Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Zerb 11/2014, Deutsches Erb... / VIII. Bankprobleme im Erbfall

Ausgehend von dem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Unwirksamkeit einer Erbnachweisklausel in Sparkassen-AGB[11] erläuterte Andreas Otto Kühne [12] die mögliche Legitimation ohne Erbschein. Der Hinweis auf die Tatsache, dass die üblichen Bankvollmachten in der Regel nicht zur Auflösung oder Umschreibung von Konten und Depots berechtigen,[13] wurde dankend aufgenommen. Anschli...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.1.3.2 AGB-Pfandrecht der Kreditinstitute als hinreichend konkrete Sicherung?

Rn 22 Für die Fallgruppe der Berufung der Banken und Sparkassen auf ihr durch AGB-Pfandrecht[22] vermeintlich begründetes Sicherungs- und damit Absonderungsrecht an Gutschriften ist durch höchstrichterliche Rechtsprechung die Frage der Inkongruenz und damit Anfechtbarkeit gem. § 131 eindeutig geklärt. Hiernach ist ein solches Pfandrecht hinsichtlich der Gutschriften in den l...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.3 Kontoführung durch Rechtsanwälte (Anderkonto)

Rn 39 Umstritten ist, ob als Insolvenzverwalter tätige Rechtsanwälte Vollrechts-Treuhandkonten in Form echter Anderkonten führen können[48] oder gar müssen.[49] Eine solche Pflicht wird für die Verwahrung fremder Gelder durch Rechtsanwälte allgemein durch § 43a Abs. 5 Satz 2 BRAO sowie standesrechtlich durch die §§ 4, 23 BORA [50] statuiert. Insoweit entspricht es überwiegend...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.7 Zahlungsverkehr

Rn 24 Die Barzahlung entfaltet ihre rechtlichen Wirkungen im Zeitpunkt der sachenrechtlichen Übereignung (§§ 929 ff. BGB) des Geldes (Rn. 13). Auf eine erst spätere Gutschriftsbuchung kommt es wegen ihrer rein deklaratorischen Bedeutung nicht an.[54] Rn 25 Bei der Rechtshandlung der bargeldlosen Banküberweisung kommt es auf den Zeitpunkt an, in dem der Anspruch des Empfängers...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.8 Sicherheiten

Rn 32 Der den Sicherungsrechten zugrunde liegende schuldrechtliche Sicherungsvertrag kommt durch Annahme des Angebots zustande (Rn. 11). Rn 33 Die Sicherungsübereignung ist nach wirksamer dinglicher Einigung und Übergabe oder Übergabesurrogat vorgenommen (Rn. 13). Dementsprechend kommt es bei der antizipierten Sicherungsübereignung auf den Zeitpunkt der Einbringung der Sachen...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.3 (Weitere) Beispiele

Rn 19 Treffen der (spätere) Insolvenzschuldner und sein Auftraggeber (mit Einverständnis des Subunternehmers) nachträglich eine Vereinbarung, dass der Auftraggeber den Subunternehmer unmittelbar befriedigt, so stellt die Vereinbarung dann eine hinreichende vertragliche Abrede dar, wenn diese zu einem Zeitpunkt getroffen wurde, in dem weder der Insolvenzschuldner noch der Sub...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3 Unter § 103 fallende Verträge

Rn 45 Zu den gegenseitigen Verträgen, die dem Regelungsbereich des § 103 unterfallen, sofern sie beiderseits im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung noch nicht vollständig erfüllt sind, zählen: Rn 46 Kauf- und Tauschverträge, ggf. sind die besonderen Bestimmungen zum Verkauf unter Eigentumsvorbehalt (§ 107 Abs. 1) sowie für Vormerkungen (§ 106) zu beachten, einschließlich Handel...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.2 Rechtliche Ausgestaltung des Vollrechts-Treuhandkontos

Rn 31 Eröffnet der Verwalter ohne nähere Bezeichnung ein Treuhandkonto, ist im Zweifel nicht von einer Ermächtigungstreuhand, sondern von einer Vollrechtstreuhand auszugehen.[36] Nicht erforderlich ist, dass der Verwalter bei Kontoerrichtung eine Kopie des Eröffnungsbeschlusses und der Bestallungsurkunde vorlegt.[37] Allerdings muss der Verwalter sich und nach gängiger Praxi...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.3 Weiterführung von Schuldnerkonten, Lastschriftenwiderruf

Rn 55 Der Verwalter ist nicht gehindert, Schuldnergelder über neueröffnete Fremdkonten oder Eigenkonten zu verwalten (Einzelheiten zu § 149). Der Verwalter kann aber auch schuldnerische Bankkonten während des Verfahrens als Fremdkonten weiterführen.[64] Die gegenteilige Auffassung verweist auf § 675 Abs. 1 BGB: Geschäftsbesorgungsverträge erlöschen gemäß §§ 116, 115 Abs. 1 m...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Leasingverträge (Abs. 1 Satz 2)

Rn 20 Bereits vor Inkrafttreten der InsO hat eine Reformierung des Gesetzes stattgefunden, indem im Juli 1996 der jetzige Satz 2 in § 108 Abs. 1 eingefügt wurde.[9] Die grundsätzliche Entscheidung des Gesetzgebers, anders als bislang auch Miet- und Pachtverträge, damit also auch Leasingverträge über bewegliche Sachen und Rechte dem Wahlrecht des Insolvenzverwalters gemäß § 10...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Voraussetzungen der geschützten Aufrechnungslage

Rn 3 Nach der Grundregel des § 94 muss die Aufrechnungslage zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung zwischen dem Insolvenzschuldner und dem Insolvenzgläubiger bestehen. Die Regelung bezieht sich vorwiegend auf die Insolvenzgläubiger i.S.d. § 38, da zum einen die Forderungen nachrangiger Insolvenzgläubiger nach § 39 Abs. 1 Nr. 1 und 2 erst nach Verfahrenseröffnung entstehen und ...mehr

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zfs 10/2014, Abwicklungsric... / 2 Aus den Gründen:

[19] "… Das BG hat dem aktivlegitimierten Kl. (§ 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UKlaG) rechtsfehlerfrei einen Anspruch aus § 1 UKlaG auf Unterlassung der Verwendung der streitgegenständlichen Klauseln in Ziff. I. 8 der Abwicklungsrichtlinien, in der Ankaufsgarantie und in der Vereinbarung zum Restwertunterstützungsprogramm versagt. Ohne Erfolg macht die Revision geltend, die Bestimmung...mehr

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zfs 10/2014, Abwicklungsric... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung gibt einen Überblick über Probleme von AGB, macht insb. den Ausschlusstatbestand der Angemessenheitskontrolle in § 307 Abs. 3 S. 1 BGB deutlich. Von großer Bedeutung sind die Ausführungen zur Abgrenzung allgemeiner verbindlicher Vertragsbedingungen zu unverbindlichen Bitten, Empfehlungen und tatsächlichen Hinweisen (Rn 23 f.). Die Herausarbeitung der drei wir...mehr

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zfs 10/2014, Abtretungsverb... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Kl. kann von der Bekl. die streitgegenständlichen Rechtsverfolgungskosten unter dem Gesichtspunkt des Verzugs verlangen, da sie durch ihr Verhalten die Abtretung der Ansprüche des Zeugen S an den Kl. jedenfalls konkludent genehmigt hat." Zwar ist es der Bekl. zuzugeben, dass die Abtretung des Zeugen S zunächst gegen das in den AKB verankerte Abtretungsverbot verstoßen...mehr

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zfs 9/2014, Abhandenkommen ... / 3. Haftung nach AGB im Mietvertrag

Eine Klausel im Mietvertrag, wonach der Mieter ohne Schuld die Folgekosten für den Schlüsselverlust zu tragen hat, ist unwirksam.[15] Auch eine Klausel in einem vorformulierten Mietvertrag, wonach der Mieter bei Verlust eines Schlüssels verpflichtet ist, auf Verlangen des Vermieters die Kosten für den Austausch einer Schließanlage zu übernehmen, sofern der Mieter nicht nachw...mehr

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zfs 7/2014, Rechtsschutzdec... / 2 Aus den Gründen:

[13] "… I. Das BG stützt die Abweisung der Klage auf eine Leistungsfreiheit der Bekl. nach § 28 Abs. 2 VVG infolge einer vorsätzlichen Verletzung der Auskunftsobliegenheit aus § 17 (3) ARB-RU 2000. Die Kl. habe der Bekl. die mit der X getroffenen Vereinbarungen, insb. die Sicherungsabtretung der Ansprüche aus dem Lebensversicherungsvertrag, verschwiegen. Zudem habe sie mit d...mehr

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zerb 6/2014, Banken und Erb... / 1

Mit seiner Entscheidung vom 8.10.2013 hat der 11. Senat des Bundesgerichtshofs[1] klargestellt, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Verkehr mit Verbrauchern, wonach eine Bank beim Tode eines Kunden wählen kann, ob zur Klärung der Rechtsnachfolge ein Erbschein bzw. Testamentsvollstreckerzeugnis oder die Eröffnungsverhandlung nebst einer beglaubigten Abschrift des Tes...mehr

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zerb 6/2014, Banken und Erb... / 1. Begründung des Bundesgerichtshofs

Bereits in seinen ersten Zeilen der Begründung macht der Bundesgerichtshof deutlich, dass ein Erbe nicht verpflichtet ist, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen. Vielmehr könne er diesen Nachweis auch in anderer Form erbringen, denn eine solche Pflicht sei vom Gesetzgeber überhaupt nicht gewollt und führe nicht nur zu einer unerträglichen Belästigung des Erben, so...mehr

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AGS 6/2014, Versicherungssc... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin begehrt die Feststellung, der beklagte Rechtsschutzversicherer müsse ihr für eine Auseinandersetzung mit ihrem früheren Lebensversicherer für die Rückzahlung von Versicherungsprämien Deckungsschutz gewähren. Die Klägerin ist Mitversicherte eines bei der Beklagten abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrages, dem Rechtsschutzversicherungsbedingungen der Bekl...mehr

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AGS 6/2014, Versicherungssc... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht stützt die Abweisung der Klage auf eine Leistungsfreiheit der Beklagten nach § 28 Abs. 2 VVG infolge einer vorsätzlichen Verletzung der Auskunftsobliegenheit aus § 17 (3) ARB-RU 2000. Die Klägerin habe der Beklagten die mit der …getroffenen Vereinbarungen, insbesondere die Sicherungsabtretung der Ansprüche aus dem Lebensversicherungsvertrag, verschwie...mehr

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zerb 6/2014, Banken und Erb... / 2. Folgerungen für die Praxis

Aus Sicht der Bank stellt sich nunmehr die Frage, wann sie denn nun von einem Erben oder einem Testamentsvollstrecker einen Erbschein bzw. ein Testamentsvollstreckerzeugnis verlangen kann. Der Bundesgerichtshof hat im Rahmen seiner Begründung insbesondere auf § 35 GBO hingewiesen. Aus dieser Argumentation ließe sich dann der Grundsatz ableiten, wonach eine Bank dann nicht die...mehr

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zfs 6/2014, Voraussetzungen... / 2 Aus den Gründen:

[17] "… II. Dies hält rechtlicher Nachprüfung nicht in allen Punkten stand." [18] 1. Keinen Bedenken begegnet es allerdings, dass das BG die Feststellungsklage für zulässig erachtet hat. [19] a) Für die Prüfung der Zulässigkeit eines Feststellungsantrages ist der tatsächliche Vortrag des Kl. zu unterstellen. Danach wäre der Bekl. gem. § 249 Abs. 1 BGB verpflichtet, den Zustand...mehr

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zfs 6/2014, Wissen Sie, was Ihr Auto über Sie weiß?

Auch wenn Sie sich im Auto unbeobachtet fühlen, Sie haben viele fleißige Beobachter, die Sie überwachen. Dr. Michael Weyde hat bei den Homburger Tagen 2013 eindrucksvoll über geheime Daten in Kraftfahrzeugen referiert und noch die Frage gestellt: Fluch oder Segen? Die Frage wird je nach Standpunkt unterschiedlich zu beantworten sein: Nützen mir die Daten, um einen Anspruch d...mehr

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zfs 6/2014, Himmelreich/Andreae/Teigelack: Autokaufrecht, 5. Aufl. 2014, Deutscher Anwaltverlag, 441 Seiten, 590 EUR, ISBN 978-3-8240-1286-2

Die Autoren – renommierte Fachleute – haben das Werk in der Neuauflage auf den Stand von September 2013 gebracht. Der Stoff ist unter Auswertung aktueller Rechtsprechung des BGH und der Instanzgerichte sowie der relevanten Literatur systematisch und praxisorientiert aufbereitet. Die Verfasser sprechen zahlreiche rechtliche Streitfragen an und nehmen hierzu häufig auch Stellu...mehr

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FoVo 6/2014, Umsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie im B2B

Deutschland mit Richtlinienumsetzung in Verzug Nachdem die Umsetzungsfrist schon am 16.3.2013 abgelaufen ist und ein erster Versuch im Frühjahr 2013 scheiterte, legt die Bundesregierung jetzt den Entwurf eines "Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr" (BR-Drucks 0154/14) erneut vor. Mit ihm soll die Richtlinie (2011/7/EU) des Europäischen Parlaments und...mehr

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zfs 4/2014, Abtretung von R... / 2 Aus den Gründen:

[12] "… II. Die Revision ist unbegründet. Der Kl. stehen die geltend gemachten Ansprüche aus dem Lebensversicherungsvertrag nicht zu, weil deren Abtretung wegen Verstoßes gegen das RDG nichtig ist." [13] 1. Zu Recht ist das BG von der Anwendbarkeit des RDG ausgegangen. Der Sitz der Kl. in der Schweiz steht dem nicht entgegen. Zur Frage des räumlichen Anwendungsbereiches des f...mehr

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zfs 4/2014, Abtretung von R... / Sachverhalt

Die Kl., eine AG mit Sitz in der Schweiz, macht aus abgetretenem Recht Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag gegenüber dem beklagten VR geltend. Der VN S, der bei der Bekl. eine fondsgebundene Lebensversicherung unterhielt, unterzeichnete am 7.3.2011 einen "Geld zurück!-Auftrag", der den Verkauf seiner Ansprüche aus der Lebensversicherung an die Kl. zum Gegenstand ha...mehr

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zerb 4/2014, Rückgabe von S... / Sachverhalt

Am 20.9.2013 verstarb an ihrem letzten Wohnsitz in Hennef die am 4.12.1923 in R. geborene Frau F. (im Folgenden: Erblasserin). Die Beteiligen zu 1. und. 2 sind die Kinder eines Cousins der Erblasserin und nach eigenen Angaben die nächsten noch lebenden Verwandten der Erblasserin. Die Erblasserin errichtete am 24.7.2012 und am 9.4.2013 zwei notarielle Testamente. Im Testament ...mehr

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Aufsatzliteratur

Aufsatzliteratur Armbrüster, Christian, Anmerkung zu LG Frankfurt/M., Beschluss vom 27.10. 2011 (3-05 O 60/11), EWiR 2012, 61 f.; Assmann, Heinz-Dieter, Anleihebedingungen und AGB-Recht, WM 2005, 1053 ff.; Balz, Karl Friedrich, Reform des SchVG – High Yield Bonds zukünftig nach deutschem Recht?, ZBB 2009, 401 ff.; Baums, Theodor/Cahn, Andreas, Die Reform des Schuldverschreibu...mehr

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zfs 3/2014, Deutscher Verkehrsgerichtstag 29. bis 31.1.2014 in Goslar

EMPFEHLUNGEN Arbeitskreis I: Grenzüberschreitende Vollstreckung von Sanktionen in der EU Mit Blick auf die geltenden EU-Instrumente, nämlich den Rahmenbeschluss Geld und die Richtlinie zum Halterdatenaustausch, begrüßt der Arbeitskreis das damit verfolgte Ziel, die Verkehrssicherheit auf den Straßen der Europäischen Union zu erhöhen. Mittelfristig ist mit Blick auf die Praktika...mehr

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zfs 3/2014, Fiktive Abrechn... / 1 Aus den Gründen:

"Der Anspruch des Kl. gegen die Bekl. richtet sich nach Ziffer A.2.8.1b AKB und damit dem Passus der “erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur’. Die AKB sind AGB des VR. Dieser Charakter der Versicherungsbedingungen bestimmt die bei ihrer Auslegung anzuwendenden Maßstäbe. Nach der gefestigten Rspr. des BGH sind AVB so auszulegen, wie ein durchschnittlicher VN sie ...mehr

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zfs 2/2014, Unwirksamer for... / 2 Aus den Gründen:

[15] "… II. Mit Recht hat das BG angenommen, dass die Bestimmung in § 4 Buchst. a der Garantiebedingungen dem – hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen unstreitigen – Anspruch des Kl. gegenüber der Bekl. aus der Gebrauchtwagen-Garantie nicht entgegensteht, weil es sich hierbei um eine der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB unterliegende Bestimmung in All-gemeinen Geschäf...mehr

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zfs 2/2014, Die Entwicklung... / II. Flugzeitenänderung

Bereits in dem Vorjahresaufsatz war der damalige Stand der Diskussion über die Frage der Zulässigkeit von Flugzeitenverlegungen im Rahmen von Pauschalreisen dargestellt worden.[7] Bisher wurde üblicherweise danach differenziert, ob eine nachträgliche Flugzeitenänderung dem Reisenden "zumutbar" ist.[8] Im aktuellen Berichtszeitraum äußerte sich nun der BGH ausdrücklich zur Bi...mehr

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zfs 2/2014, Verstoß von Kos... / 2 Aus den Gründen:

" … B. Die Kl. hat keinen Anspruch auf Zahlung der in der Kostenausgleichsvereinbarung benannten Beträge." 1. Der Abschluss der Kostenausgleichsvereinbarung verstößt jedenfalls in der hier gewählten Ausgestaltung durch Umgehung gegen ein gesetzliches Verbot und ist daher nichtig (§ 134 BGB). Ob die Anwendung des “Nettopolicenmodells‘ in Fällen, in denen die “Kostenausgleichsv...mehr

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zfs 2/2014, Wirksamkeit der... / 1 Aus den Gründen:

" … 2. Das LG hat die Klage zu Recht als unbegründet angesehen. …" b) Die angegriffene Klausel verstößt auch nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB, so dass dem Kläger nicht gem. § 1 UKlaG von der Bekl. verlangen kann, deren Verwendung zu unterlassen. aa) Eine zur Unwirksamkeit einer AGB-Klausel führende unangemessene Benachteiligung kann sich gem. § 307 Ab...mehr

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Vorformulierte Bindungsfrist im Bauträgervertrag

Leitsatz Eine vom Bauträger vorformulierte Bindungsfrist, nach der der Erwerber an sein Angebot auf Abschluss eines Bauträgervertrags für 6 Wochen oder länger gebunden ist, überschreitet die regelmäßige gesetzliche Frist des § 147 Abs. 2 BGB von 4 Wochen wesentlich; sie ist nur dann nicht unangemessen lang im Sinne von § 308 Nr. 1 BGB, wenn der Verwender hierfür ein schutzwü...mehr

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zfs 12/2013, Keine Verpflichtung des Gebrauchtwagenhändlers zur Einsichtnahme in die "Reparaturhistorie" des Herstellers hinsichtlich des zum Verkauf anstehenden Gebrauchtwagens; unzulässige Verkürzung von Verjährungsfristen durch AGB im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern

BGB § 123 § 307 Abs. 1 und 2 Leitsatz 1. Zur Frage, ob ein Händler verpflichtet ist, sich vor dem Weiterverkauf eines Gebrauchtwagens Kenntnis von einer beim Hersteller geführten "Reparaturhistorie" des Fahrzeugs zu verschaffen. 2. Die Klausel in AGB (hier eines Gebrauchtwagenkaufvertrags) "Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufg...mehr

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zerb 1/2014, Keine generell... / Aus den Gründen

(...) 1. Der Kläger hat gegen die Beklagte gemäß §§ 1, 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UKlaG einen Anspruch auf Unterlassung der weiteren Verwendung der angegriffenen Regelungen in Nr. 5 Abs. 1 der AGB. a) Entgegen der Ansicht der Revision ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass die streitigen Bestimmungen nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der Inhaltskontrolle unterliegen...mehr

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zerb 1/2014, Keine generell... / Sachverhalt

(...) Die beklagte Sparkasse verwendet in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unter anderem folgende Klausel, in der es auszugsweise heißt: Zitat "Nr. 5 Legitimationsurkunden " (1) Erbnachweise Nach dem Tode des Kunden kann die Sparkasse zur Klärung der rechtsgeschäftlichen Berechtigung die Vorlegung eines Erbscheins, eines Testamentsvollstreckerzeugnisses oder ähnliche...mehr

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zfs 12/2013, Keine Verpflic... / Leitsatz

1. Zur Frage, ob ein Händler verpflichtet ist, sich vor dem Weiterverkauf eines Gebrauchtwagens Kenntnis von einer beim Hersteller geführten "Reparaturhistorie" des Fahrzeugs zu verschaffen. 2. Die Klausel in AGB (hier eines Gebrauchtwagenkaufvertrags) "Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden" ist nicht...mehr

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zfs 12/2013, Mangelhafte Er... / 2 Aus den Gründen:

[8] "… II. Ein Recht des Bekl. zur Minderung der Vergütung kann auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen des BG nicht verneint werden." [9] 1. Entgegen der Auffassung des BG haben die Parteien einen Werkvertrag geschlossen. Gem. § 631 Abs. 2 BGB kann Gegenstand eines Werkvertrags auch ein durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein. Für die Abgrenzun...mehr

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zfs 12/2013, Keine Verpflic... / 2 Aus den Gründen:

[15] "… Rechtsfehlerfrei hat das BG zwar einen bereicherungsrechtlichen Rückabwicklungsanspruch aus § 812 BGB aufgrund der von der Kl. erklärten Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung sowie einen deliktischen Schadensersatzanspruch der Kl. wegen Betrugs verneint. Das BG hat jedoch verkannt, dass vertragliche Ansprüche wegen Mängeln des Fahrzeugs nicht verjäh...mehr

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zfs 12/2013, Keine Verpflic... / Sachverhalt

Die Kl. kaufte von der Rechtsvorgängerin der Bekl. im Juni 2007 einen gebrauchten Audi A8 Quattro mit einer Laufleistung von 124.058 Kilometern zum Preis von 34.500 EUR, den die Rechtsvorgängerin der Bekl. (im Folgenden Bekl.) im April 2004 von der Streithelferin mit einer Laufleistung von 30.800 Kilometer zum Preis von 55.000 EUR erworben hatte. Die Kl. unterzeichnete ein B...mehr

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AGS 12/2013, Deckungszusage... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Rückzahlung derjenigen Kosten in Anspruch, die sie als sein Rechtsschutzversicherer für ihn in einem Kündigungsschutzverfahren verauslagt hat. Der Beklagte war als Kraftfahrer beschäftigt. Trotz des im Arbeitsvertrag mit deren Rechtsvorgängerin enthaltenen Einwilligungsvorbehalts bezüglich außerbetrieblicher Nebentätigkeiten, trat er am 9....mehr

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zerb 1/2014, Keine generell... / Leitsatz

Die in dem Muster Nr. 5 Abs. 1 AGB-Sparkassen nachgebildete Klausel, dass die Sparkasse nach dem Tode eines Kunden die Vorlegung eines Erbscheins, eines Testamentsvollstreckerzeugnisses oder ähnlicher gerichtlicher Zeugnisse verlangen kann, ist mit Verbrauchern nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. Dies gilt auch dann, wenn die Klausel die Möglichkeit vorsieht, dass...mehr

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zfs 1/2014, Unwirksamkeit v... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Klage i.H.v. 2.501,58 EUR nebst Nebenforderungen ist unbegründet. Die Berufung der Bekl. ist in gleichem Umfang begründet." 1. Die Kl. hat keinen Anspruch auf die Differenz eines neu berechneten und nachzuerhebenden Beitrags aus der Kfz-Versicherung gem. Nr. 6 Abs. 2b TB-KR. a) Die AKB und die TB-KR sind von den Parteien unstreitig in den Versicherungsvertrag mit einbe...mehr

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zfs 1/2014, Minderwertausgl... / 2 Aus den Gründen:

[10] "… 1. Wie der Senat – nach Erlass des Berufungsurteils – bereits entschieden hat (Senatsurt. v. 24.4.2013 – VIII ZR 265/12, EBE/BGH 2013, 199 f.; VIII ZR 336/12, juris), wird durch die wiedergegebenen Vertragsklauseln ein Anspruch der Kl. begründet, der aufgrund seiner leasingtypischen Amortisationsfunktion in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht als vertraglicher ...mehr

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Klausel über die bindungsfreie Fortgeltung

Leitsatz Eine Klausel, wonach der Erwerber für 4 Wochen an ein Angebot "gebunden" ist, es auch später angenommen werden kann, allerdings "die Bindung" hieran erlischt, ist unwirksam, wenn sie vom Bauträger gestellt ist Normenkette §§ 148, 152 Satz 1, 812 BGB Das Problem Mit notarieller Erklärung vom 12. Dezember 2007 bietet ein Bauträger den Kauf eines Wohnungseigentums an. Da...mehr

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ZFS 11/2013, Unzulässige Ve... / 2 Aus den Gründen:

[13] "… 1. Die in Ziffer VI.1. der AGB der Bekl. enthaltene Abkürzung der Verjährungsfrist auf ein Jahr ist – was das BG verkannt hat – unwirksam, weil sie gegen die Klauselverbote in § 309 Nr. 7a und b BGB verstößt." [14] a) Gem. § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für die hier geltend gemachten Ansprüche zwei Jahre. Entgegen der Ansicht des BG ha...mehr

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ZFS 11/2013, Unzulässige Ve... / Leitsatz

1. Eine Klausel in den AGB (hier: eines Gebrauchtwagenkaufvertrags), mit dem die gesetzliche Verjährungsfrist für die Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels der verkauften Sache abgekürzt wird, ist wegen Verstoßes gegen die Klauselverbote des § 309 Nr. 7a und b BGB insgesamt unwirksam, wenn die in diesen Klauselverboten bezeichneten Schadensersatzansprüche nicht von der A...mehr