Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Institutsgruppen und (gemischte) Finanzholding-Gruppen

Rz. 13 Eine Institutsgruppe, eine Finanzholding-Gruppe oder eine gemischte Finanzholding-Gruppe bestehen jeweils aus einem "übergeordneten" Unternehmen und einem oder mehreren "nachgeordneten" Unternehmen, die zusammen als gruppenangehörige Unternehmen bezeichnet werden. Zur Abgrenzung sind die einschlägigen Begriffe für die Eigenmittelkonsolidierung gemäß § 10a Abs. 1 und 2... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8 Allgemeine Anforderungen an das Management von operationellen Risiken

Rz. 73 Beim Management der operationellen Risiken geht es vorrangig darum, angemessene Risiko­steuerungs- und -controllingprozesse zu etablieren, um die Realisierung operationeller Risiken in Form von Verlusten weitgehend zu vermeiden oder deren negative Auswirkungen für das Institut möglichst gering zu halten. Um dieses Ziel zu erreichen, muss den operationellen Risiken du... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Problemkreditbearbeitung

Rz. 2 Die Problemkreditbearbeitung stellt nach der Normalbetreuung (→ BTO 1.2.2) und der Intensivbetreuung (→ BTO 1.2.4) die letzte Stufe dar, die ein Engagement im Institut durchlaufen kann. Sie umfasst den Sanierungsprozess ("Restrukturierung") und den Abwicklungsprozess ("Workout") und hat daher die Bearbeitung der leistungsgestörten Kredite zum Inhalt. Die beiden Bestand... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / BTR 4 Operationelle Risiken

Rz. 1 Das Institut muss den operationellen Risiken durch ein angemessenes Risikomanagement Rechnung tragen. Es muss eine einheitliche Definition und Abgrenzung operationeller Risiken festlegen und diese den Mitarbeitern verständlich kommunizieren. Erläuterung: Umgang mit nicht eindeutig zuordenbaren Schadensfällen oder Beinaheverlusten Die Prozesse zum Management operationelle... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bedeutung des Notfallmanagements

Rz. 2 Naturkatastrophen, Terroranschläge, Pandemien oder Hackerangriffe können Unterbrechungen der innerbetrieblichen Geschäftsabläufe zur Folge haben, die sich im Extremfall aufgrund der Vernetzung der internationalen Finanzmärkte zu globalen Krisen ausweiten. Aber auch weniger spektakuläre Ereignisse können bei Instituten zu gravierenden Beeinträchtigungen führen, wie z. B... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

Rz. 15 [Autor/Stand] Die im BewG gewählten Bezeichnungen "Land- und Forstwirtschaft", "land- und forstwirtschaftliches Vermögen" und "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" beinhalten im Steuerrecht einen Sammelbegriff, der nicht nur die eigentliche Land- und Forstwirtschaft, sondern alle Zweige der Bewirtschaftung des Grund und Bodens und alle sonstigen land- und forstwirts... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Selbstständigkeit

Rn. 21 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Selbstständig ist die Tätigkeit, wenn sie auf eigene Verantwortung (Gefahr) und auf eigene Rechnung ausgeübt wird (BFH BStBl II 1980, 303; BFH BStBl II 1988, 497; BFH BStBl II 1999, 534; BFH BStBl II 2002, 565; BFH/NV 2018, 497). Die Abgrenzung der selbstständigen Arbeit vor allem gegenüber der nicht selbstständigen Tätigkeit des § 19 EStG i... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5.1 Aufgaben der zentralen OpRisk-Einheit

Rz. 103 Die Aufgaben einer zentralen OpRisk-Einheit umfassen vor allem die Überwachung und Kommunikation der operationellen Risiken. Diese Funktionen werden in der Praxis grundsätzlich dem Risikocontrolling zugeordnet. In der Verantwortung der zentralen OpRisk-Einheit liegen z. B. die Ursachenanalyse bedeutender Schadensfälle, die Unterrichtung der Geschäftsleitung über bed... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pump, Abgrenzungskriterien für die Feststellung des "einem Ingenieur ähnlichen Berufs" gem § 18 EStG in der Rspr, StBp 1992, 91; Reiter/Weyand, Die Entwicklung der höchstrichterlichen Rspr zur Qualifizierung der Einkünfte des EDV-Beraters, INF 1995, 553; Centrale-Gutachtendienst, Ingenieurtätigkeit eines Gesellschafter-Geschäftsführers, GmbH-Rdsch 1996, 680; Schottelius, Der zu... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Subjektiver Tatbestand

Rz. 1713 [Autor/Stand] Sollte die Versicherung im Einzelfall steuerlich nicht anerkannt werden, ist zu prüfen, ob die Beschuldigten vorsätzlich (Steuerhinterziehung nach § 370 AO = Straftat) bzw. leichtfertig (leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO = Ordnungswidrigkeit) gehandelt haben. Nicht wenige Kunden dürften ernsthaft auf die (i.d.R. auch zutreffenden) Angaben[2]... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Erforderliches Spezialwissen

Rz. 25 Sowohl die Sanierung als auch die Abwicklung können mit hohen wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken verbunden sein. Wie bereits angedeutet, besteht z. B. im Hinblick auf die Vergabe von Sanierungskrediten die Gefahr, dass diese Kredite nach einer fehlgeschlagenen Sanierung den Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllen. In der Folge kann das Institut Schadenser... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Eingrenzung des Anwendungsbereiches

Rz. 1 Der Anwendungsbereich der MaRisk setzt sich aus den folgenden Ebenen zusammen: Das Modul AT 2.1 nimmt auf verschiedene gesetzliche Vorgaben Bezug, aus denen sich der Anwenderkreis ergibt (institutsbezogene Ebene). Die verschiedenen Risikoarten stehen im Fokus des Moduls AT 2.2 (risikobezogene Ebene). Die relevanten Geschäftsarten werden schließlich im Modul AT 2.3 definie... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Insbesondere Musiker

Rn. 47 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Musiker sind nichtselbstständig tätig, wenn sie in einem anderen Betrieb, zB einem Orchester, eingegliedert sind und von diesem bezahlt werden (BFH BStBl II 1971, 22; FG Hamburg EFG 1995, 772; FG Hamburg EFG 1995, 1079). Entsprechendes gilt bei einem Engagement für eine Gaststätte (BFH BStBl II 1968, 726). Selbstständig sind Musiker, wenn sie... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Risikoabhängige Erleichterungen

Rz. 42 Die Abgrenzung zwischen risikorelevantem und nicht-risikorelevantem Kreditgeschäft ist von jedem Institut eigenverantwortlich festzulegen. Vor dem Hintergrund der Vielfalt des Kreditgeschäftes und der unterschiedlichen Risiken sowie der institutsindividuellen Besonderheiten (z. B. Kreditvolumen, Geschäftsschwerpunkte) wäre eine Konkretisierung des Regelwerkes in diese... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.4 Geschäftsmodellanalyse

Rz. 88 Die Geschäftsmodellanalyse ist eine Komponente des SREP[1] und gehört insofern bereits seit einigen Jahren zur Aufsichtspraxis. Allerdings existierte dafür bisher kein Anknüpfungspunkt in den MaRisk. Insofern war auch für die Institute nicht transparent, worum es der Aufsicht dabei konkret geht. Die Kodifizierung, d. h. eine Definition des Begriffes "Geschäftsmodell" ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 602 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Wie bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb ist die Abgrenzung des laufenden Gewinns vom Veräußerungsgewinn ua bedeutsam für den Freibetrag (ab VZ 2002 EUR 51 200; ab VZ 2004: EUR 45 000) sowie für die Tarifermäßigung nach § 34 Abs 2 Nr 1 EStG und § 34 Abs 3 EStG. Die Vorschriften des § 16 Abs 1 S 1 Nr 1 und 2, S 2 und Abs 2–4 EStG gelten ent... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Vortragstätigkeit

Rn. 50 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Hochschullehrer sind idR hinsichtlich ihrer Lehrtätigkeit nicht selbstständig tätig; dasselbe gilt für Privatdozenten ohne Lehrauftrag, die lediglich auf die Kolleggelder angewiesen sind (RFH RStBl 1938, 1334). Die Vortragstätigkeit in Akademien und Hochschulen, die von nicht zum Dozentenstamm gehörenden Vortragenden ausgeübt wird, ist auch d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Compliance-Funktion als Bestandteil des IKS

Rz. 22 Ein angemessenes und wirksames Risikomanagement nach § 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 KWG beinhaltet die Errichtung interner Kontrollverfahren, die sich wiederum aus dem internen Kontrollsystem und der Internen Revision zusammensetzen. Das interne Kontrollsystem (IKS) umfasst insbesondere Regelungen zur Aufbau- und Ablauforganisation mit klarer Abgrenzung der Verantwortungsbe... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Grundsatz

Rn. 33 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Einkünfte aus Nebentätigkeit oder aus einer Aushilfstätigkeit sind grundsätzlich nach den allg Abgrenzungskriterien derjenigen Einkunftsart zuzurechnen, zu der sie gehörten, würde die Nebentätigkeit allein und ohne Zusammenhang mit einer Haupttätigkeit ausgeübt (BFH BStBl II 1976, 291; BFH BStBl II 1979, 414). Die Art der Haupttätigkeit i... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Altvater, Überprüfung der Verständigung durch die Revision, StraFo 2014, 221; Barton, Schonung der Ressourcen der Justiz oder effektiver Rechtsschutz?, StRR 2014, 404; Basdorf, Was darf das Revisionsgericht?, NStZ 2013, 186; Dahs/Norouzi, Die Revision im Strafprozess, 10. Aufl. 2026; Detter, Beschlußverwerfung nach § 349 Abs. 2 StPO – Ein notwendiges Übel?, StV 2004, 345; Es... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Vertretungen

Rn. 39 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die steuerrechtliche Einordnung der Vertretung von Ärzten und RA hängt von der Gestaltung und Durchführung des Vertretungsverhältnisses ab. Selbstständige Tätigkeit des Vertreters ist auch ohne, dass ein Nebenberuf vorliegt, anzunehmen, wenn und weil der Vertreter eines Arztes/RA idR nach seinem eigenen geistigen Vermögen in voller Entscheid... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bedeutung der Marktpreisrisiken

Rz. 1 Marktpreisrisiken sind grundsätzlich als wesentliche Risiken einzustufen (→ AT 2.2 Tz. 1). Dies betrifft sowohl Institute mit aktivem Eigenhandel, der gemäß CRR dem "Handelsbuch" zugeordnet werden muss[1], als auch Institute, die ihre Marktpreisrisikopositionen im Wesentlichen über das Anlagebuch begründen.[2] Dabei sind nicht nur Handelsgeschäfte des Anlagebuches, son... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Amtsermittlung und Beweisanträge

Rz. 725 [Autor/Stand] Grundsätzlich ist das Gericht gem. § 244 Abs. 2 StPO von Amts wegen zur Heranziehung der Beweismittel verpflichtet, die für die Entscheidung von Bedeutung sind (zur gerichtlichen Aufklärungspflicht s. Rz. 674). Der Angeklagte und sein Verteidiger haben jedoch die Möglichkeit, ihrerseits durch Beweisanträge die Hauptverhandlung entscheidend mit zu gestal... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bestandteile des internen Kontrollsystems

Rz. 1 Nach § 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 KWG umfasst das "interne Kontrollsystem" insbesondere die aufbau- und ablauforganisatorischen Regelungen mit klarer Abgrenzung der Verantwortungsbereiche, die Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der Risiken entsprechend den in Art. 76 bis 87 CRD IV niedergelegten technischen Kriterien, ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Einführung der besonderen Funktionen mit der vierten MaRisk-Novelle

Rz. 3 Die in den EBA-Leitlinien formulierten Anforderungen an das Risikocontrolling waren bereits vor der vierten MaRisk-Novelle im Jahr 2012 im Rundschreiben enthalten und stellten daher grundsätzlich keine neuen Vorgaben für die Institute dar. Im Rahmen der vierten MaRisk-Novelle wurde die Risikocontrolling-Funktion jedoch nach den Vorstellungen der EBA ausgerichtet und ih... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ch) Rundfunk- und Fernsehkünstler/Journalist

Rn. 57 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Mitarbeiter beim Hörfunk und Fernsehen, die der Anstalt auf Dauer zur Verfügung stehen, sind auch dann ArbN, wenn sie als sog freie Mitarbeiter zur Mitwirkung für jeden Einzelfall auf Honorarbasis verpflichtet werden (BFH BStBl II 1977, 50; BFH/NV 2001, 497; BFH/NV 2009, 1749). Werden sie nur gelegentlich zu bestimmten Produktionen herangez... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Begriff des Steuervorteils

Rz. 425 [Autor/Stand] Der in jeder Verkürzung von Steuern für den Täter oder einen Dritten liegende Vorteil ist bereits durch die erste Erfolgsalternative des § 370 Abs. 1 AO erfasst (s. Rz. 373); eine sinnvolle Definition des Steuervorteils muss demnach darüber hinausgehen. Durch § 370 Abs. 4 Satz 2 AO wird immerhin die früher umstrittene Frage geklärt, ob "auch Steuervergü... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Ehrenamt

Rn. 42 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die ehrenamtliche Tätigkeit in Berufs- und Standesorganisationen ist im Allg selbstständig. StB und Steuerbevollmächtigte üben als Vorstandsmitglieder ihrer Kammern sowie als Mitglieder der Prüfungs- und Zulassungsausschüsse eine selbstständige Tätigkeit aus. Die Vergütungen dafür (Aufwandsentschädigung, Sitzungsgelder, Auslagenersatz) sind ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Differenzierung nach Kundengruppen und Kreditarten

Rz. 43 Die Kreditbearbeitung beginnt mit dem Prozess der Kreditgewährung, in dem jene Faktoren zu analysieren und zu beurteilen sind, die für die Beurteilung der mit einer Kreditvergabe verbundenen Risiken von besonderer Bedeutung sind. Dazu zählt insbesondere die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers bzw. des Objektes/Projektes (→ BTO 1.2.1 Tz. 1). Werden die Risiken in ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Haupttat

Rz. 147 [Autor/Stand] Die Strafbarkeit der Anstiftung erfordert nach § 26 StGB das Vorliegen einer mit Strafe bedrohten, hinreichend bestimmten (s. Rz. 120.1) Haupttat i.S.d. § 11 Abs. 1 Nr. 5 StGB (Akzessorietät der Anstiftung).[2] Diese Haupttat muss deshalb vollendet bzw. zumindest ein mit Strafe bedrohter Versuch sein (s. Rz. 120; zum korrespondierenden Vorsatz des Teiln... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Römermann, Zur Frage der GewStPfl für Ärzte in Laborgemeinschaften, BB 1982, 1049; Bütterlin, Die Arztpraxis in der Hand des beruflich nicht qualifizierten Erben – Auswirkungen einer kurzzeitigen Fortführung der Praxis in steuerlicher Sicht, DStR 1982, 34; Kamps, Die Fortführung der Praxis eines verstorbenen Arztes durch den Praxisverweser, NJW 1995, 2384; Römermann, GewStPfl f... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / Risikokonzentrationen

Die Finanzmarktkrise hat deutlich gezeigt, wie verheerend sich Risiken aus Konzentrationen auswirken können, wenn sie erst einmal schlagend werden. Die Anforderungen in den MaRisk sollen dazu beitragen, dass die Institute für solche Verlustgefahren sensibilisiert werden. Das gilt natürlich auch für Institute mit regionaler Ausrichtung oder spezialisierte Institute, die sich ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 70 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Gelegentlich argumentiert der BFH mit der "Verkehrsanschauung". Dieses Hilfsmittel ist mE nur in beschränktem Umfang geeignet, eine zweifelhafte Rechtslage zu klären, und sollte deswegen vorsichtig eingesetzt werden. Das gilt umso mehr, als sich hinter der "Verkehrsanschauung" häufig genug nicht mehr verbirgt als ein vages Empfinden dahin, w... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zu anderen Einkunftsarten

Rn. 26 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die Einkünfte aus KapVerm nach § 20 EStG sind wegen § 20 Abs 8 EStG gegenüber den anderen Einkunftsarten, zB Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus VuV (zB bei der sog Betriebsaufspaltung, s § 15 Rn 314 (Bitz), unechte Betriebsaufspaltung) subsidiär. Verhältnis zu Gewinneinkünften Für die Annahme eines Gewerbebetriebes bedarf es neben... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinsheim

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Das Vereinsheim einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft ist grundsätzlich dem ideellen Tätigkeitsbereich zuzuordnen. Dies gilt insbesondere für die Geschäftsstelle und Räume, die für Veranstaltungen des Vereins genutzt werden. Das Vereinsheim kann aber auch für Zweckbetriebe oder/und den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbe... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Ausgangslage

Rz. 372 [Autor/Stand] Der Rechtsschutz gegenüber Durchsuchungen und Beschlagnahmen ist äußerst kompliziert und unübersichtlich, teils auch unvollkommen geraten.[2] Angesichts dessen hat das BVerfG den Fachgerichten bei der Kontrolle strafprozessualer Eingriffe eine besondere Verpflichtung aus Art. 19 Abs. 4 GG auferlegt, die unübersichtliche Rechtslage zu klären; ein Rechtsb... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.4 "Liste der Vertragselemente" im Überblick

Rz. 295 Aufgrund der Bedeutung des Auslagerungsvertrages für das Management auslagerungsspezifischer Risiken (→ BTR 4) ist es nicht überraschend, dass diverse Vertragselemente aufgezählt werden, die das auslagernde Institut mit dem Auslagerungsunternehmen im Auslagerungsvertrag zu vereinbaren hat. Die Anforderungen sind eher allgemeiner Natur und berücksichtigen natürlich in... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.7 Rolle der Risikocontrolling-Funktion

Rz. 84 Die operative Umsetzung der Vorgaben aus dem Implementierungsplan obliegt in erster Linie den darauf spezialisierten "NPE-Abwicklungseinheiten" ("NPE-Workout Units" bzw. "NPE-WU"). Diese Einheiten müssen grundsätzlich vom Kreditvergabeprozess getrennt und in einem Bereich außerhalb des Marktes angesiedelt sein. Wenn Überschneidungen mit den an der Kreditvergabe beteil... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Univariate und multivariate Methoden

Rz. 15 Die mit dem Begriff "Stresstest" verbundenen Analysetechniken unterscheiden sich im Wesentlichen darin, ob ein oder mehrere Risikofaktoren variiert werden. Im ersten Fall spricht man grundsätzlich von "univariaten Methoden", im zweiten Fall von "multivariaten Methoden". Rz. 16 Bei univariaten Methoden geht es darum, den Einfluss einer extremen Veränderung einzelner Ris... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Weitere Einzelfälle

Rn. 338 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Treuhandtätigkeit ist je nach Inhalt oder Durchführung vermögensverwaltende (BFH BStBl II 1968, 410) oder gewerbliche Tätigkeit (BFH BStBl II 1995, 171; BFH BStBl II 1994, 936; BFH BStBl II 1994, 650; BFH BStBl II 1990, 534; BFH BStBl II 1989, 797; BFH BStBl II 1968, 410). Gewerblichkeit kommt bei einem Umfang wie bei einem Gewerbebetri... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Zwei-Voten-Prinzip

Rz. 20 Insbesondere bei einer Neuordnung von Engagements werden auch Kreditentscheidungen getroffen, die per definitionem weit gefasst sind (→ AT 2.3 Tz. 2). Dafür gelten in der Intensivbetreuung grundsätzlich dieselben Vorgaben wie in der Normalbetreuung (→ BTO 1.1 Tz. 2, 4 und 5). Die Aufsicht sieht die Intensivbetreuung in Abgrenzung zur Problemkreditbearbeitung auch eher... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Zusammensetzung der Liquiditätspuffer

Rz. 18 Für den akuten Stressfall mit einer Dauer von mindestens einer Woche sollten die Liquiditätspuffer den Vorgaben von CEBS zufolge aus Bargeld und Vermögensgegenständen bestehen, die sowohl zentralbankfähig als auch hochliquide in privaten Märkten sind.[1] In ähnlicher Weise forderte zuvor bereits der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS), zum Schutz gegen die stä... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Tabaksteuer

Rz. 1548 [Autor/Stand] Nähere Einzelheiten zur Tabaksteuerhinterziehung (auch zur Abgrenzung Versuch/Vollendung[2]) sind in Rz. 317, 362, 420, 552 und 718 ff. dargestellt[3]. Dabei ist zu beachten, dass das TabStG durch das Vierte Gesetz zur Änderung der Verbrauchsteuern vom 15.7.2009[4], mit welchem die Richtlinie 2008/118/EG (sog. Systemrichtlinie) in nationales Recht umge... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Gesetzliche Grundlage: § 25a Abs. 3 KWG

Rz. 10 Nach § 25a Abs. 1 KWG muss ein Institut über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügen, die insbesondere ein angemessenes und wirksames Risikomanagement umfasst, auf dessen Basis ein Institut die Risikotragfähigkeit laufend sicherzustellen hat. Die Geschäftsleiter sind für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation des Institutes verantwortlich. Ein angemessene... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Anforderungen an das Risikomanagement auf Gruppenebene

Rz. 22 Unter dem Eindruck der Finanzmarktkrise hat der Gesetzgeber im Rahmen des Trennbankengesetzes Regelungen in das Kreditwesengesetz aufgenommen, die es ermöglichen, zukünftig Pflichtverletzungen im Risikomanagement auch von Geschäftsleitern auf Gruppenebene strafrechtlich zu sanktionieren (§ 54a KWG). Die Anforderungen an die Geschäftsleiter des übergeordneten Unternehm... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Vorsatz bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 623 [Autor/Stand] Bei der Begehungsform des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO (s. Rz. 211 ff.) muss der Täter wissen und wollen (zur Abgrenzung zur Fahrlässigkeit s. Rz. 610 ff.), dass er unrichtige oder unvollständige Angaben macht, diese Angaben steuerlich erhebliche Tatsachen betreffen, er diese Angaben den FinB oder anderen Behörden gegenüber macht, durch seine Handlung Steuern verk... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Andres/Hötzel/Kranz, Private Veräußerungsgeschäfte mit "virtuellen Währungen" – Des Kaisers neue Kleider? – Grundlagen (Teil I), DStR 2022, 2177 (Teil I), 2242 (Teil 2); Aufenberg in Omlor/Link, Kryptowährungen und Token, 2. Aufl. 2023; Bachmann/Arslan, "Darknet"-Handelsplätze für kriminelle Waren und Dienstleistungen: Ein Fall für den Strafgesetzgeber?, NZWiSt 2019, 241; Ba... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.6 Besondere Anforderungen an die IRRBB-Regelwerke

Rz. 41 Bei der Ausgestaltung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch müssen die Institute die Vorgaben in Tz. 47 der EBA-Leitlinien zu Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch angemessen berücksichtigen (→ BTR 2.3 Tz. 5, Erläuterung). Durch den Hinweis auf eine "angemessene" Berücksichtigung lässt die deutsche A... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3 Maßgebliche Abschlussdaten

Rz. 74 Die Handelsgeschäfte sind nach Geschäftsabschluss mit allen maßgeblichen Abschlussdaten vom Handel zu erfassen. Aus Sicht der BaFin sind folgende Abschlussdaten als maßgeblich anzusehen (→ BTO 2.2.1 Tz. 5, Erläuterung): die Geschäftsart, das Volumen, die Konditionen (z. B. Kurse, Zinssätze, Optionspreise) und Fälligkeiten, der Kontrahent, das Datum und die Uhrzeit des Absc... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.1 Klarstellung verschiedener Begriffe

Rz. 38 Nach dem in Deutschland vorherrschenden dualistischen System der Verwaltungsorgane wird zwischen der Geschäftsleitung gemäß § 25c KWG und dem Aufsichtsorgan gemäß § 25d KWG unterschieden. Die Anforderungen der EBA an Geschäftsleiter und Aufsichtsorgane decken vor dem Hintergrund unterschiedlicher Unternehmensführungsstrukturen in den EU-Mitgliedstaaten dagegen sowohl ... mehr