Fachbeiträge & Kommentare zu Abrechnung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Besondere Verfahrenssi... / I. Verfahren nach gescheitertem Einigungsversuch in einem vorangegangenen Verfahren

Rz. 1 Haben die Parteien erfolglos versucht, sich in einem Rechtsstreit (auch) über nicht anhängige Gegenstände zu einigen, so entsteht aus diesem Mehrwert die Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV nur zu 0,8 (Nr. 3101 Nr. 2, 2. Alt. VV) sowie die 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV (siehe dazu § 13 Rdn 247 ff.). Wird hinsichtlich dieser Gegenstände später anderweitig noch ein Rec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Sozialrechtliche Angel... / (2) Grundfälle

Rz. 60 Beispiel 21: Vertretung im Verwaltungsverfahren und im Widerspruchsverfahren (jeweils Mittelgebühr) Der Anwalt wird im Verwaltungsverfahren vor der Behörde beauftragt. Gegen den Bescheid der Behörde legt er Widerspruch ein. Sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im Widerspruchsverfahren war die Sache umfangreich und schwierig, aber durchschnittlich. Der Anwalt erhält ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 18. Terminsvertreter

Rz. 320 Als Terminsvertreter erhält der Anwalt nach Nr. 3401 VV eine Verfahrensgebühr in Höhe der Hälfte der dem Hauptbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr. Im erstinstanzlichen Verfahren erhält er also eine Gebühr in Höhe von 30,00 EUR bis 330,00 EUR. Die Mittelgebühr beträgt dann 180,00 EUR. Rz. 321 War der Hauptbevollmächtigte bereits im Verwaltungs- oder Nachprüfu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vergütungsansprüche des... / I. Überblick

Rz. 1 Ist der Anwalt im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnet worden, so erhält er seine "Vergütung" aus der Staatskasse (§ 45 Abs. 1 RVG). Streng genommen handelt es sich bei dem Anspruch gegen die Staatskasse nicht um einen Vergütungsanspruch, sondern um einen öffentlich-rechtlichen Entschädigungsanspruch. Rz. 2 Entsprechendes gilt im Falle der Beiordnung nach § 4a InsO...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Beratungshilfe / dd) Anrechnung

Rz. 23 Ebenso wie eine vereinbarte Beratungsgebühr nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG oder eine bürgerlich-rechtliche Gebühr nach § 34 Abs. 1 S. 2 RVG mangels anderweitiger Regelung gem. § 34 Abs. 2 RVG anzurechnen ist, wird auch die Beratungsgebühr nach Nr. 2501 VV in voller Höhe auf die Gebühren einer nachfolgenden Angelegenheit angerechnet (Anm. Abs. 2 zu Nr. 2501 VV). Beispiel 8:...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Sozialrechtliche Angel... / a) Führung des Verkehrs mit dem Hauptbevollmächtigten

Rz. 309 Der Verkehrsanwalt, der den Verkehr mit dem Hauptbevollmächtigten führt, erhält nach Nr. 3400 VV eine Verfahrensgebühr in Höhe derjenigen Verfahrensgebühr, die dem Verfahrensbevollmächtigten zusteht. Der Anwalt erhält also eine Verkehrsanwaltsgebühr aus dem Rahmen, nach dem der Hauptbevollmächtigte seine Verfahrensgebühr abrechnet. Rz. 310 Zu beachten ist allerdings h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (2) Erörterung nur über Teil der Hauptforderung

Rz. 126 Wird nur über einen Teil der Hauptforderung erörtert, fällt insoweit die 1,2-Terminsgebühr der Nr. 3104 VV an; im Übrigen entsteht nur die 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV. Insgesamt darf jedoch nicht mehr verlangt werden als eine 1,2-Gebühr aus dem Gesamtwert.[59] Beispiel 67: Säumnis und Teilerörterung (I) Im Termin zur mündlichen Verhandlung erscheint der Beklagt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Auslagen / d) Einfarbige und mehrfarbige Kopien

Rz. 43 Sind sowohl einfarbige als auch mehrfarbige Kopie und Ausdrucke angefallen, so sind diese jeweils gesondert abzurechnen. Beispiel 24: Farbkopien und einfarbige Kopien (jeweils bis 50 Seiten) Der Anwalt fertigt im Rahmen des Mandats 20 Kopien einfarbig und 10 in Farbe an. Jetzt ist gesondert abzurechnen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Berufung in Zivilsachen / c) Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

Rz. 55 Wird ohne mündliche Verhandlung im Einverständnis der Parteien im schriftlichen Verfahren entschieden, entsteht auch im Berufungsverfahren eine Terminsgebühr (Anm. Abs. 2 zu Nr. 3202 i.V.m. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV). Beispiel 18: Berufungsverfahren mit schriftlichem Verfahren Gegen seine erstinstanzliche Verurteilung zur Zahlung von 15.000,00 EUR legt der Bekla...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Berufung in Zivilsachen / a) Berufungskläger

Rz. 23 Der Anwalt des Berufungsklägers erhält die volle Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV bereits mit Einlegung der Berufung. Eines zusätzlichen Antrags bedarf es nicht. Die Berufung ist bereits Sachantrag i.S.d. Nr. 3201 VV. Wird die Berufung nicht oder nicht fristgerecht begründet, gilt der volle Wert der Beschwer (§ 47 Abs. 1 S. 2 GKG). Rz. 24 Beispiel 1: Volle Verfahrens...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 8. Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung

Rz. 203 Das Verfahren über eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung ist gebührenrechtlich eine eigene Angelegenheit (§ 17 Nr. 12 RVG). Rz. 204 Der Anwalt erhält dort eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3511 VV. Der Gebührenrahmen beläuft sich auf 72,00 EUR bis 816,00 EUR; die Mittelgebühr beträgt 444,00 EUR. Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich der Rahmen nach Nr. 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (1) Grundfälle

Rz. 65 Der Terminsvertreter erhält nach Nr. 3401 VV zunächst einmal eine Verfahrensgebühr in Höhe der Hälfte der Verfahrensgebühr, die dem Verfahrensbevollmächtigten entsteht bzw. ihm entstehen würde. Zu fragen ist also danach, welche Verfahrensgebühr ein Verfahrensbevollmächtigter erhält oder erhalten würde. Hiervon erhält dann der Terminsvertreter die Hälfte. Eine Begrenzu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Sozialrechtliche Angel... / aa) Überblick

Rz. 67 Zur Geschäftsgebühr hinzukommen kann unter den Voraussetzungen der Nr. 1000 VV eine Einigungsgebühr und unter den Voraussetzungen der Nr. 1002 VV eine Erledigungsgebühr. Die Höhe der Gebühren ist in Nr. 1005 VV geregelt. Rz. 68 Die Einigungsgebühr setzt auch hier die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages voraus. Sie ist sowohl im Verwaltungsverfahren möglich als au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Selbstständiges Beweis... / b) Terminsgebühr

Rz. 23 Kommt es zu einem Termin i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 VV, erhält der Anwalt auch eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV. Möglich sind hier gerichtliche Termine (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV), die Teilnahme an einem Sachverständigentermin (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 VV) oder auch die Mitwirkung an Besprechungen zu Erledigung oder Vermeidung eines Verfahrens (Vorbem. 3 Abs. 3 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mahnverfahren / a) Vertretung im Verfahren auf Erlass des Vollstreckungsbescheids bei vorangegangener Vertretung im Verfahren über den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids

Rz. 78 Vertritt der Anwalt seinen Auftraggeber (auch) im Verfahren über den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids, erhält er eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3308 VV. Diese Gebühr entsteht neben der Gebühr der Nr. 3305 VV für das Verfahren auf Erlass des Mahnbescheids (Anm. S. 1 zu Nr. 3308 VV); eine Kürzung der beiden Verfahrensgebühren nach § 15 Abs. 3 RVG kommt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 6. Neubescheidungsverfahren nach erfolgreicher Klage

Rz. 195 Wird die Behörde auf eine erfolgreiche Anfechtungsklage hin zu einer Neubescheidung verpflichtet, so schließt sich ein neues Widerspruchsverfahren (Neubescheidungsverfahren) an, sodass damit eine neue Gebührenangelegenheit i.S.d. § 15 RVG eröffnet wird. Beispiel 101: Tätigkeit im Rechtsstreit ohne vorangegangene Tätigkeit im Verwaltungs- oder Nachprüfungsverfahren mi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 10. Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

Rz. 221 Das Verfahren über die Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision stellt wiederum eine eigene Angelegenheit dar (§ 17 Nr. 9 RVG). Rz. 222 Der Anwalt erhält nach Nr. 3512 VV eine Verfahrensgebühr in Höhe von 96,00 EUR bis 1.056,00 EUR; die Mittelgebühr beträgt 576,00 EUR. Anzuwenden ist wiederum Nr. 1008 VV bei mehreren Auftraggebern. Rz. 223 Daneben kann auch hier ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Beratungshilfe / (1) Anrechnung auf die Verfahrensgebühr eines gerichtlichen Verfahrens bei Wertgebühren

Rz. 32 Die Geschäftsgebühr ist dem Wortlaut der Anm. Abs. 2 S. 1 zu Nr. 2503 VV nach zur Hälfte auf die Gebühren eines nachfolgenden behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens anzurechnen. Diese Vorschrift ist allerdings auslegungsbedürftig, da der Gesetzgeber hier einige Besonderheiten übersehen hat. Rz. 33 Wird auf die Gebühren eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (3) Vorzeitige Erledigung

Rz. 83 Endet der Auftrag für den Terminsvertreter vorzeitig, so ermäßigt sich die Gebühr der Nr. 3401 VV nach Nr. 3405 Nr. 2 VV auf 0,5, wobei sich diese Gebühr dann bei mehreren Auftraggebern wiederum um jeweils 0,3, höchstens um 2,0, erhöht. Beispiel 41: Vorzeitige Erledigung Der Anwalt wird für einen Verhandlungstermin beauftragt. Unmittelbar vor dem Termin wird die Klage ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (10) Terminsvertretung mit Einigung

Rz. 108 Neben der Verfahrens- und der Terminsgebühr kann der Terminsvertreter auch eine Einigungsgebühr nach den Nrn. 1000 ff. VV verdienen.[27] Beispiel 64: Terminsvertretung mit Einigung Der Terminsvertreter nimmt zusammen mit der Partei an der mündlichen Verhandlung teil (Wert: 8.000,00 EUR). Dort wird ein Vergleich geschlossen. Der Terminsvertreter erhält jetzt zusätzlich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Beratungshilfe / (5) Anrechnung auf die weitere Geschäftsgebühr in einem Güte- oder Schlichtungsverfahren

Rz. 40 Entsteht eine zweite Geschäftsgebühr außerhalb eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens, entstehen beide Geschäftsgebühren anrechnungsfrei, da es insoweit an einer Anrechnungsvorschrift fehlt. Beispiel 23: Mehrere Geschäftsgebühren für außergerichtliche Vertretung und nachfolgendes Schlichtungsverfahren Der Anwalt wird vom Rechtsuchenden beauftragt, ihn außerge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Außergerichtliche Vertr... / h) Konkurrenz von Anrechnung und Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG

Rz. 59 Problematisch ist die Abrechnung, wenn im gerichtlichen Verfahren die Verfahrensgebühr zu unterschiedlichen Sätzen anfällt und sowohl eine Anrechnung nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV als auch eine Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG in Betracht kommen. Es stellt sich dann die Frage, ob erst zu kürzen und dann anzurechnen oder ob umgekehrt vorzugehen ist. Rz. 60 Nach fast einhelliger ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Sozialrechtliche Angel... / a) Revision

Rz. 229 Im Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3212 VV in Höhe von 96,00 EUR bis 1.056,00 EUR; die Mittelgebühr beträgt 576,00 EUR. Anzuwenden ist auch hier wiederum Nr. 1008 VV bei mehreren Auftraggebern. Rz. 230 Neben der Verfahrensgebühr erhält der Anwalt eine Terminsgebühr nach Nr. 3213 VV, wenn die Voraussetzung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Auslagen / 3. Geschäftsreise in mehreren Angelegenheiten

Rz. 99 Wird eine Geschäftsreise in mehreren Angelegenheiten gleichzeitig durchgeführt, regelt Vorbem. 7 Abs. 3 S. 1 VV, wie die nach Nrn. 7003 bis 7006 VV zu berechnenden Reisekosten zu verteilen sind. Danach sind die gesamten Reisekosten verhältnismäßig aufzuteilen. Jeder Auftraggeber haftet bei einer solchen gemeinsamen Geschäftsreise nur für seinen Anteil und nicht etwa f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (b) Hauptbevollmächtigter verdient ebenfalls Terminsgebühr nach Vorbem. 3 VV

Rz. 98 In Betracht kommt, dass sowohl Terminsvertreter als auch Hauptbevollmächtigter eine Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV verdienen. Beispiel 54: Terminsvertreter nimmt den Verhandlungstermin wahr; Prozessbevollmächtigter nimmt an Beweistermin teil Die in München wohnende Partei bestellt für einen Rechtsstreit von dem LG Köln in München einen Prozessbevollmächtigten u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Selbstständiges Beweis... / 4. Beweisverfahren während anhängigem Hauptsacheverfahren

Rz. 49 Wird ein Beweisverfahren während der Anhängigkeit der Hauptsache eingeleitet, handelt es sich ebenfalls um zwei verschiedene Angelegenheiten. Auch jetzt ist anzurechnen. Dabei ist auch hier unerheblich, ob die Verfahrensgebühr des Beweisverfahrens angerechnet wird oder die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens. Dies hat wegen § 15a Abs. 1 RVG auf die Abrechnung ke...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Berufung in Zivilsachen / e) Außergerichtliche Besprechungen

Rz. 62 Die Terminsgebühr kann ferner auch dann anfallen, wenn der Anwalt an einer Besprechung zur Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens mitwirkt (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV). Beispiel 23: Berufungsverfahren mit außergerichtlicher Besprechung Gegen seine erstinstanzliche Verurteilung zur Zahlung von 15.000,00 EUR legt der Beklagte Berufung ein. Anschließend führen die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Sozialrechtliche Angel... / a) Überblick

Rz. 250 Wird der Anwalt in einem gerichtlichen Verfahren tätig, so handelt es sich insoweit nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gerichtlich bestellter ... / 1. Betragsrahmengebühren

Rz. 4 Während der Wahlanwalt in Straf- und Bußgeldsachen sowie in Verfahren nach Teil 6 VV grundsätzlich nach Rahmengebühren abrechnet und aus dem vorgegebenen jeweiligen Rahmen nach § 14 Abs. 1 RVG die im konkreten Einzelfall angemessene Gebühr bestimmt, erhält der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt jeweils eine Festgebühr, die unterhalb der jeweiligen Mittelgeb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (7) Mehrere Terminsvertretungen in verschiedenen Angelegenheiten

Rz. 93 Handelt es sich bei den verschiedenen Terminsvertretungen dagegen um verschiedene oder besondere Angelegenheiten, so entstehen die Gebühren gesondert. Beispiel 50: Terminsvertretung im erstinstanzlichen Verfahren und im Berufungsverfahren Der Anwalt nimmt einen Termin im erstinstanzlichen Verfahren wahr (Wert: 8.000,00 EUR). Später erhält er den Auftrag zur Terminswahr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Beratungshilfe / c) Geschäftstätigkeit

Rz. 48 Die Vergütung für die Geschäftstätigkeit ist in Nrn. 2504 ff. VV geregelt. Die Gebührenhöhe ist nach der Zahl der Gläubiger gestaffelt. Strittig ist, ob die Gebühr auch schon bei einem Gläubiger anfällt.[28] Rz. 49 Hinzukommen kann auch die Einigungsgebühr nach Nr. 2508 VV. Diese bleibt im Schuldenbereinigungsverfahren unverändert.[29] Beispiel 27: Außergerichtliche Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Sozialrechtliche Angel... / f) Verfahren auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung

Rz. 87 Wird der Anwalt im Verfahren auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung vor der Behörde (§ 86a Abs. 3 SGG) tätig, so handelt es sich immer um eine weitere selbstständige Angelegenheit, in der der Anwalt seine Vergütung gesondert erhält, und zwar auch dann, wenn er auch in der Hauptsache, also im Widerspruchsverfahren, tätig ist; es handelt sich bei dem Aussetzungsantra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Sozialrechtliche Angel... / b) Untätigkeitsklage

Rz. 8 Wird der Anwalt in sozialgerichtlichen Angelegenheiten, die nach dem Wert abgerechnet werden, mit einer Untätigkeitsklage beauftragt, stellt sich die Frage der Anrechnung einer vorangegangenen Geschäftsgebühr aus dem Verwaltungs- oder Nachprüfungsverfahren nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV. Zu beachten ist, dass auch hier der Streitgegenstand derselbe sein muss (Vorbem. 3 Abs. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Sozialrechtliche Angel... / c) Gerichtliches Verfahren mit vorangegangener Tätigkeit im Verwaltungs- oder Nachprüfungsverfahren

Rz. 266 War der Anwalt im vorangegangenen Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren tätig, so ist eine dort verdiente Geschäftsgebühr aus der Hauptsache nicht anzurechnen. Eilsache und Hauptsache betreffen verschiedene Streitgegenstände, sodass das Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren damit gerade kein dem einstweiligen gerichtlichen Rechtsschutz vorausgehendes Verfahren is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Arrest- und einstweili... / b) Erledigung vor Widerspruch

Rz. 78 Die Tätigkeit im Widerspruchsverfahren kann sich vorzeitig erledigen, nämlich dann, wenn der Widerspruch nicht oder nur zum Teil eingelegt wird. Rz. 79 Ein solcher Fall ist insbesondere dann gegeben, wenn der Antragsgegner einen Anwalt mit seiner Vertretung beauftragt, dieser jedoch rät, die einstweilige Verfügung zu akzeptieren und keinen Widerspruch einzulegen. Beisp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Sozialrechtliche Angel... / cc) Anrechnung

Rz. 109 War der Anwalt bereits im Verwaltungs- oder Nachprüfungsverfahren tätig, so hat er dort eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2302 Nr. 1 VV bzw. im Falle der Beratungshilfe nach Nr. 2503 VV verdient. Diese Gebühren sind im gerichtlichen Verfahren hälftig anzurechnen. Die frühere Ermäßigung der Verfahrensgebühr (Nr. 3103 VV a.F.) ist aufgehoben. Rz. 110 Bei vorangegangener Ges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Berufung in Zivilsachen / 3. Einigungsgebühr

Rz. 72 Kommt es im Berufungsverfahren zu einer Einigung, entsteht aus dem Wert der im Berufungsverfahren anhängigen Gegenstände eine 1,3-Einigungsgebühr (Nrn. 1000 Nr. 1, 1004 VV). Wird die Einigung auch über weiter gehende Gegenstände geschlossen, entsteht die Einigungsgebühr auch aus deren Werten, gegebenenfalls mit anderen Gebührensätzen. Beispiel 31: Einigung im Berufung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Sozialrechtliche Angel... / e) Erstmaliger Antrag vor dem Berufungsgericht

Rz. 270 Wird der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung erstmals im Berufungsverfahren gestellt (§ 86 Abs. 3 S. 2, 3 SGG), ändert sich nichts. Nach Vorbem. 3.2 Abs. 2 S. 2, S. 1 VV gelten die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt auch dann, wenn das Berufungsgericht als Gericht der Hauptsache anzusehen ist. Beispiel 151: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung im B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vergütungsansprüche des... / c) Unbeschränkte Bewilligung

Rz. 59 Strittig ist, wie abzurechnen ist, wenn unbeschränkt bewilligt worden ist. Drei Ansichten werden hierzu vertreten, wobei hierzu häufig Rspr. zitiert wird, die gar nicht die Frage der Abrechnung betrifft, sondern die Frage der Beiordnung. Das muss aber auseinander gehalten werden. Ist einmal fehlerhaft eingeschränkt beigeordnet worden, so lässt sich dies im Festsetzung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (12) Terminsvertreter im Rechtsmittelverfahren

Rz. 115 Auch im Rechtsmittelverfahren kommt eine Terminsvertretung in Betracht. Der Terminsvertreter erhält auch hier die Hälfte der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr sowie eine volle Terminsgebühr. Beispiel 71: Terminsvertretung im Berufungsverfahren Für den Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht wird ein Terminsvertreter bestell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort zur 6. Auflage

Vier Jahre sind seit der 5. Auflage vergangen. Diesmal galt es wieder, umfangreiche Gesetzesänderungen zu berücksichtigen. Besonders zu erwähnen sind dabei die Änderungen durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) zum 1.1.2021, mit dem sämtliche Gebührenbeträge angehoben worden sind. Es war daher erforderlich, alle Beispiele neu zu berechnen. In Familiensachen i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 36 Bußgeldsachen / ii) Zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 5116 VV

Rz. 134 Auch im gerichtlichen Verfahren kann eine zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 5116 VV anfallen. Zu beachten ist jedoch, dass diese Gebühr gem. Anm. Abs. 3 S. 1 zu Nr. 5116 VV im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und im gerichtlichen Verfahren nur einmal anfallen kann. Ist sie also schon im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde angefallen, kann sie im gerichtliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / (2) Gebühren

Rz. 85 Für den Anwalt entsteht zunächst eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3009 VV. Rz. 86 Eine Terminsgebühr für das Aushandeln der Vereinbarung kann nicht entstehen, da Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV in der Vollstreckung nicht anwendbar ist. Eine Gebühr fällt hier nur für die Teilnahme an einem gerichtlichen Termin oder einem Termin zur Abgabe des Vermögensauskunft (Nr. 331...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / e) Sonstige Einzeltätigkeiten

Rz. 120 Die Vorschrift der Nr. 3403 VV ergänzt die Vorschriften der Nrn. 3401, 3402 VV und vergütet diejenigen Einzeltätigkeiten des Anwalts, die von den vorgenannten VV-Nrn. nicht erfasst werden. Hierzu gehören z.B. die Vertretung in einem Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG oder einem isolierten Gerichtsstandsbestimmungsverfahren nach § 36 ZPO. Ferner gehört hier...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 2. Beratung und Gutachten

Rz. 42 Hinsichtlich Beratung und Gutachten gelten für sozialrechtliche Angelegenheiten keine Besonderheiten. Es gilt auch hier § 34 RVG (siehe dazu § 6). Rz. 43 Führt die Beratung zu einer Einigung oder einer Erledigung des Verfahrens, kann daneben auch eine Einigungs-[8] oder Erledigungsgebühr[9] nach Nrn. 1000, 1002 VV entstehen, wie der Gesetzgeber mit dem KostRÄG 2021 in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Sozialrechtliche Angel... / b) Vertretung im Verwaltungsverfahren

Rz. 48 Für die Vertretung im Verwaltungsverfahren steht dem Anwalt eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2302 Nr. 1 VV zu. Der Gebührenrahmen beläuft sich auf 60,00 EUR bis 768,00 EUR; die Mittelgebühr beträgt 414,00 EUR. Beispiel 15: Außergerichtliche Vertretung Der Anwalt ist beauftragt, den Mandanten in einem sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren zu vertreten. Die Tätigkeit ist d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / 3. Verhandlungen außerhalb des Gerichts über in diesem Verfahren nicht anhängige Gegenstände ohne Einigung

Rz. 253 Werden die Verhandlungen nicht vor Gericht geführt, sondern außerhalb eines gerichtlichen Termins, würde die Ermäßigung der Nr. 3101 Nr. 2 VV dem Wortlaut nach nicht greifen. Es würde dann nach dem Wortlaut die volle 1,3-Verfahrensgebühr anfallen. Aus dem Mehrwert entsteht nämlich auf jeden Fall eine Terminsgebühr. Damit wird aber das Geschäft betrieben (Vorbem. 3 Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (1) Überblick

Rz. 8 Die Vergütung des Verkehrsanwalts, der lediglich den Verkehr der Partei mit dem Verfahrensbevollmächtigten führt, ist in Nr. 3400 VV geregelt. Voraussetzung ist ein Drei-Personen-Verhältnis (Auftraggeber – Verkehrsanwalt – Verfahrensbevollmächtigter). Fehlt es hieran, kommt Nr. 3400 VV nicht zur Anwendung.[1] Daher kann ein Anwalt in eigener Sache nicht Verkehrsanwalt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / b) Einigung außerhalb eines gerichtlichen Termins

Rz. 273 Werden Gegenstände, die in diesem Verfahren nicht anhängig sind, außerhalb eines gerichtlichen Termins in eine Einigung einbezogen, so entsteht ebenfalls nur eine 0,8-Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 VV. Auch hier fehlt zwar eine Ermäßigungsregelung, sodass auch hier Nr. 3101 Nr. 2 VV entsprechend anzuwenden ist (siehe Rdn 253); i.d.R. wird sich hier die Ermäßigung abe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Berufung in Zivilsachen / 6. Anrechnung nach bloßen Verhandlungen

Rz. 87 Auch im Berufungsverfahren ist eine Anrechnung vorgesehen, wenn in einem gerichtlichen Verfahren nicht anhängige Gegenstände zunächst lediglich (erfolglos) verhandelt wurden und anschließend in einem weiteren Verfahren geltend gemacht werden (Anm. zu Nr. 3201 VV; Anm. Abs. 1 zu Nr. 3202 i.V.m. Anm. Abs. 2 zu Nr. 3104 VV).[36] Beispiel 42: Anrechnung von Verfahrens- un...mehr