Fachbeiträge & Kommentare zu Anwaltsgebühren

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AGS 5/2012, Ersatz der Rech... / 1 Aus den Gründen

Durch das angefochtene Urteil wurden der Klägerin bereits 325,00 EUR nebst Zinsen für die Selbstbeteiligung der Klägerin bei ihrer Vollkaskoversicherung und für allgemeine Auslagen sowie 89,73 EUR nebst Zinsen für außergerichtliche Anwaltsgebühren im hier streitgegenständlichen Verfahrensgegenstand zugesprochen, was von der Berufung nicht angegriffen wurde, auch soweit das U...mehr

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AGS 4/2012, Kostenerstattun... / 2 Aus den Gründen

Zugunsten der Kläger ist der Kostenfestsetzungsbeschluss auf 224,91 EUR herabzusetzen, weil die unbekannten Erben des Beklagten die Kosten ihrer Prozessbevollmächtigten im streitigen Verfahren nicht erstattet verlangen können. 1. Die für "den Beklagten" – tatsächlich und rechtlich für die unbekannten Erben – geltend gemachten Anwaltsgebühren sind nicht als notwendige Kosten i...mehr

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ZErb 4/2012, Kostenentschei... / Aus den Gründen

Die Beschwerde hat Erfolg, soweit der Senat zur Entscheidung über den Beschwerdegegenstand berufen ist. Im Übrigen führt sie zur Aufhebung des Vorlagebeschlusses. 1. Ausweislich des Rubrums der Ausgangsentscheidung, aber auch des Nichtabhilfebeschlusses des Amtsgerichts vom 29.11.2011 ist dieses der Auffassung, dass über die Frage der Kostentragungspflicht im Verfahren auf Er...mehr

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AGS 4/2012, Grundlose Kündi... / 2 Aus den Gründen

Die Revision ist unbegründet. I. Das Berufungsgericht hat mit Recht angenommen, die Beklagte habe ihren Anwaltsdienstvertrag mit der Zedentin (§§ 611, 675 BGB) gem. § 627 Abs. 1 BGB wirksam gekündigt. Gem. dieser Vorschrift durfte die Beklagte den Vertrag jederzeit kündigen. Insoweit rügt die Revision das angefochtene Urteil nicht. 1. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung ...mehr

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AGS 4/2012, Verringerung de... / 3 Anmerkung

Der Gesetzgeber hat die Problematik der Erforderlichkeit einer einheitlichen Ermittlung des Zeitpunkts für die Wertberechnung gesehen und deshalb auch mit Inkrafttreten des FGG-ReformG eine § 40 GKG entsprechende Vorschrift, nämlich die des § 34 FamGKG, formuliert. Sie liefert dem OLG die passende Grundlage für eine zutreffende Entscheidung. Nach § 34 S. 1 FamGKG ist für die ...mehr

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AGS 4/2012, Wert einer Klag... / 2 Anmerkung zu Leitsatz 1)

In Verfahren auf Herausgabe eines Kfz-Briefs gilt Folgendes: I. Klage auf Herausgabe Der Wert einer Klage auf Herausgabe eines Kraftfahrzeugbriefs bestimmt sich weder nach dem Sachwert des Briefs noch nach dem vollen Wert des Fahrzeugs, sondern nach dem Interesse des Klägers an der Verfügungsgewalt über das Dokument.[1] Dieses Interesse ist nach § 3 ZPO zu schätzen. Es ist auf...mehr

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AGS 3/2012, Erhöhung der We... / 1 Aus den Gründen

Für den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit der Prozessbevollmächtigten der Beklagten ist gem. § 32 Abs. 1 RVG der für die Gerichtsgebühren gem. § 39 Abs. 2 GKG gerichtlich auf 30 Mio. EUR festgesetzte Wert maßgebend. Er ist nicht gem. § 33 Abs. 1 RVG i.V.m. § 22 Abs. 2 S. 2 RVG selbstständig auf 60 Mio. EUR festzusetzen, weil die Tätigkeit der Prozessbevollmächtigten...mehr

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AGS 3/2012, Erhöhung der We... / Leitsatz

Die Erhöhung der Wertgrenze für die Anwaltsgebühren über 30 Mio. EUR hinaus nach § 22 Abs. 2 S. 2 RVG setzt voraus, dass die dort als "in derselben Angelegenheit" für mehrere Auftraggeber bezeichnete anwaltliche Tätigkeit verschiedene Gegenstände betrifft (Festhaltung BGH, Beschl. v. 2.3.2010 – II ZR 62/06, AGS 2010, 213). Dafür, dass der Gesetzgeber dem Anwalt mit § 22 Abs....mehr

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AGS 2/2012, Kosten in Recht... / 3. Streitwert

Es handelt sich jeweils um wertabhängige Verfahrensgebühren. Für den Streitwert ist die geforderte Entschädigung maßgeblich (§ 48 Abs. 1 GKG). Die Entschädigung beträgt für jedes Jahr der Verzögerung 1.200,00 EUR (§ 198 Abs. 2 GVG), jedoch kann das Gericht auch einen höheren oder niedrigeren Betrag festsetzen. Ist die Entschädigung für mehrere Jahre geltend gemacht, ist der ...mehr

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zfs 2/2012, Gerichtliche Üb... / 2 Aus den Gründen:

“II. 3. Hinzu kommen die berechtigten vorgerichtlichen Anwaltsgebühren, soweit sie noch offen sind. Dabei handelt es sich um weitere 111,38 EUR. Bei einem berechtigten Streitwert von bis zu 30.000 EUR (26.069,13 EUR) beträgt die einfache Gebühr 758 EUR. Bei Zugrundelegung einer 1,3fachen Gebühr, der Pauschale i.H.v. 20 EUR zzgl. MwSt. ergeben sich Gebühren i.H.v. 1.196,42 EUR...mehr

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AGS 1/2012, Kosten der Anru... / 1 Sachverhalt

Die sofortige Beschwerde des Klägers richtet sich gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des ArbG Aachen, durch welchen gegen den Kläger Anwaltskosten der Beklagtenseite in Höhe von 5.048,46 EUR nebst Zinsen festgesetzt wurden. Der Kläger hat in getrennten Verfahren den Beklagten und seinen Sohn beim LG Aachen auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 134.205,10 EUR in Anspr...mehr

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AGS 12/2011, Entstehung und... / 4. Keine Änderung durch das 2. KostRMoG

Während sich die Anwaltsgebühren im Übrigen bis zum beabsichtigten Inkrafttreten des 2. KostRMoG am 1.7.2013 erhöhen, werden die Sätze der Hebegebühr nach den Nrn. 1 bis 3 zu 1009 VV unverändert in das KostRMoG übernommen. Unwesentliche Änderung ist lediglich die Ersetzung der Angaben von "EUR" in "EUR".mehr

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AGS 1/2012, Kein Toleranzbe... / Leitsatz

Eine 1,5-Gebühr kann nicht mit der Begründung verlangt werden, eine 1,3-Gebühr sei angemessen und eine 1,5-Gebühr daher nicht unbillig. Werden Anwaltsgebühren als Schadensersatz geltend gemacht, kann Zahlung und Verzinsung erst nach Stellung einer Berechnung i.S.v. § 10 RVG gefordert werden; bis zur Rechnungsstellung kann nur Freistellung verlangt werden. AG Kehl, Urt. v. 9.9....mehr

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AGS 1/2012, Kosten in Unter... / 6. Einstweilige Anordnung

Erfolgt eine einstweilige Anordnung von Freiheitsentziehung oder Unterbringung (§§ 332, 427 FamFG), bilden Eil- und Hauptsacheverfahren verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr. 4b RVG), so dass auch die Gebühren der Nrn. 6300 und 6301 VV gesondert entstehen.[10] Ältere Rspr.,[11] die das Entstehen gesonderter Gebühren ausgeschlossen hatte, kann wegen der eindeutigen Regelung de...mehr

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AGS 12/2011, Und ging's auch drüber oder drunter, wir bleiben unverzagt und munter ...!; (Neujahrsspruch von Wilhelm Busch)

Das war es in und für 2011: Der BGH (AGS 2011, 167) hat u.a. darüber aufgeklärt, dass alle Verfahren zum Versorgungsausgleich, die am 1.9.2009 vom Verbund abgetrennt waren oder danach abgetrennt worden sind, als selbstständige Familiensachen fortgeführt werden (Art. 111 Abs. 4 S. 2 FGG-ReformG), die Erstreckung der bewilligten Prozesskostenhilfe nach § 624 Abs. 2 a.F. auf de...mehr

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zfs 1/2012, Vergütungsanspr... / 2 Aus den Gründen:

1. Das BG, dessen Entscheidung in AGS 2011, 267 veröffentlicht ist, führt aus, die Klage sei aus § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 BGB i.V.m. § 398 S. 2 BGB begründet. Die Bekl. sei verpflichtet, den Teil der Gebühren, den die Kl. infolge der Kündigung der Bekl. doppelt habe aufwenden müssen, zurückzuzahlen, weil ihr insoweit ein Anspruch auf die Vergütung nicht mehr zustehe. Ihre bi...mehr

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zfs 04/2012, Burhoff (Hrsg.): RVG Straf- und Bußgeldsachen, 3. Auflage 2012, ZAP, 2160 Seiten, 108 EUR, ISBN 978-3-89655-639-4

Inzwischen in der 3. Auflage 2012 und um folgende wichtige Neuerungen ergänzt, ist dieser Spezialkommentar nun neu erschienen: Um es vorweg zu nehmen: Der Kauf lohnt sich, selbst wenn die Vorauflage in der Bibliothek stehen sollte, sofern man nahezu wöchentlich mit Abrechnungen im Straf- bzw. Bußgeldrecht befasst ist. Die Neuauflage hat einige (gute) Entscheidungen der Verfa...mehr

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AGS 1/2012, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde des Antragstellervertreters hat in der Sache teilweise Erfolg. Der Gegenstandswert des Zugewinnausgleichsverfahrens beträgt 238.050,13 EUR. Gem. § 38 FamGKG ist in Fällen eines Stufenklageanspruches für die Wertberechnung nur einer der verbundenen Ansprüche, und zwar der höchste, maßgebend. Dies ist regelmäßig der in der Zahlungsstufe geltend gemachte ...mehr

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AGS 1/2012, Streitwertkommentar für Zivilprozess und FamFG-Verfahren. Bearbeitet von Rechtsanwalt Norbert Schneider, Vors. Richter am LG Ralf Kurpat, Rechtsanwalt und FAWuMR Norbert Monschau, Richterin am LG Dr. Julia Bettina Onderka und Rechtsanwältin u. FAFamR Lotte Thiel. 13. überarbeitete und erweiterte Aufl. 2011. Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Köln. XXV, 1.937 S. 119,00 EUR

Der bewährte, von Dr. Egon Schneider begründete und von Richter am AG Kurt Herget fortgeführte Streitwertkommentar ist nunmehr in der 13. Aufl. erschienen. Berücksichtigt ist die Rspr. bis März 2011. Der Kommentar enthält im ersten Teil auf 136 Seiten eine zusammenhängende Darstellung zu den gerichtlichen Verfahren im Streitwertrecht. Hier werden die Wertfestsetzungsverfahren...mehr

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AGS 12/2011, Münchener Anwaltshandbuch Vergütungsrecht. Herausgegeben von Rechtsanwalt und Notar Joachim Teubel und Dipl.-Rechtspflegerin (FH) und Seminarleiterin Karin Scheungrab. Verlag C. H. Beck, 2. Aufl. München 2011 XXXIX, 1055 S. 109,00 EUR.

In neuer Herausgeberschaft erscheint nach kurzer Zeit bereits die zweite Auflage des Münchener Anwaltshandbuchs zum Vergütungsrecht. Durch den Tod des leider viel zu früh verstorbenen Mitbegründers und Herausgebers dieses Werkes, Dr. Rembert Brieske, hat sich die Herausgeberschaft geändert. Ebenso hat das Autorenteam geringfügige Änderungen erfahren. Auch inhaltlich ist der ...mehr

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FoVo 08/2011, Hier kommt de... / 3 III. Der Praxistipp

Zwei Rechtsverhältnisse sind zu unterscheiden Bei der Frage, ob und welche Gebühren dem Anwalt zustehen, muss zwischen dem Entstehungsverhältnis einerseits und dem Erstattungsverhältnis andererseits unterschieden werden. Das Entstehungsverhältnis beschreibt den Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Anwalt und dem Mandanten (§§ 675, 611 BGB). Hier gilt vorbehaltlich individu...mehr

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AGS 12/2011, Kostenerstattu... / 1 Aus den Gründen

Die gem. §§ 11 Abs. 1 RPflG, 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin hat keinen Erfolg. Das LG hat die der Antragsgegnerin von der Antragstellerin zu erstattenden Kosten zutreffend nur auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von bis 6.000,00 EUR angesetzt. Der Kostenfestsetzungsantrag v. 7.6.2010 war lediglich in Höhe eines Betrages von ...mehr

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AGS 1/2012, Kosten der Anru... / 2 Aus den Gründen

1. Der Festsetzung der der Beklagten durch die Anrufung des unzuständigen LG entstandenen Anwaltskosten steht zunächst nicht das Fehlen einer entsprechenden Kostenentscheidung entgegen. Insoweit übersieht der Kläger, dass ihm mit Beschluss des ArbG Aachen ausdrücklich die durch die Anrufung des unzuständigen LG Aachen entstandenen Kosten auferlegt worden sind. Der Kläger hat...mehr

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FoVo 10/2011, Gegenstandswe... / 2 II. Die Entscheidung

BGH entscheidet gegen das Gebühreninteresse des RA Das Beschwerdegericht geht davon aus, dass es sich bei der Pfändung und Überweisung der Forderungen der Schuldnerin gegen die drei Drittschuldnerinnen aufgrund eines Vollstreckungsauftrags um eine Angelegenheit im gebührenrechtlichen Sinne handelt und dass der Rechtsanwalt der Gläubigerin die Verfahrensgebühr daher nur einmal...mehr

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zfs 12/2011, Amtspflichtver... / 2 Aus den Gründen:

“"Die Feststellungsklage ist zulässig." Das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse liegt vor. Dabei hängt bei reinen Vermögensschäden – wie im vorliegenden Fall – bereits die Zulässigkeit der Feststellungsklage von der Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadenseintritts ab. Die bloße Möglichkeit eines Schadenseintritts ...mehr

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zfs 11/2011, Bewertung des ... / Sachverhalt

Die klagende Betreiberin einer Selbstbedienungstankstelle nimmt den Bekl. auf Erstattung der Kosten der Ermittlung der Identität des Bekl. in Anspruch, die sie nach einem unbezahlten Tankvorgang des Bekl. aufgewendet hat. Der Bekl. hatte an einer Selbstbedienungstankstelle der Kl. Dieselkraftstoff für 10,01 EUR getankt, den die Kl. in Kommission für die O GmbH vertrieb. Der ...mehr

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Anwaltsgebühren - Anwalt erhält Mehrvertretungsgebühr bei Anfechtungsklage

Leitsatz Dem Rechtsanwalt, der die übrigen Eigentümer in einem Beschlussanfechtungsprozess vertritt, steht die Mehrvertretungsgebühr nach Nr. 1008 RVG-VV zu. Der Umstand, dass der Verwalter dem Rechtsanwalt der übrigen Eigentümer Auftrag zu deren Vertretung erteilt hat, kommt keine Bedeutung zu. Die Mehrvertretungsgebühr fällt immer dann an, wenn der Rechtsanwalt für mehrere...mehr

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Über Sondervergütung des Verwalters wird nicht im Kostenfestsetzungsverfahren entschieden

Leitsatz Materiell-rechtliche Kostenerstattungsansprüche (hier: Sonderhonorar des Verwalters nach Verwaltervertragsregelung) sind nicht im Rahmen des gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahrens zu entscheiden Normenkette § 50 WEG; §§ 91, 104 ZPO Kommentar Grundsätzlich sind im Kostenfestsetzungsverfahren die dem Gegner entstandenen, zur Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu er...mehr

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AGS 03/2011, Anwaltsgebühre... / 1. Anwaltsgebühren

a) Allgemeines Vertritt der Anwalt einen Bieter oder einen sonstigen Beteiligten im Vergabeverfahren, handelt es sich um eine außergerichtliche Tätigkeit, für die die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV abgerechnet werden kann. Gleiches gilt, wenn der Anwalt im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer tätig wird. Auch hier fällt die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV an.[1] b) B...mehr

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AGS 07/2009, Die Kosten in ... / II. Anwaltsgebühren

1. Außergerichtliche Vertretung Soweit der Anwalt einen Beteiligten außergerichtlich vertritt, erhält er die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV. Kommt es nachfolgend zu einem gerichtlichen Wohnungszuweisungsverfahren, so ist die Geschäftsgebühr hälftig, höchstens zu 0,75 auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen (Vorbem. 3 Abs. 4 VV). Wird eine Einigung g...mehr

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AGS 08/2009, Die Kosten in ... / II. Anwaltsgebühren

1. Verfahren auf Anerkennung Auch wenn die Entscheidung in den überwiegenden Bundesländern dem Präsidenten eines OLG übertragen ist, so entscheidet er nicht als Spruchkörper, sondern als Verwaltungsbehörde. Es handelt sich also um eine außergerichtliche Tätigkeit nach Teil 2 VV. Der Anwalt erhält für die Vertretung des Antragstellers oder eines sonstigen Beteiligten (insbesond...mehr

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AGS 03/2011, Anwaltsgebühren und Gegenstandswert in Vergabesachen

Einführung Die Beschaffung von Waren, Bau- und Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber hat – soweit bestimmte Schwellenwerte überschritten werden – im Rahmen eines Vergabeverfahrens nach §§ 97 ff. GWB zu erfolgen. Die Vergabe öffentlicher Aufträge nach diesen Vorschriften unterliegt im sog. Nachprüfungsverfahren der Überprüfung durch die Vergabekammern (§§ 102 ff. GWB...mehr

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AGS 04/2011, Der Verfahrens... / c) Gerichts- und Anwaltsgebühren

Der Wert für die Gerichtsgebühren ergibt sich aus § 51 Abs. 3 FamGKG. Die bisherige Gerichtsgebührenfreiheit dieser Verfahren ist aufgegeben worden.[6] § 23 Abs. 1 S. 1 RVG bestimmt, dass der für die Gerichtsgebühren geltende Wert auch für den Gegenstandswert der Anwaltsgebühren im gerichtlichen Verfahren maßgeblich ist. Dies gilt für die außergerichtliche Tätigkeit des Rech...mehr

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AGS 01/2011, Anwaltsgebühren im Straf- und Bußgeldrecht

Anwaltsgebühren im Straf- und Bußgeldrecht. Von FAFamR u. FAVerkR Gesine Reisert. Deutscher Anwaltverlag. 1. Aufl. 2011. 318 S. 44,00 EUR. Die Gebühren in Strafsachen finden in der Regel zu geringe Berücksichtigung. Anwälte, die sich auf Strafsachen spezialisiert haben, rechnen in aller Regel nicht nach der gesetzlichen Vergütung ab, sondern nach vereinbarten Honoraren. Das a...mehr

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AGS 01/2011, Groß, Anwaltsgebühren in Ehe- und Familiensachen

Groß, Anwaltsgebühren in Ehe- und Familiensachen. Von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Ingrid Groß. 3. Aufl. 2011, Deutscher Anwaltverlag Bonn. 335 S. 42,00 EUR. Die FGG-Reform hat eine grundlegende Überarbeitung dieses Werkes erforderlich gemacht. In bewährter Manier gelingt es der Verfasserin, dem Leser die Besonderheiten der Abrechnung in Familiensachen na...mehr

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AGS 09/2011, Schaefer/Kiemstedt. Anwaltsgebühren im Arbeitsrecht. Von FAArbR Rolf Schaefer und FAArbR Sabine Kiemstedt. 3. Aufl. 2011. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 208 S. 36,00 EUR.

Mit der jetzt vorliegenden dritten Auflage ergänzt der Verlag seine blaue Gebührenreihe um ein weiteres Werk. Seit der zweiten Auflage sind fünf Jahre vergangen, sodass eine Neubearbeitung dringend erforderlich war. Behandelt werden sämtliche Vergütungsfragen, die sich im arbeitsgerichtlichen Mandat stellen. Allem voran stellen die Verfasser zunächst das Kapitel "Prognose be...mehr

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FF 02/2011, (Offene) Rechts... / e) Festsetzung des Verfahrenswertes und Anwaltsgebühren

Die Festsetzung des Verfahrenswertes von vor dem 1.9.2009 gemäß § 2 VAÜG ausgesetzten und nach dem 1.9.2009 wieder aufgenommenen Versorgungsausgleichsverfahren richtet sich nach dem FamGKG[59] . Denn nach Art. 111 Abs. 4 FGG-RG soll auf das abgetrennte Verfahren das seit dem 1.9.2009 geltende Recht angewendet werden. Damit verdrängt diese Vorschrift sämtliche in den Kostenge...mehr

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zfs 02/2009, Julia Bettina Onderka, Anwaltsgebühren in Verkehrssachen

2. Aufl. 2009, 238 S., 36 EUR, Deutscher AnwaltVerlag Nur zwei Jahre nach Erscheinen der Erstauflage wurde die Neuauflage erforderlich. Hierbei hat die Autorin eine Vielzahl von Änderungen im Anwaltsgebührenrecht, aber auch auf anderen Rechtsgebieten, wie bei den versicherungsrechtlichen Regelungen, etwa die Neufassung des VVG oder die AKB 2008, berücksichtigt. Im Rahmen der a...mehr

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AGS 03/2011, Anwaltsgebühre... / a) Allgemeines

Vertritt der Anwalt einen Bieter oder einen sonstigen Beteiligten im Vergabeverfahren, handelt es sich um eine außergerichtliche Tätigkeit, für die die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV abgerechnet werden kann. Gleiches gilt, wenn der Anwalt im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer tätig wird. Auch hier fällt die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV an.[1]mehr

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AGS 03/2011, Anwaltsgebühre... / I. Gebühren im Vergabe- und Nachprüfungsverfahren

1. Anwaltsgebühren a) Allgemeines Vertritt der Anwalt einen Bieter oder einen sonstigen Beteiligten im Vergabeverfahren, handelt es sich um eine außergerichtliche Tätigkeit, für die die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV abgerechnet werden kann. Gleiches gilt, wenn der Anwalt im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer tätig wird. Auch hier fällt die Geschäftsgebühr nach Nr. ...mehr

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AGS 03/2011, Anwaltsgebühre... / II. Gegenstandswert im Nachprüfungsverfahren

Im Gegensatz zu den Verwaltungsgebühren fallen die Anwaltsgebühren in den Verfahren vor den Vergabekammern streitwertabhängig an. Eine eigenständige Wertfestsetzung für die Anwaltsgebühren durch die Vergabekammer ist allerdings weder im GWB noch im RVG vorgesehen.[13] Bei der Bestimmung des Gegenstandswertes ist das am 24.4.2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung ...mehr

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AGS 03/2011, Anwaltsgebühre... / 1. Allgemeines

Der Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren im Beschwerdeverfahren bestimmt sich nach § 50 Abs. 2 GKG, § 23 Abs. 1 RVG.[24] Danach sind 5 % der Bruttoauftragssumme anzusetzen. Die Regelung des § 50 Abs. 2 GKG orientiert sich am Rechtsgedanken der § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO, wonach für den Streitwert eines Verfahrens das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers am Verfahren...mehr

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AGS 03/2011, Anwaltsgebühre... / IV. Gegenstandswert im Beschwerdeverfahren

1. Allgemeines Der Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren im Beschwerdeverfahren bestimmt sich nach § 50 Abs. 2 GKG, § 23 Abs. 1 RVG.[24] Danach sind 5 % der Bruttoauftragssumme anzusetzen. Die Regelung des § 50 Abs. 2 GKG orientiert sich am Rechtsgedanken der § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO, wonach für den Streitwert eines Verfahrens das wirtschaftliche Interesse des Antragsteller...mehr

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AGS 03/2011, Anwaltsgebühre... / 1. Allgemeines

Der Anwalt erhält im Beschwerdeverfahren (§ 116 GWB) die Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV und – soweit ein Termin oder eine Besprechung i.S.v. Vorbem. 3 Abs. 3 VV durchgeführt wird – die Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV.mehr

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AGS 03/2011, Anwaltsgebühre... / 3. Gerichtsgebühren

Für das Gericht fällt im Beschwerdeverfahren eine Verfahrensgebühr in Höhe von 4,0 nach Nr. 1220 GKG-KostVerz. an. In Nrn. 1221 – 1223 GKG-KostVerz. sind für bestimmte Fälle (Rücknahme, Anerkenntnis, Vergleich, Urteil ohne Entscheidungsgründe etc.) Ermäßigungstatbestände vorgesehen.mehr

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AGS 03/2011, Anwaltsgebühre... / Einführung

Die Beschaffung von Waren, Bau- und Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber hat – soweit bestimmte Schwellenwerte überschritten werden – im Rahmen eines Vergabeverfahrens nach §§ 97 ff. GWB zu erfolgen. Die Vergabe öffentlicher Aufträge nach diesen Vorschriften unterliegt im sog. Nachprüfungsverfahren der Überprüfung durch die Vergabekammern (§§ 102 ff. GWB). Gegen E...mehr

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AGS 03/2011, Anwaltsgebühre... / III. Gebühren im Beschwerdeverfahren

1. Allgemeines Der Anwalt erhält im Beschwerdeverfahren (§ 116 GWB) die Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV und – soweit ein Termin oder eine Besprechung i.S.v. Vorbem. 3 Abs. 3 VV durchgeführt wird – die Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV. 2. Anrechnung der Geschäftsgebühr Ob eine vor der Vergabekammer im Nachprüfungsverfahren verdiente Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV) auf die Verfahre...mehr

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AGS 03/2011, Anwaltsgebühre... / c) Vorangegangene Tätigkeit im Vergabeverfahren

Umstritten war, welche Gebühr entsteht, wenn der Anwalt sowohl im Vergabe- als auch im Nachprüfungsverfahren tätig wird. Nach einer Meinung erhielt er auch bei einer Vorbefassung für die spätere Tätigkeit im Nachprüfungsverfahren die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV.[9] Die Gegenmeinung billigte dem Anwalt lediglich eine Geschäftsgebühr aus dem reduzierten Rahmen von Nr. 230...mehr

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AGS 03/2011, Anwaltsgebühre... / b) Bestimmung der Geschäftsgebühr

Die Geschäftsgebühr ist im konkreten Einzelfall gem. § 14 Abs. 1 RVG aus dem Rahmen der Nr. 2300 VV (0,5 bis 2,5) zu bestimmen. Eine Gebühr von mehr als 1,3 darf nur gefordert werden, wenn die Angelegenheit umfangreich oder schwierig war (Anm. zu Nr. 2300 VV). In vergaberechtlichen Angelegenheiten dürfte die Überschreitung der Schwellengebühr verhältnismäßig häufig vorkommen...mehr

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AGS 03/2011, Anwaltsgebühre... / 2. Bruttoauftragssumme

Maßgeblich ist im Regelfall die Auftragssumme, also der Bruttowert desjenigen Auftrags, um den sich der jeweilige Bieter bewirbt. Hinweis In der bis zum 30.6.2004 geltenden Vorgängerregelung des § 50 Abs. 2 GKG (§ 12a Abs. 2 GKG a.F.) waren für die Wertbestimmung 5 % der Auftragssumme vorgesehen. An dieser Formulierung ("Auftragssumme") hatte sich ein Streit dahingehend entzü...mehr