Fachbeiträge & Kommentare zu Anwaltsgebühren

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FoVo 07/2013, KostRMoG tritt am 1.8.2013 in Kraft

Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen In FoVo 2012, 184 hatten wir bereits über den Regierungsentwurf zum 2. KostRMoG berichtet (zum Referentenentwurf vgl. FoVo 2012, 21). Nach intensiven Beratungen hat der Bundestag dann am 16.5.2013 das Gesetz mit weiteren Änderungen, insbesondere einer weiteren Anhebung der Rechtsanwaltsvergütung beschlossen. Der Gesetzentwurf hat allerding...mehr

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AGS 07/2013, Beschränkung d... / 2 Aus den Gründen

Hinsichtlich des Beschwerdeführers zu 1) ist die Verfassungsbeschwerde schon deshalb nicht zur Entscheidung anzunehmen, da dessen Vertreter trotz gerichtlichen Hinweises den Nachweis seiner Bevollmächtigung gem. § 22 Abs. 2 BVerfGG nicht geführt hat (vgl. BVerfGE 62, 194 <200>). Darüber hinaus liegen die Voraussetzungen für die Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidu...mehr

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ZFS 6/2013, Zum unfallversi... / G. Gebührenanspruch des Rechtsanwalts

Grundsätzlich werden im Rahmen der privaten Unfallversicherung keine Rechtsanwaltsgebühren durch den VR übernommen. Dieser Grundsatz gilt selbst dann, wenn der Retter als Geschädigter regelmäßig nicht einmal ahnt, dass ein entsprechender Anspruch überhaupt bestehen könnte. Eine Kostenübernahme durch den VR erfolgt nur bei Leistungsverzug.[12] Die anwaltliche Prüfung, ob ein d...mehr

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ZFS 5/2013, Die Erstattung ... / F. Mitverschulden

Ein Mitverschulden des Geschädigten reduziert auch die Rechtsanwaltsforderung im Außenverhältnis, indem der Streitwert auf den begründeten Anteil reduziert wird. Statt einer Anwaltsgebühr aus einem Streitwert von 10.000 EUR ist dann eine Anwaltsgebühr etwa aus einem Streitwert von 3.000 EUR zu berechnen (bei 70 % Mitverschulden). Ein "Zuschlag", den ein verständiger Geschädi...mehr

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AGS 5/2013, Sparen, koste es, was es wolle

Die Bundesländer haben zur Zeit zwei Gesetzesvorhaben zur Begrenzung der Prozesskosten- und Beratungshilfe eingebracht. Getragen sind diese Gesetzesinitiativen von dem Gedanken, möglichst viel Geld zu sparen und die Ausgaben im Rahmen der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe zu begrenzen. Über die Konsequenzen haben sich die Länder offenbar gar keine Gedanken gemacht. Hauptsac...mehr

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ZFS 5/2013, Terminsgebühr f... / 3 Anmerkung:

1. Zutreffend hat sich hier der 10. Senat des BAG der Auffassung des 3. Senats des BAG RVGreport 2005, 318 (Hansens) angeschlossen, wonach der im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren erster Instanz obsiegende Bekl. im Falle der Verweisung des Rechtsstreits vom ordentlichen Gericht zum Arbeitsgericht die ihm vor dem ordentlichen Gericht angefallenen Anwaltskosten in vollem U...mehr

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AGS 4/2013, Zweites Kostenrechtsmodernisierungsgesetz

Das Zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG) nimmt weiter Fahrt auf. Entgegen anders lautenden Gerüchten ist eine Verschiebung nicht zu erwarten. Es sprechen alle Zeichen dafür, dass das Gesetz pünktlich zum 1.7.2013 in Kraft treten wird. Nachdem auf einem "Geheimtreffen" die noch bestehenden Differenzen offenbar bereinigt worden sind, ist das weitere Verfahren w...mehr

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AGS 3/2013, Eilmeldung der FAZ

Die FAZ meldet (http://m.faz.net/aktuell/wirtschaft/justiz-honorare-fuer-rechtsanwaelte-werden-erhoeht-12124721.html): "Der Weg für eine Erhöhung der Anwaltsgebühren ist frei." Nach Angaben der FAZ haben sich Bund und Länder auf eine stärkere Anhebung der Gerichtskosten geeinigt als im Regierungsentwurf vorgesehen. Dabei ist anzumerken, dass der Regierungsentwurf gegenüber de...mehr

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AGS 3/2013, Streitwert der ... / 2 Anmerkung

Entgegen der Auffassung des OLG ist der Wert für die mündliche Verhandlung nicht gesondert festzusetzen. Das Gericht hat nach § 63 Abs. 1 GKG nur den Wert für die Gerichtsgebühren festzusetzen. Da nur eine Gerichtsgebühr anfällt, wenn auch zu 3,0 (Nr. 1210 GKG-KostVerz.) bedarf es auch nur eines Wertes. Nach dem Wert der mündlichen Verhandlung entsteht keine Gerichtsgebühr, s...mehr

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AGS 3/2013, Beschwer im Ver... / 3 Anmerkung

Während Unterhaltssachen des § 231 Abs. 1 FamFG, für die nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG die allgemeinen Vorschriften der ZPO und die Vorschriften der ZPO über das Verfahren vor den Landgerichten entsprechend gelten, Familienstreitsachen (§ 112 FamFG) sind, handelt es sich bei den Verfahren, in denen die Feststellung der Bezugsberechtigung für das Kindergeld (§ 231 Abs. 2 FamFG...mehr

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AGS 3/2013, Prozesskostenhi... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde des beigeordneten Rechtsanwalts – nicht der Klägerinnen – ist zulässig (§§ 33 Abs. 3, 56 Abs. 2 S. 1 RVG). Sie hat auch in der Sache Erfolg. Dem der Klägerin zu 1) beigeordneten Rechtsanwalt steht eine aus der Landeskasse zu erstattende Vergütung in Höhe von 1.384,57 EUR zu. Sein Vergütungsanspruch ist nicht auf den Mehrvertretungszuschlag gem. Nr. 1008 VV in H...mehr

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AGS 2/2013, Anfall und Erst... / 2 Aus den Gründen

Das LAG hat die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des ArbG zu Recht zurückgewiesen. Das ArbG hat die nach dem Beschluss des BAG vom Kläger an die Beklagte zu erstattenden Kosten nach § 104 ZPO zu Recht auf insgesamt 989,60 EUR festgesetzt. Neben der Pauschale für Post und Telekommunikation nach Nr. 7002 VV in Höhe von 20,00 EUR, über dere...mehr

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AGS Nr.12/2012, Wert- und K... / 4. Anwaltsgebühren

Die Regelungen der § 45 Abs. 3 GKG, § 39 Abs. 3 FamGKG gelten wegen § 23 Abs. 1 RVG auch für die Berechnung der Anwaltsgebühren, so dass auch hier die bestrittenen Gegenforderungen höchstens mit dem Wert der begründeten Klage-/Antragsforderung zu berücksichtigen sind. Die Gegenforderungen sind zudem nur dann zu berücksichtigen, soweit eine rechtskraftfähige Entscheidung ergeh...mehr

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AGS 1/2013, Ausblick 2013

2013 ist nach dem chinesischen Horoskop das Jahr der Wasser-Schlange. Hinter ihrer ruhigen und besonnenen Oberfläche verbirgt sie ein unberechenbares Wesen. Es soll ein Jahr werden, in dem wir mit dem Unerwarteten rechnen müssen, eine Zeit, die alles verändern und auf den Kopf stellen kann. Ob die alten Chinesen dabei auch an das deutsche Gebührenrecht gedacht haben, ist nic...mehr

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AGS 1/2013, Gegenstandswert... / Leitsatz

Im Verfahren auf Abänderung einer Ratenzahlung richtet sich der Gegen-standswert der Anwaltsgebühren gem. Anm. zu Nr. 3335 VV nach dem Interesse an der Abänderung. Maßgebend ist der Betrag der Abänderung für die Dauer der ab Antragstellung noch zu zahlenden Monatsraten. BGH, Beschl. v. 12.9.2012 – XII ZB 658/11mehr

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AGS Nr.12/2012, Gerichtsgeb... / 2 Aus den Gründen

1. Die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin ist zulässig. Der Verfahrensbevollmächtigte des Antragsgegners ist nach § 32 Abs. 2 RVG beschwerdeberechtigt und macht mit der – seines Erachtens – zu niedrigen Wertfestsetzung eine den Mindestbeschwerdewert von 200,00 EUR übersteigende Beschwer geltend. Die insoweit maßgebliche Differenz in der Höhe des Ve...mehr

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AGS 09/2013, Erhebung von K... / IV. Zwangs- und Ordnungsgelder

Die Gerichtsgebühren wurden durch das 2. KostRMoG erhöht, sodass künftig eine Festgebühr i.H.v. 20,00 EUR zu erheben ist (Nr. 2111 GKG-KostVerz., Nr. 1602 FamGKG-KostVerz., Nr. 18003 GNotKG-KostVerz.). Erfasst sind daher insbesondere die Verfahren nach § 888 ZPO, § 89 FamFG. Die Verhängung von Ordnungsgeldern nach § 890 ZPO oder von Ordnungsmitteln gegen Zeugen und Sachverst...mehr

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AGS Nr.12/2012, Wert- und K... / 4. Anwaltliche Gebühren

Auch für die Berechnung der Anwaltsgebühren gilt der Grundsatz, dass für den Wert des Verfahrens die Gegenforderungen nur bis zur Höhe der bestrittenen Klage-/Antragsforderung zu berücksichtigen sind, bei dem Vergleichswert eine solche Begrenzung aber nicht erfolgt, weil § 45 Abs. 3 GKG, § 39 Abs. 3 FamGKG hier keine Anwendung finden.[27] Sind abweichende Werte für Verfahren ...mehr

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AGS Nr.12/2012, Keine Gebüh... / 1 Sachverhalt

Das AG hat die Beteiligten nach ausländischem Recht geschieden und den Verfahrenswert für die Ehesache auf 2.000,00 EUR festgesetzt. Ein Versorgungsausgleich wurde nicht durchgeführt, weil keiner der Ehegatten einen Antrag nach Art. 17 Abs. 3 EGBGB gestellt hatte. Nach Abschluss des Verfahrens beantragte die Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, auch für den Versorg...mehr

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AGS 09/2013, Frist für Verf... / 2 Aus den Gründen

Beschwerdeentscheidung v. 25.2.2013 1. Die Beschwerde gegen die Verfahrenswertfestsetzung für die Ehescheidung und die Folgesache eheliches Güterrecht ist unzulässig, da die Beschwerdefrist des § 55 Abs. 3 S. 2 FamGKG abgelaufen ist. Hiernach ist eine Änderung nur innerhalb von sechs Monaten zulässig, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt hat. Die Hau...mehr

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AGS 09/2013, Wert einer Bes... / 2 Aus den Gründen

Für die gem. § 33 Abs. 1 RVG beantragte Wertfestsetzung ist das "Gericht des Rechtszugs" zuständig. … Über den Wertfestsetzungsantrag des Beklagtenvertreters entscheidet gem. § 33 Abs. 8 S. 1 RVG das Gericht durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter. Soweit sich die Gerichtsgebühren nach dem Wert richten, bestimmt sich der Gegenstandswert im gerichtlichen Verfahren nach ...mehr

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AGS 09/2013, Verfahren auf ... / 2 Aus den Gründen

1. Die zulässige, insbesondere in der Differenz der Kostenbelastung aufgrund den beiden in Rede stehenden Verfahrenswerten einen Beschwerdegegenstand mit einem Wert von (weit) mehr als 200,00 EUR aufweisende Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die geänderte Wertfestsetzung ist gem. § 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG zulässig. 2. Sie ist auch in der Sache begründet und führt zur Wiederh...mehr

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AGS Nr.11/2012, Streitwert ... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin betreibt eine Elektrogroßhandlung und unterhält mehrere geschäftliche E-Mail-Adressen, welche sie im geschäftlichen Verkehr als allgemeine Kontaktadresse angibt. Der Beklagte arbeitet als Verkaufs- und Motivationstrainer. Von August bis November 2010 sandte er der Klägerin an die vorgenannte E-Mail-Adresse insgesamt 20 E-Mails unter Betreffzeilen wie "Ihr neuer ...mehr

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AGS 10/2012, Anwalts- und G... / 3. Verfahrenswert

Es ist nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG im Regelfall mit 3.000,00 EUR zu bewerten. Das Gericht kann nach § 45 Abs. 3 FamGKG in Einzelfällen einen höheren oder niedrigeren Wert festsetzen. Betrifft das Sorgerechtsverfahren mehrere Kinder, verbleibt es bei dem Regelwert von 3.000,00 EUR (§ 45 Abs. 2 FamGKG). Die vorgenannten Regelungen gelten wegen § 23 Abs. 1 RVG auch für die Anw...mehr

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zfs 10/2012, Adieu Verkehrs... / IV. Aktive Regressverhinderung

Abschließend stellt sich die Frage, wie einem Regress in diesem Stadium des Gesetzgebungsverfahrens vorgebeugt werden kann. Eine Beratung des Mandanten ist allein durch das Vorhaben beträchtlich umfangreicher, weil eine individuelle Prüfung bei Vorliegen von eingetragenen Punkten im VZR in jedem Falle stattfinden muss. Eine ökonomische Kompensation des erhöhten Arbeitsaufwan...mehr

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AGS 10/2012, Anwalts- und G... / II. Anwaltskosten

Für das Verfahren entsteht eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Daneben kann eine 1,2-Terminsgebühr (Nr. 3104 VV) verdient werden. Umstritten ist jedoch, ob in Kindschaftssachen auch Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV entsprechend anzuwenden ist, so dass die Gebühr auch dann entstehen würde, wenn das Verfahren ohne Erörterungstermin (§ 155 FamFG) beendet wird. Da dieser ...mehr

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AGS 10/2012, Wertfestsetzun... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist in jeder Hinsicht zutreffend. Das Verfahren nach § 33 RVG ist ein reines Parteiverfahren, das nur auf Antrag eingeleitet wird (siehe § 33 Abs. 1 RVG). Wird kein Antrag gestellt, dann kann auch keine Bindungswirkung eintreten. Gegenüber welchem Antragsteller und gegenüber welchem Antragsgegner soll die Bindungswirkung eintreten, wenn kein Antrag gestellt w...mehr

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AGS 8/2012, Unterbrechung d... / 1 Sachverhalt

Der Kläger verlangt von den Beklagten Anwaltsgebühren für zahlreiche außergerichtliche Beratungsmandate aus den Jahren ab 2003. Zunächst hat der Kläger die im Juli 2009 erhobene Klage auf nachträgliche Honorarvereinbarungen mit dem Beklagten gestützt. Nachdem sich deren Unwirksamkeit herausgestellt hat, stützt der Kläger seinen Anspruch auf gesetzliche Gebührenforderungen. Da...mehr

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ZErb 8/2012, Zur Kostenents... / Aus den Gründen

Die auf die Abänderung der Kostenentscheidung gemäß § 91 a ZPO gerichtete sofortige Beschwerde des Klägers hat teilweise Erfolg. 1. Die sofortige Beschwerde ist zulässig, insbesondere nach § 91 a Abs. 2 ZPO statthaft und fristgerecht erhoben (§ 569 Abs. 1 ZPO). 2. In der Sache ist die sofortige Beschwerde zu einem geringen Teil begründet. a. Soweit das Landgericht der Beklagten...mehr

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AGS 8/2012, Kostenentscheid... / 3 Anmerkung

Die durch das AG vorgenommene Bemessung mit dem Auffangwert dürfte zutreffend sein. Indes sind Verfahren auf Anerkennung nach dem AdwirkG keine Familiensachen, sodass auch § 81 Abs. 1 S. 3 FamFG nicht anwendbar und über die Kosten auch nicht stets zwingend zu entscheiden ist. Wird die Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung nach dem AdWirkG begehrt, so soll es s...mehr

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AGS 8/2012, Unterbrechung d... / 2 Aus den Gründen

… 4. Die im Juni 2009 erhobene Klage hatte verjährungshemmende Wirkung auch im Hinblick auf gesetzliche Anwaltsgebühren. Die dreijährige Verjährungsfrist (§ 195 BGB) beginnt mit der Erledigung des Auftrags bzw. mit der Beendigung der Angelegenheit (§ 8 Abs. 1 S. 1 RVG). Soweit gem. § 61 RVG vor dem 1.7.2004 noch die BRAGO anwendbar ist, richtet sich dies nach § 16 BRAGO. Für ...mehr

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AGS 7/2012, Anwaltsgebühren nach Verfahrensverbindung

RVG § 15; GKG § 39; VwGO § 93 Leitsatz Sind zwei Verfahren mit unterschiedlichen Klägern und unterschiedlichen Bevollmächtigten zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden worden, sind die jeweiligen Anwaltsgebühren nicht nach dem zusammengerechneten, für die Gerichtsgebühren maßgeblichen, sondern nach den für die jeweiligen Einzelverfahren festgesetzten bzw. einde...mehr

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AGS 7/2012, Anwaltsgebühren... / Leitsatz

Sind zwei Verfahren mit unterschiedlichen Klägern und unterschiedlichen Bevollmächtigten zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden worden, sind die jeweiligen Anwaltsgebühren nicht nach dem zusammengerechneten, für die Gerichtsgebühren maßgeblichen, sondern nach den für die jeweiligen Einzelverfahren festgesetzten bzw. eindeutig zugrunde gelegten Streitwerten zu...mehr

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AGS 7/2012, Anwaltsgebühren... / 2 Aus den Gründen

Das VG ist zu Recht davon ausgegangen, dass die dem Kläger aufgrund des rechtskräftigen Urteils des VGH vom Beklagten zu erstattenden Kosten aus einem Streitwert von 5.000,00 EUR und nicht aus einem Streitwert von 10.000,00 EUR zu berechnen sind. Der VGH hat die beiden diesem Urteil zugrunde liegenden Berufungsverfahren zweier personenverschiedener Kläger, die auch jeweils vo...mehr

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AGS 7/2012, Anwaltsgebühren... / 1 Sachverhalt

Der Anwalt war für den Kläger in einem Verfahren nach einem Streitwert von 5.000,00 EUR tätig. Dieses Verfahren wurde später mit einem anderen Verfahren (Streitwert ebenfalls 5.000,00 EUR) eines anderen Klägers, der von einem anderen Anwalt vertreten wurde, zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden und danach unter Zusammenrechnung der jeweiligen Streitwerte von...mehr

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AGS 7/2012, Wert des Beschw... / 2 Aus den Gründen

Auf das Verfahren ist gem. Art. 111 Abs. 5 FGG-ReformG das ab dem 1.9.2009 geltende neue Verfahrensrecht anzuwenden. Die hier gegenständliche Verfahrenswertbeschwerde ist daher nach dem FamGKG zu behandeln. Danach ist die Verfahrenswertbeschwerde des Bevollmächtigten des Antragsgegners aus eigenem Recht gem. § 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG statthaft. Auch ist der – mangels Beschwerde...mehr

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zfs 7/2012, Gebührenklage gegen Rechtsschutzversicherung wegen Angemessenheit einer Rahmengebühr in Bußgeld- und Strafsachen

Hinweis Die von dem Kläger geltend gemachte Gebühr ist der Höhe nach gerechtfertigt. Bei einer Rahmengebühr ist nach § 14 RVG zunächst zu ermitteln, welche Gebühr "angemessen" ist. Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebühr ist die Mittelgebühr. Sodann müssen zur Bestimmung der Gebühren alle Umstände des Einzelfalles berücksichtigt werden (vgl. Schneider/Wolf/Onderka, AnwK-R...mehr

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AGS 7/2012, Dr. Dr. Peter Hartmann: Kostengesetze

Kostengesetze. Von Dr. Dr. Peter Hartmann. Kommentar zum Gerichtskostengesetz, Gesetz über die Gerichtskosten in Familiensachen, Kostenordnung und weiteren Kostenvorschriften. 42. Aufl. 2012. Verlag C.H. Beck, München. XXVII, 2.232 S. 129,00 EUR. Der "Hartmann" ist nach wie vor unangefochten der einzige Kommentar zum gesamten Kostenrecht. Nicht nur sämtliche Gerichtskostenges...mehr

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AGS 7/2012, Ordnungsgemäße ... / 1 Sachverhalt

Die beklagten Anwälte hatten die beiden Kläger in einem Erbscheinverfahren vertreten, in dem diese jeweils ein Erbrecht von ½ geltend gemacht hatten. Nachdem den Klägern zunächst der Erbschein erteilt worden war, wurde er im anschießenden Einziehungsverfahren vom AG wieder eingezogen. Das Nachlassgericht hat den Geschäftswert gem. § 31 KostO auf 82.650,00 EUR festgesetzt. Die ...mehr

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AGS 7/2012, Sozialgerichtsgesetz. Kommentar zum SGG.

Sozialgerichtsgesetz. Kommentar zum SGG. Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer. 10. Aufl. 2012. Verlag C.H. Beck, München. XXVI, 1.456 S. 85,00 EUR. Zwischenzeitlich liegt die 10. Auflage des von Dr. Jens Meyer-Ladewig begründeten und nunmehr von Wolfgang Keller und Dr. Stephan Leitherer fortgeführten Werkes vor. Das Sozialrecht nimmt in der anwaltlichen Praxis deutlich zu, insbeson...mehr

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AGS 7/2012, Verfahrenswert ... / 2 Anmerkung

Ich halte die Entscheidung des OLG für unzutreffend. Hauptabschnitt 7 des FamGKG-KostVerz. regelt die Gebühren für Verfahren, die einen Auslandsbezug haben. Bei den Verfahren mit Auslandsbezug handelt es sich aus meiner Sicht nicht um Familiensachen. Dies ergibt sich zum einen bereits aus dem Wortlaut des § 1 S. 1 FamGKG, der bestimmt, dass in Familiensachen einschließlich d...mehr

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AGS 7/2012, Gebührenfreihei... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist – korrelierend mit dem Leitsatz – zutreffend. Das FamG hat erkannt, dass Unterbringungssachen Minderjähriger (§ 1631b BGB) als Kindschaftssachen nach §§ 111 Nr. 1, 151 Nr. 6, 7 FamFG gerichtsgebührenfrei sind. Denn nach Vorbem. 1.3.1 Abs. 1 Nr. 2 FamGKG-KostVerz. werden insoweit ausdrücklich keine Gebühren erhoben. Überzeugend zieht das OLG auch die sich...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 113 Klageverb... / Literaturtipps

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Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 200 Vollstrec... / 2.5.2 Handlungsvollstreckung

Rz. 12 Das nach der o. g. Erwägung zuständige Sozialgericht kann in Anwendung der §§ 9 ff. VwVG auf Antrag die Herausgabevollstreckung betreiben und Handlungen, Duldungen und Unterlassungen erzwingen. Die Herausgabevollstreckung ist mangels spezieller Regelungen unter § 12 VwVG zu fassen, ist also ein Fall des unmittelbaren Zwangs in Gestalt der Wegnahme. Die übrigen Zwangsm...mehr

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AGS 6/2012, Keine Streitwer... / 3 Anmerkung

1. Zur Wertfestsetzung Voraussetzung für die Statthaftigkeit eines Verfahrens nach § 33 RVG ist, dass Anwaltsgebühren angefallen sind und diese sich nach dem Gegenstandswert berechnen (§ 2 Abs. 1 RVG). Darüber hinaus müssen die anwaltlichen Gebühren auch in einem gerichtlichen Verfahren entstanden sein. Erforderlich ist weiter, dass es an einem Wert für das gerichtliche Verfah...mehr

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AGS 6/2012, Berechnung des ... / Leitsatz

Der Wert des Gegenstands einer Beschwerde gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts berechnet sich alleine nach der Differenz zwischen den für den festgesetzten bzw. für den begehrten Gegenstandswert anfallenden Anwaltsgebühren, nicht auch nach der Differenz der anfallenden Gerichtsgebühren nach § 3 GKG. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 27.1.2012 – 1 Ta 285/11mehr

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FF 6/2012, FamFG – Kommentar mit FamGKG

Prütting/Helms (Hrsg.)2. Auflage 2011, 3.300 Seiten, 129 EUR, Verlag Dr. Otto Schmidt Die 2. Auflage dieses umfangreichen Praxiskommentars der ersten Stunde berücksichtigt insbesondere die seit Inkrafttreten von FamFG und FamGKG zum neuen Recht ergangene Rechtsprechung und Literatur sowie alle zwischenzeitlich schon erfolgten Änderungen dieser Gesetze. Neu sind kurze, dezidier...mehr

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AGS 6/2012, Verstoß gegen T... / 3 Anmerkung Die Anwaltschaft und das Recht der Vergütungsvereinbarung – Eine unendliche Geschichte

Wieder und wieder passiert es in Deutschland, dass Gerichte den Anwälten ihr eigenes Vergütungsrecht vor Augen führen müssen. Und dies, obgleich die Regale der Fachbibliotheken voll mit Kommentaren sind, in denen das nachzulesen ist, was das OLG München erneut als rechtliche Selbstverständlichkeit feststellen muss: Ein Mandant kann von seinem – hoffentlich – rechtskundigen An...mehr

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AGS 6/2012, Gegenstandswert... / 2 Anmerkung

Die Bewertung dürfte im Ergebnis zutreffend ein. Es gilt der Wert der für vollstreckbar zu erklärenden Forderung. Der Wert der zugrunde liegenden außergerichtlichen Tätigkeit und des Vergleichs kann dagegen höher oder auch niedriger liegen, da es für den Wert des Vergleichs und die zugrunde liegende Tätigkeit darauf ankommt, worüber die Parteien verhandelt und sich verglichen ...mehr

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AGS 6/2012, Berechnung des ... / 3 Anmerkung

Zu fehlerhaften Abrechnungen der anwaltlichen Vergütung in Erbscheinverfahren kommt es häufig, weil der Anwalt von einem unzutreffenden Gegenstandswert ausgeht, denn im Erbscheinverfahren deckt sich der Wert für die Gerichtsgebühren häufig nicht mit dem Wert der anwaltlichen Tätigkeit.[1] I. Der Geschäftswert Erbscheinverfahren sind Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, ...mehr