Fachbeiträge & Kommentare zu Abrechnung

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.5.3 Versteuerung durch die Optionsberechtigten

Rz. 187 Bei auf den Kauf von Aktien gerichteten Optionen außerhalb von Arbeitsverhältnissen werden die Optionsrechte von deren Käufern bezahlt. Je nachdem, ob der spätere Kurs der Aktien im Erwerbszeitpunkt so günstig ist, dass beim Erwerb der Aktien das Entgelt für die Option wettgemacht wird, übt der Optionsberechtigte das Optionsrecht aus. Andernfalls verzichtet er auf di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3 Abrechnung nach Gebührenordnungen

Rz. 49 In bestimmten Fällen werden Abrechnungen auf der Basis gesetzlicher Gebühren- oder Honorarverordnungen erhoben. In diesen Fällen wird geregelt, dass zu der geschuldeten Gebühr die gesetzliche USt hinzukommt. Hier kommen insbesondere in Betracht: Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) – § 16 Abs. 1 HOAI –, Gesetz über die Vergütung d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Ausführung der Leistung

Rz. 21 Um zu einer umsatzsteuerlichen Mehr- oder Minderbelastung zu kommen, muss der Umsatz, der auf einem Vertrag beruht, der vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung abgeschlossen worden ist, nach Inkrafttreten der Änderung ausgeführt worden sein. Die USt entsteht dem Grunde und der Höhe nach in jedem Fall nach den Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung anzu...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 4.1 Zeile 2

In dieser Zeile werden die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die in der Anlage GK ermittelt worden sind, eingetragen. Es ist dies der Betrag aus Zeile 180 der Anlage GK. Hierin sind Effekte aus der Beteiligung an Personengesellschaften (Zeilen 13–15 der Anlage GK), Verlustabzugsbeschränkungen (Zeilen 29–39 der Anlage GK), Effekte aus § 8b KStG (Zeilen 83 ff. der Anlage...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / V. Änderungen in Teil 5 VV (Vorbem. 5 Abs. 1 VV) – Zeugenbeistand

In Teil 5 VV hat das KostRÄG 2021 eine Änderung vorgenommen, in der m.E. erhebliche Brisanz steckt. Dies gilt zwar nicht unbedingt für die Abrechnung von Tätigkeiten nach Teil 5 VV, also im Bußgeldverfahren, aber für die Abrechnung der Tätigkeiten des als Zeugenbeistand im Strafverfahren tätigen Rechtsanwalts. Die damit zusammenhängenden Fragen sind in Rspr. und Lit. erhebli...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 2. Die Neuregelung

Das KostRÄG 2021 hat diese Formulierungen angeglichen, und zwar so, dass die Vorbem. 5 Abs. 1 VV an die Regelung in Vorbem. 4 Abs. 1 VV angeglichen worden ist. Dem Gesetzgeber[52] erschien es im Hinblick auf die ausdrückliche Beschränkung der Beiordnung in § 68b Abs. 2 StPO auf die Dauer der Vernehmung sachgerecht, den Zeugenbeistand wie Rechtsanwälte zu vergüten, die keine ...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 1. Bestimmung einer Betragsrahmengebühr bei Gebührenanrechnungen (§ 14 Abs. 2 RVG)

In § 14 Abs. 2 RVG ist eine neue allgemeine Regelung für die Anrechnung von Betragsrahmengebühren eingeführt worden. Diese ersetzt die entfallenen Regelungen in Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 3 VV und in Vorbem. 3 Abs. 4 S. 4 VV.[11] Nach dem neuen § 14 Abs. 2 RVG soll dann, wenn eine Rahmengebühr auf eine andere Rahmengebühr anzurechnen ist, die Gebühr, auf die angerechnet wird, so ...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 2. Vermisste Änderungen

Angetreten war man mal mit einem 3. KostRMoG bzw. das sollte kommen. Dass der RegE. von September 2020 den Namen nicht zu Recht tragen würde, hatte dann auch wohl das BMJV erkannt und nennt das vorgesehene Gesetz dann lieber nur KostRÄG 2021. Ein KostRMoG wäre es – bezogen auf die Teile 4 und 5 VV zumindest teilweise – gewesen, wenn man die gemeinsamen Vorschläge von DAV und...mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 1. Änderungen halbherzig

Wie kann man dieses KostRÄG 2021 betreffend die Teile 4 und 5 VV bewerten? Nun, m.E. passt am besten: Es röhrt ein Elefant und er gebiert eine Maus. Oder: Es handelt sich um sehr halbherzige Änderungen/Anpassungen des RVG, die m.E. deutlich die Handschrift der Bundesländer erkennen lassen, die Angst um ihre klammen Staatskassen haben, wofür auch der Versuch spricht, das Inkr...mehr

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AGS 02/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Burhoff mit den Änderungen durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 in Straf- und Bußgeldsachen (S. 49). Auch hier hat es nicht nur eine Erhöhung der Gebührenrahmen und Festgebühren für den Pflichtverteidiger gegeben, sondern auch einige inhaltliche Änderungen bzw. Klarstellungen, insbesondere für den Pflichtverteidiger Auch die Vergütung für Ins...mehr

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AGS 02/2021, Erstattungsfäh... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Frage der Notwendigkeit umfangreicher Fotokopien zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache und somit deren Erstattungsfähigkeit stellt in der Vergütungspraxis und insbesondere bei Abrechnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe seit jeher eines der größeren Streitthemen dar. a) Zusammenhang von Auslagen und Beiordnung/Bestellung Maßgeblich für eine Erstattungsfähigkeit von A...mehr

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AGS 02/2021, Berchtold, Sozialgerichtsgesetz - Handkommentar zum SGG, 6. Auflage 2021, Nomos Verlag, 1.286 S. 98,00 EUR

Aus der kompakten Handkommentarreihe des Nomos Verlags liegt zwischenzeitlich die 6. Auflage des Kommentars zum SGG vor. Aus der Herausgeberschaft ausgeschieden ist der vormalige Mitherausgeber Peter-Bernd Lüttge. Für die Herausgeberschaft zeichnet sich jetzt Herr VRiBSG a.D. Dr. Josef Berchtold alleine verantwortlich. Gegenüber der Vorauflage sind keine bedeutsamen Gesetzes...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Honorarsicherung: Besprechungen – häufiger als gedacht!

Der Arbeitsalltag des Steuerberaters ist geprägt von Besprechungen mit unterschiedlichsten Personen. Denn die steuerliche Expertise ist in vielen Bereichen, nicht nur von Mandanten, gefragt. Häufig werden Besprechungen über die Zeitgebühr nach § 13 StBVV abgerechnet. Mit § 31 StBVV gibt es jedoch eine weitere Regelung, die in einigen Fällen sogar einer Abrechnung nach § 13 St...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Anwendungsbereich der Steuerbefreiung

Rz. 6 Steuerfrei nach der Vorschrift ist einzig die Lieferung von Gegenständen an einen Unternehmer für sein Unternehmen, die dieser nach § 3 Abs. 3a S. 1 UStG im Gemeinschaftsgebiet weiterliefert. Somit bezieht sich die Befreiung nur auf Warenlieferungen, nicht auf sonstige Leistungen. Rz. 7 Die Lieferung muss erfolgen an einen Unternehmer für sein Unternehmen, die dieser nach...mehr

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Unberechtigter Steuerausweis (zu § 14c UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 14c.1 und Abschn. 14c.2 UStAE. Grundsätzlich wird eine Umsatzsteuer aufgrund einer ausgeführten Leistung geschuldet. Weist aber ein Unternehmer oder auch ein Nichtunternehmer in einer Rechnung oder einem anderen Abrechnungsdokument mehr Umsatzsteuer gesondert aus, als eigentlich aufgrund der Leistung geschuldet wird, wird auc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.2.2 Erhaltungsaufwand

Rz. 139 Zum Erhaltungsaufwand gehören die Aufwendungen für die laufende Instandhaltung, die regelmäßig in etwa gleicher Höhe wiederkehren, und für die Instandsetzung eines Gebäudes, z. B. Reparaturen, Schönheitsreparaturen wie Malerarbeiten usw. Rz. 140 Beim Einbau neuer Teile ist abzugrenzen, ob es sich um Erhaltungsaufwand oder nur über AfA geltend zu machenden Herstellungs...mehr

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Fahrzeugcontrolling als Gru... / 3.2 Was tun, wenn der Geschäftswagen ein Privatwagen ist?

Wird das Fahrzeug im Privatvermögen des Unternehmers oder des Selbstständigen geführt und dennoch für dienstlich veranlasste Fahrten eingesetzt, kann der Unternehmer die ihm entstandenen Kosten seinem Unternehmen in Rechnung stellen. Diese Fahrtkostenerstattungen sind für den Unternehmer steuerfrei, da die Aufwendungen dafür ja aus bereits versteuertem Einkommen getätigt wer...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 6 Ermittlung des Gewinns

Die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns erfolgt in 4 Stufen: Zunächst werden in den Zeilen 91 bis 96 steuerfreie Einnahmen nach den §§ 3, 3a EStG abgezogen, entsprechende Betriebsausgaben dem bisherigen Ergebnis wieder hinzugerechnet. Anschließend werden Investitionsabzugsbeträge, Zuschläge nach § 6b Abs. 7, 10 EStG sowie Hinzu- und Abrechnungen infolge des Wechsels der G...mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.1 Vereinbarung von höherer Vergütung

Vereinbarungen zu über den gesetzlich liegenden Gebühren, also höheren Vergütungen, müssen den formellen Anforderungen des § 4 StBVV entsprechen. Die Regelung des § 4 StBVV ist zwingend, kann also nicht – etwa im Steuerberatungsvertrag – außer Kraft gesetzt werden. Auf zeitnahen Ausgleich der Rechnungen achten Gerade vor dem Hintergrund des § 4 Abs. 1 Satz 4 StBVV sollten Ste...mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.3.2 Risiken bei Pauschalvergütung

Die Vereinbarung von Pauschalvergütungen dient der Erleichterung des Abrechnungsverfahrens für wiederkehrende Tätigkeiten. Dabei ist zu beachten, dass grundsätzlich alle mit der Tätigkeit entstehenden gesetzlichen Gebühren durch die Pauschalen abgegolten werden, also auch Auslagen und eventuell entstehende Zusatzgebühren, z. B. für die Einrichtung einer Buchführung. Deshalb ...mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.2 Honorarvereinbarung für gerichtliches Verfahren

Die Regelungen des § 4 StBVV gelten nicht für Vergütungsvereinbarungen für gerichtliche Verfahren. Denn nach § 45 StBVV gelten für die gerichtlichen Verfahren, z. B. ein finanzgerichtliches Klageverfahren, die Regelungen des RVG. Somit ist für gerichtliche Verfahren § 3a RVG anzuwenden. Diese Regelung ist in vielen Punkten weniger streng als die Regelung des § 4 StBVV. Abwei...mehr

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Profit-Center-Rechnung – Pr... / 2 Praxisfall: Einfache Profit-Center-Rechnung

Für das Beispiel wurde ein Kurierdienst gewählt, der über vier Fahrzeuge und eine Zentrale verfügt. Die genutzten Profit-Center wurden "Fahrzeug 1" bis "Fahrzeug 4" genannt. Die verbleibenden Profit-Center-Mappen haben die Bezeichnung "Name PC (PC = Profit Center)" . Jeder Leiter (hier: Fahrer) kann selbst Aufträge akquirieren, erhält aber den größten Teil der Order über di...mehr

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Wirksame Honorarvereinbarun... / 1.3 Von der StBVV abweichende Gebührenvereinbarungen

Die StBVV und das StBerG benennen folgende Möglichkeiten, von den gesetzlichen Regelungen abweichen zu können: Vereinbarung einer höheren Gebühr nach § 4 Abs. 1 StBVV. Vereinbarung einer niedrigeren Gebühr nach § 4 Abs. 3 StBVV in außergerichtlichen Angelegenheiten. Vereinbarung einer höheren Gebühr für Gerichts- und Verwaltungsverfahren (§ 3a RVG i. V. m. § 45 StBVV). Vereinbar...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / II. Abrechnung nach RVG

Rz. 4 Die Abrechnung strafrechtlicher Mandate nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes erfolgt nach Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses. 1. Grundgebühr (Nr. 4100 VV RVG) Rz. 5 Für die erstmalige Einarbeitung in die Angelegenheit erhält der Anwalt, unabhängig davon, in welchem Verfahrensabschnitt er mandatiert wird, eine Grundgebühr Nr. 4100 VV RVG. Sie fällt stets nur ...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / II. Abrechnung nach RVG

Rz. 16 Die Abrechnung strafrechtlicher Mandate nach RVG wird nach Teil 5 des Vergütungsverzeichnisses zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgenommen. Die Systematik der Betragsrahmengebühren entspricht jener aus dem Strafrecht (VV Teil 4). 1. Grundgebühr (Nr. 5100 VV RVG) Rz. 17 Für die erstmalige Einarbeitung in die Angelegenheit erhält der Anwalt, unabhängig davon, in welchem...mehr

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§ 4 Verkehrsverwaltungsrecht / C. Abrechnung nach RVG

Rz. 3 Entscheidet sich der Anwalt für eine gesetzliche Abrechnung, so ist – wie auch im Zivilrecht – nach Verfahrensabschnitten zu gliedern. I. Verwaltungsverfahren (bis zum Erlass eines Bescheides) Rz. 4 Der erste Abschnitt der verwaltungsrechtlichen Tätigkeiten des Anwaltes ist das Stadium des Verwaltungsverfahrens. Dieses endet mit dem Erlass eines Verwaltungsaktes durch di...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / k) Die Abrechnung der Vergütung

Rz. 754 § 11 des Vertragsmusters geht davon aus, dass die Abrechnung der Vergütungsansprüche für die vom Chefarzt bzw. in der Abteilung des Chefarztes erbrachten Leistungen ausschließlich durch den Krankenhausträger erfolgt. Soweit es sich bei den Leistungen um klassische Krankenhausleistungen handelt, wie z.B. die stationäre Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten o...mehr

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§ 7 Änderungen der Umsatzst... / VI. Abrechnung einer Angelegenheit bei einheitlicher Fälligkeit

Rz. 35 Wird die gesamte Angelegenheit nach der allgemeinen Fälligkeitsregelung des § 8 Abs. 1 S. 1 RVG einheitlich fällig, ist die Abrechnung unproblematisch. Abzustellen ist auf das Datum der Fälligkeit.mehr

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§ 7 Muster / F. Abrechnung nach § 10 RVG

Rz. 9 Muster 6.9: Abrechnung nach § 10 RVG Muster 6.9: Abrechnung nach § 10 RVG Rechtsanwalt Meier Herrn Otto Müller Musterstraße 24 12345 Musterstadt Unfallschadensregulierung in Sachen Müller/König Vergütungsabrechnung Sehr geehrter Herr Müller, nach Abschluss des Mandates darf ich meine Tätigkeit wie folgt in Rechnung stellen: Leistungszeit: 1.2.2021 bis 31.3.2021 Gegenstandswert: 5...mehr

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§ 7 Muster / G. Abrechnung mit Vorbehalt wg. Teilerledigung

Rz. 10 Muster 6.10: Abrechnung mit Vorbehalt wg. Teilerledigung Muster 6.10: Abrechnung mit Vorbehalt wg. Teilerledigung An die XYZ Haftpflichtversicherungs AG Musterstraße 33 12345 Musterstadt Unfallgeschehen vom 1.2.2021 in München, Forstenrieder Allee Sehr geehrte Damen und Herren, in der Anlage übermittle ich...mehr

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§ 7 Änderungen der Umsatzst... / IX. Abrechnung bei verschiedenen Angelegenheiten mit Anrechnung

Rz. 47 Problematisch sind Anrechnungsfälle. Die Problematik liegt hier darin, dass hinsichtlich der verschiedenen Angelegenheiten unterschiedliche Steuersätze gelten können. Das Ergebnis der Abrechnung hängt dann davon ab, wo die Anrechnung berücksichtigt wird. Rz. 48 Dies ist m.E. aber letztlich keine steuerrechtliche Frage, sondern eine vergütungsrechtliche Frage, deren Lös...mehr

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§ 7 Änderungen der Umsatzst... / VII. Abrechnung bei Teilfälligkeiten

Rz. 40 In gerichtlichen Verfahren kann es zu Teilfälligkeiten im Rahmen einer einheitlichen Angelegenheit kommen. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob bei einer Teilfälligkeit nach § 8 Abs. 1 S. 2 RVG vor dem 30.6.2020 insoweit der Umsatzsteuersatz von 19 % verbleibt und nur die weitere Vergütung mit dem geringeren Steuersatz zu erheben ist. Die Beantwortung diese Frag...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / V. Abrechnung

Rz. 47 Der Vergütungsanspruch des Anwalts ist nach Erledigung des Auftrags bzw. Beendigung der Angelegenheit fällig (§ 8 Abs. 1 S. 1 RVG). In einem gerichtlichen Verfahren tritt die Fälligkeit auch dann ein, wenn eine Kostenentscheidung ergangen oder der Rechtszug beendet ist oder wenn das Verfahren länger als drei Monate ruht. Allein die Fälligkeit reicht jedoch nicht aus, ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Abrechnung und Fälligkeit der Provision, Rückzahlung, § 4

Rz. 313 Zum Nachteil des provisionsberechtigten Mitarbeiters darf von den gesetzlichen Fälligkeitsregelungen des § 87a HGB nicht abgewichen werden, § 87a Abs. 5 HGB. Allerdings ist rechtlich zulässig, den Abrechnungszeitraum auf bis zu maximal drei Monate auszuweiten, § 87c Abs. 1 HGB. Die Fiktion der Zustimmung zu einer Abrechnung kann nicht wirksam vereinbart werden.[912]mehr

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§ 7 Änderungen der Umsatzst... / VIII. Abrechnung bei verschiedenen Angelegenheiten ohne Anrechnung

Rz. 44 Zu berücksichtigen ist, dass nach dem RVG jede Angelegenheit gesondert fällig wird. Folglich ist auch für jede Angelegenheit der Steuersatz gesondert zu prüfen. Daher kann es vorkommen, dass im Laufe des Mandats der Steuersatz wechselt, wenn das Mandat mehrere Angelegenheiten umfasst. Rz. 45 Beispiel: Der Anwalt war in einer Zivilsache tätig gewesen. Das Landgericht ha...mehr

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AGS 01/2021, Kündigung des ... / V. Abrechnung

Die bis dato von dem Kläger im Vorprozess erbrachten Leistungen seien für den Beklagten nach der Kündigung auch von keinem Interesse mehr gewesen. Im Rahmen von Anwaltsverträgen sei von einem kündigungsbedingt fehlenden Interesse an etwaigen bereits erbrachten Anwaltsleistungen dann auszugehen, wenn der Mandant die vielleicht sogar nützlichen Arbeitsergebnisse seines Anwalte...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / j) Vergütung und Abrechnung

Rz. 749 Entsprechend der in § 3 vorgesehenen Zuordnung der – stationären und ambulanten – Behandlung von Privatpatienten und Selbstzahlern sowie der ambulanten Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten als Dienstaufgabe folgt das Vertragsmuster auch bei der Regelung über die Vergütung und deren Abrechnung dem von der Deutschen Krankenhausgesellschaft seit 1996 in Abke...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Verzicht durch Liquidation nach den Abrechnungsgrundsätzen

Rz. 136 Vorsicht ist bei der Anwendung der Abrechnungsgrundsätze geboten, wenn sich die Angelegenheit außergerichtlich nur teilweise erledigt hat und der Restschaden gerichtlich weiterverfolgt werden soll. Die Regulierungsempfehlungen bestimmten in Ziffer 7 f, dass die pauschale Abrechnung grundsätzlich nur für den Fall der vollständigen außergerichtlichen Schadensregulierung...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / i) Betriebsvereinbarung zur Budgetierung der Betriebsratskosten

Rz. 45 Muster 2.14: Betriebsvereinbarung zur Budgetierung der Betriebsratskosten Muster 2.14: Betriebsvereinbarung zur Budgetierung der Betriebsratskosten Zwischen dem Betriebsrat der X-GmbH, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________ – im Folgenden: Betriebsrat – und der X-GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer _________________________ – im Folge...mehr

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§ 4 Verkehrsverwaltungsrecht / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Abrechnung anwaltlicher Tätigkeiten im Verkehrsverwaltungsrecht, also auch im Fahrerlaubnisrecht, ist mit der verkehrszivilrechtlichen Abrechnung vergleichbar. Insoweit kann insbesondere auf die Ausführungen unter § 1 verwiesen werden. Der für eine gesetzliche Abrechnung nach RVG maßgebliche Gegenstandswert bzw. Streitwert richtet sich allerdings, im außergerichtli...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / II. Berechnung

Rz. 5 In den meisten Fällen ist Inhalt der Vergütungsvereinbarung entweder ein Pauschal- oder ein Zeithonorar. Ein Pauschalhonorar vergütet die gesamte Tätigkeit bis zum Abschluss der betreffenden Angelegenheit mit einer festen Summe, ohne dass der konkrete Arbeitsaufwand eine Rolle spielt. Bei einer solchen Pauschalvergütung muss der Auftrag möglichst exakt umrissen werden....mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 3. Gerichtliche Tätigkeit in 1. Instanz (Nrn. 4106 f. VV RVG)

Rz. 10 Für die Vertretung im gerichtlichen Verfahren der ersten Instanz ergibt sich die Abrechnung aus den Gebührenziffern Nrn. 4106 ff. VV RVG. Dieses Stadium beginnt mit dem Eingang der Anklageschrift, des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls bei Gericht oder im beschleunigten Verfahren mit dem Vortrag der Anklage, wenn diese nur mündlich erhoben wird (vgl. Nr. 4104 VV RV...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 3. Vergütung

Rz. 17 Führt der Anwalt im Rahmen einer Unfallregulierung eine Beratung durch, so gibt es dafür seit dem 1.7.2006 keine eigenen Gebührentatbestände mehr. Vielmehr soll der Anwalt nach § 34 Abs. 1 RVG bei Beratung, Gutachtenerstattung und Mediation auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Trifft er eine solche nicht, erhält er eine Vergütung nach den Vorschriften des Bürgerli...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / III. Inhalt

Rz. 39 Um die Regulierung von Verkehrsunfallschäden, die in der täglichen Praxis ein Massengeschäft darstellt, von Bürokratie zu entlasten, sollte eine Form der Gebührenvereinbarung getroffen werden, die in der Abrechnung möglichst einfach zu handhaben ist. Rz. 40 Die früher geltende Abrechnung nach Gegenstandswerten unter Anwendung der Gebühr aus dem Rahmen von 0,1 bis 1,0 h...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 3. Gerichtliche Tätigkeit in 1. Instanz (Nrn. 5107 ff. VV RVG)

Rz. 23 Für die Vertretung im gerichtlichen Verfahren der ersten Instanz ergibt sich die Abrechnung auf den Gebührenziffern Nrn. 5107 ff. VV RVG. Auch hier soll eine typische Abrechnung anhand eines Beispiels verdeutlicht werden: Rz. 24 Beispiel Mandant M sucht seinen Rechtsanwalt A auf, nachdem er einen Bußgeldbescheid mit einmonatigem Fahrverbot zugestellt erhielt (Bußgeld: ...mehr

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AGS 01/2021, Hartung/Scharmer, BORA/FAO - Kommentar zur Berufs- und Fachanwaltsordnung sowie den §§ 43 bis 59m BRAO, 7. vollständig überarbeitete Auflage, 2020, Verlag C.H. Beck, XXV, 1.418 S., 189,00 EUR

Mit der siebten Auflage ist der Begründer dieses Werkes ausgeschieden. Er hat durch seine liberale Kommentierung das anwaltliche Berufsrecht maßgeblich geprägt. Für die Neuauflage zeichnet sich nunmehr Hartmut Scharmer als Herausgeber verantwortlich. Bearbeitet wird das Werk von insgesamt neun Autoren. Der Kommentar befasst sich zum einen mit den Vorschriften der BORA, also ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster Betriebsvereinbarung Provision (Verkauf/Vertrieb/Außendienst)

Rz. 308 Muster 2.37: Betriebsvereinbarung Provision Muster 2.37: Betriebsvereinbarung Provision Zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) und dem Betriebsrat[888] der _________________________ (Name Firma), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird zur Regelung von Provisionszahlungen ( ggf .: unter Beachtung der tariflichen Vorga...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Allgemeines

Rz. 125 Die rechtliche Ausgestaltung dieser Abrechnungsgrundsätze ist je nach Versicherer unterschiedlich: Zum Teil wird dem Anwalt vom Versicherer der Abschluss einer Gebührenvereinbarung angeboten, die dann für alle künftigen Fälle bis zu ihrer Kündigung bzw. bis zu einer abweichenden Abrechnung durch den Anwalt gilt. Andere Versicherer haben die Abrechnungsgrundsätze in F...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Anstellungsvertrag Außendienst

Rz. 424 Muster 1b.14: Anstellungsvertrag Außendienst Muster 1b.14: Anstellungsvertrag Außendienst § 1 Tätigkeit (1) Der Mitarbeiter wird als _________________________ eingestellt. Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Mitarbeiters. (2) Der Arbeitgeber ist berechtigt, dem Mitarbeiter ohne Minderung der Vergütung andere gleichwertige Tätigkeiten zuzuweisen, die zumutbar sind und sei...mehr

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AGS 01/2021, Rückzahlung ni... / III. Verjährung des Rückzahlungsanspruchs

Gem. § 195 BGB verjährt der aus §§ 675, 667 BGB herzuleitende Anspruch auf Rückzahlung eines nicht verbrauchten Vorschusses innerhalb von drei Jahren. Gem. § 199 Abs. 1 BGB beginnt die Verjährungsfrist mit Ablauf des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohn...mehr