Fachbeiträge & Kommentare zu Abrechnung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abrechnung des Hausgeldinka... / 1.2.1 Überblick

Zahlt ein Wohnungseigentümer eine Hausgeldschuld für ein früheres Wirtschaftsjahr, beispielsweise im Jahr 2021 geschuldete 400 EUR in 2022, handelt es sich um eine Einnahme der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Jahr 2022, die neben den darauf gezahlten Zinsen als solche darzustellen ist.[1] Ob es sich um Hausgeld des laufenden Jahres handelt oder um das Hausgeld frühere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abrechnung des Hausgeldinka... / 3.1.2 Umlage

Diese Einnahme ist – sofern die Wohnungseigentümer keinen anderen Umlageschlüssel bestimmt haben – auf sämtliche Wohnungseigentümer entsprechend § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG, also in Höhe der Miteigentumsanteile, umzulegen – auch auf den Hausgeldschuldner selbst.[1] Denn auch dieser hat mit seinem Hausgeld dazu beigetragen, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer über Mittel ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abrechnung des Hausgeldinka... / 3.2.1 Überblick

Ist das gerichtliche Vorgehen gegen einen Hausgeldschuldner nicht erfolgreich, bleibt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf ihren Kosten "sitzen". Ferner muss die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer aus dem Verwaltungsvermögen den Kostenerstattungsanspruch des obsiegenden Wohnungseigentümers erfüllen. Die Kostenerstattung umfasst auch die Entschädigung des Wohnungseige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abrechnung des Hausgeldinka... / 4.2 Forderungsmanagement

Zu den Verwaltungsunterlagen gehören auch die einen Miteigentümer betreffende Einzelabrechnung oder Unterlagen, die Ansprüche gegen Dritte oder einen anderen Wohnungseigentümer belegen. Diesem Anspruch steht der Datenschutz nicht entgegen. Der Datenschutz hindert – nach jetzigem Recht – ein Einsichtsrecht der Wohnungseigentümer (z. B. in die Verbrauchsdaten der übrigen Wohnu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeldinkasso: Außergeric... / 1.3.3 Teilzahlungen

Zahlt ein Wohnungseigentümer das von ihm geschuldete Hausgeld nur teilweise, ist wieder § 366 Abs. 2 BGB anzuwenden.[1] Die Teilzahlung ist danach verhältnismäßig auf die Bewirtschaftungskosten und die Zuführungsbeträge zur Erhaltungsrücklage zu verrechnen.[2] Wird hiergegen verstoßen und eine Zahlung fehlerhaft als laufende Hausgeldzahlung in einer Abrechnung verbucht, führ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Liquiditätskrise der Gemein... / 3 Ausfalldeckungssonderumlage

Einer Zwischenfinanzierung ist in der Regel die Erhöhung der Mittel der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, des Gemeinschaftsvermögens, vorzuziehen. Dieses kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Ein Weg besteht darin, bereits die Vorschüsse höher zu prognostizieren.[1] Der übliche Weg besteht aber darin, über Vorschüsse auf eine Sonderumlage (Ausfalldeckungssonderumlage)...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeldforderungen im Wohn... / 1.2.2.2 Umsetzung der allgemeinen Anforderungen für den "Hausgeldbeschluss"

Gegenstand Gegenstand der Beschlüsse sind die Vorschüsse (§ 28 Abs. 1 Satz 1 WEG) sowie die Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse (§ 28 Abs. 2 Satz 1 WEG). Anlagen Ein "Hausgeldbeschluss" kann die Forderungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen die Wohnungseigentümer im Einzelnen benennen. Dieser Weg ist zu bevorzugen. Ein "Hausgeldbeschluss" kann aber auch auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Insolvenz eines Wohnungseig... / 9.1 Anmeldung des ausstehenden Hausgelds

Mit dem Eröffnungsbeschluss wird die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Gläubigerin des Schuldners aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb einer bestimmten Frist (mindestens 2 Wochen, höchstens 3 Monate) beim Insolvenzverwalter anzumelden. Anzumelden ist die Forderung nebst möglicher Nebenforderungen; Zinsen sind bis zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung zu berechnen, w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeldforderungen im Wohn... / 1.3.4 Anpassung der Vorschüsse

Die Verpflichtungen eines Wohnungseigentümers aus dem Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG werden durch die Nachschüsse grundsätzlich nicht berührt.[1] Die Vorschüsse werden aber durch die Nachschüsse der Höhe nach begrenzt.[2] Ergibt sich – beruhend auf der Jahresabrechnung – ein geringerer Schuldsaldo, begrenzt dieser Saldo die Vorschüsse. Geschuldet ist dann nur, was auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeldforderungen im Wohn... / 5.4.2.1.2 Verhältnis von Vor- und Nachschuss

Der Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG stellt für die Vorschüsse verjährungsrechtlich keinen neuen Rechtsgrund dar.[1] Denn der Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG wirkt anspruchsbegründend nur hinsichtlich des auf den einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Betrags, welcher die in dem Wirtschaftsplan für das abgelaufene Jahr beschlossenen Vorschüsse übersteigt. Zahlu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.2.6.7 Sozialbehörden

Bewohnt ein Leistungsberechtigter selbst sein Wohnungseigentum, gehören zu den Bedarfen für die Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II die Aufwendungen, die tatsächlich und untrennbar mit dem Gebrauch verbunden sind. Das ist das Hausgeld[1], auch eine Sonderumlage.[2] Als Bedarf werden nach § 12 Abs. 3 Satz 1 SGB II auch unabweisbare Aufwendungen für Instandha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 1.5.2 "Informationsmanagement"

Der Rechtsanwalt, der namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen einen Hausgeldschuldner ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Hausgeldklage betreiben soll, benötigt für die Führung der Hausgeldklage zahlreiche Informationen.[1] Zu Beginn der Tätigkeit des Rechtsanwaltes reicht in der Regel ein Auftragsschreiben, in dem die Namen der Gemeinschaft und des Hausge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.1.1 Überblick

Die gerichtliche Geltendmachung säumigen Hausgeldes jenseits des Mahnverfahrens ist die Hausgeldklage. Klägerin ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Beklagter ist der jeweilige Hausgeldschuldner, ggf. neben anderen als Gesamtschuldner[1]. Die Klage ist nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vor dem WEG-Gericht zu erheben. Das Ziel der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.6.2 Musterklage

Das nachfolgende Muster berücksichtigt den Fall, dass der Beklagte Wohnungseigentümer in der betreffenden Wohnungseigentumsanlage ist, gegen ihn Hausgeldrückstände aus Wirtschaftsplan, Sonderumlage, Abrechnung etc. in Höhe von _____ EUR, seit _______ bestehen und auf das verlangte Hausgeld Zinsen in Höhe von _____ EUR seit _______ verlangt werden. Der Verwalter ist – sofern dem so ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Liquiditätskrise der Gemein... / 2 Rückgriff auf die Erhaltungsrücklage

In der Verwalterpraxis wurde und wird ggf. auch noch bei Liquiditätsengpässen von Verwaltern gern in die Erhaltungsrücklage "gegriffen".[1] Dieser Weg ist ebenso bewährt wie – ist er nicht vorbereitet – nach der Rechtsprechung unzulässig.[2] Die von einem Wohnungseigentümer nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG auf die Erhaltungsrücklage gezahlten Mittel sind nach h. M. nämlich bereit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeldinkasso: Außergeric... / 2 Beschlüsse nach §§ 28 Abs. 3, 19 Abs. 1, 16 Abs. 2 Satz 2 WEG

Das Mahnwesen ist zur Optimierung des Forderungsmanagements in der Regel durch eine ganze Reihe von Beschlüssen nach §§ 28 Abs. 3, 19 Abs. 1, 16 Abs. 2 Satz 2 WEG vorzubereiten bzw. durch diese zu flankieren. So können die Wohnungseigentümer die Regelung der Art und Weise von Zahlungen sowie die Fälligkeit und die Folgen des Verzugs bestimmen. Wichtig sind insbesondere Beschlüs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / a) Beschwerde

Rz. 196 Hinsichtlich der Rechtsmittel gegen eine nicht oder nicht vollständig gewährte Einsichtnahme ist zu unterscheiden (auch Rdn 177):mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.1 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Genussrechten und ähnlichen Beteiligungen sowie Anwartschaftsrechten

Rz. 783 [Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Anlage KAP Zeilen 7 und 8 bzw. 18 und 20] Unter die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die Abgeltungsteuer fallen seit 2009 auch Vorgänge, die bisher als Spekulationsgewinne bezeichnet wurden. Für diese gilt keine Spekulationsfrist, d. h. Gewinne werden unabhängig von der Behaltenszeit besteuert. Allerdings sind dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 2.6 Schulgeld

Rz. 575 [Schulgeld für Privatschule → Zeilen 65–67] Schulgeld für ein steuerlich berücksichtigungsfähiges Kind, das eine "Privatschule" oder eine privat finanzierte Schule mit anerkanntem Abschluss besucht, ist eine abzugsfähige Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG). Nicht abziehbar sind die Aufwendungen für die Beherbergung, Betreuung oder Verpflegung des Kindes. Hierfür ko...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Geschäftsmodelle mittelstän... / 6 Wertschöpfungskette und Wertschöpfungsprozess

Wie bereits in Kapitel 2 beschrieben, ist ein tiefes Verständnis des Wertschöpfungsprozesses und eine hohe Transparenz desselben für ein erfolgreiches Geschäftsmodell unerlässlich. Denn nur wenn das mittelständische Unternehmen die Wertschöpfungskette und die vielen weiteren Faktoren, die darauf Einfluss haben, kennt und beherrscht, ist es in der Lage, das sog. "Nutzensversp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 642 [Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 31–38, eZeile 39] Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden im Regelfall nicht in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, sondern sind (nur) mit einer Entfernungspauschale abgegolten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Ausnahmeregelungen gelten für behinderte Menschen (→ Tz 657) und bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.3 Betriebsausgaben im Einzelnen

Rz. 1083 [Waren, Roh- und Hilfsstoffe → Zeile 26] Die Kosten für Waren, Roh- und Hilfsstoffe (einschließlich Nebenkosten) sind Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung. Davon ausgenommen sind die AK oder HK für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere u. Ä., für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens. Diese sind erst bei Zufluss des Veräußerungserlöses od...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorsteuerabzug bei ursprüng... / 8. Feststellungslast

Der Steuerpflichtige, der den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen will, trägt grundsätzlich die objektive Beweislast (Feststellungslast) für alle Tatsachen, die den Vorsteuererstattungsanspruch begründen.[66] Das umfasst die eigene Unternehmereigenschaft,[67] die Unternehmereigenschaft des Leistenden,[68] den Leistungsbezug für das eigene Unternehmen,[69] die ordnungsgemäße Abrech...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorsteuerabzug bei ursprüng... / 10. Fall des FG Münster v. 23.3.2022 – 5 K 2093/20 U – ein OR-Geschäft?

Das FG Münster v. 23.3.2022 – 5 K 2093/20 U,[93] hat mit als Urteil wirkendem Gerichtsbescheid entschieden, dass ein Vorsteuerabzug aus von der Steuerfahndung festgestellten Schwarzeinkäufen nicht möglich ist, wenn keine entsprechenden Rechnungen vorliegen. Die den Vorsteuerabzug beanspruchende Unternehmerin betrieb einen Kiosk. Eine bei einer Lieferantin durchgeführte Steuer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorsteuerabzug bei ursprüng... / 4. Schätzung und Billigkeitsmaßnahmen

Kein Gutglaubensschutz: § 15 UStG schützt nicht den guten Glauben an die Erfüllung der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug (BFH v. 30.4.2009 – V R 15/07, BStBl. II, 744). Sind die Unterlagen für den Vorsteuerabzug (Rechnungen, EUSt-Belege) unvollständig oder nicht vorhanden, kann der Unternehmer den Vorsteuerabzug regelmäßig nicht vornehmen.[22] Möglichkeit der Schätzung o...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorsteuerabzug bei ursprüng... / 13. Glaubhaftmachung – substantiierte Einwendungen

Bei reinen OR-Geschäften bzw. beim sog. Rechnungssplitting fehlt die Empfängerangabe in Lieferschein und Rechnung. Ein Vorsteuerabzug wäre grundsätzlich zu versagen. Die Sonderfälle (Fahrausweise, Kleinbetragsrechnungen) werden hier nicht behandelt. Wird jedoch später erstmalig eine ordnungsgemäße Rechnung unter Angabe des Leistungsempfängers vom Lieferanten erzeugt und erfül...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorsteuerabzug bei ursprüng... / 17. Beweisvorsorge

Der Unternehmer, der den Vorsteuerabzug geltend macht, hat die Darlegungs- und Feststellungslast für alle Tatsachen, die den Vorsteuerabzug begründen. Danach hat er auch darzulegen und nachzuweisen, dass er eine ordnungsgemäße Rechnung in Besitz hatte. Ein rechtssicherer Vorsteuerabzug eines Unternehmers beginnt mit der rechtzeitigen Beweisvorsorge, z.B. durch seine GoBD-konf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 327 Weitere... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Telematikinfrastruktur kann für weitere elektronische Anwendungen des Gesundheitswesens sowie für die Gesundheitsforschung verwendet werden, wenn die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit sowie die Verfügbarkeit und Nutzbarkeit der Telematikinfrastruktur nicht beeinträchtigt werden, im Fall der Verarbeitung personenbezogen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / 7. Korrekturen beim Kapitalertragsteuerabzug nach dem Deltakorrekturverfahren gem. § 43a Abs. 3 Satz 7 EStG (Rz. 241)

Korrekturen beim Kapitalertragsteuerabzug sind gem. § 43a Abs. 3 Satz 7 EStG nur mit Wirkung für die Zukunft, d.h. nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Fehlers vorzunehmen. Die bisherigen Beispiele 3 und 4 sind entfallen, an deren Stelle sind nun die bisherigen Beispiele 5 und 6 getreten. Neu eingefügt wurde das Beispiel 5, welches die Korrekturmöglichk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.4.3 Wahl eines Wirtschaftsjahrs

Rz. 35 Nach § 7 Abs. 4 S. 3 KStG ist die Umstellung des Wirtschaftsjahrs auf einen vom Kj. abweichenden Zeitraum nur wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt vorgenommen wird. Eine entsprechende Regelung enthält § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG. Rz. 36 Eine Umstellung des Wirtschaftsjahrs liegt nur bei einem bereits bestehenden Gewerbebetrieb vor, nicht dagegen bei eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Abrechnung mit dem Leistenden (§ 48a Abs 2 EStG)

Rn. 58 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48a Abs 2 EStG hat der Leistungsempfänger gegenüber dem Leistenden über den Steuerabzug abzurechnen. Die Abrechnung muss folgende Angaben enthalten: den Namen und die Anschrift des Leistenden, den Rechnungsbetrag, das Rechnungsdatum und den Zahlungstag, die Höhe des Steuerabzugs, das FA, bei dem der Abzugsbetrag angemeldet worden ist. Rn....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2022, Die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit in mehreren Strafverfahren - Teil 1: Verbindung von Verfahren

Die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit des Strafverteidigers, der in mehreren Verfahren tätig gewesen ist, macht in der Praxis häufig Schwierigkeiten. Diese treten insbesondere dann auf, wenn der Rechtsanwalt in mehreren Verfahren tätig ist bzw. gewesen ist, die dann verbunden werden. Sie ergeben sich aber auch im Fall der (Ab-)Trennung und der Verweisung. Die nachfolgen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2022, Die Abrechnung... / [Ohne Titel]

Die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit des Strafverteidigers, der in mehreren Verfahren tätig gewesen ist, macht in der Praxis häufig Schwierigkeiten. Diese treten insbesondere dann auf, wenn der Rechtsanwalt in mehreren Verfahren tätig ist bzw. gewesen ist, die dann verbunden werden. Sie ergeben sich aber auch im Fall der (Ab-)Trennung und der Verweisung. Die nachfolgend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2022, Die Abrechnung... / V. Verhandlungsverbindung

1. Gebührenrechtliche Konsequenzen Für die Verhandlungsverbindung nach § 237 StPO gilt: Grds. gelten die Ausführungen zur Verschmelzungsverbindung entsprechend (s. IV., 1.), allerdings mit folgender Besonderheit: Es liegen auch nach der Verbindung gebührenrechtlich eigenständige Angelegenheiten vor. Das hat zur Folge, dass in jedem der verbundenen Verfahren weiterhin eigenstä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2022, Die Abrechnung... / 1. Gebührenrechtliche Konsequenzen

a) Allgemeines Gebührenrechtlich gilt in den Fällen der §§ 2 ff. StPO: Die einzelnen Verfahren, die miteinander verbunden werden, sind bis zur Verbindung eigenständige gebührenrechtlich getrennte Angelegenheiten.[5] Auf die bis dahin (jeweils) entstandenen Gebühren hat die Verbindung keinen Einfluss (§ 15 Abs. 4 RVG).[6] Diese Gebühren bleiben dem Rechtsanwalt/Verteidiger erh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2022, Die Abrechnung... / 1. Sachlich

Die nachfolgenden Ausführungen gelten für das Strafverfahren (Teil 4 VV). Sie gelten auch für das Bußgeldverfahren nach Teil 5 VV.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2022, Die Abrechnung... / II. Grundsatz

Werden verschiedene Straf- bzw. Bußgeldverfahren zu einem einheitlichen Verfahren verbunden, erhält der Rechtsanwalt ab der Verbindung nur noch in dem verbundenen Verfahren Gebühren. Es liegt dann nur noch eine Angelegenheit vor, die gebührenrechtlich eigenständig behandelt wird.[1]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2022, Die Abrechnung... / IV. Verschmelzungsverbindung

1. Gebührenrechtliche Konsequenzen a) Allgemeines Gebührenrechtlich gilt in den Fällen der §§ 2 ff. StPO: Die einzelnen Verfahren, die miteinander verbunden werden, sind bis zur Verbindung eigenständige gebührenrechtlich getrennte Angelegenheiten.[5] Auf die bis dahin (jeweils) entstandenen Gebühren hat die Verbindung keinen Einfluss (§ 15 Abs. 4 RVG).[6] Diese Gebühren bleibe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2022, Die Abrechnung... / I. Geltungsbereich

1. Sachlich Die nachfolgenden Ausführungen gelten für das Strafverfahren (Teil 4 VV). Sie gelten auch für das Bußgeldverfahren nach Teil 5 VV. 2. Persönlich Die Ausführungen gelten für den Wahlanwalt, i.d.R. also für den (Wahl-)Verteidiger, und auch für den bestellten/beigeordneten Rechtsanwalt, i.d.R. also den Pflichtverteidiger. Für den Pflichtverteidiger besteht über die all...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2022, Die Abrechnung... / III. Verbindungsarten

Die StPO kennt die Verschmelzungsverbindung und die sog. Verhandlungsverbindung. 1. Abgrenzung Die StPO regelt die Verbindung von Strafsachen in den §§ 2, 4 StPO bzw. in § 237 StPO. Die §§ 2 ff. StPO erfassen die Verschmelzungsverbindung. Das ist die Verbindung sog. "zusammenhängender Strafsachen". Der Begriff des Zusammenhangs ist in § 3 StPO erläutert: Er ist gegeben, wenn e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvergütung: Auszahlung / 1.3 Abrechnung der Arbeitsvergütung

§ 108 Abs. 1 GewO [1] enthält eine gesetzliche Verpflichtung zur schriftlichen Abrechnung des Arbeitsentgelts. Danach haben alle Arbeitgeber jedem ihrer Arbeitnehmer für jeden Abrechnungszeitraum eine Lohnabrechnung in Textform zu überreichen. Die Abrechnung muss mindestens Angaben über Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten. Hinsichtlich der Zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2022, Die Abrechnung... / b) Haft des Beschuldigten

Wird der Beschuldigte erst nach der Verbindung in Haft genommen, entstehen nur die nach der Verbindung noch entstehenden Gebühren und die Verfahrensgebühr für das sog. führende Verfahren mit Haftzuschlag nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV. Hinsichtlich der Verfahrensgebühren für die anderen (hinzu-)verbundenen Verfahren entsteht nicht nachträglich noch der Haftzuschlag. Diese Verfahre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2022, Die Abrechnung... / 1. Gebührenrechtliche Konsequenzen

Für die Verhandlungsverbindung nach § 237 StPO gilt: Grds. gelten die Ausführungen zur Verschmelzungsverbindung entsprechend (s. IV., 1.), allerdings mit folgender Besonderheit: Es liegen auch nach der Verbindung gebührenrechtlich eigenständige Angelegenheiten vor. Das hat zur Folge, dass in jedem der verbundenen Verfahren weiterhin eigenständige Gebühren entstehen können. D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2022, Die Abrechnung... / 2. Folgen der Abgrenzung

Dieser Unterschied hat auch gebührenrechtliche Konsequenzen: Bei einer Verbindung nach den §§ 2 ff. StPO (s. oben III., 1.) liegt nach der Verbindung auch nur noch eine gebührenrechtliche Angelegenheit vor, mit der Folge, dass nur noch in dieser einen Angelegenheit Gebühren entstehen können. Bei den lediglich zum Zwecke gleichzeitiger Verhandlung verbundenen Sachen (§ 237 St...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2022, Die Abrechnung... / 2. Persönlich

Die Ausführungen gelten für den Wahlanwalt, i.d.R. also für den (Wahl-)Verteidiger, und auch für den bestellten/beigeordneten Rechtsanwalt, i.d.R. also den Pflichtverteidiger. Für den Pflichtverteidiger besteht über die allgemeine Problematik hinaus die sich aus § 48 Abs. 6 RVG ergebende besondere Problematik der Erstreckung. Diese ist nicht Gegenstand dieses Beitrags. Wegen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2022, Die Abrechnung... / a) Allgemeines

Gebührenrechtlich gilt in den Fällen der §§ 2 ff. StPO: Die einzelnen Verfahren, die miteinander verbunden werden, sind bis zur Verbindung eigenständige gebührenrechtlich getrennte Angelegenheiten.[5] Auf die bis dahin (jeweils) entstandenen Gebühren hat die Verbindung keinen Einfluss (§ 15 Abs. 4 RVG).[6] Diese Gebühren bleiben dem Rechtsanwalt/Verteidiger erhalten.[7] Nach ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2022, Die Abrechnung... / c) § 14 RVG

Bei der Anwendung der Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG zur Bestimmung der Höhe der nach Verbindung entstandenen Gebühren muss immer darauf geachtet werden, ob die Gebühr innerhalb des gesetzlichen Gebührenrahmens nicht deshalb höher zu bemessen ist, weil mehrere Strafverfahren verbunden worden sind: Das erhöht nämlich nicht nur auf jeden Fall den Umfang der anwaltlichen Tä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2022, Die Abrechnung... / 2. Beispiele

Beispiel 1 Dem Beschuldigten B wird im Verfahren 1 Fahren ohne Fahrerlaubnis und im Verfahren 2 ein Kfz-Diebstahl zur Last gelegt. B wird in beiden Verfahren von Rechtsanwalt R verteidigt. Es kommt jeweils zur Anklage beim AG. Der Amtsrichter beschließt nun, die beiden Verfahren zum Zwecke gleichzeitiger Verhandlung gem. § 237 StPO zu verbinden und bestimmt in beiden Verfahr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2022, Die Abrechnung... / 1. Abgrenzung

Die StPO regelt die Verbindung von Strafsachen in den §§ 2, 4 StPO bzw. in § 237 StPO. Die §§ 2 ff. StPO erfassen die Verschmelzungsverbindung. Das ist die Verbindung sog. "zusammenhängender Strafsachen". Der Begriff des Zusammenhangs ist in § 3 StPO erläutert: Er ist gegeben, wenn eine Person mehrerer Strafsachen beschuldigt wird oder u.a. dann, wenn bei einer Tat mehrere P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2022, Die Abrechnung... / 2. Beispiele

Beispiel 1 Gegen den Beschuldigten B wird in drei verschiedenen Verfahren jeweils wegen Diebstahls ermittelt. Die Staatsanwaltschaft erhebt in jedem der Verfahren Anklage beim AG. Dieses verbindet vor der Hauptverhandlung die Verfahren. Das Verfahren 3 führt. Die Hauptverhandlung findet statt. Das ergehende Urteil wird rechtskräftig. B ist von Anfang an von Rechtsanwalt R in...mehr