Fachbeiträge & Kommentare zu Anwaltsgebühren

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zfs 2/2014, Unwirksamer for... / Sachverhalt

Der Kl. macht gegen die Bekl. Ansprüche aus einer Gebrauchtwagengarantie geltend. Der Kl. kaufte von dem Autohaus S einen Gebrauchtwagen "inclusive 1 Jahr Gebrauchtwagen-Garantie gem. Bestimmungen der Car-Garantie" zum Preis von 10.490 EUR. Die Garantievereinbarung hatte folgenden Wortlaut: "Der Käufer erhält vom Verkäufer eine Garantie, deren Inhalt sich aus dieser Garantiev...mehr

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AGS 2/2014, Verfahrenskoste... / 1 Aus den Gründen

Der Intention des Gesetzes nach handelt es sich bei dem Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 242 FamFG i.V.m. § 769 ZPO grundsätzlich um kein eigenständiges Verfahren; insofern bedarf es daher auch keiner gesonderten Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe, zumal Anwaltsgebühren nur im Falle der mündlichen Verhandlung über den Einstellungsantrag anf...mehr

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AGS 2/2014, Aussetzung des ... / Leitsatz

Hat ein eine Terminsgebühr auslösender Termin im Rahmen eines Stufenverfahrens nur hinsichtlich der Auskunftsstufe stattgefunden, ist hinsichtlich der gerichtlichen und anwaltlichen Verfahrensgebühr der Wert nach dem höheren Zahlungsanspruch und hinsichtlich der Terminsgebühr der Wert nach der geringer anzusetzenden Auskunftsstufe festzusetzen. Ist der gerichtlich festgesetzt...mehr

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FF 2/2014, Geschäftsbericht 2012/2013

Geschäftsbericht der Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht zur Mitgliederversammlung am 23.11.2013 in Karlsruhe Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Geschäftsbericht umfasst den Zeitraum seit der letzten Mitgliederversammlung am 24. November 2012 in Bremen bis heute. Dieses Jahr stehen die Herbsttagung und die Mitgliedervers...mehr

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AGS 1/2014, RVG-Textausgabe mit Tabellen. 32. Aufl. 2013. Deutscher Anwaltverlag. 106 S. 14,00 EUR, Kostentafeln und andere Tabellen für die juristische Praxis. 33. Aufl., 2014. Herausgegeben von der Hans Soldan GmbH. Deutscher Anwaltverlag. 553 S. mit Griffregister. 44,00 EUR, Gesamtkostentabelle. Prozessrisiko-Anwaltsgebühren-Gerichtskosten. 32. Aufl. 2013. Deutscher Anwaltverlag, 51 S. Ringbuchheftung Hochformat. 24,00 EUR

Mit dem Inkrafttreten des 2. KostRMoG hat der Anwaltverlag seine Text- und Tabellenwerke aktualisiert und neu aufgelegt. Die Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren und die mehrfachen Änderungen der Gebührenbeträge sowohl im RVG als auch im GKG und FamGKG haben leider ein früheres Erscheinen unmöglich gemacht. Zwischenzeitlich konnten aber sämtliche Gesetzes- und Tabellenwer...mehr

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zfs 12/2013, Keine gesonder... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung ist richtig, für die im Rechtsmittelverfahren in ähnlicher Situation wie hier der Revisionsanwalt der Kl. tätigen Anwälte jedoch unbefriedigend. Allerdings gibt der amtliche Leitsatz die Problematik nicht ganz richtig wieder. Es ging hier nicht um die Festsetzung des Streitwerts – der war hier durch einen anderen Beschluss bereits festgesetzt –, sondern um d...mehr

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AGS 11/2013, Abgrenzung der... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist falsch. 1. Zur Festsetzung des Vergleichsmehrwerts Wörtlich heißt es in den Gründen: "Die Beschwerdeführer erstreben eine Anhebung des Werts, der für den Vergleichsmehrwert festgesetzt wurde. Dieser Wert ist ausschließlich für die Anwaltsgebühren relevant." Weder dem AG noch dem LG ist offenbar bekannt, dass im Falle eines vor Gericht abgeschlossenen Mehrwe...mehr

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AGS 1/2014, Gegenstandswert... / 3 Anmerkung

Der Fehler des Anwalts lag darin, dass er sich nicht gegen die fehlerhafte Wertfestsetzung des Gerichts gewehrt, sondern sogar insoweit auf Rechtsmittel verzichtet hat. Aus dem Wert der anhängigen Gegenstände war die Verfahrensgebühr für das Verfahren im Allgemeinen angefallen (Nr. 5110 GKG-KostVerz.). Aus dem Mehrwert war die Vergleichsgebühr der Nr. 5600 VV angefallen. Dafü...mehr

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AGS 1/2014, Vergleichsgebüh... / 3 Anmerkung

1. Keine Vergleichsgebühr bei anderweitiger Anhängigkeit Nach der bisherigen Gesetzesfassung war strittig, ob die gerichtliche Vergleichsgebühr nur dann anfällt, wenn der mitverglichene Gegenstand überhaupt nicht anhängig ist, oder bereits dann, wenn er in diesem Verfahren nicht anhängig ist. Für die Zukunft hat der Gesetzgeber die Frage beantwortet. Sowohl im GKG als auch im ...mehr

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AGS 11/2013, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen

Die Klägerin hat gegen den Beklagten einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der anwaltlichen Sorgfaltspflichten aus einem – inzwischen beendeten – familienrechtlichen Anwalts-Dienstvertrag gem. §§ 611, 675, 275 Abs. 1, 4, 280 Abs. 1, 283 BGB. Der Schadensersatzanspruch der Klägerin ergibt sich aus § 280 Abs. 1 BGB, da er infolge Beendigung des Mandats endgültig en...mehr

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AGS 9/2014, Kosten einer De... / 3 Anmerkung

Das gleiche gilt auch für den Wert der Gerichts- und Anwaltsgebühren (§ 43 Abs. 1 GKG). Norbert Schneider AGS, S. 408 - 409mehr

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zfs 12/2013, Mittelgebühren... / Leitsatz

Die Anwaltsgebühren in Verkehrsordnungswidrigkeiten sind nicht wegen der regelmäßig relativ geringen Geldbußen, der mäßigen Bedeutung für den Betroffenen, dem allgemein geringen Umfang und ihrer Schwierigkeit generell in der unteren Skala aller Bußgeldverfahren einzustufen und mit einem Gebührensatz unterhalb der Mittelgebühr abzurechnen. Vielmehr ist auch in Verkehrsordnung...mehr

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AGS 11/2013, Abgrenzung der... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist in jeder denkbaren Auslegung unzulässig und daher zu verwerfen. Ob die Festsetzung des Vergleichsmehrwerts in der Sache zu korrigieren wäre, bedarf daher keiner Erörterung. Es kommt auch nicht darauf an, dass die Beschwerde, soweit sie eine Berücksichtigung der Feststellung zur Minderungsberechtigung mit dem 42-fachen Minderungsbetrag erstrebt, nach der jün...mehr

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FF 1/2014, Berücksichtigung... / 1 Gründe:

I. Der minderjährige Antragsteller, geb. am 21.1.2000, verlangt von dem Antragsgegner, seinem Vater, im Rahmen eines Abänderungsverfahrens Kindesunterhalt. Der Antragsteller lebt bei seiner Mutter, deren Ehe mit dem Antragsgegner geschieden ist. Der Antragsgegner erkannte durch Urkunde der Notarin vom 3.1.2008 an, dem Antragsteller einen Kindesbarunterhalt von 300 EUR monatl...mehr

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AGS 9/2014, Keine Wertfests... / 1 Sachverhalt

Der Beklagte hatte den Abteilungsrichter des AG wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Der Ablehnungsantrag wurde zurückgewiesen. Hiergegen hatte er Beschwerde erhoben. Das Beschwerdegericht hat daraufhin die Beschwerde zurückgewiesen und den Streitwert des Verfahrens auf ein Fünftel der Hauptsache festgesetzt. Hierauf hat der Prozessbevollmächtigte des Beschwerdeführ...mehr

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AGS 9/2014, Erstattungsfähi... / 1 Sachverhalt

Im zugrunde liegenden Rechtsstreit hatte die in K. ansässige Klägerin mittels eines in H. ansässigen Prozessbevollmächtigten die Beklagte vor dem LG Aschaffenburg auf Zahlung eines Betrags in Höhe von 6.666,67 EUR aus der Beteiligung an einer atypischen stillen Gesellschaft in Anspruch genommen. Die Beklagte hatte sich mit einem entgegenstehenden Schadensersatzanspruch aus d...mehr

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FF 1/2014, Der Versorgungsausgleich

Hartmut Wick3. Auflage 2013, 598 Seiten, 84 EUR, Erich Schmidt Verlag, ISBN 978-3-503-12035-2 Nachdem die 2. Auflage 2007 noch zum alten Recht des Ausgleichs erschienen war, hat der Gesetzgeber im Jahr 2009 ein neues Ausgleichssystem installiert mit der Konsequenz, dass eine dritte Auflage des geschätzten Werkes nicht mehr eine Nachbearbeitung und Verbesserung sein konnte, vi...mehr

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AGS 9/2014, Neu betrachtet: Die fehlerhafte Vergütungsvereinbarung; Kommentar zur Entscheidung des BGH v. 5.6.20141

Einem Paukenschlag[1] gleich kommt die Entscheidung des BGH v. 5.6.2014.[2] Ausdrücklich ändert der BGH seine Rspr. zum Komplex Vergütungsvereinbarung einschließlich Erfolgshonorar. Nach Auffassung des BGH ist eine gegen die Formvorschriften der §§ 3a Abs. 1 S. 1 u. 2 bzw. 4a Abs. 1 u. 2 RVG verstoßende Vergütungs- bzw. Erfolgshonorarvereinbarung grundsätzlich wirksam; aus ih...mehr

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AGS 9/2014, Musielak. Kommentar zur Zivilprozessordnung. Herausgegeben von Prof. Dr. Hans-Joachim Musielak. 11. neubearb. Aufl. 2014. Verlag Franz Vahlen, München. XXXVIII, 3141 S. 169,00 EUR.

Der Musielak feiert ein kleines Jubiläum. 15 Jahre sind seit der Erstauflage 1999 vergangen. Der Kommentar hat es zwischenzeitlich auf stolze 11 Auflagen gebracht und hat sich damit längst in der Reihe der einbändigen ZPO-Kommentare seinen verdienten Platz geschaffen. Im Gegensatz zu manchen Mitbewerbern kommt der Kommentar trotz seines Umfangs und seiner Stofffülle ohne Abk...mehr

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AGS 9/2014, Erstattung von ... / 2 Aus den Gründen

1. Das Beschwerdegericht hat ausgeführt, zu den vom Schuldner zu erstattenden notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung gehörten alle Aufwendungen, die angefallen seien, um unmittelbar die Vollstreckung aus dem Titel vorzubereiten oder die einzelnen Vollstreckungsakte durchzuführen. Der Schuldner habe diese Kosten zu tragen, weil er sie durch die Nichterfüllung des titulier...mehr

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AGS 1/2014, Gegenstandswert... / 1 Aus den Gründen

1. Die sofortige Beschwerde ist zulässig. Sie ist insbesondere statthaft gem. §§ 793, 567 ZPO. Sie richtet sich gegen die teilweise Absetzung der mitvollstreckten Rechtsanwaltsgebühren für die frühere Tätigkeit der Gläubigervertreter in der Zwangsvollstreckung (Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses) und die darin liegende teilweise Zurückweisung des ...mehr

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ZFS 11/2013, Onderka: Anwaltsgebühren in Verkehrssachen, 4. Aufl. 2014, Deutscher Anwaltverlag, 216 Seiten, 39 EUR, ISBN 978-3-8240-1248-0

Die Unfallregulierung und die damit einhergehende anschließende Abrechnung der Anwaltsgebühren gehört zum Anwaltsalltag nahezu jeder Kanzlei. Umso ärgerlicher ist es, gerade in diesem Bereich Gebühren zu verschenken. Denn jeder Verkehrsunfall ist anders, so dass standardisierte Abrechnungen dem Einzelfall gebührentechnisch oft nicht vollständig gerecht werden können. Aus dies...mehr

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AGS 10/2013, Keine Pflicht ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist in der Sache zwar richtig, die Berechnung ist jedoch unzutreffend, weil das Gericht die Vorschrift des § 32 Abs. 1 S. 2 GKG übersehen hat. Richtig ist, dass eine Vorauszahlung nach Abtrennung nicht vorgesehen ist und daher die Zustellung der abgetrennten Klage nicht von der vorherigen Einzahlung der Gerichtskosten abhängig gemacht werden darf. Zutreffend i...mehr

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AGS 10/2013, Festsetzung de... / 2 Aus den Gründen

Zutreffend hat der Antragstellervertreter den Wert der Ehesache mit insgesamt 35.902,00 EUR berechnet. Gem. § 43 Abs. 1 FamGKG bestimmt sich der Verfahrenswert in Ehesachen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Ehegatten nach dem Ermessen des Gerichts. a) Be...mehr

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zfs 09/2013, Rechtsanwaltsg... / II. Prüfung der Richtigkeit des Restwerts durch den Rechtsanwalt

Teilweise wird für den Ansatz des vollen Wiederbeschaffungswerts auch vorgebracht, dass sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts auch auf die Prüfung der Richtigkeit des Restwerts beziehe und sich somit die anwaltliche Tätigkeit auch auf die Prüfung des Vorteilsausgleichs erstrecke.[4] Aufgrund des Umstands, dass der Geschädigte verpflichtet ist, Angebote des Restwertkäufers zu ...mehr

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AGS 07/2013, Anwaltsgebühren in der Mediation

I. Allgemeine Fragen Mediationsverfahren als besondere Variante der außergerichtlichen bzw. gerichtlich eingebundenen Form der Streitbeilegung haben sich zu einem neuen und interessanten Betätigungsfeld für Rechtsanwälte entwickelt. Am 26.7.2012 ist nun das Mediationsgesetz (MediationsG) vom 21.7.2012[1] in Kraft getreten, welches erstmalig in Deutschland die Mediation auf ei...mehr

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AGS 07/2013, Anwaltsgebühre... / IV. Terminsgebühr bei richterlicher Mediation

Mediation versteht sich nicht nur als besondere Form der außergerichtlichen Streitbeilegung, sondern kann auch in ein Gerichtsverfahren integriert werden. Nachdem diese Verfahrensweise in diversen Modellprojekten erforscht worden ist, sieht das MediationsG nun zwei verschiedene Formen einer gerichtlich eingebundenen Form vor, nämlich einen Einigungsversuch vor einem speziell...mehr

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AGS 07/2013, Anwaltsgebühre... / 2. Gebühr nach § 612 Abs. 2 BGB

Trifft der Anwaltsmediator mit den Streitparteien keine Gebührenvereinbarung, kann er nach § 34 Abs. 1 S. 2 RVG die Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts verlangen. Einschlägig ist § 612 Abs. 2 BGB, wonach bei Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen ist. Das ist ein Honorar, welche...mehr

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AGS 07/2013, Anwaltsgebühre... / II. Die Kosten des als Mediator tätigen Rechtsanwalts

Nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG soll der als Mediator tätige Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken.[3] Nach S. 2 erhält der Anwalt die Gebühren nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts, sofern keine Vereinbarung getroffen worden ist. In diesem Fall richtet sich mithin der Gebührenanspruch nach § 612 Abs. 2 BGB. 1. Die Gebührenvereinbarung nach § 34 Abs. 1 S. 1 R...mehr

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AGS 07/2013, Anwaltsgebühre... / 4. Rechtsschutzversicherung

Sofern der Anwalt den Auftrag seines rechtsschutzversicherten Mandanten bekommt, mit seinem Gegner eine Mediation durchzuführen, kann er versuchen, für das Mediationsverfahren eine Deckungszusage nach § 5 Abs. 1d) ARB 94/2000/2008 zu bekommen. Nach dieser Vorschrift sind die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebühren erstattungsfähig, die i...mehr

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AGS 07/2013, Anwaltsgebühre... / 1. Der Anwalt berät den Mandanten während eines Mediationsverfahrens

Möglich ist, dass der Anwalt den Auftrag erhält, seinen Mandanten während eines laufenden Mediationsverfahrens zu beraten. In diesem Fall entsteht eine Beratungsgebühr, für welche der Anwalt nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken soll. Geschieht dies nicht, kann der Anwalt nach § 34 Abs. 1 S. 2 RVG die Gebühr nach § 612 Abs. 2 BGB verlangen. Ist de...mehr

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AGS 07/2013, Anwaltsgebühre... / 2. Gerichtsbegleitende Mediation

Der ebenfalls durch Art. 2 MediationsG vom 21.7.2012 (BGBl I S. 1577) neu eingefügte § 278a ZPO sieht darüber hinaus vor, dass das Gericht den Parteien u.a. eine außergerichtliche Mediation vorschlagen kann. Entscheiden sich die Parteien zur Durchführung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung, ordnet das Gericht das Ruhen des V...mehr

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AGS 07/2013, Anwaltsgebühre... / 3. Einigungsgebühr

Problematisch ist, ob der Anwaltsmediator für das Mitwirken an der Abschlussvereinbarung eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV verlangen kann. Nach dem Gesetzeswortlaut erwächst eine Einigungsgebühr neben den "in den anderen Teilen bestimmten Gebühren". Im Vergütungsverzeichnis gibt es jedoch keine für die Mediation einschlägige Gebühr, sodass eine Einigungsgebühr nicht erwa...mehr

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AGS 07/2013, Anwaltsgebühre... / III. Die Gebühren des Parteianwalts

Auch wenn der Mediator selbst Anwalt ist, kann es sich empfehlen, dass sich die Medianten von einem Anwalt beraten lassen. Während der Anwaltsmediator "neutral" sein muss, also nicht die Interessen einer der Parteien vertreten darf, ist es Aufgabe des Beratungsanwalts, einseitig die Interessen seines Mandanten im laufenden Mediationsverfahren und insbesondere bei der Abfassu...mehr

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AGS 07/2013, Anwaltsgebühre... / V. Mediation und Prozesskostenhilfe

Nach § 114 ZPO erhält eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, auf Antrag Prozesskostenhilfe. Voraussetzung hierfür ist, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Für außergerichtliche Ver...mehr

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AGS 07/2013, Anwaltsgebühre... / 1. Die Gebührenvereinbarung nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG

Wird der Anwalt als Mediator tätig, muss er die Gebührenvereinbarung mit beiden Parteien abschließen.[4] In Betracht kommt die Vereinbarung eines Zeithonorars in Form eines Stunden- oder Tagessatzes.[5] Die Wahl dieser Gebührenbemessung vereinbart sich mit dem Wesen des Mediationsverfahrens am besten, da die Parteien durch eine rasche Einigung auf eine möglichst geringe Gebü...mehr

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AGS 07/2013, Anwaltsgebühre... / I. Allgemeine Fragen

Mediationsverfahren als besondere Variante der außergerichtlichen bzw. gerichtlich eingebundenen Form der Streitbeilegung haben sich zu einem neuen und interessanten Betätigungsfeld für Rechtsanwälte entwickelt. Am 26.7.2012 ist nun das Mediationsgesetz (MediationsG) vom 21.7.2012[1] in Kraft getreten, welches erstmalig in Deutschland die Mediation auf ein eine gesetzliche G...mehr

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AGS 07/2013, Anwaltsgebühre... / 2. Mitwirkung des Anwalts im Rahmen eines außergerichtlichen Mediationsverfahrens

In der Mediationsvereinbarung, in welcher die Konfliktparteien festlegen, dass ein außergerichtliches Mediationsverfahren durchgeführt werden soll, kann zugleich die Absprache getroffen werden, dass sich die Parteien im Rahmen des Mediationsverfahrens durch einen Anwalt vertreten lassen können. Erhält der Anwalt einen entsprechenden Auftrag, entsteht für diese Tätigkeit eine ...mehr

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AGS 07/2013, Anwaltsgebühre... / 1. Gerichtsinterne Mediation

Der durch Art. 2 MediationsG vom 21.7.2012 (BGBl I S. 1577) neu gefasste § 278 Abs. 5 ZPO sieht nunmehr vor, dass das Gericht die Parteien für die Güteverhandlung sowie für weitere Güteversuche vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) verweisen kann, der alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen kann....mehr

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AGS 07/2013, Klage und Drit... / Leitsatz

Bei der im Wege der isolierten Drittwiderklage gegen den Zedenten erhobenen negativen Feststellungsklage entstehen die Anwaltsgebühren auf Seiten des Klägers und des Drittwiderbeklagten jeweils in voller Höhe und sind auch erstattungsfähig. OLG Stuttgart, Beschl. v. 8.11.2012 – 8 W 419/12mehr

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AGS 07/2013, Gegenstandswer... / 1 Sachverhalt

Der Nebenkläger hatte in erster Instanz beantragt, den Angeklagten zur Zahlung eines Schmerzensgeldes und Schadensersatz in Höhe von 2.045,50 EUR zu verurteilen. Das AG hatte den Angeklagten in der Hauptverhandlungen wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Darüber hinaus hat es dem Nebenkläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 500,00 EUR zugesproche...mehr

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AGS 07/2013, Gegenstandswer... / 3 Anmerkung

Gerichtsgebühren werden im Adhäsionsverfahren nur im Umfang der Verurteilung erhoben (Nr. 3700 GKG-KostVerz.). Für den Anwalt gilt dagegen nicht der Wert der Verurteilung, sondern der Wert des Gegenstands seiner Tätigkeit, also der Wert seines Auftrags. Soweit dieser Wert über die Verurteilung der jeweiligen Instanz hinausgeht, ist daher gegebenenfalls eine gesonderte Wertfes...mehr

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AGS 07/2013, Klage und Drit... / 1 Sachverhalt

Im Hauptsacheverfahren hat die Klägerin gegenüber der Beklagten Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag nach Abtretung i.H.v. 126.380,75 EUR geltend gemacht. Die Beklagte hat gegen den Drittwiderbeklagten eine negative Feststellungsklage dahin erhoben, dass diesem aus dem Versicherungsvertrag keine Ansprüche in Höhe der Klageforderung zustehen. Durch Teilurteil wurde ...mehr

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AGS 07/2013, Beschränkung d... / 2 Aus den Gründen

Hinsichtlich des Beschwerdeführers zu 1) ist die Verfassungsbeschwerde schon deshalb nicht zur Entscheidung anzunehmen, da dessen Vertreter trotz gerichtlichen Hinweises den Nachweis seiner Bevollmächtigung gem. § 22 Abs. 2 BVerfGG nicht geführt hat (vgl. BVerfGE 62, 194 <200>). Darüber hinaus liegen die Voraussetzungen für die Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidu...mehr

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FoVo 07/2013, KostRMoG tritt am 1.8.2013 in Kraft

Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen In FoVo 2012, 184 hatten wir bereits über den Regierungsentwurf zum 2. KostRMoG berichtet (zum Referentenentwurf vgl. FoVo 2012, 21). Nach intensiven Beratungen hat der Bundestag dann am 16.5.2013 das Gesetz mit weiteren Änderungen, insbesondere einer weiteren Anhebung der Rechtsanwaltsvergütung beschlossen. Der Gesetzentwurf hat allerding...mehr

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ZFS 6/2013, Zum unfallversi... / G. Gebührenanspruch des Rechtsanwalts

Grundsätzlich werden im Rahmen der privaten Unfallversicherung keine Rechtsanwaltsgebühren durch den VR übernommen. Dieser Grundsatz gilt selbst dann, wenn der Retter als Geschädigter regelmäßig nicht einmal ahnt, dass ein entsprechender Anspruch überhaupt bestehen könnte. Eine Kostenübernahme durch den VR erfolgt nur bei Leistungsverzug.[12] Die anwaltliche Prüfung, ob ein d...mehr

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ZFS 5/2013, Die Erstattung ... / F. Mitverschulden

Ein Mitverschulden des Geschädigten reduziert auch die Rechtsanwaltsforderung im Außenverhältnis, indem der Streitwert auf den begründeten Anteil reduziert wird. Statt einer Anwaltsgebühr aus einem Streitwert von 10.000 EUR ist dann eine Anwaltsgebühr etwa aus einem Streitwert von 3.000 EUR zu berechnen (bei 70 % Mitverschulden). Ein "Zuschlag", den ein verständiger Geschädi...mehr

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AGS 5/2013, Sparen, koste es, was es wolle

Die Bundesländer haben zur Zeit zwei Gesetzesvorhaben zur Begrenzung der Prozesskosten- und Beratungshilfe eingebracht. Getragen sind diese Gesetzesinitiativen von dem Gedanken, möglichst viel Geld zu sparen und die Ausgaben im Rahmen der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe zu begrenzen. Über die Konsequenzen haben sich die Länder offenbar gar keine Gedanken gemacht. Hauptsac...mehr

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ZFS 5/2013, Terminsgebühr f... / 3 Anmerkung:

1. Zutreffend hat sich hier der 10. Senat des BAG der Auffassung des 3. Senats des BAG RVGreport 2005, 318 (Hansens) angeschlossen, wonach der im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren erster Instanz obsiegende Bekl. im Falle der Verweisung des Rechtsstreits vom ordentlichen Gericht zum Arbeitsgericht die ihm vor dem ordentlichen Gericht angefallenen Anwaltskosten in vollem U...mehr

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AGS 4/2013, Zweites Kostenrechtsmodernisierungsgesetz

Das Zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG) nimmt weiter Fahrt auf. Entgegen anders lautenden Gerüchten ist eine Verschiebung nicht zu erwarten. Es sprechen alle Zeichen dafür, dass das Gesetz pünktlich zum 1.7.2013 in Kraft treten wird. Nachdem auf einem "Geheimtreffen" die noch bestehenden Differenzen offenbar bereinigt worden sind, ist das weitere Verfahren w...mehr