Fachbeiträge & Kommentare zu Altersvorsorge

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Herstellungskosten / 2.2.2 Allgemeine Verwaltungskosten und Aufwendungen für Sozialleistungen

Zu den allgemeinen Verwaltungskosten [1] gehören u. a. Geschäftsleitung, Einkauf und Wareneingang, Betriebsrat, Personalbüro, Nachrichtenwesen, Ausbildungswesen, Rechnungswesen, z. B. Buchführung, Betriebsabrechnung, Statistik und Kalkulation, Feuerwehr, Werkschutz, allgemeine Fürsorge einschließlich Betriebskrankenkasse. Zu den Aufwendungen für soziale Einrichtungen [2] gehören z. B. Kan...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Herstellungskosten / 2.2.3 Handelsbilanz

Aktivierungswahlrecht Bei der Berechnung der Herstellungskosten dürfen nach § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung einbezogen werden, soweit diese auf den Zeitraum der Herstellung entfallen...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / V. Festsetzungsverfahren

Rz. 148 Im Kostenfestsetzungsverfahren sind materiell-rechtliche Einwendungen grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Wenn der Gegenanspruch jedoch rechtskräftig festgestellt ist, ist ausnahmsweise eine Aufrechnung möglich.[186] Rz. 149 Wenn es um die Frage geht, ob der Gegner Kosten erstatten muss, ist zunächst danach zu fragen, welche Kosten überhaupt entstanden sind. Rz. 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Herstellungskosten / 2.1.2 Einzelkosten

Bei der Herstellung werden Einzelkosten aufgewendet. Aktivierungspflichtige Herstellungseinzelkosten sind: Materialkosten, Fertigungskosten und Sonderkosten der Fertigung. Sie werden den hergestellten Vermögensgegenständen einzeln und direkt zugerechnet. Materialkosten Zu den Materialeinzelkosten rechnen die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Material, einschließlich der Nebenkosten...mehr

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ZErb 11/2025, Immobilienver... / IV. Bedarf, Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz

In Ansehung der verschiedenen Modelle am Markt stellt sich die Frage nach Bedarf, Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz der Produkte. Von Seiten des Verbraucherschutzes wird, insbesondere in Bezug auf das Teilverkaufs-Modell, darauf hingewiesen, dass Produkte zur Immobilienverrentung sowohl teuer als auch kompliziert und daher mit hohen Risiken verbunden seien.[9] Bei neutralem B...mehr

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FF 11/2025, Ausblick auf die kommenden Hefte

Dr. Fritz R. Osthold, Die sekundäre Altersvorsorge als Mittel der Einkommensbereinigung im Unterhaltsrecht Klaus Weil, Rechtsprechungsübersicht zum Versorgungsausgleich Prof. Dr. Philipp M. Reuß, Zum Gesetzentwurf zur Neuregelung des Anfechtungsrechts leiblicher Väter Interview mit Prof. Dr. Anatol Dutta, M. Jur. (Oxford), Ludwig-Maximilians-Universität München Interview mit Min...mehr

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ZErb 11/2025, Immobilienver... / 1. Seniorendarlehen

Auch sog. Seniorendarlehen sind nach hiesiger Begriffsdefinition unter die Palette an Immobilienverrentungsprodukten zu fassen. Zu nennen ist zunächst der klassische Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag. Die Bank gewährt einen Kredit und das Grundstück dient als Sicherheit. Problematisch sind bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen jedoch die strengen Bonitätsanforder...mehr

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ZErb 11/2025, Immobilienver... / I. Einleitung

Selbstgenutztes Immobilieneigentum ist für den Einzelnen häufig der größte Vermögensgegenstand, in dessen Finanzierung erhebliche Mittel fließen. Im Rentenalter ist das Hauptvermögen in der abbezahlten Immobilie gebunden. Die gesetzliche Rente als obligatorische Altersvorsorge und die finanziellen Rücklagen reichen dann oft nicht, um den gewünschten Lebensstandard zu halten ...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / VI. Die modifizierte Ertragswertmethode

Werden im außergerichtlichen Schriftverkehr Unterlagen zu einer Praxis oder zu einem mittelständischen Betrieb vorgelegt, sieht sich der Berater des Verpflichteten gutachtlichen Stellungnahmen von Steuerberatern ausgesetzt. Dabei verwenden die steuerberatenden Berufe in aller Regel die Vorschriften zur Wertermittlung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften unter Anw...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 9 Betriebliche Altersversorgung

Vermögenswirksame Leistungen können grundsätzlich auch zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung verwendet werden. Unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 63 EStG sind diese Beiträge steuerfrei. In diesem Fall bestehen für den Arbeitnehmer jedoch keine (zusätzlichen) Ansprüche auf Arbeitnehmersparzulage. Der Arbeitgeber hat in diesen Fällen auch keinen Anspruch auf den s...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (1) Unterhalts- oder Alterssicherung

Rz. 68 Wann Leistungen im Hinblick auf die Unterhalts- oder Alterssicherung nicht mehr als unentgeltlich anzusehen sind, hat der BGH nicht allgemeingültig entschieden.[279] Vielmehr weist er darauf hin, dass im jeweiligen Einzelfall "eine umfassende Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse erfolgen" müsse.[280] Dabei sind die Lebensverhältnisse der Eheleute vor dem ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Versorgungszusage

Rz. 30 Auf Versorgungszusagen des Arbeitgebers zugunsten der Ehefrau finden die Vorschriften des § 2077 BGB keine Anwendung. Entscheidend ist die Auslegung im Einzelfall.[87] Nach Ansicht des OLG Düsseldorf ist in der Tatsache, dass der Erblasser ein Scheidungsverfahren eingeleitet hat und dies bereits rechtshängig ist, kein Grund zu sehen, dass die Bezugsberechtigung für de...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / Zusammenfassung

Begriff Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldleistungen des Arbeitgebers, die er für den Arbeitnehmer nach den im Fünften Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (5. VermBG) aufgeführten Anlageformen erbringt. Regelmäßig erfolgt die Anlage aus zusätzlichen Leistungen des Arbeitgebers. Die Verwendung von Teilen des üblichen Arbeitslohns ist auch zuläs...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Maßgeblicher Zeitpunkt

Rz. 10 Für die Beurteilung der Frage, ob eine Anstands- oder Pflichtschenkung vorliegt, ist auf den Zeitpunkt der Schenkung bzw. des Schenkungsvollzugs abzustellen und nicht auf den Zeitpunkt des Erbfalls.[22] Hierbei ist maßgeblich auf die Sichtweise abzustellen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Schenkung bei einer vorausschauenden Betrachtung haben musste, welche sämtlic...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Gestaltungshinweise

Rz. 13 Bei erbvertraglich gebundenen Schenkern sollten anerkennenswerte Motive der Zuwendung (Betreuung, Pflege, Altersversorgung) in der Schenkungsvereinbarung dokumentiert werden, damit der Beschenkte nach dem Erbfall eine Haftung nach § 2287 BGB abwehren kann.mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Schenkungen zu materiellen Zwecken

Rz. 9 Sie sollen den Beschenkten zu einem bestimmten Verhalten veranlassen, z.B. Betreuung und Pflege [36] – auch durch die jüngere Ehefrau[37] –, Versorgung für sich oder die Ehefrau bei Krankheit oder Alter,[38] es sei denn, die Altersversorgung war schon sichergestellt,[39] ferner als Dank für besondere Hilfe,[40] insbesondere erbrachte Pflegeleistungen,[41] wobei auch sch...mehr

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Energiepreispauschale / 11.2 Auszahlung

Die Energiepreispauschale II wurde von der Versorgungsbezügen zahlenden Stelle ausgezahlt. Die Auszahlung an die Versorgungsempfänger sollte im Monat Dezember erfolgen. Die Auszahlung erfolgte automatisch, d. h., bei der auszahlenden Stelle war kein Antrag zu stellen. Bei Versorgungsbeziehern, die im Dezember 2022 erstmals Versorgungsbezüge bezogen, konnte sich die Auszahlun...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.3 Alter

Rz. 551 Das Erreichen eines bestimmten Lebensalters allein stellt keinen Grund dar, ein Arbeitsverhältnis personenbedingt wirksam kündigen zu können. § 8 Abs. 1 AltTZG regelt zudem, dass die Möglichkeit des Arbeitnehmers zur Inanspruchnahme von Altersteilzeit nicht als eine Tatsache gilt, die eine Kündigung sozial rechtfertigt oder bei der sozialen Auswahl zum Nachteil des A...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.3.1.1 Abreden zum Nachteil des Arbeitnehmers

Rz. 170 Die gesetzlichen Regelungen, die die Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers zum Schutz des strukturell unterlegenen Arbeitnehmers einschränken, haben einseitig zwingende Wirkung. D. h., sie können allenfalls zum Vorteil, aber nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers abgeändert werden. Danach ist jedenfalls ein Ausschluss oder eine Beschränkung des Kündigungsschutzes vor Auss...mehr

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KI und HR: Künstliche Intel... / 2.2 Personalbetreuung

Großes Potential haben Chatbots auch im Bereich des Onboarding-Prozesses. Anstatt seitenweise FAQ, Prozesshandbücher und Behörden- und Ermessensrichtlinien zu wälzen, könnten neue Mitarbeiter schnell Antworten auf typische Fragen erhalten wie z. B.: Welche Organisationseinheit ist für die Bearbeitung von Reisekostenanträgen zuständig? Wie kann ich einen Parkplatz beantragen? Wa...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 5.3.1 Minimierung der Vermögensseite

Ohne Änderung der betrieblichen Realität kann der Vermögensausweis über die Darstellungsgestaltung optisch verringert werden. Dafür stehen Personengesellschaften im HGB nur noch einige wenige Wahlrechte zur Verfügung, die inzwischen im Wesentlichen vergleichbar sind mit denen von Kapitalgesellschaften gem. den §§ 264 ff. HGB und für Konzernabschlüsse. Generell ist zu untersch...mehr

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bAV: Insolvenzschutz / 1 Gesetzliche Insolvenzsicherung

Die betriebliche Altersversorgung ist für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers verpflichtend nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) zu schützen. Träger der Insolvenzsicherung, der bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers für dessen Verpflichtung einsteht, ist der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSV...mehr

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bAV: Insolvenzschutz / Zusammenfassung

Überblick Die betriebliche Altersversorgung ist bei Insolvenz des Arbeitgebers gesetzlich über den Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert. Die Ansprüche der Arbeitnehmer gehen nicht verloren. Ergänzend können durch privatrechtliche Maßnahmen die Rechte der Arbeitnehmer über den gesetzlichen Insolvenzschutz hinaus geschützt werden. Der Insolvenzschutz der betrieblichen Alters...mehr

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bAV: Insolvenzschutz / 2 Privatrechtliche Insolvenzsicherung

Arbeitgeber sichern die Ansprüche der Arbeitnehmer aus einer betrieblichen Altersversorgung für den Fall der Insolvenz häufig über die gesetzlich eingerichtete Insolvenzsicherung hinaus zusätzlich privatrechtlich ab. Diese privatrechtliche Absicherung erfolgt z. B. über das Modell der doppelseitigen Treuhand (sog. Contractual Trust Agreement – CTA-Modelle). Im Rahmen einer V...mehr

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bAV: Insolvenzschutz / 1 Gesetzliche Insolvenzsicherung

Im Rahmen der gesetzlichen Insolvenzsicherung bestimmter Leistungen der betrieblichen Altersversorgung übernehmen die Arbeitgeber die dafür zu entrichtenden Beiträge. Diese Beiträge sind nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei und gehören damit nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung.mehr

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bAV: Insolvenzschutz / 2 Privatrechtliche Insolvenzsicherung

Arbeitgeber sichern darüber hinaus ihre Verpflichtungen aus einer Direkt-/Pensionszusage häufig zusätzlich privat ab. Dies geschieht z. B. durch die Übertragung von entsprechenden Vermögenswerten auf einen Treuhänder. In diesen Fällen besteht bei Insolvenz des Arbeitgebers die Möglichkeit des steuerfreien Erwerbs der Ansprüche durch den Arbeitnehmer. Allerdings gilt dies nur...mehr

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bAV: Insolvenzschutz / 3 Leistungen aus der Insolvenzsicherung

Leistungen des Trägers der Insolvenzsicherung – bei Rückversicherung des Lebensversicherungsunternehmens[1] – und des Dritten, über den die privatrechtliche Insolvenzsicherung abgewickelt wird, gehören im Insolvenzfall zu den Einkünften, zu denen die Versorgungsleistungen gehören würden, wenn der Sicherungsfall nicht eingetreten wäre. Durch die Insolvenzsicherung der betrieb...mehr

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§ 15 Familienrecht / ee) Gläubiger bezieht Altersversorgung oder Grundsicherung

Rz. 445 Der Bezug von Altersversorgung schließt einen Anspruch gemäß § 1571 BGB nicht aus, auch wenn diese durch im Versorgungsausgleich übertragene Anrechte erhöht ist. Die Altersversorgung ist wie Einkommen bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen, jedoch mit einer höheren Quote.[732] Beim Ehegattenunterhalt sind Grundsicherungszahlungen gemäß §§ 41 ff. SGB XII nich...mehr

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§ 15 Familienrecht / l) Besonders hohes Einkommen des Schuldners

Rz. 359 Bei außerordentlich hohen Einkommensverhältnissen ist der Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen konkret darzulegen. Nach der überwiegenden Anzahl der Leitlinien der OLG in den Nr. 15.3. ist dies der Fall, wenn das gemeinsame Einkommen den Betrag der höchsten Einkommensgruppe der DT übersteigt, derzeit also höher ist als 11.200 EUR.[547] Unterhalt dient nicht ...mehr

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§ 15 Familienrecht / 18. Vorsorgeunterhalt

Rz. 461 Ab Rechtskraft der Scheidung ist der nicht sozialversicherungspflichtig tätige Gläubiger, dessen geschiedener Ehegatte gesetzlich krankenversichert ist, nicht mehr über die gesetzliche Krankenversicherung des Schuldners mitversichert (§ 10 SGB V).[758] Schon für die Zeit ab dem Monatsende vor Zustellung des Scheidungsantrags (§ 1587 Abs. 2 BGB) ist der Gläubiger fern...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Unterhaltsrelevantes Einkommen der Beteiligten

Rz. 467 Brutto-Jahresarbeitseinkommen des Schuldners[765] abzüglichmehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Muster: Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung im Privathaushalt (Mini-Job-Vertrag)

Rz. 144 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.9: Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung (Mini-Job-Vertrag) (Rubrum wie Muster Rdn 141) Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung (Mini-Job-Vertrag) § 1 Tätigkeit Der/die Beschäftigte wird im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung i.S.d. § 8 SGB IV als ____________________...mehr

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§ 15 Familienrecht / gg) Vermeidung der Doppelberücksichtigung von Schulden und Vermögenspositionen, insbesondere des Firmenwerts, im Zugewinnausgleich und im Unterhalt?

Rz. 73 Das Problem der Doppelverwertung von Vermögenspositionen und/oder Schulden im Zugewinnausgleich und im Unterhalt[133] basiert auf den Gerechtigkeitsdefiziten, die sich daraus ergeben können, dass ein Vermögenswert in die Endvermögensbilanz eines Ehegatten eingestellt wird, aus dem er Einkünfte erzielt, die ihrerseits wiederum den Unterhaltsberechnungen zugrunde gelegt...mehr

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§ 15 Familienrecht / o) Sonstige Belastungen des Schuldners

Rz. 362 Notwendige berufsbedingte Kosten, die sich eindeutig von Kosten der privaten Lebensführung abgrenzen lassen[561] (z.B. für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle), sind vom Einkommen abzuziehen.[562] Leistungen zur Vermögensbildung spielen im Regelfall bei den Einkommensverhältnissen, die der DT, Stand 1.1.2025, zugrunde liegen (bis monatlich netto 11.200 EUR...mehr

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§ 37 Sozialrecht / III. Muster: Einstweilige Anordnung

Rz. 20 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 37.7: Einstweilige Anordnung An das Sozialgericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des _________________________ – Antragsteller – gegen _________________________ – Antragsgegnerin – Namens und in Vollmacht des Antragstellers beantragen wir, die Antragsgegnerin im Wege der einstwe...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Krankenvorsorge- und Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 492 Begehrt der Unterhaltsberechtigte neben der Krankenvorsorge auch Altersvorsorgeunterhalt und muss beim Krankenvorsorgeunterhalt der Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse in Ansatz gebracht werden, berechnet sich der Elementarunterhalt dreistufig.[808] Für das obige Beispiel (Rdn 483) ergibt sich somit folgende Berechnung (ausgehend von den für das Jahr 2025 geltend...mehr

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§ 15 Familienrecht / ff) Sonstige Belastungen des Schuldners

Rz. 173 Notwendige berufsbedingte Kosten, die sich eindeutig von Kosten der privaten Lebensführung abgrenzen lassen[273] (z.B. für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle), sind vom Einkommen abzuziehen.[274] Für zusätzliche Altersvorsorge können bis zu 4 % des Jahresbruttoeinkommens eingesetzt werden, es sei denn, dann könnte nicht einmal der Mindestunterhalt gezahlt wer...mehr

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§ 15 Familienrecht / ee) Zweckentsprechende Verwendung geschuldet

Rz. 488 Der Altersvorsorgeunterhalt muss zweckentsprechend verwendet werden: Der Gläubiger kann Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung leisten oder in anderer Weise Altersvorsorge betreiben, z.B. durch Zahlung auf einen Kapitallebens- oder einen privaten Rentenversicherungsvertrag.[798] Die Anlage auf einem Sparbuch ist nicht zulässig.[799] Laut BGH[800] besteht kei...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Muster: Ausgleichsquittung

Rz. 641 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.57: Ausgleichsquittung I. Empfangsbestätigung Ich bestätige den Erhalt folgender Arbeitspapiere: _________________________ Die Arbeitspapiere sind ordnungsgemäß ausgefüllt. Ich habe diese Empfangsbestätigung sorgfältig und in Ruhe gelesen. Sie ist mir in meine Landessprache übersetzt worden. (Unterschrift) II. Aus...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Krankenvorsorgeunterhalt

Rz. 462 Wenn ein nachehelicher Unterhaltsanspruch besteht, müssen die angemessenen Krankenversicherungskosten, gemäß § 1578 Abs. 2 BGB zusätzlich zum Elementarunterhalt an den Gläubiger gezahlt werden. Angemessen sind die Kosten, die erforderlich sind, um einen Krankenversicherungsschutz zu erreichen, der den ehelichen Lebensverhältnissen entspricht. Der Gläubiger muss aber,...mehr

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§ 15 Familienrecht / ii) Anrechenbarkeit von Vorausempfängen/Berücksichtigung unbenannter Zuwendungen

Rz. 92 Nach § 1380 BGB muss sich F auf eine in Betracht kommende Zugewinnausgleichsforderung anrechnen lassen, was ihr von M mit einer entsprechenden Anrechnungsbestimmung zugewandt worden ist oder was M an Zuwendungen an sie vorgenommen hat, die den Wert von Gelegenheitsgeschenken übersteigen. Als Zuwendungen i.S.d. § 1380 BGB sind nach der Rspr. des BGH auch die sog. unben...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / kk) Aufklärung durch den Arbeitgeber

Rz. 597 Generell ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, über die Rechtswirkungen und Folgen der Vereinbarung aufzuklären.[1012] Der Arbeitgeber muss aber, wenn er den Aufhebungsvertrag aus eigenem Interesse veranlasst hat, auf die sozialversicherungsrechtlichen Folgen nach dem SGB III hinweisen: § 2 Abs. 5 Nr. 2 SGB III: Verpflichtung, bereits in der Zeit bis zur tatsächlic...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ii) Ausgleichsklausel

Rz. 595 Üblich und sinnvoll aus Gründen der Rechtssicherheit ist eine Ausgleichsklausel. Eine Ausgleichsklausel, wonach "alle wechselseitigen Ansprüche insgesamt erledigt" sind, stellt eine "Allgemeine Geschäftsbedingung" nach § 305 BGB dar.[1010] Daher ist Folgendes zu beachten: Durch die Ausgleichsklausel können nicht erledigt werden unverzichtbare Ansprüche, wie z.B.:mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 483 Schon ab dem Monatsende vor Zustellung des Scheidungsantrags (§ 3 Abs. 1 VersAusglG) wird der Gläubiger nicht mehr über den Versorgungsausgleich an den vom anderen Ehegatten laufend erworbenen weiteren Anwartschaften auf Altersversorgung beteiligt. Deswegen steht dem Gläubiger gemäß § 1361 Abs. 1 S. 2 BGB für die Trennungszeit und gemäß § 1578 Abs. 3 BGB für die Zeit...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Mindeststandard-Vertrag nach den Anforderungen des Nachweisgesetzes

Rz. 142 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.7: Unbefristeter Mindeststandard-Vertrag nach den Anforderungen des Nachweisgesetzes (Rubrum wie Muster Rdn 141 – enthält Name und Anschrift der Vertragsparteien) Arbeitsvertrag § 1 Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am _________________________. § 2 Arbeitsort Der Arbeits...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB

Rz. 685 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.58: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB _________________________ (Name, Vorname) _________________________ (Straße, Hausnummer) _________________________ (PLZ, Ort) _________________________, den _________________________ Betriebsübergang gemäß § 613a BGB Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB Sehr geehrte/r Frau/H...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / g) Sonstige finanzielle Leistungen

Rz. 584 In Betracht kommen: aa) Sonstige immateriellen Leistungen Rz. 585mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Nur zur "angemessenen Versicherung"

Rz. 487 Vorsorgeunterhalt kann nur zur "angemessenen Versicherung" geltend gemacht werden. Hat der Gläubiger – unter Berücksichtigung des Versorgungsausgleichs – eine etwa gleich hohe Altersversorgung zu erwarten wie der Schuldner, so ist kein Altersvorsorgeunterhalt geschuldet (Rechtsgedanke des § 27 VersAusglG).[797]mehr

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§ 15 Familienrecht / (1) Motivation

Rz. 152 Dem Wunsch nach Herausnahme einer Unternehmensbeteiligung, einer Praxis oder eines Einzelunternehmens kann auf unterschiedlichen Beweggründen beruhen. So kann bei einem Familienunternehmen, das von Generation zu Generation weitervererbt werden soll und bei dem Kinder Nachfolger im Unternehmen werden sollen, die Erhaltung des Vermögens durch güterrechtlichen Ausschlus...mehr

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§ 37 Sozialrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 18 A, geboren 1962, war von 2000 bis Mitte 2022 als Web-Designer in einem Internet-Unternehmen beschäftigt. Nach dessen Insolvenz eröffnete er eine eigene Firma. Dazu erhielt er gem. § 93 SGB III von der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss. 2023 und 2024 machte er mit seiner Firma Verluste, sodass er das Gewerbe zum 1.1.2025 abmeldet und im März 2025 Bürgergeld na...mehr