Fachbeiträge & Kommentare zu Abrechnung

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§ 35 Strafsachen / bb) Terminsgebühr

Rz. 36 Kommt es zu einem Termin i.S.d. Nr. 4102 VV, entsteht zusätzlich zur Grundgebühr und zur Verfahrensgebühr noch die Terminsgebühr der Nr. 4102 VV. Beispiel 8: Vorbereitendes Verfahren mit Terminsgebühr ohne Zusätzliche Gebühr Der Anwalt war im Ermittlungsverfahren als Verteidiger tätig. Dort hat er an einem staatsanwaltlichen Vernehmungstermin teilgenommen. Das Verfahre...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / II. Beratungshilfegebühr

Rz. 3 Vom Mandanten kann der Anwalt eine Beratungshilfegebühr in Höhe von 15,00 EUR verlangen (Nr. 2500 VV). Diese Gebühr schuldet ausschließlich der Mandant (§ 44 S. 2 RVG). Die Gebühr kann erlassen werden (Anm. S. 2 zu Nr. 2500 VV). Eine Anrechnung dieser Gebühr auf die Gebühren einer nachfolgenden Angelegenheit ist nicht vorgesehen. Unabhängig davon kommt eine Anrechnung ...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (6) Unterschiedliche Gegenstandswerte

Rz. 34 Der Gegenstandswert der Verkehrsanwaltstätigkeit ist stets gesondert zu bestimmen. Er kann insbesondere dann geringer sein, wenn der Verkehrsanwalt erst nach einer Teilklagerücknahme beauftragt wird oder wenn er den Verkehr nur hinsichtlich eines Teils der Gegenstände führen soll. Beispiel 13: Unterschiedliche Gegenstandswerte bei Verkehrsanwalt und Prozessbevollmächt...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / II. Beratung

Rz. 5 Ist der Anwalt ausschließlich mit einer Beratung in einer Bußgeldsache beauftragt, gilt § 34 RVG. Es liegt keine Einzeltätigkeit nach Nr. 5200 VV vor. Der Anwalt soll auch hier eine Gebührenvereinbarung treffen (§ 34 Abs. 1 RVG). Anderenfalls steht ihm lediglich eine angemessene Gebühr nach bürgerlichem Recht zu (§ 34 Abs. 1 S. 2 RVG). Ist der Auftraggeber Verbraucher,...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / (b) Mehrere Auftraggeber

Rz. 159 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so erhöht sich die Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV um 30 % je weiteren Auftraggeber. Diese Erhöhung soll für die Terminsgebühr jedoch nicht gelten. Das könnte auch schon deshalb nicht sein, weil dann bei Ansatz des Höchstbetrags bei der Verfahrensgebühr die Höchstgrenze der Terminsgebühr überschritten würde. Die erhöhte Höc...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / aa) Überblick

Rz. 54 Wird der Anwalt mit der Vertretung im Nachprüfungsverfahren tätig, so ist zu differenzieren:mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (10) Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 45 Der Verkehrsanwalt kann auch – ebenso wie der Verfahrensbevollmächtigte – eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen verdienen (siehe dazu § 13 Rdn 214 ff.). Es handelt sich um eine Allgemeine Gebühr nach Teil 1 VV, sodass diese auch auf den Verkehrsanwalt Anwendung findet. Da eine Teilnahme an den Vernehmungsterminen nicht erforderlich ist, kann die...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / d) Aufhebungs- oder Abänderungsverfahren

Rz. 295 Kommt es nach dem Erlass einer einstweiligen Anordnung zu einem Aufhebungs- oder Abänderungsverfahren,[63] so ist zwar auch das Aufhebungs- bzw. Abänderungsverfahren gegenüber der Hauptsache eine verschiedene Angelegenheit (§ 17 Nr. 4 Buchst. d) RVG), nicht aber gegenüber dem Anordnungsverfahren. Insoweit ist nach § 16 Nr. 5 RVG nur eine Angelegenheit gegeben. Allerd...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / bb) Einigungs- und Erledigungsgebühr

Rz. 21 Führt die Beratungstätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe zu einer Einigung oder Erledigung, fällt eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr nach Nr. 2508 VV in Höhe von 165,00 EUR an.[14] Beispiel 6: Beratung mit Einigung Der Mandant lässt sich beraten. Aufgrund der Beratung schließt er eine Einigung mit dem Gegner.mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / f) Beschwerde gegen einstweilige Anordnung

Rz. 297 Wird gegen einen Beschluss des Sozialgerichts im einstweiligen Anordnungsverfahren Beschwerde nach § 172 SGG eingelegt, erhält der Anwalt nicht mehr die Gebühren eines einfachen Beschwerdeverfahrens nach Teil 3 Abschnitt 5 VV. Vielmehr gelten seit dem 1.8.2013 gem. Vorbem. 3.2.1 Nr. 3 Buchst. a) VV die Gebühren eines Berufungsverfahrens nach den Nrn. 3204, 3205 VV. Z...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / c) Problem: Notarkostenbeschwerde

Rz. 35 Strittig war die Abrechnung in Verfahren der sog. "Notarkostenbeschwerde" (§ 156 KostO). Zum Teil wurde früher die Auffassung vertreten, dass es sich um eine gewöhnliche Beschwerde handele, die nach den Nrn. 3500 ff. VV zu behandeln sei.[7] Das LG Berlin[8] hatte dagegen auch früher schon die Gebühren nach den Nrn. 3100 ff. VV zugesprochen. Da es sich jetzt um gewöhnl...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / 1. Selbstständigkeit der Gebühren

Rz. 2 Mit § 15a Abs. 1 RVG hat der Gesetzgeber klargestellt, dass Gebühren, die aufeinander anzurechnen sind, zunächst einmal völlig unabhängig voneinander selbstständig entstehen, und zwar – unbeschadet einer späteren Anrechnung – in voller Höhe. Rz. 3 Ist zunächst eine Gebühr entstanden und entsteht später eine weitere Gebühr, auf die die erste Gebühr anzurechnen ist, dann ...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / 5. Verjährung

Rz. 12 Auch für die Frage der Verjährung spielt die gesetzliche Regelung in § 15a Abs. 1 RVG eine Rolle, weil jede Gebühr selbstständig zu behandeln ist. Beispiel 6: Wahlrecht bei Verjährung Der Anwalt war außergerichtlich tätig und hatte hierfür eine 1,5-Geschäftsgebühr abgerechnet. Hiernach wurde ihm der Auftrag zur Klageerhebung erteilt. Nach vier Jahren ist der Rechtsstre...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / e) Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 182 Des Weiteren kann im gerichtlichen Verfahren noch eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen hinzukommen (Nr. 1010 VV). Rz. 183 Voraussetzungen der Zusatzgebühr sind Beide Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt ...mehr

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§ 1 Einleitung / 4. Ist Umsatzsteuer auf Gebühren und Auslagen zu erheben?

Rz. 149 Auf seine gesamte Vergütung, also auf alle Gebühren und Auslagen – auch auf die Aktenversendungspauschale (siehe dazu § 38 Rdn 115 ff.) – kann der Anwalt Umsatzsteuer (derzeit 19 % – § 12 Abs. 1 UStG) berechnen, sofern Umsatzsteuer anfällt. Das RVG behandelt die Umsatzsteuer systemwidrig als Auslagentatbestand in Nr. 7008 VV. Rz. 150 Auch im Falle der Beratungshilfege...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 16. Erinnerung

Rz. 305 Nach § 178 SGG ist die Erinnerung[64] gegeben (auch Antrag auf gerichtliche Entscheidung genannt). Rz. 306 Ist der Anwalt ausschließlich mit einer solchen Erinnerung beauftragt oder ist die Erinnerung ausnahmsweise nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG eine gesonderte Angelegenheit, entsteht eine Gebühr nach Nr. 3501 VV. Es ist zu rechnen wie in Beschwerdeverfahren (siehe Rdn 29...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / aa) Geschäftsgebühr

Rz. 26 Vergleichbar der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV erhält der Anwalt nach Nr. 2503 VV eine Geschäftsgebühr in Höhe von 93,50 EUR für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Entgegennahme der Information (Anm. Abs. 1 zu Nr. 2503 VV). Auch hier kommen Auslagen und Umsatzsteuer hinzu (§ 46 RVG). Beispiel 11: Außergerichtliche Vertretung Der Mandant erscheint mit ein...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / (5) Anrechnung bei mehreren Verwaltungsverfahren

Rz. 66 Mit dem KostRÄG 2021 ist in § 15a RVG ein neuer Abs. 2 eingefügt worden, der klarstellt, wie anzurechnen ist, wenn einem Widerspruchsverfahren mehrere Verwaltungsverfahren vorausgegangen sind. Die neue Vorschrift stellt klar, dass jede Geschäftsgebühr hälftig anzurechnen ist, jedoch insgesamt nicht mehr als 207,00 EUR. Erfasst werden hiermit die Fälle, dass mehrere Ve...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 1. Überblick

Rz. 64 Im gerichtlichen Verfahren erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht erhält der Anwalt die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV. Rz. 65 Probleme bereitet in der Praxis die Abrechnung mehrerer gleichartiger zeitgleich betriebener Verfahren. Nach zutreffender Ansicht ist jedes Verfahren eine Angelegenheit, sodass die Gebühren in jedem Verfahren gesondert anfallen.[15] Zum...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 20. Gehörsrüge

Rz. 335 Nach § 178a SGG ist auch im sozialgerichtlichen Verfahren die Gehörsrüge gegeben. Bis zum 1.8.2013 waren für diese Gehörsrüge keine Gebührentatbestände im RVG geregelt. Diese sind durch eine Erweiterung der Nrn. 3300, 3331 VV eingeführt worden. Rz. 336 Der Gebührentatbestand der Nr. 3330 VV greift nur dann, wenn der Anwalt ausschließlich mit einer Gehörsrüge oder dere...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / d) Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 35 Darüber hinaus kann seit Inkrafttreten des 2. KostRMoG auch eine 0,3-Zusatzgebühr nach Nr. 1010 VV für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen anfallen, wenn es zu mindestens drei Terminen zur Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen kommt. Hier werden i.d.R. nur Vernehmungen des Sachverständigen in Betracht kommen (zu Einzelheiten dieser Gebühr siehe § 13 Rdn 214 f...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (5) Versäumnisurteil

Rz. 88 Soweit bei Säumnis des Gegners ein Versäumnisurteil beantragt wird oder bei Säumnis nur Anträge zur Prozess- und Sachleitung gestellt werden oder das Gericht von Amts wegen zur Sach- oder Prozessleitung entscheidet, richtet sich die Höhe der Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV. Beispiel 46: Terminsvertreter, Versäumnisurteil Der Anwalt wird für einen Verhandlungstermin beau...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / ee) Einbeziehung weiterer nicht anhängiger Gegenstände

Rz. 85 Werden im Rahmen einer außergerichtlichen Vertretung weiter gehende nicht anhängige Gegenstände mit erledigt oder in eine Einigung einbezogen, gilt die höchste Geschäftsgebühr (Anm. Abs. 1 S. 3 zu Nr. 1005 VV). Beispiel 38: Einigung auch über nicht weitere nicht anhängige Gegenstände Der Mandant hatte die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) von zurzeit 60 auf...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / cc) Unbeachtlichkeit einer Anrechnung

Rz. 81 Ohne Bedeutung ist es für den Gebührenrahmen der Einigungs- oder Erledigungsgebühr, wenn auf die zugrunde liegende Geschäftsgebühr eine zuvor entstandene Geschäfts-, oder Beratungsgebühr anzurechnen ist. Nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes ist auf die jeweilige Geschäftsgebühr abzustellen und nicht auf den im konkreten Fall verbleibenden Gebührenbetrag. Das fol...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / aa) Säumnis des Berufungsklägers

Rz. 66 Erscheint der Anwalt des Berufungsklägers nicht und wird daraufhin lediglich der Erlass eines Versäumnisurteils gegen den Berufungskläger beantragt, entsteht nach Nr. 3203 VV nur eine 0,5-Terminsgebühr. Beispiel 27: Versäumnisurteil gegen Berufungskläger Gegen seine erstinstanzliche Verurteilung zur Zahlung von 15.000,00 EUR legt der Beklagte Berufung ein. Im Termin zu...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / (3) Anrechnung auf die Verfahrensgebühr eines gerichtlichen Verfahrens in sozialrechtlichen Angelegenheiten, die sich nicht nach dem Wert richten

Rz. 37 Das Anrechnungsproblem, das sich in sozialrechtlichen Angelegenheiten ergab,[20] war bereits durch die Anm. Abs. 2 S. 1, 2. Hs. zu Nr. 2503 VV bereinigt worden. Dadurch, dass in sozialgerichtlichen Angelegenheiten keine ermäßigte Geschäfts- und Verfahrensgebühr bei einer Vorbefassung mehr vorgesehen ist, hat sich das Problem mit Inkrafttreten des 2. KostRMoG erledigt....mehr

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§ 10 Beratungshilfe / a) Überblick

Rz. 42 Bezieht sich die anwaltliche Tätigkeit auf das Ziel einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Planes (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO), so erhält der Anwalt höhere Gebühren nach Nrn. 2502 und 2504 ff. VV. Die Einigungs- und Erledigungsgebühren bleiben dagegen unverändert. Rz. 43 Die Nrn. 2504 ff. VV erhöhen ledigl...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / a) Überblick

Rz. 99 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren vor dem Sozialgericht erhält der Anwalt ebenso wie in den Verfahren, in denen sich die Gebühren nach dem Wert richten (§§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 S. 2 RVG), eine Verfahrens- und eine Terminsgebühr sowie gegebenenfalls eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr. Hinzukommen kann noch eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Bewei...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / c) Vorangegangene Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 243 Ist dem Revisionsverfahren eine erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde vorausgegangen, so liegen zwei verschiedene Angelegenheiten vor (§ 17 Nr. 9 RVG). Allerdings wird die Verfahrensgebühr des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Revisionsverfahrens angerechnet (Anm. zu Nr. 3512 VV). Beispiel 134: Tätigkeit im Revisionsverfahren nach erfo...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / aa) Überblick

Rz. 105 Wird der Anwalt im Rechtsstreit tätig, erhält er zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 VV. Die Gebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Entgegennahme der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Rz. 106 Der Gebührenrahmen beläuft sich auf 60,00 EUR bis 660,00 EUR; die Mittelgebühr beträgt 360,00 EUR. Erledigt sich der Auftrag vorzeiti...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / (2) Zusätzliche Gebühr mit ausgefallener Hauptverhandlung

Rz. 130 Beispiel 58: Gerichtliches Verfahren mit ausgefallenem Hauptverhandlungstermin wegen Einstellung; aber Anreise des Verteidigers Das AG Köln beraumt Termin zur Hauptverhandlung an. Aufgrund eines Schriftsatzes des Verteidigers wird das Verfahren eine Woche vor dem Termin eingestellt und der Termin aufgehoben. Die Geschäftsstelle vergisst, den Verteidiger abzuladen, de...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / cc) Säumnis bei wechselseitigen Berufungen

Rz. 70 Kommt es zu wechselseitigen Berufungen, kann im Falle der Säumnis sowohl eine 1,2- als auch eine 0,5-Terminsgebühr anfallen. Beispiel 29: Wechselseitige Berufungen, Säumnis des Berufungsklägers Auf die Klage über 20.000,00 EUR hat das Gericht den Beklagten auf Zahlung von 10.000,00 EUR verurteilt. Der Kläger legt gegen die Abweisung der Klage Berufung ein. Der Berufung...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / 3. Einzelne Gebühren sind nur nach der Trennung entstanden

Rz. 68 Soweit die Gebühren nur nach der Trennung anfallen, ergeben sich keine Probleme. Es entstehen nur die Gebühren aus den Einzelwerten. Beispiel 39: Verfahrenstrennung, bevor ein Termin stattfindet Eine gemeinsame Klage (Az. 1/22) über 6.000,00 EUR Kaufpreis und 4.000,00 EUR Miete wird in zwei Verfahren getrennt. Das Verfahren über die Miete wird als Verfahren 2/22 abgetr...mehr

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§ 35 Strafsachen / (11) Trennung mehrerer Verfahren

Rz. 139 Wird aus einem Strafverfahren ein Verfahren abgetrennt, so erhält der Anwalt alle bis zur Trennung entstandenen Gebühren nur einmal. Gegebenenfalls sind insoweit wegen der Mehrbelastung überdurchschnittliche Gebühren anzusetzen. Ab der Trennung entstehen die Gebühren gesondert.[70] Rz. 140 Auch die Trennung hat keinen Einfluss auf die Vergütung im vorbereitenden Verfa...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / III. Einzeltätigkeiten nach Teil 4 VV

Rz. 140 Einzeltätigkeiten in Strafsachen sind in Teil 4 Abschnitt 3 VV (den Nrn. 4300 ff. VV) gesondert geregelt. Hier finden sich differenzierte Regelungen als in Teil 3 VV. So regelt Rz....mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / d) Vollstreckung gegen Behörden

Rz. 26 Mit dem 2. KostRMoG ist in § 3 Abs. 1 S. 2 RVG ein zweiter Halbsatz eingefügt worden, der auf die Vollstreckungsverfahren nach § 201 SGG Bezug nimmt. Die Ergänzung soll klarstellen, dass in dem Verfahren nach § 201 Abs. 1 SGG für den Anwalt Wertgebühren anfallen, selbst wenn in dem zugrunde liegenden Verfahren gem. § 3 Abs. 1 S. 1 RVG nach Betragsrahmen abzurechnen is...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / a) Überblick

Rz. 5 Soweit die Tätigkeit des Anwalts nach dem Gegenstandswert abzurechnen ist, gelten für den Anwalt, der mit Einzeltätigkeiten beauftragt ist, ebenfalls Wertgebühren. Rz. 6 Der Gegenstandswert richtet sich gem. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. nach den Wertvorschriften des gerichtlichen Verfahrens. Die Wertfestsetzung des Gerichts ist insoweit nach § 32 Abs. 1 RVG auch für den ...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / 4. Einzelne Gebühren sind nur nach der Verbindung entstanden

Rz. 63 Soweit einzelne Gebühren nur nach der Verbindung anfallen, entsteht nur eine Gebühr nach dem Gesamtwert (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. §§ 39 Abs. 1, 45 Abs. 1 GKG) des verbundenen Verfahrens. Ein Wahlrecht besteht in diesem Fall nicht.[15] Beispiel 36: Verfahrensverbindung, bevor ein Termin stattgefunden hat, Termin erstmals im verbundenen Verfahren Zwei Klagen über 6.00...mehr

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§ 35 Strafsachen / (7) Zusätzliche Gebühr für Einziehung und verwandte Maßnahmen

Rz. 125 Wird der Anwalt hinsichtlich Einziehung oder verwandter Maßnahmen tätig, so entsteht eine zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 4142 VV. Die Gebühr richtet sich nach dem Gegenstandswert, der gegebenenfalls vom Gericht auf Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG festzusetzen ist. Ein Zuschlag ist bei dieser Gebühr nicht vorgesehen. Es entsteht also immer eine 1,0-Gebühr, unabhäng...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / (2) Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Einverständnis der Parteien

Rz. 133 Wird im Einverständnis der Parteien ohne mündliche Verhandlung entschieden, entsteht nach Anm. S. 1 Nr. 1 zu Nr. 3106 VV eine Terminsgebühr. Beispiel 59: Entscheidung ohne mündliche Verhandlung (I) Über die Anfechtungsklage wird im Einverständnis der Parteien ohne mündliche Verhandlung entschieden. Da im Verfahren eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist (§ 124 Ab...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / 1. Überblick

Rz. 240 Nicht oder anderweitig anhängige Gegenstände können in verschiedenster Weise in ein gerichtliches Verfahren mit einbezogen werden. Rz. 241 In jedem Fall entsteht immer eine Verfahrensgebühr aus dem Wert der weiteren anhängigen Gegenstände, da durch die Einbeziehung auch insoweit das Geschäft betrieben wird (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Die Verfahrensgebühr aus dem Mehrwert e...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 7. Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren

Rz. 105 Sind mehrere Geschäftsgebühren anzurechnen, ist § 15a Abs. 2 RVG zu beachten. Beispiel 49: Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren Der Anwalt war in zwei verschiedenen Veraltungsverfahren tätig (Gegenstandswert jeweils 5.000,00 EUR). In beiden Verfahren ergehen Bescheide, die jeweils mit einem Widerspruch angegriffen werden. Über die Widersprüche wird zeitgleich entschi...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / aa) Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 VV

Rz. 279 Im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor dem Sozialgericht erhält der Anwalt zunächst eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 VV. Die Anrechnung einer vorangegangenen Geschäftsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV kommt nicht in Betracht. Hauptsacheverfahren und Aufhebungs- oder Anordnungsverfahren sind nach § 17 Nr. 4 Buchst. b) RVG verschiedene gebührenrecht...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / b) Erneute Berufung nach Zurückverweisung an erste Instanz

Rz. 82 Wird eine Entscheidung der Vorinstanz durch das Berufungsgericht aufgehoben und die Sache an das Vordergericht zurückverwiesen (siehe zur Zurückverweisung ausführlich auch § 14 Rdn 76 ff.), kann gegen das erneute erstinstanzliche Urteil wiederum Berufung eingelegt werden. Das neue Berufungsverfahren stellt dann wiederum eine eigene Angelegenheit dar (§ 17 Nr. 1 RVG). ...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / b) Die Vergütung

Rz. 278 Der Anwalt erhält die Vergütung im einstweiligen Anordnungsverfahren gegenüber der Vergütung in der Hauptsache danach gesondert. Die Gebührentatbestände sind jedoch die gleichen wie im Hauptsacheverfahren. Da das Gesetz insoweit keine besonderen Regelungen enthält, sind die Vorschriften für gerichtliche Verfahren nach Teil 3 VV anzuwenden. Eine Besonderheit sieht led...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / (4) Anrechnung bei mehreren Auftraggebern

Rz. 65 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so greift die Erhöhung nach Nr. 1008 VV für beide Geschäftsgebühren. Anzurechnen ist dann aber dennoch maximal eine Gebühr in Höhe von 207,00 EUR. Die Anrechnungsgrenze erhöht sich bei mehreren Auftraggebern nicht, sondern bleibt bei 207,00 EUR.[17] Beispiel 26: Anrechnung der Geschäftsgebühr im Widerspruchsverfahren bei mehre...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / (e) Verfahrensgebühr bei Anwaltswechsel

Rz. 164 Ein weiteres Problem der Berechnung der fiktiven Terminsgebühr ergibt sich, wenn der Anwalt erst im Verlaufe des Verfahrens eingetreten ist, z.B. nach einem Anwaltswechsel. Es fragt sich dann, ob sich die Terminsgebühr nur nach der Verfahrensgebühr des Anwalts richtet, der auch die Terminsgebühr verdient hat, oder ob die gesamte anwaltliche Tätigkeit im Verfahren als...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / bb) Erstmalige Beauftragung im Nachprüfungsverfahren

Rz. 55 Wird der Anwalt erstmals im Nachprüfungsverfahren beauftragt, so richtet sich die Geschäftsgebühr nach Nr. 2302 Nr. 1 VV. Beispiel 20: Erstmalige Beauftragung im Nachprüfungsverfahren Der Anwalt wird nach Erlass des Bescheides erstmals im Nachprüfungsverfahren mit der Vertretung beauftragt. Die Tätigkeit ist durchschnittlich, aber umfangreich. Abzurechnen wie im Beispie...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / (c) Anrechnung einer Geschäftsgebühr

Rz. 162 Ebenso wie eine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV unbeachtlich ist, ist auch die Anrechnung einer vorherigen Geschäftsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV für die Berechnung der Terminsgebühr unbeachtlich. Die Terminsgebühr berechnet sich nach der Verfahrensgebühr und nicht aus einem nach Anrechnung verbleibenden Restbetrag.[39] Beispiel 82: Berechnung der fiktiven Termin...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / 3. Rechtsbeschwerde

Rz. 66 Auch in Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren kommt die Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO in Betracht. Dies gilt allerdings nur in solchen Verfahren, in denen die jeweilige Verfahrensordnung eine solche Rechtsbeschwerde vorsieht, also in Zivilsachen und in Verfahren nach dem FamFG (§ 76 Abs. 1 FamFG) sowie in arbeitsgerichtlichen Verfahren. Die Rechtsbesc...mehr