Fachbeiträge & Kommentare zu Abrechnung

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§ 1 Annahme und Führung des... / 2. Vergütung nach dem RVG

Rz. 45 Auch wenn für die Bearbeitung des Mandats eine Abrechnung auf der Grundlage des RVG und daher nach dem Gegenstandswert erfolgt, muss der Rechtsanwalt nach § 49b Abs. 5 BRAO den Mandanten hierauf bereits vor der Mandatsübernahme ausdrücklich hinweisen. Praxishinweis Es ist daher ratsam, sich den erfolgten Hinweis ausdrücklich, d.h. schriftlich, vom Mandanten bestätigen ...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / (b) Besondere Pflichten

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§ 1 Annahme und Führung des... / 3. Nachlassverwalter

Rz. 105 Die Nachlassverwaltung nach § 1975 BGB ist begrifflich "eine Nachlasspflegschaft zum Zwecke der Befriedigung der Nachlassgläubiger". Faktisch handelt es sich um ein insolvenzähnliches Verfahren (vgl. § 1984 BGB). Der Nachlassverwalter führt ein Amt zur Verwaltung fremden Vermögens.[110] Sie ist nur wenig verbreitet. Wesentlicher Grund und Folge der Beantragung der Na...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / b) Auseinandersetzung länger als ein Jahr ausgeschlossen

Rz. 128 Der Ausschluss der Auseinandersetzung kann gem. §§ 2042 Abs. 2; 2045 BGB für einen längeren Zeitraum als ein Jahr ausgeschlossen werden oder sein. Für diesen Fall gewährt § 2038 Abs. 2 S. 3 BGB jedem Miterben das Recht, "am Schluss jeden Jahres die Teilung der Reinerträge zu verlangen". Die Jahresfrist ist seit dem Erbfall zu berechnen, Rechtsgedanke aus § 188 Abs. 2...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / ff) Ertragsteueraufwand

Rz. 236 Wie bereits erwähnt wird im Rahmen des vereinfachten Ertragswertverfahrens an Stelle des tatsächlichen Steueraufwandes ein typisierter Ertragsteueraufwand zugrunde gelegt. Dies geschieht gem. § 202 Abs. 3 BewG allerdings nur, soweit sich – nach Hinzu- bzw. Abrechnungen – ein positives Betriebsergebnis ergibt. Der Ertragsteueraufwand wird pauschal mit 30 % des jeweils...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / e) Erbscheinsverfahren

Rz. 138 Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit richtet sich nach § 23 Abs. 1 RVG. Maßgebend ist zunächst der vom Gericht festgesetzte Geschäftswert. Zu beachten ist jedoch, dass dieser Geschäftswert für den beteiligten Anwalt nur dann gilt, wenn sein Mandant auch am gesamten Verfahrensgegenstand beteiligt ist, also wenn er geltend macht, Alleinerbe zu sein, bzw. wenn...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Erbrechtliche Lösung

Rz. 294 Erbrechtlich erhält der Zugewinnehegatte eine pauschale Erhöhung der Erbquote um ¼ nach § 1371 Abs. 1 BGB. Nach § 5 Abs. 1 S. 1 ErbStG bleibt aber nur der Betrag steuerfrei, der als güterrechtliche Ausgleichsforderung hätte geltend gemacht werden können. Er muss deshalb berechnet werden. Dabei gilt: Vereinbarungen, die von den §§ 1373–1383 und 1390 BGB abweichen, ble...mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 4.1 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Genussrechten und ähnlichen Beteiligungen sowie Anwartschaftsrechten

Rz. 803 [Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Anlage KAP Zeilen 7 und 8 bzw. 18 und 20] Unter die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die Abgeltungsteuer fallen seit 2009 auch Vorgänge, die bisher als Spekulationsgewinne bezeichnet wurden. Für diese gilt keine Spekulationsfrist, d. h. Gewinne werden unabhängig von der Behaltenszeit besteuert. Allerdings sind dies...mehr

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Anlage Kind 2023 – Tipps un... / 2.6 Schulgeld

Rz. 594 [Schulgeld für Privatschule → Zeilen 55–57] Schulgeld für ein steuerlich berücksichtigungsfähiges Kind, das eine "Privatschule" oder eine privat finanzierte Schule mit anerkanntem Abschluss besucht, gehört zu den abzugsfähigen Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG). Nicht abziehbar sind die Aufwendungen für die Beherbergung, Betreuung oder Verpflegung des Kindes. Hie...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 660 [Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 30–53, eZeile 54] Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden im Regelfall nicht in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, sondern sind (nur) mit einer Entfernungspauschale abgegolten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Ausnahmeregelungen gelten für behinderte Menschen (→ Tz 675) und bei...mehr

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Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 3.3 Betriebsausgaben im Einzelnen

Rz. 1110 [Waren, Roh- und Hilfsstoffe → Zeile 26] Die Kosten für Waren, Roh- und Hilfsstoffe (einschließlich Nebenkosten) sind Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung. Davon ausgenommen sind die AK oder HK für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere u. Ä., für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens. Diese sind erst bei Zufluss des Veräußerungserlöses od...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2023... / III. Wichtige Anweisungen der Finanzverwaltung

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Antrag auf Kurzarbeitergeld

Rz. 53 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Der Antrag auf KuG ist vom > Arbeitgeber oder der Betriebsvertretung zu stellen (vgl § 323 Abs 2 SGB III); der einzelne > Arbeitnehmer hat kein Antragsrecht. Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch innerhalb einer Frist (> Fristen) von 3 Monaten nach Realisierung der > Kurzarbeit zu stellen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalendermonat...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Formelle Voraussetzungen

Rz. 30 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Voraussetzung für den Abzug von Kinderbetreuungskosten ist außerdem, dass der Stpfl folgenden Nachweis gegenüber dem FA erbringt (vgl § 10 Abs 1 Nr 5 Satz 4 EStG): die Höhe der Aufwendungen muss sich aus einer Rechnung ergeben (> Rz 31) und die Betreuungskosten (Vergütung einschließlich des Aufwendungsersatzes) müssen auf ein Konto des Erbring...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / VI. Ansprüche des Mieters auf steuerfreie Abrechnung und Rückzahlung der MwSt-Beträge bei Nettopreisabreden

1. Anspruch des Mieters Keine Zahlungspflicht bei stfr. Umsätzen: Im Fall der Nettopreisabrede (typischerweise "Nettoentgelt zzgl. gesetzliche MwSt") muss M zusätzlich zum (Netto-)Mietentgelt nur dann den Betrag der MwSt an V zahlen, wenn der Umsatz steuerpflichtig ist. Hat er also zu Unrecht die MwSt-Beträge gezahlt, besteht ein Anspruch auf deren Rückzahlung.[48] Im o.g. Be...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / b) Verwaltungsanweisungen als Vertragsgrundlage

Abrechnung war konform mit "offizieller" Auffassung: Soweit V den Ansprüchen des M die Einrede der Verjährung nicht entgegenhalten könnte, könnte er die Rückzahlung möglicherweise unter Verweis darauf verweigern, dass er sich an die geltenden Verwaltungsanweisungen (und ggf. einschlägige Rechtsprechung) gehalten hat und diese Grundsätze maßgeblich dafür waren, was die Partei...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / a) Rechtliche Situation

Um diese Erstattung zu bekommen, muss V seine MwSt-Erklärungen korrigieren, d.h. die angemeldete MwSt entsprechend vermindern. aa) Gutgläubigkeit Keine Rechnungskorrektur: Dies darf V nach den Feststellungen des EuGH zum einen, wenn er seinen guten Glauben bei der Ausstellung der Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis nachweist.[54] In diesem Fall – der allerdings im deutsch...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / 4. Rückzahlung der MwSt-Beträge (Umfang)

a) (Kein) Verlust des Vorsteuerabzugs des Vermieters? V verliert evtl. Vorsteuerabzug ...: Soweit V verpflichtet ist, dem M für die Vergangenheit die MwSt-Beträge i.H.v. 190 EUR zurückzuzahlen und er seine Erklärungen für die entsprechenden VZ berichtigt (seine Umsätze dort also als steuerfrei erklären würde), wäre denkbar, dass das für ihn zuständige Finanzamt ihm das Recht,...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / 2. "Gegenrechte" des Vermieters

a) Verjährung Rückzahlungspflicht nur für 3 Jahre: Dem Anspruch des M auf Rückzahlung der MwSt-Beträge für die Vergangenheit könnte V aber die Einrede der Verjährung entgegenhalten. Er wäre also zur Rückzahlung höchstens insoweit verpflichtet als die Ansprüche des M nicht verjährt sind. Soweit die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gem. § 195 BGB gelten würde, wären...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / 3. Erstattung der MwSt vom Finanzamt an den Vermieter und deren Auswirkung auf geltend gemachte Vorsteuern

Soweit V dem M die MwSt-Beträge zurückzahlen muss (bei Geltendmachung der Ansprüche in 2024 regelmäßig also ab 2021, wenn keine anderen "Gegenrechte" des V eingreifen), möchte er die MwSt, die er zu Unrecht an das Finanzamt abgeführt hat, natürlich gern von diesem erstattet bekommen. a) Rechtliche Situation Um diese Erstattung zu bekommen, muss V seine MwSt-Erklärungen korrigi...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / b) Korrektur der Erklärungen durch den Vermieter

aa) Rückwirkende Korrektur Rückwirkende Korrektur bei Gutgläubigkeit: Hieraus ergibt sich, dass V im Prinzip die in der Vergangenheit abgegebenen MwSt-Erklärungen berichtigen darf, ohne dass er hierfür weitere Voraussetzungen (Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommens etc.) erfüllen muss. Da nämlich V, der sich bei der Ausstellung der Rechnungen mit MwSt an die Verwaltu...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / 1. Anspruch des Mieters

Keine Zahlungspflicht bei stfr. Umsätzen: Im Fall der Nettopreisabrede (typischerweise "Nettoentgelt zzgl. gesetzliche MwSt") muss M zusätzlich zum (Netto-)Mietentgelt nur dann den Betrag der MwSt an V zahlen, wenn der Umsatz steuerpflichtig ist. Hat er also zu Unrecht die MwSt-Beträge gezahlt, besteht ein Anspruch auf deren Rückzahlung.[48] Im o.g. Beispiel wäre V daher im ...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / c) (Nachträgliche) Teiloption

Wiederherstellung der Steuerpflicht für VuM: Zu überlegen wäre im Weiteren noch, ob V nachträglich (soweit die Veranlagungen noch nicht bestandskräftig sind) bzw. für die Zukunft im Wege der "Teiloption" gem. Abschn. 9.1. Abs. 6 UStAE nur für die VuM zur Steuerpflicht optieren könnte (vorausgesetzt die Option ist nicht vertraglich ausgeschlossen). Damit könnte er sozusagen d...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / a) Verjährung

Rückzahlungspflicht nur für 3 Jahre: Dem Anspruch des M auf Rückzahlung der MwSt-Beträge für die Vergangenheit könnte V aber die Einrede der Verjährung entgegenhalten. Er wäre also zur Rückzahlung höchstens insoweit verpflichtet als die Ansprüche des M nicht verjährt sind. Soweit die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gem. § 195 BGB gelten würde, wären die Ansprüch...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / bb) Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommens

Rechnungskorrektur: Zum anderen darf V seine MwSt-Erklärungen korrigieren, wenn die Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitigt ist. Diesen Fall hat der deutsche Gesetzgeber in § 14c Abs. 1 UStG dahingehend geregelt, dass der Rechnungsaussteller seine Steuerschuld berichtigen darf, wenn er den Steuerbetrag gegenüber dem Leistungsempfänger berichtigt...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / aa) Rückwirkende Korrektur

Rückwirkende Korrektur bei Gutgläubigkeit: Hieraus ergibt sich, dass V im Prinzip die in der Vergangenheit abgegebenen MwSt-Erklärungen berichtigen darf, ohne dass er hierfür weitere Voraussetzungen (Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommens etc.) erfüllen muss. Da nämlich V, der sich bei der Ausstellung der Rechnungen mit MwSt an die Verwaltungsanweisungen gehalten ha...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / d) Wirtschaftliches Ergebnis

Unterschiedliche Ansätze: Wirtschaftlich kommt der BGH also zum gleichen Ergebnis wie unter VI. 4.a) dargestellt. Die Parteien sollen so stehen wie sie gestanden hätten, wenn sie die "richtige" mehrwertsteuerliche Behandlung schon bei Vertragsschluss gekannt und entsprechende Vereinbarungen getroffen hätten. Dies kann entweder dadurch erreicht werden, dass V die vollen MwSt-...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / aa) Gutgläubigkeit

Keine Rechnungskorrektur: Dies darf V nach den Feststellungen des EuGH zum einen, wenn er seinen guten Glauben bei der Ausstellung der Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis nachweist.[54] In diesem Fall – der allerdings im deutschen Gesetz nicht geregelt ist – ist die Berichtigung des Steuerbetrags gegenüber dem M (also eine Berichtigung der Rechnungen), um die Gefährdung...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / c) Korrektur des Vorsteuerabzugs durch den Mieter

Korrektur "ex nunc": M muss die monatlich jeweils geltend gemachten Vorsteuern i.H.v. 38 EUR ebenfalls an sein Finanzamt zurückzahlen. Nach dem Wortlaut der Regelung des § 14c Abs. 1 S. 2 UStG mit dem Verweis auf § 17 Abs. 1 UStG müsste dies ebenfalls "ex nunc" erfolgen (vgl. § 17 Abs. 1 S. 2 und S. 8 UStG).[71] Korrektur "ex tunc" ...: Hierzu wird allerdings überwiegend vert...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / c) Übertragung auf vorliegenden Fall (Nettopreisabrede)

Anspruch dem Grunde nach: Diese Rechtsprechung lässt sich ohne weiteres auf den vorliegenden Fall übertragen. Zwar bedarf es keiner ergänzenden Vertragsauslegung, um den Rückzahlungsanspruch des M zu bejahen. Dieser Anspruch sollte bei Nettopreisabreden dem Grunde nach regelmäßig bestehen (s. oben VI.1.). Anspruch der Höhe nach: Der Höhe nach spricht aber nichts dagegen, auch...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / cc) Dauer der Gutgläubigkeit

Zugrundelegung der Verwaltungsanweisungen: Soweit V sich bei der Korrektur der Steuerschuld auf seine Gutgläubigkeit berufen würde, wäre zu überlegen, ab wann diese ggf. wegfällt. Hierbei wäre zu berücksichtigen, dass die Steuerpflichtigen der mehrwertsteuerlichen Beurteilung ihrer Umsätze (d.h. bei der Erstellung der zugrunde liegenden Vereinbarungen) im Allgemeinen zugrund...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / b) BGH-Rechtsprechung

Keine Prüfung des Vertrauensschutzes: Der BGH ging in seinen sog. Zytostatika-Entscheidungen davon aus, dass der Leistende in dem Fall, dass er seine Steuerschuld korrigiert, seinen Vorsteuerabzug verliert. Soweit ersichtlich hat der BGH hierbei allerdings die vorgenannten Vertrauensschutzgesichtspunkte (s. VI. 4. a)) nicht geprüft. Das wäre in weiteren Entscheidungen also n...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / bb) Bestandskraft

Keine Bestandskraft: Dies gilt auf jeden Fall, wenn die Veranlagungen für diese VZ noch nicht bestandskräftig sind (also für die VZ 2022 und 2023[59]). Bestandskraft: Soweit bereits (formelle) Bestandskraft bestünde (also für die VZ 2021 und früher[60]), wäre eine Berichtigung der Erklärungen nur unter den Voraussetzungen der §§ 172 ff. AO möglich. Nähme man an, dass diese Vo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einheitliche Behandlung von... / a) (Kein) Verlust des Vorsteuerabzugs des Vermieters?

V verliert evtl. Vorsteuerabzug ...: Soweit V verpflichtet ist, dem M für die Vergangenheit die MwSt-Beträge i.H.v. 190 EUR zurückzuzahlen und er seine Erklärungen für die entsprechenden VZ berichtigt (seine Umsätze dort also als steuerfrei erklären würde), wäre denkbar, dass das für ihn zuständige Finanzamt ihm das Recht, die MwSt-Beträge, die er an seine Lieferanten gezahl...mehr

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Sommer, SGB XI § 120 Pflege... / 2.3 Vergütungsgrundsätze

Rz. 8 Abs. 4 Satz 1 stellt klar, dass sich der Vergütungsanspruch des Pflegedienstes für erbrachte Leistungen der häuslichen Pflegehilfe i. S. d. § 36 und seiner ergänzenden Unterstützungsleistungen i. S. d. § 39a unmittelbar gegen die zuständige Pflegekasse richtet. Da die Leistungen der Pflegeversicherung der Höhe nach begrenzt sind, stellt Abs. 4 Satz 2 zur weiteren Klars...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 120 Pflege... / 2.2.2 Mindestinhalt des Pflegevertrages

Rz. 6 Abs. 3 Satz 1 schreibt den Mindestinhalt der Pflegeverträge vor. In Betracht kommende Vertragsinhalte sind in diesem Zusammenhang die in § 36 Abs. 1 festgeschriebenen Leistungsansprüche auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen bei der Haushaltsführung. Hierbei gilt für Pflegeverträge über die Erbringung von Pflegesachleis...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 1.4 Vorsteuerbeträge prüfen

Prüfen Sie, ob Vorsteuerbeträge berechtigt, vollständig und mit den korrekten Steuersätzen verbucht wurden. In den gängigen Buchhaltungssystemen ist ein Vorsteuerabzug individuell bei jeder einzelnen Buchung oder generell als Funktion beim jeweiligen Konto hinterlegbar.mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug für eine Photovoltaikanlage: Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung

Leitsatz Die erforderliche zeitnahe Dokumentation der Zuordnungsentscheidung ist erfüllt, wenn diese bis zur gesetzlichen Abgabefrist für Steuererklärungen erfolgt. Dabei sind die gemäß Art. 97 § 36 Abs. 1 EGAO verlängerten Abgabefristen zu beachten. Sachverhalt Der Kläger hatte im Jahr 2019 eine Photovoltaikanlage erworben und mit einem Stromanbieter einen Einspeisungsvertra...mehr

Beitrag aus der verein wissen
ABC-Analyse als Allrounder ... / 3 Zeitmanagement

Pareto, ein italienischer Ökonom, fand bereits im 19. Jahrhundert heraus, dass 20 % der Menschen 80 % des Volksvermögens besaßen. Diese Regel lässt sich auf die unterschiedlichsten Lebensbereiche übertragen, so auch auf die Zeitplanung. Nach Pareto sind demnach 20 % der Aufgaben in der Regel wichtig, 80 % der Zeit beschäftigen wir uns mit nebensächlichen Dingen, die allerdin...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / 1. Abrechnung nach Teil 3 VV

Bei der Anfechtung von Justizverwaltungsakten nach den §§ 23 ff. EGGVG handelt es sich gebührenrechtlich um "ähnliche Verfahren" i.S.d. Überschrift zu Teil 3 VV.[33] Für sie hat das RVG in Teil 6 VV keine besondere Regelung getroffen. Die Abrechnung erfolgt daher nach Teil 3 VV.[34] In den Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG kann nach § 29 Abs. 3 EGGVG i.V.m. §§ 114 ff. ZPO Pr...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / VI. Abrechnung einer Verzögerungsrüge (§ 198 Abs. 3 GVG)

Tätigkeiten, die der Rechtsanwalt im Straf- oder Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit Verfahrensverzögerungen im Hinblick auf die sog. Verzögerungsrüge nach § 198 Abs. 3 GVG [40] erbringt, haben folgende gebührenrechtlichen Auswirkungen: 1. Voller Auftrag Ist der Rechtsanwalt Vollverteidiger i.S.v. Teil 4 Abschnitt 1 bzw. Teil 5 Abschnitt 1 VV, sind besondere Gebühren für seine...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung (förmlicher/formloser) Rechtsbehelfe im Straf- und Bußgeldverfahren

Neben den klassischen Rechtsmitteln, wie Berufung, Revision, Rechtsbeschwerde und Beschwerde, sehen StPO und OWiG für das Straf- bzw. Bußgeldverfahren eine ganze Reihe förmlicher aber auch formloser Rechtsbehelfe vor, die der Verteidiger für seinen Mandanten erheben bzw. einlegen kann. In der Praxis besteht große Unsicherheit, wie diese abzurechnen sind. Die nachfolgenden A...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / 2. Einzeltätigkeit

Ist der Rechtsanwalt nicht (Voll-)Verteidiger, sondern nur mit der Erhebung der Verzögerungsrüge nach § 198 Abs. 3 GVG beauftragt, entsteht für diese Einzeltätigkeit im Strafverfahren die Nr. 4302 Nr. 2 VV und im Bußgeldverfahren die Nr. 5200 VV. Es gelten die allgemeinen Regeln (vgl. III., 2.).mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / IV. Klageerzwingungsverfahren

Für die Abrechnung des sog. Klageerzwingungsverfahrens (§§ 172 ff. StPO)[15] ist zu unterscheiden zwischen dem Vertreter des Antragstellers (dazu IV., 1.) und dem Vertreter/Verteidiger des Beschuldigten (dazu IV., 2.). Außerdem kommt es auch hier darauf an, ob der Rechtsanwalt jeweils bereits (schon) den Auftrag zur vollen Vertretung/Verteidigung erhalten hatte, oder ob er i...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / [Ohne Titel]

Neben den klassischen Rechtsmitteln, wie Berufung, Revision, Rechtsbeschwerde und Beschwerde, sehen StPO und OWiG für das Straf- bzw. Bußgeldverfahren eine ganze Reihe förmlicher aber auch formloser Rechtsbehelfe vor, die der Verteidiger für seinen Mandanten erheben bzw. einlegen kann. In der Praxis besteht große Unsicherheit, wie diese abzurechnen sind. Die nachfolgenden Au...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / 1. Voller Auftrag

Ist der Rechtsanwalt Vollverteidiger i.S.v. Teil 4 Abschnitt 1 bzw. Teil 5 Abschnitt 1 VV, sind besondere Gebühren für seine Tätigkeiten nicht vorgesehen. Diese werden vielmehr von der jeweiligen Verfahrensgebühr abgegolten.[41] Das gilt insbesondere für die Verzögerungsrüge nach § 198 Abs. 3 GVG. Es handelt sich bei diesen Tätigkeiten um "Betreiben des Geschäfts" i.S.d. Vor...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / 3. Entschädigungsprozess

Kommt es nach Abschluss des Straf- oder Bußgeldverfahrens zum Entschädigungsprozess, gelten für diesen die allgemeinen Regeln. D.h., dass die Abrechnung nach Teil 3 VV erfolgt. Abgerechnet wird nach Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 VV, also nach den besonderen erstinstanzlichen Verfahren. Nach § 3 Abs. 1 S. 3 RVG werden die Gebühren nach dem Gegenstandswert berechnet.[42]...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / 2. Rechtsanwalt des Beschuldigten

Für den Rechtsanwalt des Beschuldigten im Klageerzwingungsverfahren gilt: a) Voller Auftrag Hat der Rechtsanwalt von vorneherein den vollen Auftrag, den Beschuldigten im Ermittlungsverfahren zu verteidigen, gilt Vorbem. 4 Abs. 1 VV.[28] Der Rechtsanwalt ist dann (Voll-)Vertreter eines Verletzten/Nebenklägers und rechnet nach Teil 4 Abschnitt 1 VV ab. Für ihn entstehen die Gebü...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / b) Einzeltätigkeiten

Hat der Rechtsanwalt nicht den vollen Auftrag erhalten, sondern wird für den Antragsteller nur im Rahmen von Einzeltätigkeiten tätig, gilt: aa) Einstellungsbeschwerde (§ 172 Abs. 1 StPO) Soll der Rechtsanwalt nur die sog. Einstellungsbeschwerde (§ 172 Abs. 1 StPO) einlegen, entsteht dafür die Verfahrensgebühr Nr. 4302 Nr. 1 VV.[20] Soll der Rechtsanwalt die Einstellungsbeschwe...mehr

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AGS 11/2023, Die Abrechnung... / 1. Rechtsanwalt des Antragstellers

Für den Rechtsanwalt des Antragstellers im Klageerzwingungsverfahren gilt: a) Voller Auftrag Soll der Rechtsanwalt für den Antragsteller nicht nur im Klageerzwingungsverfahren nach § 172 Abs. 2 StPO tätig werden, sondern hat von vorneherein den vollen Auftrag den Antragsteller als Verletzten, der sich ggf. einer erhobenen Anklage als Nebenkläger anschließen will, zu vertreten,...mehr