Fachbeiträge & Kommentare zu Anwaltsgebühren

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2016, Verfahrenswert... / 1 Aus den Gründen

Mit der angefochtenen Entscheidung hat das FamG den Verfahrenswert auf den mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verlangten Verfahrenskostenvorschussbetrag von 3.481,10 EUR festgesetzt. Die hiergegen mit dem Ziel der Reduzierung des Verfahrenswerts auf die Hälfte des verlangten Vorschussbetrags eingelegte Beschwerde ist verfahrensrechtlich bedenkenfrei; sie ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2016, Keine Verletzun... / 1 Gründe:

Die Berufung des Beklagten, Widerklägers und Berufungsklägers gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 9.12.2014, verkündet am 1.7.2015, (Az.: 2 O 5350/14) wird durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, da das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2016, Einigungsgebüh... / 3 Anmerkung

Auch Teil- oder Zwischeneinigungen über den Versorgungsausgleich lösen die Einigungsgebühr aus. So reicht eine Teileinigung dahingehend, dass sich die Eheleute nur darüber einigen, die betrieblichen Anwartschaften nicht auszugleichen, sondern nur die gesetzlichen Anwartschaften.[1] Auch Zwischeneinigungen können die Einigungsgebühr auslösen, etwamehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2016, Ratenzahlungsv... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist im Ergebnis zutreffend, auch wenn die Begründung auf die zugrunde liegende Problematik letztlich nicht eingeht. Das Gericht hatte einen Streitwert von 102.450,00 EUR festgesetzt. Insoweit geht das AG auch zutreffend davon aus, dass dieser Wert für die Anwaltsgebühren maßgebend ist. Allerdings ist dieser Wert nur für diejenigen Gebühren maßgebend, die auch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2016, Rechtsprechungs... / 2. Keine Erstattung von Anwaltsgebühren bei Widerspruch gegen die Ankündigung der Vollstreckung

In einer anderen Entscheidung ging es um die Erstattung von Anwaltsgebühren. Hintergrund war eine Vollstreckungsankündigung des Hauptzollamts, gegen die anwaltlich vertreten erfolgreich Widerspruch eingelegt worden war. Das BSG hielt den Widerspruch nur für einen Antrag auf Einstellung der Vollstreckung, nicht jedoch für einen förmlichen Widerspruch; dieser sei nicht stattha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 21/2015, Berufung: Erstattungsfähigkeit der Anwaltsgebühren eines Berufungsbeklagten

(OLG Koblenz, Beschl. v. 26.5.2015 – 14 W 341/15) • Entstehen und Erstattungsfähigkeit der Anwaltsgebühren des Berufungsbeklagten sind voneinander zu trennen. Die 1,6-fache Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG aus dem vollen Wert der erstinstanzlichen Beschwer, entsteht bereits dadurch, dass der Berufungsbeklagte einen Zurückweisungsantrag formuliert, obwohl die Rechtsmitte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 19/2016, Anwaltsgebühren: Kein Entfallen der Erhöhungsgebühr bei Tod der Beklagten vor Klagezustellung

(OLG Koblenz, Beschl. v. 24.6.2016 – 14 W 323/16) • Vertritt der Rechtsanwalt gerichtlich in derselben Angelegenheit mehrere Personen, so erhöht sich die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VVRVG für jede weitere Person um eine 0,3-Gebühr nach Nr. 1008 VVRVG. Die Erhöhungsgebühr fällt damit im gleichen Zeitpunkt an wie die Verfahrensgebühr. Wegen des generalisierenden und typisie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 2/2015, Anwaltsgebühren: Zweimalige Säumnis

(OLG Koblenz, Urt. v. 10.2.2015 – 14 W 75/15) • Bei zweimaliger Säumnis greift der Ermäßigungstatbestand Nr. 3105 VV RVG nicht; für den Prozessbevollmächtigten des Gegners der säumigen Partei entsteht die volle 1,2 Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG. Der Minderungstatbestand nach Nr. 3105 VV RVG kommt nach seinem eindeutigen Wortlaut, der Grenze jeder Auslegung ist, nur zur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2016, Buchreport / Schaefer/Schaefer, Anwaltsgebühren im Arbeitsrecht, 4. Aufl. 2015, 272 S., Deutscher Anwaltverlag, 44 EUR

Das handliche Buch gibt auch dem mit dem arbeitsrechtlichen Kostenrecht vertrauten Praktiker einen guten und ausführlichen Überblick über die anwaltlichen Gebühren. Es erfasst zudem besondere Fallgestaltungen, die unter Erläuterung des Meinungsstands dargelegt werden. Das Werk verbindet praxisgerecht die inhaltliche Bearbeitung eines arbeitsrechtlichen Mandats mit dem Gebühr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2017, Anwaltsmagazin / „AnwaltsGebühren.Online“ ausgezeichnet

Erst Anfang 2016 haben wir an dieser Stelle die neue Gebührensoftware „AnwaltsGebühren.Online“ aus dem Deutschen Anwaltverlag vorgestellt (vgl. ZAP Anwaltsmagazin 1/2016, S. 8). Nun hat das innovative webbasierte Abrechnungsprogramm bereits einen Preis gewonnen: Beim „Isarnetz Award für Medieninnovationen“ 2016 der Münchner WebWoche wurde die neue Gebührensoftware mit dem So...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / a) Antragsberechtigung

Antragsberechtigt ist diejenige Partei, die durch die erstmalige oder abgeänderte Wertfestsetzung begünstigt wird. Wenn der Wert herabgesetzt wird, ist dies im Regelfall die erstattungspflichtige Partei. Bei einer Heraufsetzung des Werts ist dies die erstattungsberechtigte Partei. Im Fall des OLG Hamburg (zfs 2016, 463 mit Anm. Hansens = RVGreport 2016, 352 [Hansens]) hat di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / II. Änderung des Kostenfestsetzungsbeschlusses gem. § 107 ZPO

Im Zivilprozess und in vielen Verfahren der anderen Gerichtsbarkeiten berechnen sich die gerichtlichen Gebühren und die Anwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert. Vielfach steht dieser Wert fest, etwa wenn mit der Klage die Zahlung eines bestimmten Geldbetrags verlangt wird. In manchen Fällen hat das Prozessgericht den Streitwert festgesetzt. Diese Wertfestsetzung ist dann re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 2/2016, Buchreport / Musielak/Voit, Zivilprozessordnung – Kommentar, 13. Aufl. 2016, 3.220 S., Verlag Franz Vahlen, 169 EUR

Der Musielak/Voit erschien im Jahre 1999 in erster Auflage und erscheint seit einiger Zeit im Jahresrhythmus. Das Werk ist dadurch immer auf dem neuesten Stand, so dass jede Neuauflage zugleich Nachweis für die aktuelle Rechtsprechungsentwicklung ist. Der Zöller und der Musielak/Voit werden zu Recht am Markt als Spitzentitel der großen einbändigen Kommentare wahrgenommen. De...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 12/2015, Widerrechtlich... / 1. Widerspruch oder Klageverfahren?

Für den hier betrachteten Fall hat der angebliche Gläubiger keinen durchsetzbaren Anspruch gehabt. Daher wird er nach Erhalt des Widerspruchs nichts weiter unternehmen. Wenn das Verfahren durch den Gläubiger nicht weitergeführt wird, ist zwar der mit dem Mahnbescheid angegriffene Schuldner die angebliche Schuld los. Aber da das beendete Mahnverfahren keine rechtswirksame Ents...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 21/2015, Rechtsprechung... / 8. Mitteilungspflicht bei Verständigungen im Bußgeldverfahren (§ 78 Abs. 2 OWiG, § 243 Abs. 4 StPO)

Eine der seltenen Entscheidungen zur Verständigung im Bußgeldverfahren kommt vom OLG Hamburg (VRS 128, 134 = StRR 2015, 312/VRR 8/2015, 12 [jew. Deutscher]. Zur Mitteilungspflicht führt das Gericht aus: Werden im Vorfeld zur Hauptverhandlung im Bußgeldverfahren Gespräche über eine Totaleinstellung des Verfahrens nach § 47 Abs. 2 OWiG geführt, erweisen sich diese nicht als mi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 4. Gebührentipp

Es kommt nach der – dem Gesetzeswortlaut und dem Sinn und Zweck der Gebührenregelung in Absatz 1 Nr. 2 der Anm. zu Nr. 3105 VV RVG folgenden – zutreffenden Auffassung des BGH nicht darauf an, ob das Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren prozessordnungsgemäß – also auf einen entsprechenden Antrag des Prozessbevollmächtigten des Klägers – ergangen ist. In der Praxis i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 22. Vorlage der Geldempfangsvollmacht

Die Prozessvollmacht ermächtigt in ihrer gesetzlichen Ausgestaltung zwar zum Empfang der vom Gegner oder aus der Staatskasse zu erstattenden Kosten, aber nicht zum Empfang der Hauptsache (§ 81 ZPO), also z.B. des Betrags, den der Beklagte an den Kläger zu zahlen hat. Die in der Praxis üblichen Formulare erweitern allerdings diese Vollmacht auch zum Empfang der Hauptsache (di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / b) Auswirkungen auf die Anwaltsvergütung

Die Festsetzung des für die Gerichtsgebühren des einstweiligen Anordnungsverfahrens maßgeblichen Verfahrenswertes hat gem. § 32 Abs. 1 RVG auch Auswirkungen auf die Berechnung der Anwaltsgebühren. Setzt nämlich das FamG den Verfahrenswert nach § 41 S. 2 FamGKG auf den halben Verfahrenskostenvorschussbetrag fest, berechnen sich auch die Gebühren der Verfahrensbevollmächtigten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2016, Rechtsprechungs... / 1. Berufungsschwelle

Zum Thema Berufung thematisierte das BSG in einigen Entscheidungen um die Jahresmitte herum die Berufungsschwelle von 750 EUR nach § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGG. Maßgeblich für das Erreichen der Berufungsschwelle ist, was das SG dem Berufungskläger versagt hat (bzw. wozu er verurteilt worden ist) und was er davon in der Berufungsinstanz weiter verfolgt. Dabei ist auf den Zeitp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / III. Verfahrenswert einer einstweiligen Anordnung vor dem Familiengericht

In Verfahren der einstweiligen Anordnung vor dem Familiengericht ist der Verfahrenswert regelmäßig geringer anzusetzen als in einem entsprechenden Hauptsacheverfahren. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen, auf die der Verfahrensbevollmächtigte im eigenen Interesse achten sollte. Denn die Festsetzung des für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Verfahrenswertes durch da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / XV. Anwaltliche Gebühren

Das Verfahren über den bloßen Restschuldbefreiungsantrag des Schuldners verursacht neben den allgemeinen Gebühren für das Insolvenzverfahren weder zusätzliche Gerichts- noch Anwaltsgebühren. Für die Vertretung eines Gläubigers oder Schuldners im Versagungsverfahren erhält der Rechtsanwalt eine 0,5 Gebühr gem. RVG 3321 VV. Dies gilt gleichermaßen für den Antrag auf Widerruf de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 13/2017, 68. Deutscher Anwaltstag 2017 – Legal Tech und Innovationen

Das Ruhrgebiet wird immer mehr zum Tagungsort für Juristen. Nach dem 71. Deutschen Juristentag im September 2016 fand nunmehr auch der 68. Deutsche Anwaltstag 2017 in Essen statt. Das Thema diesmal: "Innovationen und Legal Tech". Rund 1.700 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nutzten das Fortbildungsangebot des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und nutzten die Pausen, sich auf de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 13/2016, 67. Deutscher Anwaltstag 2016 – Das Strafrecht stand im Mittelpunkt

Der Deutsche Anwaltstag fand in diesem Jahr in der Hauptstadt Berlin statt. Ein Risiko oder eine Chance für einen erfolgreichen Anwaltstag? Denn nicht immer bieten große Städte die Chance dafür, dass viele Teilnehmer anreisen. Doch das Konzept des Deutschen Anwaltvereins ging auf: Knapp 2.000 Teilnehmer nahmen an dem 67. DAT teil. Zwar ist das "Estrel Berlin" kein wirklich sc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 6. Gebührentipp

Die Erhöhung des Verfahrenswertes im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf den Wert der Hauptsache kommt auch hinsichtlich anderer Gegenstände als dem Verfahrenskostenvorschuss in Betracht: Unterhaltssachen: Verschiedene Gerichte setzen bei einer einstweiligen Anordnung in Unterhaltssachen nach den §§ 231, 246 FamFG den Verfahrenswert häufig auf den Wert der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / VII. Vollstreckbarerklärung eines Anwaltsvergleichs

Nach §§ 796a, 796b ZPO kann ein unter Mitwirkung der Anwälte außergerichtlich geschlossener Vergleich durch das Prozessgericht für vollstreckbar erklärt werden. Die Praxis macht von dieser Möglichkeit allerdings kaum Gebrauch. Die Anwaltsvergütung im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Anwaltsvergleichs bestimmt sich nicht nach Nr. 3309 VV RVG, weil das Verfahren nach ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2016, Neue Düsseldorf... / Exaktere Gebührenabrechnung durch webbasierte Software

Steuerberater und andere Freiberufler machen es schon lange vor, die Anwälte hinken noch hinterher: die Honorarabrechnung mit Hilfe internetbasierter Software. In Anwaltskanzleien sind vielfach noch "händische" Abrechnungsabläufe weit verbreitet, viele benutzen auch PC-Software, etwa auf CD oder DVD, die aber regelmäßig aktualisiert – sprich: neu gekauft – werden muss. Die Zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / cc) Ausnahmen

Für die Kostenfestsetzung entspricht es allgemeiner Auffassung, dass beispielsweise eine Anwaltsgebühr festgesetzt werden kann, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen des Gebührentatbestands unstreitig sind (BGH RVGreport 2007, 103 [Hansens] = zfs 2007, 285 m. Anm. Hansens). Dies gilt einmal dann, wenn der Erstattungspflichtige sich selbst über die Tatbestandsvoraussetzun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 7/2016, Eine Angelegenh... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte im vorliegenden Rechtsstreit gegen die Beklagte aus eigenem und abgetretenem Recht Ansprüche auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend gemacht. Die streitgegenständliche Anlageberatung erfolgte gegenüber dem Kläger und seiner Ehefrau. Diese hat ihre Forderungen in Zusammenhang mit der behauptet fehlerhaften Anlageberatung an den Kläger abge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 7/2016, Beschwerdewert ... / 3 Anmerkung:

Bei der Entscheidung des BGH ging es um die Ermittlung des Wertes des Beschwerdegegenstandes, der deshalb festgestellt werden musste, weil die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde gem. § 26 Nr. 8 S. 1 EGZPO davon abhing, dass die Beschwer der Bekl. 20.000 EUR überstieg. Für die Ermittlung des Beschwerdewertes waren gem. § 2 ZPO die Wertvorschriften der §§ 3 ff. ZPO maß...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 7/2016, Eine Angelegenh... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Berechnung der Anwaltsgebühren in einer Wildschadenssache. Die Beklagten sind Landwirte und bewirtschaften jeweils Flächen in der Gemarkung W. Diese gehören zu dem Jagdbezirk, für welchen der Kläger als Pächter in dem mit der Jagdgenossenschaft abgeschlossenen Pachtvertrag die Verpflichtung zum Wildschadensersatz übernommen hat. In den Wintermon...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 7/2016, Nutzungsentschä... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist begründet. Der Verfahrenswert für das erstinstanzliche Verfahren ist auf insgesamt 17.639,00 EUR festzusetzen. Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens sind sowohl Ansprüche auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung als auch Unterhaltsansprüche gewesen, die mit Wideranträgen geltend gemacht worden sind. Die Verfahrenswerte sind gem. § 39 Abs. 1 FamGKG zu a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 7/2016, Protokollierung... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist unzutreffend und mit dem Gesetz nicht zu vereinbaren. Billigkeitserwägungen haben hier nichts zu suchen. Die Parteien haben es in der Hand, den Gesamtvergleich in der einen oder anderen Angelegenheit abzuschließen. Danach richten sich die Gebühren. Die Höhe einer Verfahrens(differenz)gebühr hängt allein davon ab, in welchem Verfahren der Mehrwertvergleich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 7/2016, Keine Kosten- u... / 2 Aus den Gründen

1. Klarstellend weist der Senat zunächst darauf hin, dass Gegenstand des Beschwerdeverfahrens die Überprüfung des Beschlusses ist, mit dem das LG seine zunächst zugunsten des Kostenschuldners getroffene Kosten- und Auslagenentscheidung aufgehoben hat. In der Sache geht es darum, ob bei im Erinnerungs- bzw. Beschwerdeverfahren nach § 66 GKG gefällten gerichtlichen Sachentsche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 7/2016, Vergütung im ei... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 164, 165, 151 VwGO zulässige Erinnerung ist unbegründet. Der Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle v. 7.9.2015 ist rechtmäßig und nicht zu beanstanden. Nach § 15 Abs. 2 RVG kann der Rechtsanwalt die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern. Nach § 16 Nr. 5 RVG sind unter anderem das Verfahren über einen Antrag auf Anordnu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 6/2016, Gegenstandswert... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. In einem Zwangs- und Ordnungsgeldverfahren werden keine wertanhängigen Gerichtsgebühren, sondern Festgebühren (Nr. 2111 GKG-KostVerz.) erhoben. Daher kommt eine gerichtliche Wertfestsetzung von Amts wegen nach § 63 Abs. 2 GKG nicht in Betracht. Gleichwohl setzen die Gerichte hier regelmäßig Werte fest. Eine solche gerichtliche Wertfestsetzung i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 6/2016, Anwaltswechsel ... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung ist im Ergebnis zuzustimmen. Das OLG München hat sich allerdings mit einem Problem der Entscheidung nicht befasst. 1. Anwalt in eigener Sache Die Gebührenregelungen des RVG und damit auch die Anrechnungsvorschrift der Anm. zu Nr. 3307 VV RVG gelten für den in eigener Sache tätig gewesenen Rechtsanwalt – hier also für die Mitglieder der beklagten Anwaltssozietä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2016, Gerichtskosten ... / III. Gerichtskosten als Teil der Kosten der Hauptsache

Bei dem selbstständigen Beweisverfahren und dem Hauptsacheverfahren handelt es sich kostenrechtlich um verschiedene Angelegenheiten. Sie stellen deshalb auch eigenständige Kostenrechtszüge i.S.d. § 35 GKG, § 29 FamGKG dar. Für beide Verfahren entstehen daher gesonderte Gebühren. Es erfolgt, anders als bei den Anwaltsgebühren, auch keine gegenseitige Anrechnung. 1. Teil der Ko...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2016, Bezeichnung ein... / 2 Aus den Gründen

Der erstmals im Berufungsverfahren gestellte bezifferte Antrag hat nur zu einem Bruchteil Erfolg. Die zwischen den Parteien geschlossene "Honorarvereinbarung" v. 7./14.9.2004 ist wirksam und bezieht sich auch auf die gerichtliche Tätigkeit des Beklagten. Dies gilt auch dann, wenn man sie den Regeln des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterwirft. a) Die Bezeichnung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2016, Bewilligung von... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist m.E. unzutreffend. Verfahrenskostenhilfe hätte bewilligt werden können.[1] Nach § 31 Abs. 2 S. 1 FamGKG handelt es sich bei einem Verfahren zur Aufhebung und Abänderung nach § 166 Abs. 1 FamFG gegenüber dem Ausgangsverfahren um eine eigene selbstständige Angelegenheit. In Abweichung hierzu erklärt § 31 Abs. 2 S. 2 FamGKG das Verfahren zur Überprüfung der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2016, Antrag und Wide... / 3 Anmerkung

I. Die Werte von Antrag und Widerantrag werden nach § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG grundsätzlich zusammengerechnet; insoweit bestätigt diese Regelung die allgemeine Vorschrift des § 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Eine dem § 33 Abs. 1 S. 2 FamGKG entsprechende Einschränkung enthält § 39 Abs. 1 FamGKG allerdings nicht; gleichwohl dürfte das Additionsverbot auch hier gelten, wenn sich der Antr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.1.2 Außergerichtliche Kosten

Rz. 2 Außergerichtliche Kosten (z. B. Anwaltsgebühren) schuldet der Beteiligte seinem Prozessbevollmächtigten aufgrund Dienstvertrags[1], sodass sich dieser unabhängig von der Kostenentscheidung des Gerichts an seinen Auftraggeber zu halten hat. Zum Kostenfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG s. § 149 FGO Rz. 5. Auch die Kostenentscheidung regelt nur das Verhältnis der Beteilig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 4/2016, Verfahren und K... / III. Anwaltsgebühren

1. Höhe der Gebühren Wird der Anwalt beauftragt, eine Schutzschrift einzureichen, so handelt es sich stets um einen Auftrag, in einem gerichtlichen Verfahren tätig zu werden.[10] Der Anwalt kann deshalb eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV geltend machen, wenn ein allgemeiner Verfahrensauftrag vorliegt, da es für die Entstehung der Gebühr genügt, dass der Schriftsatz Sa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 4/2016, Anforderungen a... / Sachverhalt

In einem Verkehrsunfallprozess gab das erstinstanzliche Gericht der Klage auf der Grundlage einer Haftungsquote von 60 % statt, und wies die Klage im Übrigen ab. Das BG verwarf die Berufung als unzulässig und ging davon aus, dass die Berufungsbegründung den Anforderungen des § 520 Abs. 3 S. 2 ZPO nicht genüge. Sie enthalte lediglich ausreichende Angriffe hinsichtlich der in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 4/2016, Verfahren und K... / 1. Höhe der Gebühren

Wird der Anwalt beauftragt, eine Schutzschrift einzureichen, so handelt es sich stets um einen Auftrag, in einem gerichtlichen Verfahren tätig zu werden.[10] Der Anwalt kann deshalb eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV geltend machen, wenn ein allgemeiner Verfahrensauftrag vorliegt, da es für die Entstehung der Gebühr genügt, dass der Schriftsatz Sachvortrag enthält.[1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 4/2016, Terminsgebühr b... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Erinnerungsführerin ist zulässig und auch begründet. Die Frage, ob die Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV in den Fällen, in denen das erkennende Gericht mehrere Verfahren nur "zur gemeinsamen Verhandlung", nicht aber auch zur gemeinsamen Entscheidung verbunden hat, nur einmal nach dem jeweiligen Anteil eines aus den Gegenstandswerten aller gemeinsam verhandelte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 4/2016, Verfahren und K... / 2. Verhältnis zum einstweiligen Verfügungsverfahren

§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1a RVG bestimmt, dass die Einreichung von Schutzschriften zum Rechtszug gehört, also dem Verfahren über den Erlass der einstweiligen Verfügung zuzurechnen ist. Für die Einreichung der Schutzschrift und die Vertretung im einstweiligen Verfügungsverfahren fällt die Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV deshalb nur einmal an. Auch die Postpauschale der Nr. 7002 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2016, Verschiedene An... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, dem Kläger stehe gegen die Beklagte dem Grunde nach wegen der rechtswidrigen Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts für die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung unstreitig ein Schadensersatzanspruch zu. Entgegen der Auffassung des AG handele es sich bei der außergerichtlichen Geltendmachung von Unterlassung, Gege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2016, Unterschiedlich... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 165, 151 VwGO zulässige Erinnerung ist begründet. Zwar weist die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle im angegriffenen Kostenfestsetzungsbeschluss zutreffend darauf hin, dass nach § 16 Nr. 5 RVG das Verfahren auf Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung und jedes Verfahren auf deren Abänderung oder Aufhebung gebührenrechtlich dieselbe Angelegenhei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2016, Die Anwaltsverg... / III. Die Verfahrensserie und ihre Ergebnisse im Einzelnen

Der Autor war von 2006 bis 2015 mit der Führung von zwei Umfangsverfahren betraut, in welchen die von ihm vertretenen Publikumsgesellschafter zweier Immobilienfonds des Berliner Sozialen Wohnungsbaus Schadenersatzansprüche wegen vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzungen und aus Delikt gegen die Prospektherausgeberin – zugleich Erbbaurechtsgeberin der Fondsgrundstücke –...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2016, Die Anwaltsverg... / VI. Zusammenfassung und Ausblick

Nicht immer hat die Mehrheit recht, in diesem Falle aber schon, weil sie zwingende Logik auf ihrer Seite hat. Mit dem 28. Zivilsenat des OLG Hamm und seinem vormaligen Vorsitzenden Fahrendorf und gegen den IX. Zivilsenat des BGH und seinen Vorsitzenden Kayser können zwei Angelegenheiten nur dieselbe oder die nicht-selbe sein; ein Drittes gibt es nicht – kluge und wahre Worte...mehr