Fachbeiträge & Kommentare zu Abrechnung

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§ 22 Verfahren über eine Rü... / b) Verfahren nach Teil 6 VV

Rz. 37 In Verfahren nach Teil 6 VV erhält der Anwalt ebenfalls eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3330 VV (siehe oben Rdn 28). Die Höhe der Gebühr im Verfahren über die Rüge beläuft sich auch hier auf die Höhe der Verfahrensgebühr im zugrunde liegenden Verfahren, höchstens jedoch auf 260,00 EUR. Das gilt auch dann, wenn die Gehörsrüge im Rechtsmittelverfahren erhoben wird. Rz. 3...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / b) Übersendung der Handakten mit gutachterlichen Äußerungen

Rz. 319 Übersendet der vorinstanzliche Anwalt die Akten an den Anwalt eines Rechtsmittelzuges und verbindet er auftragsgemäß die Übersendung mit gutachterlichen Äußerungen, so entsteht nach Anm. zu Nr. 3400 VV ebenfalls eine Verfahrensgebühr. Beispiel 180: Übersendung der Handakten mit gutachterlichen Äußerungen Der Berufungsanwalt wird beauftragt, seine Handakten an den Revi...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / e) Einstweilige Anordnung im Berufungsverfahren

Rz. 296 Wird die einstweilige Anordnung erstmals im Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht beantragt (§ 86b Abs. 2 S. 2, 3 SGG), ändert sich nichts. Nach Vorbem. 3.2 Abs. 2 S. 1, S. 2 VV gelten die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV auch dann, wenn das Berufungsgericht als Gericht der Hauptsache zuständig ist (§ 86b Abs. 2 S. 3, 4 SGG i.V.m. § 943 ZPO). Zwar entsteh...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / 4. Postentgeltpauschale

Rz. 11 Die Selbstständigkeit der aufeinander anzurechnenden Gebühren hat auch Auswirkungen auf die Berechnung der Postentgeltpauschale der Nr. 7002 VV. In Anrechnungsfällen war bislang streitig, ob sich die Postentgeltpauschale aus dem Gebührenaufkommen vor oder nach Anrechnung ermittelt. Beispiel 5: Berechnung der Postentgeltpauschale in Anrechnungsfällen Außergerichtlich str...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / (3) Begrenzung der Anrechnung

Rz. 64 Zu beachten ist, dass die Anrechnung gem. Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 1 VV auf einen Betrag von 207,00 EUR begrenzt ist. Diese Grenze greift immer dann, wenn die anzurechnende Geschäftsgebühr oberhalb von 414,00 EUR liegt. Beispiel 25: Begrenzung der Anrechnung Der Anwalt wird im Verwaltungsverfahren vor der Behörde beauftragt. Gegen den Bescheid der Behörde legt er Widerspr...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / a) Überblick

Rz. 69 Kommt es nach dem Bewilligungsverfahren zur Hauptsache, so geht die nach Nr. 3335 VV verdiente Vergütung in der des nachfolgenden Verfahrens auf. Der Anwalt erhält seine Gebühren nach § 16 Nr. 2 RVG nur einmal.[15] Dies gilt unabhängig davon, ob die beantragte Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist oder nicht. Rz. 70 Allerdings ist bei der Abrechnung ...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / (1) Überblick

Rz. 58 Wird der Anwalt nach dem Verwaltungsverfahren auch im Widerspruchsverfahren tätig, erhält er ebenfalls eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2302 Nr. 1 VV, da es sich insoweit nach § 17 Nr. 1a RVG um eine gesonderte Angelegenheit handelt. Rz. 59 War der Anwalt allerdings bereits im Verwaltungsverfahren tätig, muss er sich nach Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 1 VV die erste Geschäftsgebü...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / cc) Aussöhnungsgebühr

Rz. 22 Strittig ist, ob im Rahmen der Beratungshilfe eine Aussöhnungsgebühr für die Aussöhnung von Eheleuten oder Lebenspartnern entsprechend Nr. 1001 VV anfallen kann. Eine ausdrückliche Regelung fehlt in Nr. 2508 VV. Die h.M. verneint daher eine Gebühr in der Beratungshilfe.[15] Ein Grund dafür, die Aussöhnungsgebühr aus dem Bereich der Beratungshilfe auszunehmen, ist nich...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / bb) Einigung und Erledigung

Rz. 29 Neben der Geschäftsgebühr kann wiederum eine Gebühr nach Nr. 2508 VV hinzukommen, wenn der Anwalt an einer Einigung i.S.v. Nr. 1000 VV oder an einer Erledigung i.S.v. Nr. 1002 VV mitwirkt. Die Gebühr beläuft sich immer auf 165,00 EUR. Beispiel 14: Außergerichtliche Vertretung mit Einigung Der Mandant erscheint mit einem Beratungshilfeschein und beauftragt den Anwalt, d...mehr

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§ 38 Auslagen / 1. Überblick

Rz. 56 Nach Nrn. 7001, 7002 VV kann der Anwalt die von ihm im Rahmen des Mandats aufgewandten Post- und Telekommunikationsentgelte abrechnen. Er hat die Wahl, konkret abzurechnen (Nr. 7001 VV) oder pauschal (Nr. 7002 VV). Rz. 57 Ein nachträglicher Wechsel der Abrechnungsmethode ist zulässig. Hat der Anwalt zunächst pauschal nach Nr. 7002 VV abgerechnet, ist er nicht gehindert...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / 6. Schadensersatz

Rz. 13 Auch dann, wenn Schlechterfüllung eingewandt wird oder der Mandant aus anderen Gründen Schadensersatz verlangt, wirkt sich § 15a Abs. 1 RVG ebenso aus wie bei der Verjährung. Beispiel 7: Schadensersatz bei anzurechnenden Gebühren Der Anwalt war außergerichtlich und anschließend im gerichtlichen Verfahren tätig. Außergerichtlich rechnet er eine 1,5-Geschäftsgebühr (Nr. ...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / 1. Anrechnung der Beratungsgebühr auf die Geschäftsgebühr

Rz. 40 Hat der Anwalt den Auftrag für eine Beratung erhalten, soll er eine Gebührenvereinbarung treffen. Geschieht dies nicht, erhält der Anwalt "Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts". Unabhängig davon, ob die Beratung nach Vereinbarung oder nach BGB abgerechnet wird, ist die Gebühr für die Beratung nach § 34 Abs. 2 RVG auf die Gebühren anzurechnen, die in ...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / cc) Einbeziehung nicht anhängiger Gegenstände im gerichtlichen Verfahren

Rz. 180 Kommt es in einem gerichtlichen Verfahren zu einer Einigung oder Erledigung auch über nicht anhängige Gegenstände, bleibt die Anbindung an die Verfahrensgebühr bestehen (Anm. Abs. 1 zu Nr. 1006 VV). Es kann hier also nicht zu Fällen unterschiedlicher Gebührenrahmen mit der Folge einer entsprechenden Anwendung des § 15 Abs. 3 RVG kommen. Rz. 181 In der Regel wird durch...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / a) Mit der Landeskasse ist noch nicht abgerechnet

Rz. 35 Soweit der Anwalt mit der Landeskasse noch nicht abgerechnet hat, kann er seinen Erstattungsanspruch uneingeschränkt geltend machen. Beispiel 12: Festsetzung der vollen Gebühren gegen den Gegner Der Anwalt wird seiner Partei zur Abwehr einer Klage in Höhe von 8.000,00 EUR im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet. Es kommt zur mündlichen Verhandlung. Die Klage wird ko...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / bb) Mehrere Auftraggeber

Rz. 78 Wird der Anwalt für mehrere Auftraggeber tätig, so erhöht sich der Gebührenrahmen der Geschäftsgebühr nach Nr. 1008 VV um 30 % je weiteren Auftraggeber, höchstens um 200 %, und zwar unabhängig davon, ob derselbe Gegenstand zugrunde liegt. Das gilt nach Anm. Abs. 4 zu Nr. 1008 VV auch für die sog. Schwellengebühr (Anm. zu Nr. 2302 VV). Die danach erhöhte Geschäftsgebüh...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 19. Einzeltätigkeit

Rz. 331 Ist der Anwalt lediglich mit einer Einzeltätigkeit beauftragt, so erhält er eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3406 VV. Der Gebührenrahmen beläuft sich auf 36,00 EUR bis 408,00 EUR; die Mittelgebühr beträgt 222,00 EUR. Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich der Rahmen um 30 %, höchstens um 200 %. Rz. 332 Eine Reduzierung bei vorzeitiger Erledigung ist hier nicht vorgesehe...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / e) Zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 5116 VV

Rz. 70 Neben der zusätzlichen Gebühr nach Nr. 5115 VV kommt eine weitere zusätzliche Verfahrensgebühr bei Einziehung und verwandten Maßnahmen nach Nr. 5116 VV in Betracht. Die Gebühr entsteht für eine Tätigkeit für den Betroffenen, die sich auf die Einziehung oder dieser gleichstehende Rechtsfolgen (§§ 22 ff. OWiG) oder auf eine diesen Zwecken dienende Beschlagnahme bezieht ...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / (2) Anrechnung auf die Verfahrensgebühr eines Verfahrens auf Vollstreckbarerklärung eines Anwaltsvergleichs

Rz. 35 Auf die Gebühren für ein Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Vergleichs nach den §§ 796a, 796b und 796c Abs. 2 S. 2 ZPO ist die Gebühr der Nr. 2503 VV nur zu einem Viertel anzurechnen (Anm. Abs. 2 S. 2 zu Nr. 2503 VV). Rz. 36 Beispiel 19: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Gebühren eines nachfolgenden Verfahrens auf Vollstreckbarerklärung eines Anwaltsvergl...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (4) Keine Terminsgebühr in "sonstigen Fällen"

Rz. 87 Soweit eine Terminsgebühr in sonstigen Fällen entsteht (siehe § 13 Rdn 137 ff.), gilt dies nicht für den Terminsvertreter. Er kann die Terminsgebühr nur in den Fällen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV verdienen, nicht aber auch den Fällen der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV. Beispiel 45: Terminsvertreter, schriftlicher Vergleich Der Anwalt wird für einen Verhandlungstermin beau...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / ff) Einbeziehung weiterer anhängiger Gegenstände

Rz. 86 Werden im Rahmen einer außergerichtlichen Vertretung weiter gehende anhängige Gegenstände mit erledigt oder in eine Einigung einbezogen, ist Nr. 1005 VV nicht anwendbar (Anm. Abs. 1 S. 2 zu Nr. 1005 VV). Es gilt dann Nr. 1006 VV (Anm. Abs. 1 S. 1 zu Nr. 1006 VV). Beispiel 39: Einigung auch über nicht weitere anhängige Gegenstände Der Mandant hatte die Feststellung des ...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / d) Einigung

Rz. 59 Schließen die Parteien eine Einigung, entsteht nach Anm. Abs. 2 zu Nr. 3202 i.V.m. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV ebenfalls eine Terminsgebühr. Hauptanwendungsfall ist der Abschluss eines Vergleichs nach § 278 Abs. 6 ZPO. Die Terminsgebühr entsteht aber auch bei einer einfachen formlosen Einigung. Beispiel 22: Berufungsverfahren mit schriftlichem Vergleich Gegen sein...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / bb) Säumnis des Berufungsbeklagten

Rz. 69 Anders verhält es sich dagegen bei Säumnis des Berufungsbeklagten. Hier ist eine Ermäßigung der Terminsgebühr nicht vorgesehen, da das Gericht, ungeachtet der Säumnis, die Begründetheit der Berufung prüfen muss. Beispiel 28: Versäumnisurteil gegen Berufungsbeklagten Gegen seine erstinstanzliche Verurteilung zur Zahlung von 15.000,00 EUR legt der Beklagte Berufung ein. ...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / d) Vorangegangene Prüfung der Erfolgsaussicht

Rz. 245 Auch dann, wenn eine Prüfung der Erfolgsaussicht der Revision vorangegangen ist, liegen zwei verschiedene Angelegenheiten vor (siehe Rdn 46 ff.). Auch hier ist wiederum anzurechnen (Anm. zu Nr. 2102 VV). Beispiel 136: Tätigkeit im Revisionsverfahren mit vorangegangener Prüfung der Erfolgsaussicht der Revision Der Anwalt wird zunächst mit der Prüfung der Erfolgsaussich...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / III. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Rz. 7 Soll der Anwalt die Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, also einer Revision, einer Nichtzulassungsbeschwerde oder einer Beschwerde prüfen, gelten die Nrn. 2100, 2101 VV, da die StBVV insoweit keine Tatbestände enthält, auf die § 35 RVG verweist. Die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Einspruchs gegen einen Steuerbescheid fällt nicht unter Nrn. 2100, 2101 VV, da der Ein...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / b) Beratung

Rz. 46 Die Vergütung für eine Beratung ist in Nr. 2502 VV geregelt. Eine Staffelung der Gebühren nach Zahl der Gläubiger ist hier nicht vorgesehen. Hinzukommen kann die Einigungsgebühr nach Nr. 2508 VV. Beispiel 25: Beratung Schuldenbereinigung Der Anwalt berät den Mandanten mit dem Ziel einer Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Planes (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO).mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / bb) Mehrere Auftraggeber

Rz. 108 Auch im gerichtlichen Verfahren erhöht sich die Verfahrensgebühr bei mehreren Auftraggebern nach Nr. 1008 VV. Auf eine gemeinschaftliche Beteiligung am Streitgegenstand kommt es nicht an (siehe Rdn 49). Beispiel 49: Tätigkeit im Rechtsstreit ohne mündliche Verhandlung, mehrere Auftraggeber Der Anwalt wird von zwei Auftraggebern nach Erlass des Widerspruchsbescheids be...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / VII. Selbstständiges Beweisverfahren in sozialgerichtlichen Verfahren

Rz. 67 Wegen des Zusammenhangs, soweit Rahmengebühren gelten, siehe insoweit § 31 Rdn 199 ff. Soweit nach Wertgebühren abzurechnen ist, gelten wiederum die Ausführungen zu den Gebühren in zivilgerichtlichen Verfahren entsprechend. In beiden Fällen kommt anstelle der Einigungsgebühr auch eine Erledigungsgebühr nach Nrn. 1002 ff. VV in Betracht. Bei Abrechnung nach Betragsrahm...mehr

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§ 35 Strafsachen / VII. Ausschließliche Tätigkeit im Adhäsionsverfahren

Rz. 245 Wird der Anwalt ausschließlich im Adhäsionsverfahren tätig, so gelten für ihn, obwohl er nicht Verteidiger oder Vertreter oder Beistand nach Vorbem. 4 Abs. 1 VV ist, die Nrn. 4143, 4144 VV (Vorbem. 4.3 Abs. 3 VV). Beispiel 164: Ausschließliche Tätigkeit im Adhäsionsverfahren Der Anwalt ist vom Verletzten ausschließlich damit beauftragt, ein Schmerzensgeld in Höhe von ...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / k) Anrechnung eines überschießenden Anrechnungsbetrags auf nachfolgende Angelegenheit

Rz. 70 Kommt die Anrechnung der Geschäftsgebühr bei dem ersten nachfolgenden gerichtlichen Verfahren nicht voll zum Tragen, weil der Gebührensatz der erst nachfolgenden Angelegenheit unter der Hälfte des anzurechnenden Gebührensatzes liegt, so ist der nicht verbrauchte Anrechnungsbetrag auf ein gegebenenfalls anschließendes weiteres Verfahren anzurechnen, wenn die Verfahrens...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / b) Gerichtliches Verfahren ohne vorangegangene Tätigkeit im Verwaltungs- oder Nachprüfungsverfahren

Rz. 259 Wird der Anwalt erstmals im gerichtlichen Verfahren auf Anordnung der sofortigen Vollziehung, Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Wiederherstellung der sofortigen Vollziehung und Aufhebung der sofortigen Vollziehung beauftragt, so entsteht die Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 VV. Beispiel 140: Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren auf Anordnung der aufschiebenden Wirk...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / 1. Hilfeleistungen in Steuersachen nach der StBVV

Rz. 8 Für bestimmte außergerichtliche Tätigkeiten in Steuersachen gilt nach § 35 RVG die StBVV entsprechend. Insoweit sind die Gebührentatbestände nach Teil 2 VV ausgeschlossen (Vorbem. 2 Abs. 1 VV). Die Regelungen der anderen Teile des VV sind dagegen anzuwenden, also z.B. auch die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 1 VV sowie die Auslagen nach Teil 7 VV. Rz. 9 Soweit die StB...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / c) Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung

Rz. 12 Im Gegensatz zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren, in dem das Verwaltungsgericht zu einer Nichtzulassung der Berufung nicht befugt ist (§ 124a Abs. 1 S. 3 VwGO), kann das Sozialgericht in seinem Urteil die Berufung nicht nur zulassen, sondern auch die Zulassung ablehnen. Die Ablehnung ist dann allerdings mit der Nichtzulassungsbeschwerde anfechtbar (§ 145 SGG), über...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / d) Gerichtliches Verfahren mit vorangegangener Tätigkeit vor der Behörde auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

Rz. 268 War der Anwalt auch mit dem Antrag auf Aussetzung vor der Verwaltungsbehörde beauftragt, ist dort eine eigene Geschäftsgebühr nach Nr. 2302 Nr. 1 VV entstanden (§ 17 Nr. 1a RVG) (siehe dazu Rdn 87 ff.). Im gerichtlichen Anordnungsverfahren entsteht jetzt wiederum die Verfahrensgebühr der Nr. 3102 VV, allerdings unter hälftiger Anrechnung der vorangegangenen Geschäfts...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / bb) Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV

Rz. 124 Die Terminsgebühr kann in allen Varianten der Vorbem. 3 Abs. 3 VV entstehen, also in einem gerichtlichen Termin (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV), bei Wahrnehmung eines Termins, der von einem gerichtlichen Sachverständigen anberaumt worden ist (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 VV)[22] und auch für die Mitwirkung an einer Besprechung zur Vermeidung oder Erledigung eines Verfahren...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (11) Einbeziehung nicht anhängiger Gegenstände

Rz. 112 Werden nicht anhängige Gegenstände in das Verfahren mit einbezogen, entsteht unter Berücksichtigung des § 15 Abs. 3 RVG eine zusätzliche ermäßigte hälftige Verfahrensgebühr nach Nrn. 3401, 3100, 3101 VV. Beispiel 68: Terminsvertretung mit Erörterung nicht anhängiger Gegenstände Der Terminsvertreter nimmt in einem Rechtsstreit über 8.000,00 EUR an der mündlichen Verhan...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / 4. Zurückverweisung an das Berufungsgericht

Rz. 78 Wird auf die Revision hin die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen,[33] ist das erneute Verfahren vor dem Berufungsgericht gem. § 21 Abs. 1 RVG eine neue Angelegenheit, in der die Gebühren erneut entstehen. Allerdings ist die Verfahrensgebühr des vorangegangenen Berufungsverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Berufungsverfahrens nach Zurückverweisung anzurec...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / 11. Vorschüsse und Zahlungen Dritter

Rz. 40 Weiterhin ist nach § 10 Abs. 2 S. 1 RVG vorgeschrieben, dass der Anwalt bereits erhaltene Vorschüsse oder Zahlungen Dritter in die Abrechnung aufzunehmen hat. Bei der Verrechnung von Vorschüssen bestehen drei Möglichkeiten: Rz. 41 Soweit für Vorschuss und Schlussrechnung derselbe Umsatzsteuersatz gilt, können die Nettobeträge der Vorschüsse von der Nettoschlussvergütun...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / f) Beschwerde

Rz. 272 Wird gegen einen Beschluss des Sozialgerichts im Verfahren über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung Beschwerde nach § 172 SGG eingelegt, erhält der Anwalt nicht mehr die Gebühren eines einfachen Beschwerdeverfahrens nach den Nrn. 3501 ff. VV (siehe Rdn 299 ff.). Es entstehen vielmehr seit dem 1.8.2013 gem. Vorbem. 3.2.1 Nr. 3 Buchst. a) VV die Gebühren nach den ...mehr

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§ 35 Strafsachen / (8) Vermögensrechtliche Ansprüche neben Strafverteidigung

Rz. 128 Werden im erstinstanzlichen Verfahren vermögensrechtliche Ansprüche des Verletzten oder seines Erben geltend gemacht (Adhäsionsverfahren nach §§ 403 ff. StPO ), erhält der Anwalt zusätzlich zu den sonstigen Gebühren eine 2,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 4143 VV. Rz. 129 Strittig ist, ob eine vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr in entsprechender Anwendung der Vorbem...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / (3) Einigung

Rz. 135 Umstritten war, ob die Terminsgebühr in sozialgerichtlichen Verfahren auch dann (analog Anm. S. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV) anfiel, wenn ein schriftlicher Vergleich geschlossen wurde. Der Gesetzgeber hatte zunächst eine der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV entsprechende Regelung in Nr. 3106 VV nicht vorgesehen. Daraus hat ein Teil der Rspr.[26] geschlossen, dass die Term...mehr

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§ 28 Familiensachen / 7. Elterliche Sorge

Rz. 80 Es gelten die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 81 Ausnahmsweise ist hier eine Erhöhung der Verfahrensgebühr für mehrere Auftraggeber nach Nr. 1008 VV möglich, wenn der Anwalt die Eltern in Verfahren auf Entziehung der elterlichen Sorge vertritt (siehe unten Rdn 87). Rz. 82 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung ist möglich, da ...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / 13. Eigenhändige Unterschrift

Rz. 45 Weitere zwingende Voraussetzung, die häufig übersehen wird, ist die Unterschrift des Anwalts. Auf dieses Erfordernis kann nicht verzichtet werden. Mit der Unterschrift übernimmt der Anwalt die strafrechtliche (§ 352 StGB), zivilrechtliche und auch berufsrechtliche Verantwortung für den Inhalt der Berechnung. Die Unterschrift muss eigenhändig sein. Ein Faksimilestempel...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / 2. Verhandlungen vor Gericht über in diesem Verfahren nicht anhängige Gegenstände ohne Einigung

Rz. 247 Werden lediglich Verhandlungen oder Erörterungen über nicht in diesem Verfahren anhängige Gegenstände geführt, wird also lediglich verhandelt, ohne dass es zu einer Einigung kommt, so entsteht zwar die volle 1,2-Terminsgebühr (arg. e. Anm. Abs. 2 zu Nr. 3104 VV); es fällt jedoch nur eine 0,8-Verfahrensgebühr aus dem Mehrwert an, und zwar nach Nr. 3101 Nr. 2, 1. Alt. ...mehr

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§ 35 Strafsachen / c) Der Anwalt war im vorbereitenden Verfahren nicht tätig

Rz. 145 Wird der Verteidiger erstmals im gerichtlichen Verfahren beauftragt, ist grundsätzlich ebenso zu rechnen wie in den Beispielen 34 bis 82. Hinzu kommt jedoch die Grundgebühr nach Nr. 4100 VV. Auch kann jetzt die zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 4143 VV anfallen (Anm. Abs. 3 zu Nr. 4142 VV). Besonderheiten ergeben sich zudem bei einer Rücknahme der Anklage (siehe ...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / (5) Entscheidung durch Gerichtsbescheid nach § 105 Abs. 1 S. 1 SGG

Rz. 143 Ebenso wie bei Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3104 VV (siehe § 29 Rdn 88 ff.) fällt auch in Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen nach Rahmengebühren abgerechnet wird, im Falle einer Entscheidung durch Gerichtsbescheid gem. § 105 Abs. 1 S. 1 SGG [30] nur dann eine Terminsgebühr an, wenn auf Antrag mündlich verhandelt werden muss, also wenn eine Berufung nicht gegeben ...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / c) Erneute Berufung nach Schlussurteil

Rz. 83 Wird sowohl gegen ein Teilurteil als auch gegen ein Schlussurteil Berufung eingelegt, stellt das neue Berufungsverfahren wiederum eine eigene Angelegenheit dar (§ 17 Nr. 1 RVG). Der Anwalt erhält in beiden Verfahren seine Gebühren gesondert aus dem jeweiligen Wert. Beispiel 40: Berufung gegen Teil- und Schlussurteil Der Kläger klagt auf Zahlung von 20.000,00 EUR. In Hö...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (2) Grundfälle

Rz. 21 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren beträgt die Verfahrensgebühr des Verkehrsanwalts grundsätzlich 1,0, da hier die Begrenzung auf 1,0 greift. Beispiel 1: Verkehrsanwalt im erstinstanzlichen Verfahren In einem Rechtsstreit vor dem LG Hamburg über eine Forderung von 10.000,00 EUR beauftragt die in Köln ansässige Partei einen ortsansässigen Anwalt, der den Verke...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / 6. Mitwirkung an einer Einigung vor Anhängigkeit auch über weiter gehende Gegenstände

Rz. 280 Möglich ist auch, dass vor Anhängigkeit eine Einigung über weiter gehende Gegenstände geschlossen wird. Dann entsteht insgesamt nur eine 0,8-Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 1 und 2 VV. Die Terminsgebühr entsteht aus dem Gesamtwert. Hinsichtlich der Einigungsgebühr ist zu differenzieren, ob die Parteien sich über anhängige oder nicht anhängige Gegenstände einigen. ...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / a) Einigung im gerichtlichen Termin

Rz. 262 Wird die Einigung im Termin erzielt, entsteht aus dem Wert der in diesem Verfahren nicht anhängigen Gegenstände nur eine 0,8-Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 VV. Rz. 263 Es entsteht darüber hinaus eine Terminsgebühr aus dem Gesamtwert. Rz. 264 Schließlich entsteht auch eine Einigungsgebühr aus dem Mehrwert. Deren Höhe hängt davon ab, ob die in die Einigung einbezog...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (4) Vorzeitige Erledigung beim Prozessbevollmächtigten

Rz. 29 Erledigt sich dagegen der Auftrag beim Verfahrensbevollmächtigten vorzeitig, ist dies kein Fall der Nr. 3405 Nr. 1 VV. Vielmehr richtet sich dann die Gebühr der Nr. 3400 VV gegebenenfalls nach der für den Verfahrensbevollmächtigten geltenden reduzierten Gebühr. Beispiel 8: Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten erledigt sich vorzeitig Die in Köln wohnende Partei wird vo...mehr