Fachbeiträge & Kommentare zu Abrechnung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Die Wirkung des Progressionsvorbehalts (§ 32b Abs 2 Nr 1 EStG)

Rn. 92 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 H 32b EStH 2019 "Allgemeines" enthält das Berechnungsschema für die Hinzu- bzw Abrechnungsmethode bei § 32b Abs 2 Nr 1 EStG:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Electronic Commerce (e-comm... / 4.3.1 Überblick

Auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen folgen den allgemeinen Besteuerungsprinzipien von sonstigen Leistungen. Eine Sonderregelung gilt für Leistungen an in der EU ansässige nichtsteuerpflichtige Abnehmer und für die Leistungen der im Drittlandsgebiet ansässigen Unternehmer, wenn diese an Nichtunternehmer im Gemeinschaftsgebiet erbracht werden.[1] Aus der Sicht des...mehr

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Elektronische Dienstleister / 2.2 Leistungen an im Ausland ansässige Auftraggeber

Auf die Abrechnung mit deutscher Umsatzsteuer kann immer dann verzichtet werden, wenn der Leistungsempfänger im Drittlandsgebiet ansässig ist (der steuerliche Status bei Drittlandskunden ist unerheblich) bzw. es sich um einen im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmer handelt. Bei Leistungen an im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Nichtsteuerpflichtige unterli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Electronic Commerce (e-comm... / 7 Branchenlösung weiter anwendbar

Branchenlösung Telekommunikation: Nimmt ein Endnutzer über seinen Teilnehmernetzbetreiber Leistungen vorgelagerter Unternehmer in Anspruch, konnte schon bisher für umsatzsteuerliche Zwecke eine Dienstleistungskommission angenommen werden. Dies regelt mit Wirkung ab dem 1.1.2015 die neue Vorschrift des § 3 Abs. 11a UStG. Diese häufig als Branchenlösung bezeichnete Gestaltung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Electronic Commerce (e-comm... / 3.1 Warenweg und steuerlicher Status des EU-Abnehmers bei Lieferungen

Elektronische Plattformen zur Ermöglichung von Warenbestellungen mit Preisangeboten müssen aus der Sicht des Anbieters unter umsatzsteuerlichen Gesichtspunkten besonders gründlich geprüft werden. Die Angebote gelten weltweit. Aber gerade deshalb kann eine verlässliche Aussage über die umsatzsteuerliche Belastung für den Interessenten nicht getroffen werden. Wird der Gegensta...mehr

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Elektronische Dienstleister / 2.1 Leistungen an im Inland ansässige Auftraggeber

Werden elektronische Dienstleistungen an im Inland ansässige Auftraggeber erbracht, unterliegt die Leistung – unabhängig vom steuerlichen Status des Kunden – der Steuerpflicht im Inland. Anzuwenden ist der jeweils gültige Regelsteuersatz (derzeit 19 %). Wichtig Hinweis auf Umsatzsteuer Angebote im Internet zur Ausführung elektronischer Dienstleistungen, die sich an einen offen...mehr

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Elektronische Dienstleister / 2.4 Leistungseinkauf aus dem Ausland

Werden elektronische Dienstleistungen durch einen im Inland ansässigen Unternehmer aus dem Ausland bezogen, liegt der Leistungsort im Inland. Die Steuer schuldet der deutsche Auftraggeber gem. § 13 b UStG (Reverse-Charge-Verfahren). Häufig wird es vorkommen, dass z. B. bei der Entwicklung von Softwareprogrammen Teilleistungen aus dem Ausland von anderen Unternehmen bezogen w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Electronic Commerce (e-comm... / 4.3.2 B2B-Geschäfte

Für Leistungen im unternehmerischen Bereich (B2B, Business to Business) ist zur Bestimmung des Leistungsorts generell § 3 a Abs. 2 UStG anzuwenden. Somit sind lediglich Leistungen an im Inland ansässige Unternehmen auch im Inland steuerbar und steuerpflichtig. Dagegen können die Leistungen ohne Umsatzsteuerbelastung an im Ausland ansässige Unternehmen berechnet und ohne Umsa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 2.1.1 Begriff der besonderen Tarifvorschriften

Rz. 6 § 19 Abs. 1 – 4 KStG regelt die Anwendung der besonderen Tarifvorschriften im Organkreis. Die besonderen Tarifvorschriften führen zu einer Ermäßigung der festzusetzenden Steuer. Sie wirken sich also bereits bei der Steuerfestsetzung aus, nicht erst im Rahmen der Abrechnung wie der Steuerabzug inländischer Steuern. Es wird also nicht eine entstandene und festgesetzte St...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 1.1 Zur Systematik der Vorschrift

Rz. 1 Nach seiner Überschrift behandelt § 19 KStG den Steuerabzug. Das ist insofern ungenau, als die Abs. 1 – 4 die besonderen Tarifvorschriften erfasst. Diese bestehen zwar überwiegend, aber nicht ausschließlich, in der Anrechnung ausländischer Steuer. Es sind darüber hinaus aber auch andere Tarifvorschriften möglich, die kein Steuerabzug sind, und für die § 19 Abs. 1 – 4 K...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lieferung / 2.4 Fiktion eines Reihengeschäfts (ab 1.7.2021)

Zum 1.7.2021 ist über das sog. Digitalpaket ein fiktives Reihengeschäft – aber nur in bestimmten Fällen – eingeführt worden, wenn eine Lieferung über eine elektronische Schnittstelle [1] ausgeführt wird. Der Betreiber der elektronischen Schnittstelle muss dabei den leistenden Unternehmer mit seiner Schnittstelle "unterstützen".[2] Hinweis Umfassende Hinweise der Finanzverwaltu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 3 Anrechnung bei Steuerabzug (Abs. 5)

Rz. 42 Sofern Einnahmen der Organgesellschaft dem Steuerabzug unterlegen haben, hat die Anrechnung auf der Ebene des Organträgers zu erfolgen, nicht auf der der Organgesellschaft. Dies gilt auch dann, wenn die Organgesellschaft KSt (auf Ausgleichszahlungen) zu zahlen hat. Angesprochen in Abs. 5 ist nur die Anrechnung inländischer Steuern, da die Anrechnung ausländischer Steu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.1 Steuern vom Einkommen

Tz. 57 Stand: EL 121 – ET: 04/2021 Die Steuern vom Einkommen, die von rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen Vereinen bei der Unterhaltung eines steuerschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs entrichtet werden müssen, sind keine abzugsfähigen Betriebsausgaben (s. § 10 Nr. 2 KStG, Anhang 3, R 10.1 KStR 2015, Anhang 4). Das Verbot der Abziehbarkeit bedeutet im Falle einer ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 96 Fälligke... / 2.4.1.3 Beschränkung der Verrechnungsmöglichkeit der Bank (Abs. 3 Satz 4)

Rz. 12 Die Bank darf den eingegangenen Betrag auch nicht mit eigenen Forderungen verrechnen und ihn damit der Rücküberweisung entziehen. In Betracht kommen Forderungen aus gewährten Dispositionskrediten, Depotkosten, Kontoführungskosten oder laufende Raten aus Teilzahlungskrediten. In einem laufenden Konto findet die Verrechnung nicht schon mit der Einstellung in das Kontoko...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 2.1.2 Vergleich des Regelentgelts mit dem Höchstregelentgelt

Rz. 9 Der auf den Kalendertag entfallende Teil des Arbeitsentgelts bzw. Arbeitseinkommens (Regelentgelt; vgl. Rz. 8) darf das Höchstregelentgelt nicht überschreiten (§ 66 Abs. 1 Satz 1 HS 2). Als Höchstregelentgelt wird beim Übergangsgeld zulasten der (allgemeinen) Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Kriegsopferfürsorge/Sozialen Entschädigung ein Betrag ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer / 2 Einfuhrumsatzsteuer

Die Einfuhrumsatzsteuer gehört zwar in das System der Umsatzsteuer, weil sie beim Import der Gegenstände für die gleiche steuerliche Belastung wie bei Inlandswaren sorgt. Gleichwohl zeichnen sie bestimmte Besonderheiten aus. Das UStG verweist auf die sinngemäße Anwendung der Vorschriften für Zölle und meint damit, dass die Einfuhrumsatzsteuer nicht nur in die Zuständigkeit d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.2.2 Vereinfachte Zollanmeldung (Art. 166ff. UZK; Art. 145ff. DelVO; Art. 223ff. DVO)

Rz. 98 Das vereinfachte Anmeldeverfahren nach Art. 166 UZK und Art. 145ff. DelVO betrifft nur Waren, die gestellt werden. Die Zulassung zum vereinfachten Anmeldeverfahren ist bewilligungspflichtig (Art. 166 Abs. 2 UZK). Die Bewilligung wird auf schriftlichen Antrag erteilt, wenn die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Bewilligung wird grundsätzlich ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6.4.2 Endverwendung

Rz. 277 Die Endverwendung ist ein Zollverfahren, in dem die eingeführten Waren in den freien Verkehr überführt werden und dennoch der zollamtlichen Überwachung unterliegen, um die Verwendung zu dem begünstigten Zweck zu sichern. Rz. 278 Bei der Endverwendung ist zu unterscheiden zwischen den Vorschriften über das Verfahren und den Bestimmungen, die die Zollbegünstigung der Ve...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.5 Pflichtverletzungen (Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK)

Rz. 179 Eine Einfuhrabgabenschuld entsteht nach Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK, wenn eine der Pflichten nicht erfüllt wird, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus deren vorübergehender Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das sie übergeführt worden ist, ergeben (Buchst. a), oder eine Voraussetzung für die Überführung einer Ware in das bet...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Aufzeichnungen, Belege, Ersatzbelege

Rz. 337 Bei Geltendmachung des Vorsteuerabzugs (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG) ist der Unternehmer nach § 22 Abs. 1 UStG verpflichtet, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu machen. Aus den Aufzeichnungen müssen die Bemessungsgrundlage für die Einfuhr von Gegenständen (§ 11 UStG), die für das Unternehmen des Unternehmers eingeführt worden...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.2 Abgabenschuld bei der Überführung von Gegenständen in den freien Verkehr (Art. 77 UZK)

Rz. 137 Gem. Art. 77 Abs. 1 Buchst. a UZK entsteht die Einfuhrzollschuld durch Überführung von einfuhrabgabenpflichtigen Nicht-Unionswaren in ein Zollverfahren, nämlich Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr. Es handelt sich hierbei um die ordnungsgemäße Abfertigung aufgrund einer Anmeldung von Waren, die entweder zollpflichtig als Nicht-Unionswaren eingeführt worden s...mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der Tätigkeiten eines Beistands vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss

Im politischen Tagesgeschehen wird häufig mit parlamentarischen Untersuchungsausschüssen (PUA) gearbeitet. Für einen Rechtsanwalt kann sich die Frage stellen, wie er ggf. seine Tätigkeiten, die er möglicherweise als Beistand eines Zeugen, der im PUA ausgesagt hat, erbracht hat, abrechnet. Die Antwort geben die nachfolgenden Ausführungen. I. Gesetzliche Regelungen zu parlamen...mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / IV. Abrechnung nach Teil 4 Abschnitt 1 VV

Vorbem. 2 Abs. 2 S. 2 VV bestimmt, dass für die Tätigkeit als Beistand eines Zeugen oder Sachverständigen vor einem PUA "die gleichen Gebühren wie für die entsprechende Beistandsleistung in einem Strafverfahren des ersten Rechtszugs vor dem Oberlandesgericht" entstehen. Daraus lässt sich nur der Schluss ziehen, dass der Rechtsanwalt seine Tätigkeit als Beistand eines Zeugen ...mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / VI. Auslagen

Für den Zeugenbeistand entstehen die Auslagen nach Teil 7 VV, insbesondere entsteht ggf. die Postentgeltpauschale Nr. 7002 VV.mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / V. Die einzelnen Gebühren

1. Grundgebühr (Nr. 4100 VV) Für den Zeugenbeistand, der sich in die Sache einarbeitet, entsteht die Grundgebühr Nr. 4100 VV. Dass auch die Grundgebühr Nr. 4100 VV entsteht, folgt eindeutig aus der Gesetzesbegründung.[10] Danach soll der Rechtsanwalt die gleichen Gebühren wie für die entsprechende Beistandsleistung in einem Strafverfahren des ersten Rechtszuges vor dem OLG er...mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / [Ohne Titel]

Im politischen Tagesgeschehen wird häufig mit parlamentarischen Untersuchungsausschüssen (PUA) gearbeitet. Für einen Rechtsanwalt kann sich die Frage stellen, wie er ggf. seine Tätigkeiten, die er möglicherweise als Beistand eines Zeugen, der im PUA ausgesagt hat, erbracht hat, abrechnet. Die Antwort geben die nachfolgenden Ausführungen.mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / 2. Vernehmungsterminsgebühr (Nr. 4102 VV)

Grds. kann auch die Vernehmungsterminsgebühr Nr. 4102 VV anfallen, da diese auch in Teil 4 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 VV geregelt ist. Die in Nr. 4102 VV geregelten Termine werden jedoch in einem parlamentarischen Untersuchungsverfahren i.d.R. nicht entstehen.mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / III. Persönlicher Geltungsbereich

Die Gebühren entstehen für den Wahlbeistand des Zeugen. Sie entstehen aber auch für den ggf. vom PUA bzw. seinem Vorsitzenden nach der jeweiligen Verfahrensordnung, i.d.R. der StPO, beigeordneten Beistand. Er erhält dann Festbetragsgebühren.[5]mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / 4. Terminsgebühr (Nr. 4120 VV)

Für den Zeugenbeistand entsteht ggf. die Terminsgebühr Nr. 4120 VV, wenn er an der Vernehmung des Mandanten durch den PUA teilnimmt. Auch insoweit gelten die allgemeinen Regeln, es reicht also die Teilnahme des Rechtsanwalts im Termin.[15] Es gilt auch Vorbem. 4 Abs. 3 S. 2 VV. Der Rechtsanwalt verdient die Gebühr also auch, wenn die Sitzung des PUA aus Gründen, die der Rech...mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / 3. Verfahrensgebühr (Nrn. 4118 f. VV)

Für den Zeugenbeistand entsteht die Verfahrensgebühr Nr. 4118 VV. Insoweit gelten die allgemeinen Regeln zur Verfahrensgebühr nach Vorbem. 4 Abs. 2 VV.[13] Abgegolten wird also das "Betreiben des Geschäfts". Das sind alle für den Zeugen erbrachte Tätigkeiten des Zeugenbeistands, die nicht von der Grundgebühr Nr. 4100 VV oder der Terminsgebühr Nr. 4120 VV erfasst werden. Das ...mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / 5. Gebührenhöhe

Der Wahlbeistand erhält Rahmengebühren. Es gelten die (allgemeinen) Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG. Es kommt wegen der Höhe der Gebühren somit auf die Bedeutung der Angelegenheit, die Schwierigkeit der Sache und den Umfang der anwaltlichen Tätigkeit an. Bei der Terminsgebühr spielt die Länge der Vernehmung des Mandanten, an der der Rechtsanwalt teilgenommen hat, eine gro...mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / 1. Grundgebühr (Nr. 4100 VV)

Für den Zeugenbeistand, der sich in die Sache einarbeitet, entsteht die Grundgebühr Nr. 4100 VV. Dass auch die Grundgebühr Nr. 4100 VV entsteht, folgt eindeutig aus der Gesetzesbegründung.[10] Danach soll der Rechtsanwalt die gleichen Gebühren wie für die entsprechende Beistandsleistung in einem Strafverfahren des ersten Rechtszuges vor dem OLG erhalten, wobei auch "Gebühren...mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / II. Rechtsanwalt als Zeugenbeistand

Wird ein Zeuge vom PUA zur Zeugenvernehmung geladen, muss er der Ladung grds. Folge leisten. Er kann sich jedoch eines Rechtsanwalts als sog. Zeugenbeistands bedienen. Denn nach der Rspr. des BVerfG hat jeder Zeuge das Recht, einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand hinzuzuziehen, der ihn berät und ihm während der Zeugenvernehmung vor der Polizei, der Staatsanwaltschaft, vor Ge...mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / VII. Erstattung und Festsetzung

Nach § 35 Abs. 2 S. 2 PUAG kann der PUA auf Antrag beschließen, dass dem Zeugen die Gebühren des rechtlichen Beistandes erstattet werden (Kostengrundentscheidung). Nach § 35 Abs. 3 PUAG setzt der Präsident oder die Präsidentin des Bundestages die Höhe der Erstattung fest (Kostenfestsetzung). Handelt es sich um einen beigeordneten Zeugenbeistand, setzt der Präsident oder die P...mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / I. Gesetzliche Regelungen zu parlamentarischen Untersuchungsausschüssen

Die Einrichtung von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen war früher nicht näher gesetzlich geregelt. Auch die Rechte der Ausschüsse gegenüber der Politik und Betroffenen, aber auch die mit der Vernehmung von Zeugen zusammenhängenden Fragen, waren über die Regelung in Art. 44 GG hinaus nicht kodifiziert. Inzwischen liegen aber gesetzliche Regelungen vor. Diese sind für ...mehr

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AGS 04/2021, Rosinentheorie / IV. Abrechnung

Das OLG rechnet auf der Grundlage wie folgt: 1. Pflichtverteidigervergütung Der Pflichtverteidiger habe folgende Pflichtverteidigergebühren (netto) aus der Staatskasse erhalten (Gebührensätze nach VV RVG in der bis zum 31.12.2020 gültigen Fassung): Praxis-Beispielmehr

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zfs 04/2021, Restwertberechnung bei Leasingfahrzeugen im Totalschadensfall

Hinweis "Am Fahrzeug meiner Mandantin ist, wie Sie dem Gutachten entnehmen können, ein Totalschaden eingetreten. Der differenzbesteuerte Wiederbeschaffungswert beträgt 12.000 EUR und der Brutto-Restwert 5.000 EUR. Das Fahrzeug meiner Mandantin ist geleast und steht im Eigentum der Autobank GmbH. Diese ist vorsteuerabzugsberechtigt. Gemäß den Leasingbedingungen hat der Leasin...mehr

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AGS 04/2021, Wertfestsetzun... / II. Wertfestsetzung

Das LG hat die Beschwerde nach § 68 Abs. 1 S. 1 GKG als zulässig angesehen. Bis zur Verbindung der beiden Verfahren habe kein einheitlicher Gesamtwert i.H.v. 25.170,00 EUR bestanden. Vielmehr habe es bis zu diesem Zeitpunkt zwei rechtlich selbstständige Einziehungsverfahren mit jeweils eigenen Werten i.H.v. 11.000,00 EUR und 14.170,00 EUR gegeben. Diese Werte seien entspreche...mehr

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zfs 04/2021, Beratungspflic... / A. Vorbemerkung

Mehr als 1,5 Millionen Fahrzeugschäden werden fiktiv abgerechnet. Das eingeholte Sachverständigengutachten bildet die Abrechnungsgrundlage, die Reparaturarbeiten werden nicht oder nur zum Teil durchgeführt. Oft erfolgt auch eine "Billigreparatur" oder eine Reparatur in Eigenregie, vulgo: in Schwarzarbeit. Dieses Vorgehen ist rechtlich zulässig, da der Geschädigte gem. § 249 ...mehr

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AGS 04/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Hansens (S. 145) mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Terminsgebühr für den Anwalt auch dann anfallen kann, wenn er alleine eine Besprechung mit dem Richter führt. In einem weiteren Aufsatzbeitrag befasst sich Hansens (S. 146) mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Einigungsgebühr im Falle der Erledigung der Hauptsach...mehr

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AGS 04/2021, Wertfestsetzun... / III. Bedeutung für die Praxis

Es ist schon nicht nachvollziehbar, wieso hier ein Streitwert nach § 63 GKG festgesetzt worden ist. Im Einziehungsverfahren fallen keine Gerichtsgebühren an (s. Teil 3 Hauptabschnitt 4 GKG-KostVerz.). Selbst im Beschwerdeverfahren werden keine wertabhängigen Gebühren erhoben, sondern Festgebühren. Für Gerichtsgebühren, die nicht erhoben werden, bedarf es aber auch keines Str...mehr

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AGS 04/2021, Kosten der Par... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des BGH ist zuzustimmen. 1. Handwerkerkosten als außergerichtliche Kosten Gerade in Bauprozessen, in denen häufig Beweis durch Einholung von Sachverständigengutachten erhoben wird, werden von dem gerichtlich bestellten Sachverständigen Ortstermine durchgeführt, um den Zustand des Bauwerkes zu begutachten. Vielfach sind hierfür Öffnungen bestimmter Bauteile erf...mehr

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Änderungen durch das Digitalpaket (zu § 3 Abs. 3a, § 3c und § 18i ff. UStG)

Kommentar Zum 1.7.2021 und für die Anmeldemöglichkeiten auch schon ab dem 1.4.2021 treten die neuen Regelungen des sog. MwSt-Digitalpakets in der Europäischen Union in Kraft. Durch diese neuen Vorschriften verändern sich insbesondere die Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Lieferungen gegenüber Nichtunternehmern. Es wird aber auch ein neuer Leistungstatbestand – ein "...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: StBVV-Abrechnung bei Ermittlung Veräußerungsgewinn § 17 Abs. 4 EStG

Frage: Sieht die StBVV eine Vergütung für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 17 Abs. 4 EStG vor? Ich konnte nichts unmittelbar Passendes finden. Antwort: Eine direkte Position in der StBVV gibt es hierfür nicht. Die Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 17 Abs. 4 EStG ist jedoch nach h. M. mit einer (ggf. weiteren) Gebühr nach § 25 Abs. 1 StBVV abrechenbar (vgl. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 3 Kollegenecke: Körperschaftsteuer-Zerlegungserklärungen und StBVV

Frage: Ich habe ein Mandat, für das eine Körperschaftsteuer-Zerlegungserklärung (§ 2 Abs. 1 Zerlegungsgesetz (ZerlG)) anzufertigen ist. In der StBVV habe ich hierzu nicht gefunden, ob und wie (Gegenstandswert?) diese Erklärung abgerechnet werden kann. Können Sie mir einen Rat geben? Antwort: Eine ausdrückliche Vorschrift für Körperschaftsteuer-Zerlegungserklärungen sieht die St...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 7 Kollegenecke: Feststellungserklärungen zu Einheitswerten abrechnen

Frage: Wir wenden uns an Sie mit der Bitte um Mitteilung, wie die Anfertigung einer Erklärung zur Hauptfeststellung, Fortschreibung oder Nachfeststellung der Einheitswerte für Grundbesitz nach der StBVV abgerechnet werden muss. Der frühere § 24 Abs. 4 Nr. 1 StBGebV ist ja aufgehoben. Antwort: Da es sich bei der Feststellung von Einheitswerten um Bewertungen nach dem BewG handel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Erstellung einer E-Bilanz abrechnen

Frage: Der vorherige Steuerberater hat unserem jetzigen Mandanten (eingetragener Kaufmann) unter anderem Folgendes in Rechnung gestellt: Aufstellung Jahresabschluss, § 35 Abs. 1 Nr. 1a StBVV Schriftlicher Erläuterungsbericht, § 35 Abs. 1 Nr. 6 StBVV Entwicklung einer Steuerbilanz aus der Handelsbilanz, § 35 Abs. 1 Nr. 3b StBVV Tatsächlich erhalten hat der Mandant vom Vorberater e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 6 Kollegenecke: Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags

Frage: Wie kann ich Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) nach § 7g EStG, z. B. weil nicht rechtzeitig investiert wurde, nach der StBVV abrechnen? Antwort: Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bildung oder (planmäßigen) Auflösung eines IAB nach § 7g EStG sind grundsätzlich nicht separat abrechenbar, sondern im Rahmen des § 35...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 6.1.1 Allgemeines

Rz. 106 § 4h Abs. 3 S. 1 EStG enthält eine Definition des Begriffs des "maßgeblichen Gewinns", der nach § 4h Abs. 1 S. 1 EStG Ausgangswert für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug ist. Der "maßgebliche Gewinn" i. S. d. § 4h Abs. 3 S. 1 EStG bildet nicht unmittelbar die Bemessungsgrundlage, sondern wird durch Hinzu- und Abrechnungen verändert (Rz. 40ff.). ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.2.2 EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahrs

Rz. 40 Die Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug und damit das verrechenbare EBITDA ist in § 4h Abs. 1 S. 1, 2 EStG geregelt. Nach dieser Regelung ist Bemessungsgrundlage der maßgebliche Gewinn (Rz. 106), zuzüglich der Zinsaufwendungen (Rz. 42), der Auswirkungen der Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 S. 1 EStG (Rz. 44), der Auswirkungen der...mehr