Fachbeiträge & Kommentare zu Altersvorsorge

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Wechsel beim gewählten Durchführungsweg

Rn. 2634 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Da es sich um eine wertgleiche Neuzusage handelt, ist der neue ArbG auch nicht an den vom bisherigen ArbG gewählten Durchführungsweg gebunden, vgl Harder-Buschner, NWB vom 21.02.2005, F 3, 13 217, 13 224. Bei der Prüfung der steuerfreien Übertragung von erworbenen Altersversorgungsansprüchen ist aber zwischen den externen kapitalgedeckten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1 Einführung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV), die partiell im "Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung" (BetrAVG) geregelt ist[1], stellt eine Säule des 3-stufigen deutschen Altersvorsorgemodells (neben der gesetzlichen und der privaten Altersversorgung) dar. Begrifflich wird auch von Ruhegeld oder Betriebsrente gesprochen. Die betriebliche Altersversorgung ist...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1 Beitragsrechtliche Beurteilung der Durchführungswege

Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung stellen unter Berücksichtigung von Höchstgrenzen kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar. Die beitragsrechtliche Beurteilung hängt davon ab, welcher Versorgungsweg im Einzelfall zum Aufbau der betrieblichen Altersversorgung verwendet wird. Bei der beitragsrechtlichen Beurteilung spielt es auch eine Rolle, ob ausschließlich der ...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 8 Mitbestimmung des Betriebsrats

In gewissen Grenzen ist die betriebliche Altersversorgung mitbestimmungspflichtig.[1] Mitbestimmungsfrei ist, ob der Arbeitgeber überhaupt Mittel für die betriebliche Altersversorgung einsetzen, sie einschränken oder aufheben will.[2] Der Arbeitgeber kann eine Unterstützungskasse als Sozialeinrichtung i. S. v. § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG mitbestimmungsfrei schließen. Allerdings f...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 6 Förderbetrag für Geringverdiener

Ab 1.1.2018 erhalten Arbeitgeber, die für ihre Arbeitnehmer Beiträge zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionsfonds oder Pensionskasse entrichten, unter bestimmten Voraussetzungen einen Förderbetrag. Der BAV-Förderbetrag wird maximal für einen zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag i. H. v. 960 EUR im Kalenderjahr geza...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 3 Direktversicherung

3.1 Beitragsbewertung der steuerfreien Zuwendungen Beiträge für Direktversicherungen bleiben bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (2024: 3.624 EUR jährlich, 302 EUR monatlich; 2023: 3.504 EUR jährlich, 292 EUR monatlich) bei bestehender Steuerfreiheit auch beitragsfrei zur Sozialversicherung.[1] Dieser sozialversicherungsrechtli...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 2 Direkt-/Pensionszusage, Unterstützungskasse (interne Durchführungswege)

2.1 Direkt-/Pensionszusage Mit der Erteilung einer Direktzusage (auch: Pensionszusage) wendet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer noch keinen Vermögenswert zu. Die Zusage löst daher keinen Arbeitslohnzufluss aus. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber zur Absicherung der Direktzusage eine Rückdeckungsversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen hat.[1] Der BAV-Fö...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Niermann, AlterseinkünfteG – die steuerlichen Änderungen in der betrieblichen Altersversorgung, DB 2004, 1449; Melchior, Das AlterseinkünfteG im Überblick, DStR 2004, 1062; Friedrich/Weigel, Die steuerliche Behandlung verschiedener Finanzierungsmodelle bei der Auslagerung unmittelbarer Versorgungszusagen und Unterstützungskassenzusagen auf einen Pensionsfonds, DB 2004, 2282; Ha...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / Zusammenfassung

Begriff Betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Leistungen mit einem der Versorgungszwecke Alter, Tod oder Invalidität als Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer insgesamt erbrachte Arbeitsleistung zusagt. Entscheidend sind der Bezug der Versorgungszusage zum Arbeitsverhältnis und die spezifische Zweckbindung. Zum Aufbau der betrieblich...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 8 Sicherungsbeitrag für reine Beitragszusage

Für die Zusageform der betrieblichen Altersversorgung als reine Beitragszusage soll als Ausgleich für den Wegfall der Einstandspflicht des Arbeitgebers für die Versorgungsleistung im Tarifvertrag vereinbart werden, dass der Arbeitgeber einen Sicherungsbeitrag zahlt. Der Sicherungsbeitrag kann dazu genutzt werden, die Versorgungsleistung (Betriebsrente) etwa dadurch zusätzlic...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5.5 Rückzahlung des BAV-Förderbetrags

Für die Inanspruchnahme des Förderbetrags sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Beitragsleistung maßgebend. Spätere Änderungen in den Verhältnissen sind unbeachtlich und führen nicht dazu, dass ein bereits gewährter BAV-Förderbetrag vom Arbeitgeber zurückgezahlt werden muss.[1] Eine Rückzahlung muss aber erfolgen, wenn eine Anwartschaft des Arbeitnehmers auf betriebliche Al...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 7.1 Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss im Rahmen der Höchstgrenze kein Arbeitsentgelt

Der oben genannte Arbeitgeber-Pflichtzuschuss zählt zu den Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung, die in der Sozialversicherung insgesamt nur bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (2024: 3.624 EUR jährlich, 302 EUR monatlich) kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt darstellen. Praxis-Beispiel Arbeitgeberzuschuss zur ...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 7 Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss

Die Beiträge zur Finanzierung einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung stellen im Kalenderjahr 2024 bis zur Höhe von 302 EUR monatlich bzw. 3.624 EUR jährlich kein Arbeitsentgelt dar. Dies gilt auch für darin enthaltene Beiträge aus einer Entgeltumwandlung. Durch diese Beitragsfreiheit entfallen auch die Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag auf...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.3.1.2 Pauschalierung

Die Steuerbefreiung ist für Zuwendungen an umlagefinanzierte Pensionskassen verpflichtend vorrangig anzuwenden, wenn deren Voraussetzungen erfüllt sind. Lediglich Beiträge, die das steuerfreie Volumen von 2.718 EUR übersteigen, können durch den Arbeitgeber bis zu 1.752 EUR nach § 40b EStG in der geltenden Fassung mit 20 % pauschal versteuert werden.[1] Anders als bei der Pau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1.3.1.1 Steuerbefreiung

Monatliche Zuwendungen und regelmäßige Einmalbezüge an umlagefinanzierte Pensionskassen sind als sog. laufende Zuwendungen in 2024 bis zu 3 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West), also bis zu 2.718 EUR steuerfrei (2023: 2.628 EUR).[1] Die Steuerbefreiung knüpft daran an, dass die Auszahlung der zugesagten Alters-, Invaliditäts- oder Hinter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1.3.3 Besteuerung der Versorgungsleistungen

Versorgungsleistungen aus einer umlagefinanzierten Pensionskasse werden im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung als sonstige Einkünfte [1] versteuert. Soweit die Leistungen auf steuerfreien Beiträgen beruhen, sind die Einnahmen in vollem Umfang steuerpflichtig. Wurden die Beiträge pauschal oder nach den ELStAM vom Arbeitgeber versteuert, sind Rentenzahlungen nur in Höhe des E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5.4 Steuerfreiheit der Beiträge und nachgelagerte Besteuerung

Die zusätzlichen Arbeitgeberbeiträge zwischen 240 EUR und 960 EUR, für die dem Arbeitgeber der BAV-Förderbetrag gewährt wird, gehören auf der Ebene des Arbeitnehmers zum steuerfreien Arbeitslohn.[1] Praxis-Tipp Verhältnis zur Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 EStG Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 10 Vorzeitige Beendigung des Versorgungsvertrags (Rückabwicklung)

In Fällen, in denen der Vertrag über die betriebliche Altersversorgung vorzeitig beendet und ein Anspruch auf Auszahlung des bisher angesparten Guthabens geltend gemacht wird, ergeben sich beitragsrechtliche Konsequenzen (sog. Rückabwicklung). Abfindungen von Versorgungsanwartschaften, die in den Durchführungswegen Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1.2.4 Besteuerung der Versorgungsleistungen

Leistungen, die bei Eintritt des Versorgungsfalls (Alter, Tod oder Invalidität) oder ggf. bei einer Abfindung der Versorgungsanwartschaft zur Auszahlung kommen, werden als sonstige Einkünfte [1] im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung des ehemaligen Arbeitnehmers versteuert. Der Umfang der Besteuerung in der Leistungsphase richtet sich nach der steuerlichen Behandlung der Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 9 Mehrere Durchführungswege

Wird die betriebliche Altersversorgung gleichzeitig über mehrere Durchführungswege nebeneinander praktiziert (z. B. Direktzusage bzw. Unterstützungskassenversorgung neben Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung), gelten für jeden Durchführungsweg die im EStG, SGB IV oder in der Sozialversicherungsentgeltverordnung genannten Grenzen. Werden jedoch mehrere in den m...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1.3.1.3 Keine Riester-Förderung

Zuwendungen an umlagefinanzierte Versorgungssysteme sind auch bei individueller Lohnversteuerung nach den ELStAM von der Gewährung der Altersvorsorgezulage bzw. des zusätzlichen Sonderausgabenabzugs ausgeschlossen. Die sog. "Riester-Förderung" begünstigt ausschließlich kapitalgedeckte Altersvorsorgeprodukte.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 10 Sofortige Unverfallbarkeit bei Entgeltumwandlung

Nach § 1b Abs. 5 1. Halbsatz BetrAVG sind Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung mittels arbeitnehmerfinanzierter Entgeltumwandlung bereits ab dem Zeitpunkt der Zusage gesetzlich unverfallbar. Diese unverfallbaren Anwartschaften sind damit sofort ab Erteilung der Zusage insolvenzgeschützt, d. h. bei Insolvenz des Arbeitgebers übernimmt der Pensions-Sicherungs-...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 16 Anpassung

Um einen eventuellen Kaufkraftverlust der ursprünglich zugesagten Betriebsrente auszugleichen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle 3 Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden. Dabei sind insbesondere die Belange des Versorgungsempfängers und die wirtschaftliche Lage des Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 11 Abfindung

Zur Gewährleistung des Versorgungszwecks der betrieblichen Altersversorgung sind Abfindungen von Versorgungszusagen stark eingeschränkt. Jedenfalls im Zusammenhang mit dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ist die Abfindung einer bestehenden unverfallbaren Versorgungsanwartschaft ausgeschlossen. Sofern der Arbeitnehmer keine Übertragung seiner Anwartschaft verlangt, kann...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Betriebli... / 4 Entgeltumwandlung von Einmalzahlungen, Pensionszusage

Sachverhalt Nach einer arbeitsvertraglichen Regelung hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine jährliche Tantieme. Die Tantieme für das laufende Kalenderjahr wird hierbei zeitversetzt um ein Jahr mit der Gehaltsabrechnung für November des nachfolgenden Kalenderjahres ausgezahlt. Die für das Kalenderjahr 2023 erdiente Tantieme gelangt beim Arbeitnehmer also erst mit der Gehaltsab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1.2.3 Riester-Förderung

Steuerpflichtige Beiträge und Zuwendungen an kapitalgedeckte Pensionskassen, Pensionsfonds und für Direktversicherungen, die vom Arbeitgeber nicht pauschal, sondern nach den ELStAM des Arbeitnehmers versteuert werden, können bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Vorgaben durch die Gewährung der Altersvorsorgezulage[1] bzw. den zusätzlichen Sonderausgabenabzug[2] im Rahmen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 4.1 Kapitalgedeckte Pensionskasse

Steuerfreie Zuwendungen an Pensionskassen zum Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung sind beitragsfrei (2024: 3.624 EUR jährlich, 302 EUR monatlich; 2023: 3.504 EUR jährlich, 292 EUR monatlich). Dies gilt sowohl für die Beiträge des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 9.1 Maximaler Freibetrag

Beim Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung durch die Nutzung mehrerer verschiedenartiger Durchführungswege, deren Begünstigung sich aus unterschiedlichen Rechtsvorschriften ableitet, ergibt sich durch die Kumulierung der maßgebenden Freibeträge kalenderjährlich ein maximal anzusetzender Freibetrag eines Arbeitnehmers aus 2 × 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West der al...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BAV-Förderbetrag / 8.1 Verfall von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung

Der Arbeitgeber soll die staatliche Förderung nur dann endgültig behalten dürfen, wenn der Arbeitnehmer von den Leistungen der bAV profitiert. Verfällt die Anwartschaft aus einer durch den BAV-Förderbetrag begünstigten bAV, muss der Arbeitgeber den Förderbetrag zurückzahlen (z. B. im Fall des Ausscheidens aus dem Dienstverhältnis vor Unverfallbarkeit). Dies gilt allerdings n...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Einführung in die Entg... / 1 Vorliegen von bAV

Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) bildet neben der arbeitsrechtlichen auch die steuerrechtliche Grundlage für die Durchführung von betrieblicher Altersversorgung. Betriebliche Altersversorgung liegt danach vor, wenn der Arbeitgeber aus Anlass des Arbeitsverhältnisses Leistungen oder Beiträge zur Absicherung mindestens eines der biometrischen Risiken Alter, Tod, Invalidität zu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.5 Begünstigter Personenkreis

Die Steuerbefreiung gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer im steuerlichen Sinne. Ohne Bedeutung ist, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder nicht. Begünstigt sind daher auch beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH – sofern keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt – sowie versicherungsfrei geringfügig beschäftigte Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 5 Rechtsgrundlagen

Der Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung beruht herkömmlich grundsätzlich auf einer freiwilligen Zusage des Arbeitgebers. In Betracht kommen dabei sämtliche arbeitsrechtlichen Anspruchsgrundlagen sowohl individual- als auch kollektivarbeitsrechtlicher Art. Das Gesetz selbst nennt in § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG ausdrücklich auch die betriebliche Übung und den allgem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 14 Altersgrenze

Arbeitnehmer, die die flexible Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen, können auch altersrentenbezogene Leistungen ihrer betrieblichen Altersversorgung beanspruchen, wenn sie die Wartezeit und die sonstigen Leistungsvoraussetzungen erfüllt haben.[1] § 6 BetrAVG stellt sicher, dass der Versorgungsanspruch – unabhängig von einer u. U. abweichende...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Auszahlungsanforderungen

Rn. 2647 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Die Art der künftigen Altersversorgung ist auf solche Versorgungszusagen beschränkt, die eine Auszahlung der Versorgung in Form einer lebenslangen Rente oder eines Auszahlungsplans mit Restverrentung ab dem 85. Lebensjahr vorsehen. Von einer Rente oder einem Auszahlungsplan der zugesagten Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Born, Reform der familienrechtlichen Ausgleichssysteme – Kosmetik oder Kurskorrektur, NJW 2008, 2289; Bergner, Der reformierte Versorgungsausgleich, NJW 2009, 1169; Wälzholz, Versorgungsausgleich im Steuerrecht nach der Versorgungsausgleichsreform 2009, DStR 2010, 465; Körper, Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung – BMF vom 31.03.20...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2024, Überobligatoris... / dd) Tätigkeit jenseits der Altersgrenze

Eine generelle Nichtanrechnung scheidet hier aus,[132] und zwar schon deshalb, weil zu beobachten ist, dass häufig – insbesondere bei Selbstständigkeit – auch jenseits der Altersgrenze noch gearbeitet wird. Als Grundregel kann hier festgehalten werden, dass eine Arbeit im Ruhestand auch für einen Selbstständigen oder Freiberufler im Regelfall überobligatorisch [133] und das n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1.2.1 Steuerbefreiung

Beiträge an eine kapitalgedeckte Pensionskasse, an einen Pensionsfonds und für eine Direktversicherung sind grundsätzlich bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West)[1] steuerfrei. Das steuerfreie Volumen in 2024 beträgt 7.248 EUR (2023: 7.008 EUR).[2] Voraussetzungen für die Steuerbefreiung Die Steuerbefreiung knüpft daran, dass die Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 6 Entgeltumwandlung

Bei der sog. Entgeltumwandlung wird vorab ein bestimmter Teil des Entgeltbruttos des Arbeitnehmers als Beitrag für die Versorgungszusage abgeführt. Sie ist für den Arbeitgeber daher zumindest aufkommensneutral und kann faktisch sogar zu Einsparungen aufgrund niedrigerer Sozialversicherungsabgaben führen. Seit dem 1.1.2002 haben Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenvers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 4 Die reine Beitragszusage

Die Zusage des Arbeitgebers ist herkömmlich auf die Erbringung einer bestimmten Leistung im Versorgungsfall gerichtet (sog. "leistungsorientierte Zusage"). Kommt es dabei zu Versorgungslücken im gewählten Durchführungsweg, ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese Lücke zu schließen.[1] Seit dem 1.1.2018 genügt es jedoch, wenn der Arbeitgeber lediglich einen bestimmten Beitrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 3.1.2 Arbeitgeberbezogener Freibetrag

Für die Inanspruchnahme der Beitragsfreiheit wird auf eine arbeitgeberbezogene Betrachtung abgestellt. Bei einem Arbeitgeberwechsel im Laufe des Kalenderjahres kann im neuen Dienstverhältnis der Höchstbetrag erneut in Anspruch genommen werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 4.2 Umlagefinanzierte Pensionskasse

Der Arbeitgeberanteil an dieser Umlage gehört nach den Maßgaben des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4a sowie der Sätze 3 und 4 SvEV zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Daraus folgt, dass lediglich max. 100 EUR monatlich nicht dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt zuzurechnen sind. Außerdem ist für diesen Teil der Berechnungsgrundlage ein Hinzurechnungsbetrag zu bilden, wenn die V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 5 Pensionsfonds

Zuwendungen an einen Pensionsfonds sind – auch wenn sie aus einer Entgeltumwandlung stammen – über § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV i. V. m. § 3 Nr. 63 EStG kein Arbeitsentgelt i. S. d. Sozialversicherung, soweit sie insgesamt im Kalenderjahr 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen (2024: 3.624 EUR jährlich, 302 EUR monatlich; 2023: ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / Sozialversicherung

1 Beitragsrechtliche Beurteilung der Durchführungswege Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung stellen unter Berücksichtigung von Höchstgrenzen kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar. Die beitragsrechtliche Beurteilung hängt davon ab, welcher Versorgungsweg im Einzelfall zum Aufbau der betrieblichen Altersversorgung verwendet wird. Bei der beitragsrechtlichen Beurtei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / Arbeitsrecht

1 Einführung Die betriebliche Altersversorgung (bAV), die partiell im "Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung" (BetrAVG) geregelt ist[1], stellt eine Säule des 3-stufigen deutschen Altersvorsorgemodells (neben der gesetzlichen und der privaten Altersversorgung) dar. Begrifflich wird auch von Ruhegeld oder Betriebsrente gesprochen. Die betriebliche Altersve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 2.1 Direkt-/Pensionszusage

Mit der Erteilung einer Direktzusage (auch: Pensionszusage) wendet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer noch keinen Vermögenswert zu. Die Zusage löst daher keinen Arbeitslohnzufluss aus. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber zur Absicherung der Direktzusage eine Rückdeckungsversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen hat.[1] Der BAV-Förderbetrag[2] wird dem Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 3.1 Beitragsbewertung der steuerfreien Zuwendungen

Beiträge für Direktversicherungen bleiben bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (2024: 3.624 EUR jährlich, 302 EUR monatlich; 2023: 3.504 EUR jährlich, 292 EUR monatlich) bei bestehender Steuerfreiheit auch beitragsfrei zur Sozialversicherung.[1] Dieser sozialversicherungsrechtliche Freibetrag gilt auch für darin enthaltene Betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 13 Auszehrungsverbot

Betriebliche Versorgungsleistungen dürfen nach ihrer Festsetzung beim Versorgungsfall nicht durch dynamisierte Versorgungsleistungen, insbesondere der gesetzlichen Rentenversicherungen, geschmälert werden. Ferner dürfen Versorgungsbezüge, die nicht mindestens zur Hälfte durch Beiträge des Arbeitgebers mitfinanziert sind, nicht zu einer Kürzung der betrieblichen Versorgungsle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 3.1.1 Aufteilung des Freibetrags pro rata oder en bloc möglich

Der Freibetrag steht für jedes Kalenderjahr in voller Höhe zur Verfügung (2024: 3.624 EUR). Bei einer Aufteilung pro rata wird jeden Monat ein gleichbleibender Betrag berücksichtigt. Bei einer Beschäftigung im kompletten Kalenderjahr ergeben sich so (3.624 EUR : 12 =) 302 EUR monatlich. Werden die Direktversicherungsbeiträge nicht für ein komplettes Kalenderjahr abgeführt, e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 2 Direktzusage/Unterstützungskasse

Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IV gehören Entgeltteile, die durch Entgeltumwandlung für eine Direktzusage oder Unterstützungskassenversorgung verwendet werden, nicht zum Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung, soweit sie 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (West) nicht übersteigen (2024: 3.624 EUR jährlich, 302 EUR monatlich; 2023: 3...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 7.2 Höhe des Arbeitgeberzuschusses bei geringerer Ersparnis

Der Arbeitgeber ist nur zu dem Arbeitgeberzuschuss verpflichtet, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Hat er durch die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers keine Ersparnis (z. B. weil das monatliche Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers trotz der Entgeltumwandlung oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen liegt), ist er zu keinem Zuschuss verpfl...mehr