die Vergütung nach Teil 3 Abschnitt 1 VV. Der Sache nach handelt es sich um ein erstinstanzliches verwaltungsgerichtliches Verfahren, vergleichbar einer Anfechtungsklage. Auch wenn § 107 Abs. 7 S. 3 FamFG auf die §§ 58 ff. FamFG verweist, wird...mehr

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FF 05/2011, Bücher im Familienrecht 2010/2011

Bergschneider (Hrsg.), Verträge in Familiensachen, 4. Aufl. 2010, Gieseking Verlag Borth, Praxis des Unterhaltsrechts, 2. Aufl. 2011, FamRZ-Buch 24, Gieseking Verlag Büttner/Niepmann/Schwamb (Hrsg.), Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 11. Aufl. 2010, C.H. Beck Verlag Dose, Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen: Zulässigkeit – Verfahren – Vollstreckung – Kosten, 3...mehr

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FF 02/2009, Interessenkolli... / Einführung

In familienrechtlichen Angelegenheiten wird die Frage, ob derselbe Rechtsanwalt mehrere Parteien vertreten kann/darf, besonders häufig gestellt. Dies hängt damit zusammen, dass man glaubt, auf Grund eines noch bestehenden (oder als nach wie vor bestehend empfundenen) Näheverhältnisses auf eine "streitige" Auseinandersetzung verzichten zu können, oder man sich scheut, durch B...mehr

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AGS 07/2009, Die Kosten in ... / c) Beschwerdeverfahren

Im Beschwerdeverfahren, das in Wohnungszuweisungssachen auch gegen eine Entscheidung im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung möglich ist (§ 57 S. 2 Nr. 5 FamFG), gelten die Gebühren der Nrn. 3200 ff. VV (Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 lit. b) VV). Die frühere Streitfrage, ob in einem Verfahren über eine Beschwerde gegen eine Entscheidung im Verfahren auf Erlass einer eins...mehr

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zfs 06/2011, Einschränkung ... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung hat praktische Bedeutung über den familiengerichtlichen Bereich hinaus, auch wenn derartige Fallgestaltungen in der Praxis dort häufig vorkommen. Zunächst hat das OLG zutreffend darauf hingewiesen, dass dem beigeordneten Prozess- bzw. Verfahrensbevollmächtigten ein eigenes Beschwerderecht zusteht, wenn seine Beiordnung – wie hier – eingeschränkt erfolgt. Ferne...mehr

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AGS 07/2009, Die Kosten in ... / 1. Überblick

Der Verfahrenswert in Wohnungszuweisungsverfahren richtet sich nach § 48 Abs. 1 FamGKG. Für Zahlungsanträge, etwa auf Nutzungsentschädigung, gilt § 35 FamGKG. Diese Werte gelten auch für die anwaltliche Vergütung (§ 23 Abs. 1 S. 1 u. 3 RVG). Wird hinsichtlich der Ehewohnung vollstreckt, gilt für die Anwaltsgebühren § 25 RVG. Vorgesehen sind feste Regelwerte, je nachdem, welch...mehr

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AGS 10/2009, Familiengerichtliches Verfahren. Kommentar zum 1. und 2. Buch des FamFG. Von PräsAG a.D. Helmut Borth, Rechtsanwalt u. FAFamR Dr. Mathias Grandel und Prof. Dr. Hans-Joachim Musielak. Verlag Franz Vahlen. München, 2009. XLV, 557 S. 86,00 EUR.

Als Ergänzung zum bewährten ZPO-Kommentar von Musielak liefert der Verlag Vahlen pünktlich zum Inkrafttreten des FamFG einen Kommentar zu den für Familiensachen geltenden Verfahrensvorschriften des 1. und 2. Buchs des FamFG. Das Werk enthält eine vorzügliche Kommentierung der in Familiensachen ab dem 1.9.2009 geltenden neuen Vorschriften. Es bringt dem Leser in bemerkenswert...mehr

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AGS 08/2009, Streitwert bei... / 2 Anmerkung

Es ist zu differenzieren: Der Streitwert nach dem GKG bemisst sich nach § 45 Abs. 3 GKG. Die Hilfsaufrechnung, über die entschieden worden ist, erhöht den Wert des Verfahrens. Das GKG kennt keine relativen Streitwertfestsetzungen. Allerdings hat auch hier die Werterhöhung durch die Hilfsaufrechnung Bedeutung. Für diese Hilfsaufrechnung haftet als Antragsteller nur derjenige, d...mehr

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ZErb 10/2011, Das private G... / 6. Kosten

Für das private Aufgebot fallen zunächst weder Gerichtsgebühren noch gerichtliche Auslagen an. Gerichtsgebühren und gerichtliche Auslagen fallen aber nach § 112 Abs. 1 Nr. 3 KostO an: Wenn ein Gläubiger sich meldet und seine Forderungsanmeldung an das Nachlassgericht richtet, wird dort für die Entgegennahme der Anmeldung (also das Einheften in die Nachlassakte und Zusendung ...mehr

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AGS 07/2011, ZPO. Kommentar zur ZPO mit GVG. Herausgegeben von Prof. Dr. Hans-Joachim Musielak. 8. Aufl. 2011. Verlag Franz Vahlen, München. XIIV, 2879 S. 159,00 EUR.

Der Kommentar hat sich mit seinen zwischenzeitlich acht Auflagen seit 1999 in der Praxis bewährt. Die Kommentierung ist sehr ausführlich, aber dennoch klar strukturiert und übersichtlich und insbesondere in gut lesbarer Schrift gesetzt. Neben der ZPO werden zahlreiche Nebengesetze mit kommentiert. Für die Abrechnung besonders hilfreich sind die jeweiligen Anmerkungen in den ...mehr

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ZErb 10/2011, Das private G... / 8. Fazit: Das private Aufgebot ist wesentlich einfacher abzuwickeln.

Es ist in den Gerichtsgebühren viel billiger als das gerichtliche Aufgebot. Beispiel: Aktivnachlass: 300.000 EUR, Wertansatz des Gerichts 100.000 EUR, zwei Gebühren betragen 414 EUR, wozu die Veröffentlichungskosten von ca. 24 EUR kommen. Das private Aufgebot dagegen verursacht nur insgesamt ca. 70 EUR Veröffentlichungskosten. Bei den Anwaltsgebühren kann das private Aufgebo...mehr

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AGS 02/2011, Prozesskostenh... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hat im vorliegenden Rechtsstreit eine Forderung von 3.748,80 EUR gegen die drei Beklagten als Gesamtschuldner geltend gemacht. Das AG hat der Beklagten zu 2) Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ihres Anwalts bewilligt, der auch die Beklagten zu 1) und 3) vertreten hat. Mit der Bewilligung der Prozesskostenhilfe hat das AG zugleich angeordnet, dass die Beklagte z...mehr

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AGS 08/2009, Unzulässige Be... / 3 Anmerkung

Eine hervorragende Entscheidung. Endlich einmal ein Gericht, das den Unterschied zwischen einer Wertfestsetzung nach § 63 GKG und § 33 RVG erkennt und insoweit klare Worte spricht. Allzu oft kommt es vor, dass ein Gericht eine Wertfestsetzung vornimmt, ohne zu wissen weshalb. Das Gericht hat von Amts wegen eine Wertfestsetzung nur im Fall des § 63 GKG vorzunehmen, also dann, w...mehr

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AGS 07/2009, Die Kosten in ... / 2. Erstinstanzliches Verfahren

Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren richtet sich die Vergütung des Anwalts nach Teil 3 Abschnitt 1 VV, also nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzu kommen kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV. Der Anwalt erhält eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV), die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 u. 2 VV auf 0,8 ermäßigen kann. Der Ermäßigungstatbestand der Nr...mehr

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AGS 08/2009, Die Kosten in ... / 1. Verfahren auf Anerkennung

Auch wenn die Entscheidung in den überwiegenden Bundesländern dem Präsidenten eines OLG übertragen ist, so entscheidet er nicht als Spruchkörper, sondern als Verwaltungsbehörde. Es handelt sich also um eine außergerichtliche Tätigkeit nach Teil 2 VV. Der Anwalt erhält für die Vertretung des Antragstellers oder eines sonstigen Beteiligten (insbesondere des anderen Ehegatten) e...mehr

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AGS 04/2011, Kosten und Ver... / 1. Anzuwendendes Recht

Für die selbstständige Familiensache sind die Wertvorschriften des FamGKG anzuwenden,[2] so dass sich der Verfahrenswert nach § 50 FamGKG bestimmt. Die Regelung gilt wegen § 23 Abs. 1 S. 1 RVG auch für die Anwaltsgebühren. Es ist dabei auf die 1. Alt. des § 50 Abs. 1 FamGKG abzustellen, weil es sich trotz der Regelung des Art. 111 Abs. 4 FGG-RG um Ausgleichsansprüche nach de...mehr

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AGS 07/2009, Die Kosten in ... / b) Abänderungsverfahren

Das Gericht kann die Entscheidung in der einstweiligen Anordnungssache auf Antrag aufheben oder abändern (§ 54 Abs. 1 FamFG). Ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und ein Verfahren auf Aufhebung oder Abänderung der einstweiligen Anordnung gilt als eine Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG, so dass die Gebühren nur einmal anfallen. § 18 Nr. 1 und 2 RVG wird ersatzl...mehr

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AGS 04/2011, Keine Präklusi... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Eine Präklusion im Erinnerungs- oder Beschwerdeverfahren kommt nicht in Betracht. Das folgt schon daraus, dass die Einwendungen, die außerhalb des Gebührenrechts liegen, im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG gar nicht vom Gericht zu prüfen sind, sodass sich hieraus auch keine Verzögerung des Verfahrens ergeben kann. Soweit nicht geb...mehr

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AGS 08/2009, Die Kosten in ... / IV. Verfahrenswert/Gegenstandswert

Die Festsetzung eines Verfahrenswertes nach § 55 FamGKG ist nicht erforderlich, da im gerichtlichen Verfahren Festgebühren erhoben werden. Zur Berechnung der Anwaltsgebühren ist ein Gegenstandswert auf Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG festzusetzen, der sich nach § 23 Abs. 1 S. 2 RVG richtet. Es dürften die Wertvorschriften des FamGKG entsprechend anzuwenden und auf die Auffangvors...mehr

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FF 02/2009, Rechtsprechung ... / Kosten

Die Kosten eines außergerichtlichen Vergleichs gehören nur dann zu den zu erstattenden Kosten des Rechtsstreits, wenn die Parteien das vereinbart haben (BGH, Beschl. v. 25.9.2008 – V ZB 66/08, FamRZ 2009, 40). Die Entstehung einer Einigungsgebühr nach Nr. 1003, 1000 VV RVG hat nicht zur Voraussetzung, dass durch die Einigung der Parteien eine konkrete Entlastung des Gerichts ...mehr

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FF 10/2009, Zwei exklusive ... / 2. Das AnwaltPortal Familienrecht jetzt zum Vorzugspreis für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / Zusammenfassung

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert bereits seit April 2008 eine Anpassung der Gebührentabellen des RVG angesichts der Tatsache, dass diese seit Juli 1994 unverändert geblieben sind. Zwar hat die Ablösung der BRAGO durch das RVG zum 1.7.2004 auch eine wirtschaftliche Verbesserung der Anwaltschaft in Deutschland gebracht, die Gebührentabellen für den Großteil der zivilrec...mehr

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AGS 07/2009, Erstattung der... / Leitsatz

Bei der Einholung der Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung handelt es sich um eine gesonderte Angelegenheit i.S.v. § 15 RVG, für die der Rechtsanwalt eine Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV zuzüglich Auslagen erhält. Der für die Berechnung der Anwaltsgebühren maßgebliche Streitwert entspricht den voraussichtlichen Kosten einer Deckungsschutzklage, also den aller Vorr...mehr