Fachbeiträge & Kommentare zu Anwaltsgebühren

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§ 10 Verbundverfahren / i) Zwischen- und Teileinigungen zum Versorgungsausgleich

Rz. 145 Beim Versorgungsausgleich muss nicht zwangsläufig eine Einigung über die Höhe des Ausgleichs getroffen werden, so dass das Gericht nicht mehr rechnen und entscheiden muss. Es reicht aus, wenn sich die Eheleute über Berechnungsgrundlagen einigen und das Gericht auf dieser Basis dann den Versorgungsausgleich durchführen kann (Zwischeneinigung).[116] Rz. 146 Ebenso muss ...mehr

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§ 15 Teilungsversteigerung / 1. Gegenstandswert

Rz. 6 Im gerichtlichen Verfahren bis zur Einleitung des Verteilungsverfahrens richtet sich der Streitwert gem. § 54 Abs. 1 GKG nach dem gem. § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzten Grundstückswert (Verkehrswert) und, wenn ein solcher nicht festgesetzt ist, nach dem Einheitswert (§ 54 Abs. 1 S. 2 GKG). Rz. 7 Für die Anwaltsgebühren enthält § 26 RVG dagegen abweichende Regelungen, da da...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 2. Gegenstandswert

Rz. 102 Der Gegenstandswert richtet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG. Es gilt ein Regelwert von 3.000,00 EUR. Beispiel 34: Verfahrenswert Sorgerechtsverfahren Die Ehefrau beantragt die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge für das gemeinschaftliche Kind. Die Gegenstandswert beträgt 3.000,00 EUR (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG). Rz. 103 Werden wech...mehr

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zfs 12/2017, Kostenlose Ers... / 3 Anmerkung:

Mit seiner in einem berufsrechtlichen Verfahren ergangenen Entscheidung hat sich der BGH der ganz herrschenden Auffassung in der Rspr. und Literatur angeschlossen. Mangels einer gesetzlichen Gebührenregelung unterliegt damit der Bereich der außergerichtlichen anwaltlichen Beratung nicht dem Verbot der Gebührenunterschreitung, so dass es den Anwälten grundsätzlich gestattet i...mehr

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AGS 12/2017, Gebührenauslös... / 1 Aus den Gründen

Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind geschiedene Eheleute. Mit Beschl. des FamG v. 3.3.2017 ist die Ehe geschieden und der Versorgungsausgleich durchgeführt worden. Gegen die ihrem Verfahrensbevollmächtigten am 8.3.2017 zugestellte Entscheidung hat die Antragsgegnerin mit Telefax vom 24.3.2017 Beschwerde eingelegt. In der Beschwerdeschrift heißt es: Hinweis "Die Einl...mehr

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FF 12/2017, Abtrennung von ... / 3. § 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 FamFG – Abtrennung in Kindschaftssachen

§ 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 FamFG betrifft die Abtrennung in Kindschaftssachen, die im Zusammenhang mit § 137 Abs. 3 letzter Hs. FamFG zu sehen ist. Die Norm regelt zwei Alternativen. Maßstab für die Abtrennung in § 140 Nr. 3 Alt. 1 FamFG ist die aus Kindeswohlgründen gerechtfertigte Sachgerechtheit.[46] Die voraussetzungslose Abtrennung auf Antrag eines Ehegatten nach dem früher...mehr

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AGS 11/2017, Vergleichsmehr... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist im Ergebnis richtig. Anzumerken ist jedoch Folgendes: I. Festsetzung von Amts wegen Die Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts hat von Amts wegen nur dann zu erfolgen, wenn aus dem Vergleich eine Gerichtsgebühr anfällt. Das war hier der Fall, da aus dem Mehrwert des Vergleichs die 0,25 Gerichtsgebühr nach Nr. 1500 FamGKG-KostVerz. angefallen ist. Ob und inwi...mehr

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AGS 11/2017, Anrechnung ein... / 3 Anmerkung

Häufig wird übersehen, dass die Tätigkeit im Teilungsversteigerungsverfahren und die Tätigkeit hinsichtlich eines Einstellungsantrags zwei verschiedene Gebühren auslöst. Für die Vertretung in der Teilungsversteigerung entstehen die Gebühren nach Anm. Nr. 1 u. 2 zu Nr. 3311 VV. Für einen Einstellungsantrag entsteht eine gesonderte Gebühr nach Anm. Nr. 6 zu Nr. 3311 VV. Im Teil...mehr

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AGS 11/2017, Nur eine Einig... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Für eine Zwischenvereinbarung fällt eine Einigungsgebühr an (siehe dazu auch die nachfolgende Entscheidung des OLG Koblenz). Allerdings wird für eine Zwischenvereinbarung in der Regel ein geringerer Wert angesetzt. Dabei orientiert sich die Rechtsprechung an § 41 FamGKG und nimmt den hälftigen Hauptsachewert an.[1] Das OLG Zweibrücken[2] nimmt...mehr

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FF 10/2017, Müssen es immer Wertgebühren sein?

Dr. Christian Grabow Wir haben uns daran gewöhnt, die Gebühren nach einem Gegenstands- oder Verfahrenswert zu berechnen. Auch die Gerichtskosten finden ihre Grundlage in einem Katalog der Streit- oder Verfahrenswerte. Ausgenommen sind Anwaltsgebühren, die nach Betragsrahmengebühren berechnet werden, wie z.B. im Sozial- oder im Strafrecht. Auch für Beratungen gelten keine Gege...mehr

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zfs 10/2017, Was gehört zu ... / Sachverhalt

Im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem LG Heilbronn führten die Prozessbevollmächtigten der Parteien Verhandlungen zur Einigung über die rechtshängige Klageforderung, die nach dem gerichtlichen Streitwertfestsetzungsbeschl. einen Wert von 11.301,24 EUR hatte und eine weitere nicht rechtshängige Forderung, die mit 7.611,77 EUR bewertet wurde. Der Rechtsstreit endete dur...mehr

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AGS 10/2017, Terminsgebühr ... / 2 Anmerkung

Die Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV entsteht für eine Besprechung zur Erledigung des Verfahrens. Mit Ausgleich der Klageforderung ist das Verfahren aber noch nicht erledigt. Es bedarf vielmehr jetzt noch der entsprechenden Prozesshandlungen, z.B. der übereinstimmenden Erklärung zur Erledigung der Hauptsache. Solange diese Erklärung nicht abgegeben ist, ist ...mehr

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AGS 10/2017, Keine Begrenzu... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Allerdings richtet sich der Wert in Versorgungsausgleichssachen nicht nach 10 % des Verfahrenswertes der Ehesache, sondern nach 10 % des dreifachen Nettoeinkommens beider Ehegatten, da hier der Wert der Ehesache jedoch ohne Berücksichtigung von Vermögen mit dem dreifachen Nettoeinkommen der Eheleute berechnet worden ist, war die Festsetzung im...mehr

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zfs 09/2017, Zustellung des... / Sachverhalt

Auf Antrag des Prozessbevollmächtigten des Kl. hat das ArbG Berlin den Gegenstandswert für die Berechnung der Anwaltsgebühren durch Beschl. v. 2.12.2016 festgesetzt. Dabei hat das ArbG den Gegenstandswert für die Kündigungsschutzklage mit 16.500 EUR bemessen und den Vergleichsmehrwert mit insgesamt 162.000 EUR. Das ArbG hat den Wertfestsetzungsbeschluss dem Kl. selbst am 8.1...mehr

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AGS 7/2017, Ausschließliche... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist im Wesentlichen zutreffend. Nach Vorbem. 3.2. Abs. 2 VV erhält der Anwalt die Gebühren nach den Nrn. 4143 bis 4145 VV, wenn sich seine Tätigkeit auf die Geltendmachung oder Abwehr eines aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruchs im Strafver fahren beschränkt. Die Voraussetzungen der Vorbem. 4 Abs. 1 VV sind dagegen bei einem auf das Adhä...mehr

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AGS 7/2017, Keine Einigungs... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin beauftragte den Gerichtsvollzieher, der Schuldnerin die Vermögensauskunft abzunehmen (§§ 802c, 802f ZPO) und ggf. körperliche Sachen zu pfänden. Hinsichtlich einer etwaigen gütlichen Einigung gab ihr Bevollmächtigter an, mit der Einziehung von Teilbeträgen (mindestens 100,00 EUR bei monatlichem Turnus) einverstanden zu sein. Der Gerichtsvollzieher setzte einen...mehr

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AGS 7/2017, Streitwertaddit... / Leitsatz

Werden im Laufe des Verfahrens Anträge einerseits zurückgenommen und andererseits weitere Anträge gestellt, sind die Werte aller Anträge zu addieren. Der Streitwert verändert sich nicht, wenn die Klage teilweise zurückgenommen wird. Eine zeitlich gestaffelte Streitwertfestsetzung hat nicht zu erfolgen. Für die Gerichtsgebühren ist dies nicht erforderlich, da die Gebühr für da...mehr

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AGS 7/2017, Neuauflage des Streitwertkatalogs für die Sozialgerichtsbarkeit

Bei sozialgerichtlichen Streitverfahren ist zu unterscheiden zwischen gerichtskostenfreien (§ 183 SGG) und gerichtskostenpflichtigen (§ 197a SGG) Verfahren. Bei gerichtskostenfreien Verfahren (insbesondere für Versicherte, Leistungsempfänger, behinderte Menschen) ist kein Streitwert festzusetzen und die anwaltlichen Gebühren bemessen sich nicht nach einem festen Wert, sonder...mehr

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AGS 6/2017, Unzulässigkeit ... / Leitsatz

Ein Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn nicht glaubhaft gemacht wird, dass nach diesem Wert Anwaltsgebühren angefallen sein können. BGH, Beschl. v. 8.3.2017 – X ZB 11/16mehr

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AGS 6/2017, Keine Wertfests... / 3 Anmerkung

Fehlerhafte Wertfestsetzungen wie die des Ausgangsgerichts kommen in der Praxis leider häufig vor, da vielen Richtern fundamentale Grundkenntnisse des Gerichtskostenrechts fehlen. Nach § 63 GKG und den entsprechenden Vorschriften anderer Gerichtskostengesetze hat das Gericht nur dann von Amts wegen einen Streitwert, Verfahrenswert oder Geschäftswert festzusetzen, wenn danach ...mehr

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AGS 6/2017, Umwandlung eine... / 3 Anmerkung

Das OLG Brandenburg folgt dem OLG Hamm,[1] das das "Umwandlungsinteresse" ebenfalls mit 15 % der in zwölf Monaten ab Antragseinreichung anfallenden Unterhaltsbeträge geschätzt hatte. Das wirtschaftliche Interesse der Antragsteller bestand insoweit allein in ihrem "Umwandlungsinteresse". Das wiederum spiegelt sich in dem Aufwand und den Kosten wider, die sie ansonsten in Zukun...mehr

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AGS 6/2017, Verfahrenswert ... / 1 Aus den Gründen

Die gem. § 32 Abs. 2 RVG, § 59 Abs. 1 FamGKG zulässige Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg und führt zur Abänderung des vom AG festgesetzten Gebührenwerts. Entgegen der Auffassung des AG sind im vorliegenden Fall angesichts des Umstands, dass der Antrag der Antragstellerin während des erstinstanzlichen Verfahrens mehrfach erweitert worden ist, nicht mehrere Einzelwerte fe...mehr

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AGS 6/2017, Erstreckung der... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3, 4 RVG zulässige sofortige Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin gegen die Entscheidung des AG hat in der Sache Erfolg. Denn die Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin haben einen über die vom AG erfolgte Festsetzung der Verfahrenskostenhilfevergütung auf 1.834,91 EUR hinausgehenden Anspruch gegen die Staa...mehr

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AGS 5/2017, Einstweiliges A... / Leitsatz

Wird ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bei dem Oberverwaltungsgericht gestellt, bei dem das Hauptsacheverfahren in zweiter Instanz anhängig ist, so bestimmen sich die Anwaltsgebühren gem. der Vorbem. 3.2 Abs. 2 VV nach den für die erste Instanz geltenden Vorschriften. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.3.2017 – OVG 3 K 19.17mehr

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AGS 5/2017, Rechtsanwaltsve... / bb) Gegenstandswert

Gem. § 63 Abs. 2 GKG, § 55 Abs. 2 FamGKG muss das Gericht bei der Entscheidung über den Antrag auf Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung nach Art. 5 Buchst. b) EuKoPfVO keinen Wert für die Gerichtsgebühren festsetzen, weil insoweit als Gerichtsgebühr Festgebühren anfallen (Nrn. 2111, 2112 GKG-KostVerz.). Es gibt also keine gerichtliche Wertf...mehr

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AGS 5/2017, Zustellung des ... / 3 Anmerkung

Das Verfahren war hier durch einen gerichtlichen Vergleich abgeschlossen worden, dass nach Vorbem. 8 S. 1 GKG-KostVerz keine Gerichtsgebühr zu erheben war. Daher war auch keine Festsetzung des Verfahrenswerts von Amts wegen nach § 63 GKG vorzunehmen, die über § 32 RVG auch für die Anwaltsgebühren maßgeblich gewesen wäre. Daher kam hier nur eine Wertfestsetzung nach § 33 RVG i...mehr

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AGS 5/2017, Rechtsanwaltsve... / bb) Gegenstandswert

Gem. § 63 Abs. 2 GKG, § 55 Abs. 2 FamGKG muss das Gericht bei der Entscheidung über den Antrag auf Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung nach Art. 5 Buchst. a) EuKoPfVO den Wert für die zu erhebende Gerichtsgebühr festsetzen (vgl. § 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG, § 42 FamGKG). Dieser Wert gilt gem. § 32 Abs. 1 RVG auch für die Anwaltsgebühren.mehr

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AGS 5/2017, Kostenentscheid... / 1 Aus den Gründen

Das FamG hatte die beteiligten Eheleute mit Beschl. v. 13.12.2012 nach vorheriger Abtrennung der Folgesache Güterrecht geschieden, die Kosten des Verbundverfahrens ohne das Güterrecht gegeneinander aufgehoben und mit Beschl. v. 18.12.2012 den Verfahrenswert für Scheidung und Folgesachen ohne das Güterrecht auf 26.280,00 EUR festgesetzt (dabei wurden allerdings die im Beschlu...mehr

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AGS 4/2017, Erstreckung der... / 2 Aus den Gründen

Der Antrag ist begründet, soweit mit der Erstreckung der VKH ein Anspruch gegen die Staatskasse auf Übernahme der mit der Elternvereinbarung entstandenen anwaltlichen Einigungsgebühr geschaffen werden soll. Soweit mit der Fassung des Erstreckungsantrags bezweckt ist, darüber hinaus VKH für weitere auf den Inhalt der Einigung bezogene Anwaltsgebühren, insbesondere für eine se...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 3. Wert

Der für die Gerichtsgebühren maßgebliche Wert bestimmt sich nach dem Anspruch, der mit der zu erteilenden Vollstreckungsklausel im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden soll (§ 48 Abs. 1 S. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO).[35] Dabei bleiben wegen der Regelungen in § 43 GKG, § 37 FamGKG die Zinsen und Kosten unberücksichtigt.[36] Ist bei einer Zug-um-Zug Leistung nur noch ei...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 2. Kosten

Es handelt sich um ein normales Zivilklageverfahren, so dass dieselben Kosten wie für ein Klageverfahren nach § 731 ZPO anfallen. Bei Gericht entstehen Gerichtsgebühren nach Nrn. 1210, 1211 GKG-KostVerz. Handelt es sich um eine Familiensache fallen Gerichtsgebühren nach Nrn. 1220, 1221 FamGKG-KostVerz. an. In beiden Fällen soll die Klage- bzw. Antragsschrift erst nach Zahlung...mehr

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AGS 4/2017, Kosten in Verfa... / 3.1 Erteilung durch den Notar

Handelt es sich um eine notarielle Urkunde und hat der Notar die Vollstreckungsklausel zu erteilen, entsteht eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 23803 GNotKG-KostVerz. nach Tabelle B (§ 34 GNotKG), wenn es sich um eine qualifizierte Klausel nach §§ 726 bis 729 ZPO handelt. Dabei ist es, im Gegensatz zu den Anwaltsgebühren, unerheblich, ob bereits eine Vollstreckungsklausel er...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / V. Rechtsmittel des zur Auskunft Verpflichteten

So dringend der Unterhaltsberechtigte auf die Erteilung der Auskunft nach §§ 1605, 1580 BGB angewiesen sein kann, so sehr ist der Unterhaltspflichtige bemüht, der Auskunftsverpflichtung zu begegnen. Sein Rechtsmittel gegen den zur Auskunft verpflichtenden Beschluss muss aber die Hürde des § 61 FamFG nehmen. In vermögensrechtlichen Angelegenheiten ist die Beschwerde nur zuläs...mehr

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AGS 3/2017, Keine Wertfests... / Leitsatz

Eine gerichtliche Streitwertfestsetzung nach dem GKG kommt nicht in Betracht, wenn im gerichtlichen Verfahren keine wertabhängigen Gerichtsgebühren erhoben werden. Eine dennoch erfolgte Wertfestsetzung ist gegenstandslos und entfaltet auch keine Wirkung für die Anwaltsgebühren. Ungeachtet dessen ist eine Beschwerde zulässig und führt zur Aufhebung des Streitwertbeschlusses um ...mehr

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AGS 3/2017, Keine Wertfests... / 2 Aus den Gründen

Die im eigenen Namen erhobene Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin gegen die Streitwertfestsetzung des VG Würzburg, über die gem. § 68 Abs. 1 S. 5 i.V.m. § 66 Abs. 6 S. 1 Hs. 2 GKG der Berichterstatter als Einzelrichter entscheidet, ist zulässig (§ 68 Abs. 1 GKG) und führt zur Aufhebung der Streitwertfestsetzung. 1. Bei der Entscheidung des VG handelt es...mehr

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AGS 3/2017, Vergütungsberec... / 2 Anmerkung

Da es sich um ein Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG gehandelt hat, durfte eine Kostenentscheidung nach § 154 Abs. 2 VwGO nicht ergehen. Vielmehr galt § 11 Abs. 8 RVG, wonach eine Kostenerstattung ausgeschlossen ist. Die Wertfestsetzung ist dagegen zu Recht unterblieben. Nach § 1 Abs. 4 GKG ist die Beschwerde im Verfahren nach § 11 RVG zwar gerichtsgebührenpflichti...mehr

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AGS 3/2017, Streitwert nach... / 2 Anmerkung

"Denn sie wissen nicht, was sie tun" lautet der Titel eines berühmten Films mit James Dean. Davon hat sich offenbar das OVG Magdeburg anstecken lassen. Wieso das OVG Magdeburg hier einen Streitwert für die Zeit nach Erledigungserklärung festsetzt, dürfte wohl sein Geheimnis bleiben. In einem erstinstanzlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht wird eine einzige!!! Gerichtsge...mehr

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AGS 2/2017, Umfang der zu z... / 2 Aus den Gründen

1. Wegen grundsätzlicher Bedeutung hat der an sich nach § 56 Abs. 2 S. 1, § 33 Abs. 8 S. 1 RVG zuständige Einzelrichter die Sache zur Entscheidung auf den Senat übertragen (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 2 RVG). Ehrenamtliche Richter wirken nicht mit (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 3 RVG). 2. Die aufgrund eines Beschwerdewerts von mehr als 200,00 EUR nach § 1 ...mehr

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AGS 2/2017, Anfall einer Ei... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde ist gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 6 S. 1 RVG statthaft, da das LG als Beschwerdegericht entschieden und die weitere Beschwerde zugelassen hat. Die weitere Beschwerde ist auch im Übrigen zulässig, insbesondere ist sie form- und fristgerecht eingelegt worden, § 56 Abs. 2 S. 1 i. V m. § 33 Abs. 6 S. 4, Abs. 3 S. 3 RVG. Sie ist aber unbegründet. Di...mehr

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AGS 1/2017, Einigungsgebühr... / 3 Anmerkung

Anzumerken ist zunächst, dass im vorliegenden Fall gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG das RVG i.d.F. bis zum 31.7.2016 (RVG a.F.) für die Bemessung der Gebührenhöhe Anwendung findet. I. Unterwerfungsvergleich Eine Einigungsgebühr kann nach Anm. Abs. 4 zu VV 1000 auch bei Rechtsverhältnissen des öffentlichen Rechts entstehen, sofern die (Vertrags-)Parteien über die Ansprüche vertraglic...mehr

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AGS 1/2017, Sittenwidriges ... / 2 Aus den Gründen

A. Die zulässige Klage ist unbegründet. Die Klägerin kann aus dem geschlossenen Anwaltsvertrag keine Vergütung verlangen. I. Soweit die Klägerin Anwaltsgebühren für eine Erklärung von Einkünften aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit für das Jahr 2014 geltend macht, kann sie nicht nachweisen, hierfür beauftragt worden zu sein. Der Beklagte hatte zwar den Auftrag er...mehr

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AGS 12/2016, AGO gewinnt Sonderpreis

AnwaltsGebühren.Online (AGO), das jüngste Produkt des Deutschen Anwaltverlags aus dem Bereich des anwaltlichen Gebührenrechts, gewinnt den Sonderpreis für Medieninnovation 2016 der Deutschen Akademie für Medien in München. Entscheidendes Erfolgskriterium war die Kombination der Buchwelt mit der digitalen Welt. In engster Abstimmung mit den RVG-Experten Norbert Schneider und Th...mehr

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FF 12/2016, Vergütung in Ge... / V. Gegenstandswert

Der Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren richtet sich gem. § 23 Abs. 1 S. 1 u. 3 RVG nach den für das gerichtliche Verfahren geltenden Vorschriften, also nach § 49 FamGKG, wobei in einstweiligen Anordnungsverfahren noch die Vorschrift des § 41 FamGKG zu beachten ist. 1. Hauptsacheverfahren In einem Hauptsacheverfahren über Maßnahmen nach § 1 GewSchG ist ein Regelwert i.H.v....mehr

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AGS 12/2016, Antragsgegner ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. § 66 Abs. 1, Abs. 2 S. 1, Abs. 3 GKG zulässig, insbesondere wurde das Rechtsmittel formgerecht eingelegt. Sachlich ist das Rechtsmittel indessen nicht gerechtfertigt. Die Beklagte haftet für die 2,5 (Gerichts-)Gebühren, die über die bereits im Mahnverfahren erhobene 0,5 Gebühr nach Nr. 1100 GKG-KostVerz. hinaus mit der Überleitung in das Prozessverfahre...mehr

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AGS 12/2016, Keine Hinweisp... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung des Klägers und Widerbeklagten erscheint unbegründet. Die Prüfung der Berufung durch den Senat zeigt weder auf, dass das angefochtene Urteil auf einer Rechtsverletzung gem. § 546 ZPO beruht, noch dass die nach § 529 ZPO zugrunde zu legenden Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen würden (§ 513 Abs. 1 ZPO). 1. Verurteilung auf die Widerklage Das E...mehr

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AGS 11/2016, Anwaltsgebühren für Beschwerde gegen Teilbeschluss in Familiensachen

Leitsatz Wird gegen einen Teilbeschluss über einen Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Beschwerde zum OLG erhoben, so erhalten die beteiligten Anwälte für das Beschwerdeverfahren die Gebühren eines Berufungsverfahrens, da es sich auch insoweit um eine Beschwerde gegen eine Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands handelt. Die Abwesenheitszeit wird gerechnet...mehr

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AGS 11/2016, Anwaltsgebühre... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG ist zutreffend. Auch Teilbeschlüsse sind Endentscheidungen i.S.d. § 38 FamFG, da sie hinsichtlich des beschiedenen Teils das Verfahren in der Hauptsache abschließen. Der Anwalt erhält hier gem. Vorbem. 3.2.1 Nr. 2b) VV die Gebühren eines Berufungsverfahrens, also eine 1,6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV sowie eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV...mehr

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AGS 11/2016, Anwaltsgebühre... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin ist zulässig nach §§ 85 FamFG, 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO. Das Rechtsmittel hat auch in der Sache in vollem Umfang Erfolg. Nach Vorbem. 3.2.1 VV ist der Unterabschnitt über die Berufung auch anzuwenden in Verfahren über Beschwerden gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands in Familiensachen und in den Angelegenheiten der fr...mehr

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AGS 11/2016, Anwaltsgebühre... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller hatte die Scheidung der Ehe beantragt. Die Antragsgegnerin hatte daraufhin einen Stufenantrag auf Auskunft und Zahlung von Zugewinnausgleich eingereicht. Hierauf hat der Antragsteller einen isolierten Widerantrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gem. § 259 Abs. 2 BGB über die von der Ehefrau erteilten Auskünfte zum Zugewinn gestellt. Das FamG ha...mehr

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AGS 11/2016, Anwaltsgebühre... / Leitsatz

Wird gegen einen Teilbeschluss über einen Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Beschwerde zum OLG erhoben, so erhalten die beteiligten Anwälte für das Beschwerdeverfahren die Gebühren eines Berufungsverfahrens, da es sich auch insoweit um eine Beschwerde gegen eine Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands handelt. Die Abwesenheitszeit wird gerechnet vom Ver...mehr