Fachbeiträge & Kommentare zu Altersversorgung

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Betriebliche Altersversorgung / 4 Pensionskasse

Für Zuwendungen an Pensionskassen gelten grundsätzlich die Aussagen zu den Zuwendungen an eine Direktversicherung.[1] 4.1 Kapitalgedeckte Pensionskasse Steuerfreie Zuwendungen an Pensionskassen zum Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung sind beitragsfrei (2026: 4.056 EUR jährlich, 338 ...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 13 Auszehrungsverbot

Betriebliche Versorgungsleistungen dürfen nach ihrer Festsetzung beim Versorgungsfall nicht durch dynamisierte Versorgungsleistungen, insbesondere der gesetzlichen Rentenversicherungen, geschmälert werden. Ferner dürfen Versorgungsbezüge, die nicht mindestens zur Hälfte durch Beiträge des Arbeitgebers mitfinanziert sind, nicht zu einer Kürzung der betrieblichen Versorgungsle...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 2.2 Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse gewährt den Arbeitnehmern keinen Rechtsanspruch auf die späteren Versorgungsleistungen. Zuwendungen des Arbeitgebers an eine Unterstützungskasse führen deshalb zu keinem Arbeitslohnzufluss. Dies gilt auch für rückgedeckte Unterstützungskassen.[1] Für Zuwendungen an eine Unterstützungskasse erhält der Arbeitgeber keinen BAV-Förderbetrag.[2] Leistungen a...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 4.2 Umlagefinanzierte Pensionskasse

Der Arbeitgeberanteil an dieser Umlage gehört nach den Maßgaben des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4a sowie der Sätze 3 und 4 SvEV zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Daraus folgt, dass lediglich max. 100 EUR monatlich nicht dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt zuzurechnen sind. Außerdem ist für diesen Teil der Berechnungsgrundlage ein Hinzurechnungsbetrag zu bilden, wenn die V...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 3.1 Beitragsbewertung der steuerfreien Zuwendungen

Beiträge für Direktversicherungen bleiben bis zur Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (2026: 4.056 EUR jährlich, 338 EUR monatlich; 2025: 3.864 EUR jährlich, 322 EUR monatlich) bei bestehender Steuerfreiheit auch beitragsfrei zur Sozialversicherung.[1] Dieser sozialversicherungsrechtliche Freibetrag gilt auch für darin enthaltene Betr...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / Arbeitsrecht

1 Einführung Die betriebliche Altersversorgung (bAV), die partiell im "Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung" (BetrAVG) geregelt ist[1], stellt eine Säule des 3-stufigen deutschen Altersvorsorgemodells (neben der gesetzlichen und der privaten Altersversorgung) dar. Begrifflich wird auch von Ruhegeld oder Betriebsrente gesprochen. Die betriebliche Altersve...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 5 Pensionsfonds

Zuwendungen an einen Pensionsfonds sind – auch wenn sie aus einer Entgeltumwandlung stammen – über § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV i. V. m. § 3 Nr. 63 EStG kein Arbeitsentgelt i. S. d. Sozialversicherung, soweit sie insgesamt im Kalenderjahr 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen (2026: 4.056 EUR jährlich, 338 EUR monatlich; 2025: ...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 2.1 Direkt-/Pensionszusage

Mit der Erteilung einer Direktzusage (Pensionszusage) wendet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer noch keinen Vermögenswert zu. Die Zusage löst daher keinen Arbeitslohnzufluss aus. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber zur Absicherung der Direktzusage eine Rückdeckungsversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen hat.[1] Der BAV-Förderbetrag[2] wird dem Arbeitge...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1 Direktversicherungen, Pensionsfonds, Pensionskassen (externe Durchführungswege)

1.1 Steuerliche Förderung im Überblick Zuwendungen an Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds gehören im Zeitpunkt der Zahlung zum steuerbaren Arbeitslohn [1] des Arbeitnehmers.[2] Hierfür ist entscheidend, dass der Arbeitnehmer mit der Leistung der Beiträge durch den Arbeitgeber an das Versicherungsunternehmen bzw. die Versorgungseinrichtung einen Rechtsanspruc...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 12 Portabilität

Versorgungsanwartschaften und Versorgungsverpflichtungen können nicht uneingeschränkt auf einen anderen Versorgungsschuldner übertragen werden. § 4 BetrAVG schränkt solche Übertragungen durch ein ausdrückliches Übertragungsverbot zwingend ein.[1] Ausnahmen sind nur unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 2–4 BetrAVG möglich. Gemäß § 4 Abs. 2 BetrAVG ist eine Übertragung aufgru...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5.3 Förderung nur bei Geringverdienern mit erstem Dienstverhältnis

Der Arbeitgeber erhält die staatliche Förderung nur, wenn er betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen (= "Geringverdiener" in diesem Sinne) aufbaut, die bei ihm im ersten Dienstverhältnis stehen. Maßgebend ist der steuerpflichtige Arbeitslohn in dem Lohnzahlungszeitraum, in dem die Beitragsleistung erfolgt. Ein Arbeitnehmer gilt als geringverdien...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.2.2 Pauschalierung

Für Direktversicherungen und kapitalgedeckte Pensionskassen besteht die Möglichkeit, die Pauschalierung der Lohnsteuer mit 20 % für Beiträge bis zu 1.752 EUR nach § 40b EStG a. F.[1] durchzuführen. Dies setzt voraus, dass bei dem jeweiligen Arbeitnehmer bereits vor dem 1.1.2018 mindestens ein Beitrag zutreffend nach § 40b EStG a. F. pauschal versteuert wurde, was nur auf Ver...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.3.3 Besteuerung der Versorgungsleistungen

Versorgungsleistungen aus einer umlagefinanzierten Pensionskasse werden im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung als sonstige Einkünfte [1] versteuert. Soweit die Leistungen auf steuerfreien Beiträgen beruhen, sind die Einnahmen in vollem Umfang steuerpflichtig.[2] Wurden die Beiträge pauschal oder nach den ELStAM vom Arbeitgeber versteuert, sind Rentenzahlungen nur in Höhe de...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 11 Abfindung

Zur Gewährleistung des Versorgungszwecks der betrieblichen Altersversorgung sind Abfindungen von Versorgungszusagen stark eingeschränkt. Jedenfalls im Zusammenhang mit dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ist die Abfindung einer bestehenden unverfallbaren Versorgungsanwartschaft nur eingeschränkt möglich. Kleinanwartschaften bzw. -renten können einseitig vom Arbeitgebe...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.2.4 Besteuerung der Versorgungsleistungen

Leistungen der externen betrieblichen Versorgungseinrichtungen, die bei Eintritt des Versorgungsfalls (Alter, Tod oder Invalidität) oder ggf. bei einer Abfindung der Versorgungsanwartschaft zur Auszahlung kommen, werden als sonstige Einkünfte [1] im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung des ehemaligen Arbeitnehmers versteuert. Der Umfang der Besteuerung in der Leistungsphase ...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 9 Unverfallbarkeit

Kernstück des BetrAVG ist die Regelung der sog. "Unverfallbarkeit" der Versorgungsanwartschaften. Ziel ist es, die Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitgebers zu beschränken, die Versorgungsanwartschaft verfallen zu lassen, wenn der Arbeitnehmer vor Erreichen des Versorgungsfalls, z. B. der Altersgrenze, aus dem Unternehmen ausscheidet. Der Begriff der Anwartschaft bezeichnet ...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 16 Anpassung

Um einen eventuellen Kaufkraftverlust der ursprünglich zugesagten Betriebsrente auszugleichen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle 3 Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden. Dabei sind insbesondere die Belange des Versorgungsempfängers und die wirtschaftliche Lage des Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 7 Änderung der Versorgungsregelung

Die Möglichkeiten zur Änderung einer Versorgungsregelung sind im BetrAVG nicht geregelt und nur eingeschränkt möglich. Verschlechternde Eingriffe in kollektiv- oder individualarbeitsrechtliche Versorgungszusagen prüft das BAG im Wege der Inhaltskontrolle anhand eines 3-Stufen-Schemas: Eingriffe in die in der Vergangenheit entstandenen Anwartschaften sind nur aus "zwingenden"...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 1.3.2 Sonderzahlungen

Sonderzahlungen an umlagefinanzierte Pensionskassen sind vom Arbeitgeber verpflichtend mit 15 %[1] zu pauschalieren. Die Durchführung des individuellen Lohnsteuerabzugs ist nicht zulässig.[2] Sonderzahlungen werden anstelle der bei regulärem Verlauf zu entrichtenden Zuwendungen oder neben laufenden Beiträgen (auch Einmalbezügen) zur Finanzierung des umlagefinanzierten Versor...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 4 Die reine Beitragszusage

Die Zusage des Arbeitgebers ist herkömmlich auf die Erbringung einer bestimmten Leistung im Versorgungsfall gerichtet (sog. "leistungsorientierte Zusage"). Kommt es dabei zu Versorgungslücken im gewählten Durchführungsweg, ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese Lücke zu schließen.[1] Seit dem 1.1.2018 genügt es jedoch, wenn der Arbeitgeber lediglich einen bestimmten Beitrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 3.2 Pauschalversteuerte Direktversicherungsbeiträge

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die Beiträge an eine Direktversicherung nach § 40b EStG a. F. pauschal versteuert. Nach § 40b EStG a. F. pauschal besteuerte Zuwendungen für eine Direktversicherung werden nicht dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt zugerechnet und sind somit beitragsfrei, wenn sie zusätzlich zum Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 1.1 Steuerliche Förderung im Überblick

Zuwendungen an Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds gehören im Zeitpunkt der Zahlung zum steuerbaren Arbeitslohn [1] des Arbeitnehmers.[2] Hierfür ist entscheidend, dass der Arbeitnehmer mit der Leistung der Beiträge durch den Arbeitgeber an das Versicherungsunternehmen bzw. die Versorgungseinrichtung einen Rechtsanspruch auf die späteren Versorgungsleistung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 2 Persönlicher Anwendungsbereich des BetrAVG

In den persönlichen Geltungsbereich des Gesetzes fallen zunächst Arbeitnehmer[1] und zur Berufsausbildung Beschäftigte. Eingeschränkt wird der Anwendungsbereich für die Möglichkeit des gesetzlichen Anspruchs auf die Entgeltumwandlung nach § 1a Abs. 1 BetrAVG, die nur Arbeitnehmern offensteht, die gesetzlich rentenversicherungspflichtig sind. Die Insolvenzsicherung der §§ 7 f...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Minijobs, geringfügige Besc... / 3.1 Vorteile der vollen Rentenversicherungspflicht für Arbeitnehmer in Unternehmen

Da der Arbeitgeber für einen Minijobber bereits den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung i. H. v. 15 % des Arbeitsentgelts zahlt, ist nur die geringe Differenz zum allgemeinen Beitragssatz von 18,6 % auszugleichen. Das sind 3,6 % Eigenanteil für den Minijobber. Bei einer Befreiung von der Versicherungspflicht zahlt der Arbeitgeber nur den Pauschalbeitrag zur Rentenversiche...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.4 Beiträge an Einrichtungen der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung

Rz. 37 Auch gehören abgeführte Beiträge des Arbeitgebers an Einrichtungen der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung gem. § 6 Abs. 1 EFZG zu den Leistungen, wegen derer ein gesetzlicher Forderungsübergang stattfindet. Zu diesen zählen die Beiträge zu den Zusatzversorgungskassen (ZVK) des Bundes und der Länder, zur Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spenden und Beiträge zur Altersvorsorge (estb 2026, Heft 2, S. 71)

Steuerliches Optimierungspotential erkennen und nutzen Dipl.-Betriebswirt (FH) Aiko Ringwald, StB/FBIStR[*] Spenden und Beiträge zur Altersvorsorge sind mehr als nur Ausdruck gesellschaftlicher Verantwortung oder persönlicher Vorsorge – sie bieten erhebliche steuerliche Abzugsmöglichkeiten. Wer die bestehenden Regelungen kennt und gezielt nutzt, kann seine Steuerlast senken. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spenden und Beiträge zur Al... / I. Vorbemerkungen

Im Rahmen der Erstellung von Einkommensteuererklärungen ist Steuerpflichtigen überwiegend bekannt, dass und in welchem Umfang Werbungskosten im Zusammenhang mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit steuerlich abzugsfähig sind. Dies sind z.B. Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Homeoffice-Pauschale, doppelte Haushaltsführung, Arbeitsmittel u.w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spenden und Beiträge zur Al... / b) Gewinnminderung GmbH

Die genannten Altersvorsorgebeiträge sind auf Ebene der GmbH steuerlich nicht abzugsfähig. Diese können unter den zuvor genannten Voraussetzungen als Sonderausgaben auf privater Ebene steuerlich geltend gemacht werden. Durch die im Folgenden beschriebenen Überlegungen soll dargestellt werden, wie Potential für Steuerreduzierung genutzt werden kann. Ausgangssituation: In der Au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spenden und Beiträge zur Al... / 3. Gestaltungsmöglichkeiten

a) Zweckbestimmte Verwendung Steuerberater leisten einen wertvollen Beitrag, wenn sie ihre Mandanten auf bislang ungenutzte steuerliche Höchstbeträge im Spendenbereich aufmerksam machen. Dadurch eröffnet sich für Steuerpflichtige die Möglichkeit, durch zusätzliche Zuwendungen nicht nur ihre persönliche Steuerlast zu reduzieren, sondern gleichzeitig gemeinnützige Projekte zu för...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spenden und Beiträge zur Al... / 3. Gestaltungsmöglichkeiten

a) Nachzahlungen und Einmalbeiträge Ein bedeutender Vorteil der Basisrente im Hinblick auf die steuerliche Abzugsfähigkeit der diesbezüglichen Beitragszahlungen ist, dass diese der Höhe nach frei wählbar sind. D.h. es kann zusätzlich zu monatlich konstanten Beiträgen – z.B. kurz vor Jahresende – eine Einmalzahlung in größerem Umfang getätigt werden.[24] In einkommensstarken J...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spenden und Beiträge zur Al... / a) Nachzahlungen und Einmalbeiträge

Ein bedeutender Vorteil der Basisrente im Hinblick auf die steuerliche Abzugsfähigkeit der diesbezüglichen Beitragszahlungen ist, dass diese der Höhe nach frei wählbar sind. D.h. es kann zusätzlich zu monatlich konstanten Beiträgen – z.B. kurz vor Jahresende – eine Einmalzahlung in größerem Umfang getätigt werden.[24] In einkommensstarken Jahren kann so durch gestaltbare Ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spenden und Beiträge zur Al... / IV. Fazit und Ausblick

Die steuerliche Berücksichtigung von Spenden und Basisrentenbeiträgen bietet sowohl aus gesellschaftlicher als auch individueller Sicht erhebliche Vorteile. Wer die Voraussetzungen kennt und seine Gestaltungen bewusst plant, kann nicht nur Steuern sparen, sondern auch langfristig Vermögen aufbauen bzw. gemeinnützige Zwecke nachhaltig fördern. Gerade i.R.d. individuellen Jahresen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spenden und Beiträge zur Al... / [Ohne Titel]

Dipl.-Betriebswirt (FH) Aiko Ringwald, StB/FBIStR[*] Spenden und Beiträge zur Altersvorsorge sind mehr als nur Ausdruck gesellschaftlicher Verantwortung oder persönlicher Vorsorge – sie bieten erhebliche steuerliche Abzugsmöglichkeiten. Wer die bestehenden Regelungen kennt und gezielt nutzt, kann seine Steuerlast senken. Der folgende Artikel zeigt auf, wo steuerliches Optimie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spenden und Beiträge zur Al... / 1. Systematik und Voraussetzungen

Die sog. Basisrente [15] ist eine steuerlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge.[16] Es handelt sich um eine Leibrente, die frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres ausgezahlt wird und nicht kapitalisierbar[17] ist. D.h. der Vertrag darf nur die Zahlung einer monatlichen Rente vorsehen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 b) aa) EStG), sofern der Abzug als Sonderausgaben erfolgen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spenden und Beiträge zur Al... / II. Spendenabzug nach § 10b EStG

1. Voraussetzungen Nach § 10b Abs. 1 EStG können Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i.S.d. §§ 52–54 AO innerhalb bestimmter Grenzen als Sonderausgaben abgezogen werden: Der erste Höchstbetrag (§ 10b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG) beträgt 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte – sog. einkünfteabhängiger Höchstbetrag.[2] Der zweite gewinnun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spenden und Beiträge zur Al... / III. Vorsorgeaufwendungen/Basisrente (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG)

1. Systematik und Voraussetzungen Die sog. Basisrente [15] ist eine steuerlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge.[16] Es handelt sich um eine Leibrente, die frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres ausgezahlt wird und nicht kapitalisierbar[17] ist. D.h. der Vertrag darf nur die Zahlung einer monatlichen Rente vorsehen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 b) aa) EStG), sofern der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spenden und Beiträge zur Al... / a) Zweckbestimmte Verwendung

Steuerberater leisten einen wertvollen Beitrag, wenn sie ihre Mandanten auf bislang ungenutzte steuerliche Höchstbeträge im Spendenbereich aufmerksam machen. Dadurch eröffnet sich für Steuerpflichtige die Möglichkeit, durch zusätzliche Zuwendungen nicht nur ihre persönliche Steuerlast zu reduzieren, sondern gleichzeitig gemeinnützige Projekte zu fördern. Einflussmöglichkeit auf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spenden und Beiträge zur Al... / b) Spenden auf GmbH- oder Privatebene

Eine steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden ist nicht nur natürlichen Personen möglich, sondern auch für Körperschaften/Kapitalgesellschaften vorgesehen. So können Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i.S.d. §§ 52–54 AO bis zur Höhe von insgesamt 20 % des Einkommens oder 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendete...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spenden und Beiträge zur Al... / 2. Ermittlung des Höchstbetrags

Nach § 10b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG ermittelt sich der erste Höchstbetrag von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte. Der Gesamtbetrag der Einkünfte (GdE) ist gem. § 2 Abs. 3 EStG die Summe der Einkünfte (SdE), vermindert um den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und den Abzug nach § 13 Abs. 3 EStG. Die Grundlage ist somit zunächst die SdE gem. §...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spenden und Beiträge zur Al... / 2. Höchstbeträge und Abzugsfähigkeit

Vorsorgeaufwendungen sind zunächst nur in Höhe der im jeweiligen Veranlagungszeitraum geleisteten Beiträge abziehbar (§ 11 Abs. 2 EStG).[20] Für Altersvorsorgebeiträge in die Basisrente (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) ist ein Abzug nur i.R.d. Höchstbeträge nach § 10 Abs. 3-4 EStG zulässig. Dabei wird auf den Höchstbetrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung abgestellt. Obwohl di...mehr

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Spenden und Beiträge zur Al... / 1. Voraussetzungen

Nach § 10b Abs. 1 EStG können Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i.S.d. §§ 52–54 AO innerhalb bestimmter Grenzen als Sonderausgaben abgezogen werden: Der erste Höchstbetrag (§ 10b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG) beträgt 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte – sog. einkünfteabhängiger Höchstbetrag.[2] Der zweite gewinnunabhängige Höchstbe...mehr

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Geschäftsführer: So meister... / 4.2 So motivieren Sie Ihre Mitarbeiter

Personal ist Chefsache. Gehen Sie davon aus, dass es bei qualifiziertem Personal immer enger wird. Binden Sie Ihr Stammpersonal mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln (Prämien, betriebliche Altersversorgung, Berücksichtigung der familiären Wünsche), binden Sie neue Mitarbeiter sozial und vertraglich gut ein (gutes Onboarding, verlängerte Kündigungsfristen für den Arbeitne...mehr

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Aufbewahrungspflichten und ... / 3.2.2 Problem: Aufbewahrungsfristen

Unklar ist, wie lange der Arbeitgeber die Unterlagen aufbewahren darf bzw. wann er die Daten spätestens zu löschen hat. Hierzu werden verschiedene Ansichten vertreten. Ausgangsüberlegung ist dabei, dass es dem Arbeitgeber zu gestatten ist, Unterlagen des Arbeitnehmers so lange aufzubewahren, bis er nicht mehr mit der Geltendmachung von Ansprüchen des Arbeitnehmers oder Dritt...mehr

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Prozessmanagement im HR-Ber... / 6.3.3 Kennzahlen beobachten

Kennzahlen sind eine sehr verbreitete Methode, Prozesse zu beobachten. Wir definieren dazu Erfolgsfaktoren, die uns zeigen, dass die Leistung den Erwartungen entspricht. Diese Faktoren wollen wir mit Kennzahlen beobachten. Die vier Zieldimensionen Qualität, Wirtschaftlichkeit, Schnelligkeit und Variabilität geben auch hier den Rahmen vor. Wirtschaftlichkeit Die Kostendimension...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.1.2 Ruhestandsbeamte und ihnen gleichgestellte Personen (Abs. 4 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 71 Die Vorschrift des Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 nimmt eine Gleichstellung der Versorgungsempfänger mit den Rentenbeziehern nach Nr. 1 vor. Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 bewirkt, dass alle Personen, die wegen Erreichens einer Altersgrenze eine Altersversorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen oder nach den Regelungen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 3 Literatur

Rz. 50 Altmann, Rentenanpassung 2025 beschlossen, B+P 2025, 443. Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, aba-Stellungnahme zum Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz – Meinungen – Standpunkte – Empfehlungen, BetrAV 2024, 240. Beuttler-Bohn, Gleichklang von Löhnen und Renten wiederherstellen – VdK-Stellungnahme zur Rentenanpassung 2022, SuP 20...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.2.3 Zusammenrechnung (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 49 Die Zusammenrechnung von Einkünften i. S. d. § 8 Abs. 2 SGB IV wird durch Abs. 2 Satz 3 dahin gehend eingeschränkt, dass eine Zusammenrechnung mit einer nicht geringfügigen selbstständigen Tätigkeit nur erfolgt, wenn diese versicherungspflichtig ist. Die Zusammenrechnung geringfügiger Tätigkeiten mit nicht geringfügigen Tätigkeiten kommt daher nur für den Personenkrei...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.3.4 Nicht berücksichtigungsfähige Zuschläge

Rz. 57 Nicht zu berücksichtigen sind hingegen die Zuschläge an Entgeltpunkten nach § 76 (Zuschläge beim Versorgungsausgleich), nach § 76a (Zuschläge an Entgeltpunkten aus Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters oder bei Abfindungen einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung oder von Anrechten bei der Versorgungsausgleichskasse...mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.5.4 Befreiung in der Phase des altersbedingten Überganges (Abs. 1a Satz 1 Nr. 2)

Rz. 30 Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 ermöglicht eine Befreiung in der Phase des altersbedingten Überganges aus einer selbstständigen Tätigkeit in die Nichterwerbstätigkeit. Danach können Personen, die nach § 2 Satz 1 Nr. 9 versicherungspflichtig sind, von der Versicherungspflicht nach Vollendung des 58. Lebensjahres befreit werden, wenn sie nach einer zuvor ausgeübten selbstständigen...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.1 Versicherungsfreiheit bei Alterssicherung (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 59 § 5 Abs. 4 Satz 1 bestimmt ganz allgemein, dass Bezieher einer Altersversorgung und solche Personen, die mit Rücksicht auf ihr Alter regelmäßig nicht mehr in der Lage sind, eine ausreichende Sicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung zu erreichen, versicherungsfrei sind. 2.4.1.1 Rentenbezieher einer Vollrente (Abs. 4 Satz 1 Nr. 1) Rz. 60 Die Regelung in Abs. 4 S...mehr