Fachbeiträge & Kommentare zu Altersversorgung

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Gesetzesradar / 3.2 Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG 2)

Gesetzestitel: 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Änderungen bzgl. der betrieblichen Altersversorgung Nichttarifgebundene Arbeitgeber ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 209. Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung u zur Änderung anderer Gesetze (BetriebsrentenstärkungsG) v 17.08.2017, BGBl I 2017, 3214

Rn. 229 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Das Gesetz gliedert sich in 17 Art, davon betreffen zB der Art 1 die Änderung des BetriebsrentenG, die Art 2 u 4 die Änderung des SGB V u XII, der Art 3 die Änderung des BundesversorgungsG und schließlich der Art 9 die Änderungen des EStG. Die steuerlichen Neuregelungen gelten ab dem 01.01.2018. Wichtig ist neben der Erhöhung des steuerfreien...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 28. Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19.12.1974, BStBl I 75, 22

Rn. 32 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit dem sog Betriebsrentengesetz wird die Altersversorgung durch Direktversicherung (§ 4b EStG 1975) im wesentlichen iSd bisherigen Rspr der Steuergerichte und der Praxis geregelt, wobei als besondere Neuerung zu vermerken ist, daß auch Einmalbeiträge zur Direktversicherung grundsätzlich als Betriebsausgabe beim Versicherungsnehmer abgesetzt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Aufgrund eines Abkommens übertragene Werte von Anrechten auf Altersversorgung (§ 3 Nr 55e S 1 EStG)

Rn. 2703 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 55e S 1 EStG stellt sicher, dass die Übertragung des Werts von Anrechten auf Altersversorgung aufgrund eines Abkommens mit einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung steuerfrei ist, soweit sie wiederum der Begründung von (neuen) Anrechten auf Altersversorgung bei einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung dient (BT-Drs 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 250. Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) v 16.01.2026, BGBl I 2026 Nr 14

Rn. 270 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 100 EStG: Verbesserung der Förderung der Betriebsrenten von Beschäftigten mit geringeren Einkommen über den Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung (BAV-Förderbetrag) in § 100 EStG wie folgt: § 100 Abs 2 S 1 EStG: Der BAV-Förderbetrag wird von höchstens EUR 288 auf höchstens EUR 360 angehoben (ermöglicht die Förderung zusätzlicher A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 56. Altersversorgung über umlagefinanzierte Pensionskassen (§ 3 Nr 56 EStG)

Rn. 1992 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Hierzu ausführlich s Rn 2710 ff (Mues). Rn. 1993–1999 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 55e. Steuerfreie Übertragung von Anrechten auf Altersversorgung aufgrund eines Abkommens mit einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung (§ 3 Nr 55e EStG)

Rn. 1990 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Hierzu ausführlich s Rn 2700 ff (Mues). Rn. 1991 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. § 3 Nr 56: Beiträge des Arbeitgebers an Pensionskassen zum Aufbau umlagefinanzierter betrieblicher Altersversorgung

Verwaltungsanweisungen: BMF v 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF v 18.03.2022, BStBl I 2022, 333 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF v 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge). a) Inhalt und Zweck der Norm Rn. 2710 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 56...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. § 3 Nr 63 EStG: Beiträge des Arbeitgebers an Pensionsfonds, Pensionskassen oder für Direktversicherungen zum Aufbau kapitalgedeckter betrieblicher Altersversorgung

Schrifttum: Niermann, AlterseinkünfteG – die steuerlichen Änderungen in der betrieblichen Altersversorgung, DB 2004, 1449; Melchior, Das AlterseinkünfteG im Überblick, DStR 2004, 1062; Friedrich/Weigel, Die steuerliche Behandlung verschiedener Finanzierungsmodelle bei der Auslagerung unmittelbarer Versorgungszusagen und Unterstützungskassenzusagen auf einen Pensionsfonds, DB 20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / daa) Insolvenzsicherung bei der betrieblichen Altersversorgung

Rn. 2826 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Die Insolvenzsicherung der Rechte des ArbN aus einer betrieblichen Altversversorgung unterscheidet sich bei Versorgungsempfängern und Versorgungsanwärtern. Versorgungsempfänger genießen im Fall der unmittelbaren Versorgungszusage gem § 7 Abs 1 S 1 BetrAVG einen uneingeschränkten Insolvenzschutz; wird die betriebliche Altversversorgung im W...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 191. Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz – AltvVerbG) v 24.06.2013, BGBl I 2013, 1667

Rn. 211 Stand: EL 103 – ET: 02/2014 Mit der zulagenteilfinanzierten "Riester-Rentenversicherung" durch das AVmG u der steuerteilfinanzierten Basis-Rentenversicherung durch das AltEinkG (s Rn 160) hat der Gesetzgeber die demographiebedingt erforderliche private Altersvorsorge gefördert. Das zum 01.07.2013 in Kraft tretende AltvVerbG trägt insb dem Erfordernis einer verbesserte...mehr

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Fragen und Antworten zur Re... / 1.3 Warum sollte ich eine private Altersvorsorge abschließen?

Neben der gesetzlichen Rente und einem gegebenenfalls bestehenden Anspruch auf eine Betriebsrente kann der Aufbau einer privaten Altersvorsorge einen Beitrag dazu leisten, um den persönlichen Lebensstandard im Alter zu sichern. Mit steigender Lebenserwartung werden mehr Jahre im Ruhestand verbracht. Damit Sie Ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten können, kann es daher si...mehr

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Fragen und Antworten zur Re... / 1.6 Welcher Zusammenhang besteht zwischen der privaten Altersvorsorge und der geplanten Frühstart-Rente?

Die Bundesregierung plant die Einführung einer Frühstart-Rente, um Kinder und Jugendliche bereits früh mit den Chancen des Kapitalmarkts vertraut zu machen und ihnen ein Startkapital für eine private Altersvorsorge zur Verfügung zu stellen. Bei der Reform der privaten Altersvorsorge wird auf eine enge Verzahnung mit der Frühstart-Rente geachtet, damit später ein nahtloser Übe...mehr

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Fragen und Antworten zur Re... / 5.2 Wo kann ich mich zur privaten Altersvorsorge unabhängig beraten lassen?

Für ein Beratungsangebot dazu, welche Form der Altersvorsorge am besten für Sie geeignet ist, können Sie sich an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. an die Deutsche Rentenversicherung Bund) wenden. Neben den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern erhalten Sie gegen Entgelt auch eine unabhängige Beratung bei den Verbraucherzentralen der 16 Bundesländer. Mit d...mehr

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Fragen und Antworten zur Re... / 1.5 Warum wird der Sparer-Pauschbetrag nicht einfach erhöht, um die Altersvorsorge zu stärken?

Im Unterschied zu einem reinen Vermögensaufbau zielt die steuerlich geförderte private Altersvorsorge darauf ab, Ihre Alterseinkünfte zu erhöhen, um Ihnen so den Erhalt Ihres Lebensstandards im Alter zu ermöglichen. Daher steht Ihnen Ihr angespartes Vermögen grundsätzlich erst nach dem Erwerbsleben zur Verfügung. Der Staat fördert diese langfristige Ersparnisbildung. Für bes...mehr

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Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge

Zusammenfassung Überblick Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de Was bedeutet die geplante Reform für die Bürgerinnen und Bürger? Wie genau soll die neue Förderung funktionieren? Welche Vorsorgeprodukte soll es geben? In unseren FAQ erhalten Sie Antworten auf diese und weitere Fragen. 1 Allgemeines 1.1 Was wird mit der Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvor...mehr

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Fragen und Antworten zur Re... / 1.1 Was wird mit der Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge geändert?

Die private Altersvorsorge wird renditestärker, kostengünstiger, einfacher und flexibler. Damit wird es wieder attraktiv, privat für das Alter vorzusorgen. Dafür wird das Angebot an geförderten Produkten zeitgemäß erweitert. Neben Produkten mit garantierten Leistungen sind künftig auch Altersvorsorgedepots ohne Garantie möglich. Mit dem Altersvorsorgedepot wird es eine rendit...mehr

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Fragen und Antworten zur Re... / 2.7 Ich verdiene nicht so viel. Lohnt sich die private Altersvorsorge trotzdem für mich?

Die geförderte private Altersvorsorge lohnt sich insbesondere für Menschen mit einem niedrigeren Einkommen: Auch ohne Steuererklärung beziehungsweise bei einem niedrigen Steuersatz wird jeder Euro Eigenbeitrag mit Zulagen gefördert, die direkt in den Altersvorsorgevertrag fließen. Um gefördert zu werden, müssen Sie nur einen monatlichen Beitrag von 10 Euro auf Ihren Altersvo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisung:

BMF v 18.09.2001, DB 2001, 2118 (zeitliche Anwendung der Änderungen der §§ 4d u 6a EStG). Rn. 143 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 Durch das AVmG werden folgende Vorschriften in das EStG neu eingeführt: Nach der Begründung zum Regierungsentwurf (BR-Drucks 764/0; BT-Drucks 14/5068) würde ohne eine Reform der Alte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 63. ArbG-Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (§ 3 Nr 63 EStG)

Rn. 2180 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Hierzu ausführlich s Rn 2780 ff (Mues). Rn. 2181–2199 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Niermann, AlterseinkünfteG – die steuerlichen Änderungen in der betrieblichen Altersversorgung, DB 2004, 1449; Melchior, Das AlterseinkünfteG im Überblick, DStR 2004, 1062; Friedrich/Weigel, Die steuerliche Behandlung verschiedener Finanzierungsmodelle bei der Auslagerung unmittelbarer Versorgungszusagen und Unterstützungskassenzusagen auf einen Pensionsfonds, DB 2004, 2282; Ha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisungen:

BMF v 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF v 18.03.2022, BStBl I 2022, 333 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF v 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 140. Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen u Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) v 05.07.2004, BGBl I 2004, 1427

Rn. 160 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Mit Urt v 06.03.2002 hatte das BVerfG BStBl II 2002, 618 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG u der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar sei u den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens ab 01.01.2005 eine verfassungskonf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Niermann, AlterseinkünfteG – die steuerlichen Änderungen in der betrieblichen Altersversorgung, DB 2004, 1449; Förster/Cisch, Die Änderungen im BetriebsrentenG durch das AlterseinkünfteG und deren Bedeutung für die Praxis, BB 2004, 2126; Harder-Buschner: Aktueller Rechtsstand der betrieblichen Altersversorgung, NWB v 21.02.2005, F 3 S 13.217; Schnitker/Grau, Neue Rahmenbedingun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 160. Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz – EigRentG) v 29.07.2008, BGBl I 2008, 1509

Rn. 180 Stand: EL 82 – ET: 02/2009 Das Bundeskabinett hat am 08.04.2008 das EigRentG (auch Wohn-Riester genannt) beschlossen. Der Bundestag hat das Gesetz am 20.06.2008 verabschiedet. Die abschließende Beratung im Bundesrat erfolgte am 04.07.2008, so dass die gesetzlichen Änderungen – größtenteils – schon zum 01.01.2008 in Kraft treten. Mit dem EigRentG wurde die Koalitionsver...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schweiz

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Liechtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich. Die Schweiz verwen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schwab/Teschabai, Sozialverträglicher Personalabbau – Stolpersteine bei Altersteilzeit- und Vorruhestandsprogrammen, DB 2016, 530; Harder-Buschner, Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung – Die Neuregelungen des BetriebsrentenstärkungsG, NWB 2017, 2417; Rössler, New Deal in der Betrieblichen Altersversorgung, DB 2017, 367; Plenker, Steuerliche Neuregelungen bei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / efb) Vorrang bestimmter Vorschriften

Rn. 2146 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 62 S 1 Hs 2 EStG regelt den Vorrang anderer, dort aufgezählter Steuerbefreiungsvorschriften: Rn. 2146a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die in s Rn 2146 genannten Vorschriften sind dem Grunde und der Höhe nach vorrangig (glA Ross in Frotscher/Geurts,...mehr

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Fragen und Antworten zur Re... / 3.1 Was ist ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag?

Welche konkreten Voraussetzungen begünstigte Altersvorsorgeprodukte erfüllen müssen, ist im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) geregelt. Das Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert die Verträge. Diese Zertifizierung ist für die Finanzverwaltung bindend. Die Regelungen im AltZertG betreffen nur Produkte, die der privaten Altersvorsorge zugerechnet werden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Inhalt und Zweck der Norm

Rn. 2700 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Die Vorschrift des § 3 Nr 55e EStG regelt in S 1 eine weitere steuerfreie Portabilität von Versorgungsanwartschaften und stellt die auf Grund eines Abkommens mit einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung übertragenen Werte von Anrechten auf Altersversorgung steuerfrei, soweit diese zur Begründung von Anrechten auf Altersversorgung b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Inhalt und Zweck der Norm

Rn. 2630 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Gem § 3 Nr 55 S 1 EStG ist der Übertragungswert iSd § 4 Abs 5 BetrAVG bei bestimmten Übertragungen einer betrieblichen Altersversorgung steuerfrei zu stellen (s Rn 2633). § 3 Nr 55 S 2 EStG erweitert die möglichen Übertragungswege, die zur Steuerfreiheit führen sollen (s Rn 2641). Aus § 3 Nr 55 S 3 EStG folgt, dass die Leistungen aus der üb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Normzusammenhänge

Rn. 2782 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 55, 56, 62, 65 und 66 EStG ergänzen die steuerliche Förderung der Altersvorsorge.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Paintner, Das Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG und das Dritte Gesetz zur Änderung des UStG im Überblick, DStR 2012, 105. Verwaltungsanweisungen: BMF v 24.07.2012, BStBl I 2013, 1022 (Steuerliche Förderung der privaten und betrieblichen Altersversorgung); BMF v 22.01.2016, BStBl I 2016, 164 (Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung (AltvPIBV)); BMF v 24.05.2017, BStBl ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Harder-Buschner, Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung – Die Neuregelungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, NWB 2017, 2417; Meissner, Einführung in das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), DStR 2017, 2633; Rössler, New Deal in der Betrieblichen Altersversorgung, DB 2017, 367; Plenker, Betriebsrentenstärkungsgesetz – Ausblick auf 2018, BC 2017, 105.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbd) Voraussetzungen des § 4 Abs 4 BetrAVG

Rn. 2837 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Anknüpfungspunkt für die Übernahme der Versorgungsleistungen oder Versorgungsanwartschaften ist die Einstellung der Betriebstätigkeit und Liquidation des Unternehmens gem § 4 Abs 4 BetrAVG . Die danach geforderte Einstellung der Betriebstätigkeit liegt vor, wenn der ArbG seine gewerblichen oder freiberuflichen Aktivitäten nicht mehr fortset...mehr

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Fragen und Antworten zur Re... / 1.4 Wurden für die Reform Anliegen der Öffentlichkeit aufgegriffen?

Das Altersvorsorgereformgesetz greift unter anderem Empfehlungen der Fokusgruppe private Altersvorsorge auf. Diese Expertengruppe wurde durch die Bundesregierung im Jahr 2023 eingesetzt. Neben dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (heute: Bundesministerium für Wirtschaft und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Born, Reform der familienrechtlichen Ausgleichssysteme – Kosmetik oder Kurskorrektur, NJW 2008, 2289; Bergner, Der reformierte Versorgungsausgleich, NJW 2009, 1169; Wälzholz, Versorgungsausgleich im Steuerrecht nach der Versorgungsausgleichsreform 2009, DStR 2010, 465; Körper, Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung – BMF v 31.03.201...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Herstellungskosten

Tz. 61 Stand: EL 59 – ET: 04/2026 Übereinstimmend mit den Vorschriften des HGB sind nach IFRS für KMU einerseits die produktionsbezogenen Vollkosten in die Herstellungskosten einzubeziehen und dürfen andererseits Forschungs- und Vertriebskosten sowie unangemessene Kosten (Leerkosten oder Ausschuss) nicht in die Herstellungskosten einbezogen werden (§ 255 Abs. 2 Satz 2 HGB bzw...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.3.3 BAV-Förderbetrag

Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung besteht für Arbeitnehmer mit einem geringen Arbeitslohn eine gesonderte steuerliche Förderung. Leistet der Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer mit geringem Einkommen Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, erhält er unter bestimmten Voraussetzungen 30 % seines zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn[1] geleisteten Beit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Begünstigungstatbestand (§ 3 Nr 63 S 1 EStG)

Rn. 2783 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Nach § 3 Nr 63 S 1 EStG sind die Beiträge des ArbG aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altversversorgung, bei der eine Auszahlung der zugesagten Versorgungsleistungen entsprechend § 82 Abs 2 S 2 EStG vorgesehen ist, steue...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Begünstigte Leistungen (§ 3 Nr 56 S 1 EStG)

Rn. 2713 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr 56 EStG erfordert das Vorliegen von Zuwendungen des ArbG nach § 19 Abs 1 S 1 Nr 3 S 1 EStG, beschränkt auf das erste Dienstverhältnis und auf Zuwendungen an eine Pensionskasse zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten betrieblichen Altversversorgung. Rn. 2714 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Seit dem VZ 2007 ist in § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 210. Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – UStAVermG – (informell JStG 2018) v 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338

Rn. 230 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Das Gesetz reagiert auf Anhaltspunkte dafür, dass es beim Handel mit Waren über das Internet unter Nutzung von elektronischen Marktplätzen verstärkt zu USt-Hinterziehungen gekommen ist, insb beim Handel mit Waren aus Drittländern. Betreiber von Internet-Marktplätzen haften nunmehr für Händler. Darüber hinaus enthält es zahlreiche Regelungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Steuerfreie Neuzusage bei Arbeitgeberwechsel (§ 3 Nr 55 S 1 EStG)

Rn. 2633 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Die Steuerfreistellung von übertragenen Altersvorsorgeansprüchen wurde notwendig, da bei der Übertragung mittels Übertragungswert nicht die Zusage selbst, sondern nur deren Wert übertragen wird und es deshalb zu einer Beendigung der bisherigen Versorgungsverpflichtung und Erteilung einer haftungsrechtlich unabhängigen wertgleichen Neuzusag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Paintner, Das Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG und das Dritte Gesetz zur Änderung des UStG im Überblick, DStR 2012, 105; Plenker, Betriebsrentenstärkungsgesetz – Ausblick auf 2018, BC 2017, 105. Verwaltungsanweisungen: BMF v 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung): BMF v 18.03.2022, BStBl I 2022, 333 (Steuerliche Förderung der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Friedrich/Weigel, Die steuerliche Behandlung verschiedener Finanzierungsmodelle bei der Auslagerung unmittelbarer Versorgungszusagen und Unterstützungskassenzusagen auf einen Pensionsfonds, DB 2004, 2282; Mühlberger/Schwinger/Paulweber, Durchbruch für den Pensionsfonds nach der 7. VAG-Novelle? – Interpretations- und Gestaltungsspielräume bei der Übertragung von Direkt- und Un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 153. Jahressteuergesetz 2007 v 13.12.2006, BStBl I 2007, 28

Rn. 173 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Mit dem JStG 2007 hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vor allem redaktionelle Änderungen und Reaktionen des Gesetzgebers auf unliebsame Rspr des BFH enthalten sollte (BT-Drucks 16/2712 v 26.09.2006). Durch die Beratungen im Finanzausschuss sind vor allem aufgrund von Vorschlägen des Bundesrates noch Veränderungen er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Inhalt und Zweck der Norm

Rn. 2710 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 56 EStG begünstigt – betragsmäßig gedeckelt – Zuwendungen des ArbG zugunsten seiner ArbN an eine Pensionskasse zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten, also umlagefinanzierten, Altersversorgung. Durch die Regelung wird die zunehmende Steuerfreiheit von ArbG-Zuwendungen in der Ansparphase gewährleistet, die korrespondierend zur StPf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Scheffler, Maßgeblichkeit der HB für die StB, StuB 2009, 836; Knop/Küting/Knop in Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung, § 255 HGB Rz 168 ff (12/2023). Rn. 291 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Einheitlich in HB und StB sind unstreitig die (direkt zurechenbaren) Einzelkosten der Erzeugnisse zu erfassen. Das HGB umschreibt sie in § 255 Abs 2 S 2 HGB als Materialkosten, Fertigungs...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.3 Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz

Durch das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz[1] soll die betriebliche Altersversorgung als Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung weiter ausgebaut und gestärkt werden. Aus lohnsteuerlicher Sicht sind folgende Änderungen von Bedeutung: 6.3.1 Abfindung von Kleinanwartschaften Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung können grds. nicht abgefunden werden.[1] ...mehr