Fachbeiträge & Kommentare zu Abgeltungsteuer

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.1 Werbungskosten allgemein

Rz. 643 Begriff der Werbungskosten Zu den WK bei der Einkunftsart "nichtselbstständige Arbeit" gehören alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind, also unmittelbar mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen bzw. getätigt werden, um Arbeitslohn zu bekommen oder weiterhin zu erhalten (§ 9 Abs. 1 S. 1 EStG). Die Aufwendungen müssen objektiv in Zusammenhang mit der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.8 Freistellung von der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer)

6.1.8.1 Abstandnahme von der Kapitalertragsteuer für Erträge aus Vermögensverwendung Tz. 175 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Für die Abstandnahme vom St-Abzug nach § 44 a Abs 4 und Abs 7 EStG für Zinserträge, Dividenden aus GmbH-Anteilen und Dividenden aus Anteilen an nicht börsennotierten AG ist nach dem BMF-Schr v 18.01.2016 (BStBl I 2016, 85 Rn 295) unter Berücksichtigung der Ä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.8.2 Erstattung der Kapitalertragsteuer

Tz. 176 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Bei Dividenden aus Anteilen an börsennotierten Aktien hat der Ges-Geber bislang keine Regelung über eine Abstandnahme getroffen. In diesen Fällen kann nach § 44a Abs 7 S 3 iVm § 44b Abs 6 Nr 1 und Nr 3 EStG die einbehaltene und abgeführte KapSt grds vom Kreditinstitut, das die Aktien verwahrt, erstattet werden. Eine Abstandnahme vom KapSt-Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.8.3 Erstattung der Kapitalertragsteuer in besonderen Fällen

Tz. 177 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Sofern die KapSt bei Kap-Erträgen, die stbefreiten inl Kö zugeflossen sind, deswegen einbehalten worden ist, weil dem Schuldner der Kap-Erträge oder der auszahlenden Stelle die Bescheinigung nach § 44a Abs 4 S 3 EStG nicht vorlag und der Schuldner oder die auszahlende Stelle von der Möglichkeit der Änderung der St-Anmeldung nach § 44b Abs 5...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.8.1 Abstandnahme von der Kapitalertragsteuer für Erträge aus Vermögensverwendung

Tz. 175 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Für die Abstandnahme vom St-Abzug nach § 44 a Abs 4 und Abs 7 EStG für Zinserträge, Dividenden aus GmbH-Anteilen und Dividenden aus Anteilen an nicht börsennotierten AG ist nach dem BMF-Schr v 18.01.2016 (BStBl I 2016, 85 Rn 295) unter Berücksichtigung der Änderung durch die BMF-Schr v 20.04.2016 (BStBl I 2016, 475) und v 16.06.2016 (BStBl ...mehr

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§ 12 Einkommensteuerpflicht... / C. Wertpapierveräußerungen

Rz. 7 Gemäß § 20 Abs. 2 S. 1 EStG werden bei Veräußerung der nach dem 1.1.2009 angeschafften Aktien, Anleihen, Fonds, Kupons, Termingeschäfte und Zertifikate erzielte Gewinne mit einem einheitlichen Steuersatz in Höhe von 25 %, nebst 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, besteuert, § 32d Abs. 1 EStG. Kursgewinne von davor erworbenen Wertpieren sind in der Regel ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.7 Keine Kapitalertragsteuer aufgrund des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG

Tz. 174 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach dem Besteuerungstatbestand des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG unterliegt der durch BV-Vergleich ermittelte Gewinn eines wG, der nicht den Rücklagen zugeführt wird, einer KapSt von 15 % (s § 20 EStG Tz 195; s Orth, DStR 2001, 325). Dieser Besteuerungstatbestand findet jedoch auf wG der nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG befreiten Kö keine Anwe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.8.4 Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bei rechtlich unselbständigen Stiftungen

Tz. 178 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zur Abstandnahme vom KapSt-Abzug bei nichtrechtsfähigen Stiftungen des privaten Rechts, s BMF-Schr v 20.04.2016, BStBl I 2016, 475 Rn 302.mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Generierung von Abschreibungspotenzial

Rz. 182 Bei einer entgeltlichen Immobilienübertragung handelt es sich einkommensteuerrechtlich um einen Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang. Wird der Verkauf auf Basis des aktuellen Verkehrswerts (hierzu sollte ein entsprechendes Sachverständigengutachten eingeholt werden) vereinbart, kann bei vermieteten Objekten neues Abschreibungspotenzial für die nächste Generation gen...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / d) Finanzierungskosten als Werbungskosten

Rz. 83 Auch Schuldzinsen, die mit der Finanzierung der Gegenleistung in Zusammenhang stehen, können im Fall der Vermietung durch den Erwerber als Werbungskosten in Ansatz gebracht werden, § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 EStG. Bei einer Darlehensgewährung im Rahmen einer Gegenleistung durch die übertragende Generation (Verkäuferdarlehen) unterliegen die Zinszahlungen nicht der Abgeltun...mehr

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§ 3 Der Erbfall / K. Doppelbesteuerung mit Erbschaftsteuer und Einkommensteuer

Rz. 195 Zum erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb von Todes wegen (durch Erbe, Vermächtnis etc.) können Nachlassgegenstände gehören, durch deren weitere Verwendung durch den Erwerber eine diesen betreffende Einkommensteuer ausgelöst wird. In Betracht kommen Nachlassgegenstände, die zu einem Betriebsvermögen gehören, und Anteile (als wesentliche Beteiligungen) an Kapitalgesellsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.7 Unterhaltsleistungen durch Stiftungen (§ 58 Nr 6 AO)

Tz. 103 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Im Gegensatz zu § 58 Nr 1–5 AO enthält § 58 Nr 6 AO eine Regelung, nach der eine Mittelverwendung außerhalb des st-begünstigten Bereichs zulässig ist. Nach dieser Vorschrift darf eine Stiftung höchstens ein Drittel ihres Einkommens zum angemessenen Unterhalt des Stifters und seiner nächsten Angehörigen zur Pflege ihrer Gräber und zur Ehrung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 379 Steuergefährdung

Schrifttum: Akmann/Reder, Geldwäscheprävention in Kreditinstituten nach Umsetzung der Dritten EG-Geldwäscherichtlinie, WM 2009, 158, 200; Bach, Die Wahrheit hinter § 379 I S. 1 Nr. 2 AO, JA 2007, 534; Bärsch/Engelen/Färber, Neue Dokumentations-, Mitteilungs- und Anzeigepflichten für deutsche Konzerngesellschaften zur Erhöhung der Steuertransparenz, Der Konzern 2016, 338; Baum...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Verletzung der Pflicht zur Meldung einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung (§ 379 Abs. 2 Nr. 1e AO)

a) Allgemeines Rz. 455 [Autor/Stand] Der Tatbestand des § 379 Abs. 2 Nr. 1e AO wurde durch Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21.12.2019[2] in das Gesetz eingefügt. Danach handelt ordnungswidrig, wer als sog. Intermediär entgegen § 138d Abs. 1, § 138f Abs. 1, 2, 3 Satz 1 Nr. 1-7 sowie 9 und 10 oder § 138h Abs. 2 AO ...mehr

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Merkblatt zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren

Kommentar Die Finanzverwaltung hat am 27.8.2021 eine Neufassung des Merkblatts zu internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen veröffentlicht. Das neue Merkblatt tritt an die Stelle des Vorgängerschreibens vom 9.10.2018. Orientierungshilfe für die effektive Anwendung von Streitbeilegungsverfahren Mit der Neufass...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 1.1 Belege und Nachweise

Rz. 2 [Belegvorhaltung] Es besteht keine gesetzliche Pflicht mehr, Belege zusammen mit der Steuererklärung einzureichen. Der Verzicht auf Belege wird von den Finanzämtern sogar gewünscht, denn damit entfallen Belegsichtung und Rücksendung – und das spart Kosten. Der Belegverzicht gilt auch für Steuerbescheinigungen zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 Sat...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.1 Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern

Der Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag ist um die als Aufwand gebuchten Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern zu erhöhen. Diese Steuern sind zwar nach § 10 Nr. 2 KStG nicht abziehbare Aufwendungen, dennoch ist die Buchung dieser Beträge als handelsrechtlicher Aufwand richtig.[1] Die Korrektur erfolgt erst bei der Einkommensermittlung, indem der gesamte Aufwandsbe...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.2 Nebenleistungen zu nicht abziehbaren Steuern

Eine Hinzurechnung bei der Ermittlung des Einkommens erfolgt auch für steuerliche Nebenleistungen zu Steuern vom Einkommen und sonstigen Personensteuern. Dies sind insbesondere: Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge, Zwangsgelder sowie Zinsen nach § 233a AO (sog. Vollverzinsung), Stundungszinsen, Aussetzungszinsen oder Hinterziehungszinsen, soweit diese jeweils für nicht abziehbar...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 50h EStG Bestätigung für Zwecke der Entlastung von Quellensteuern in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Auf Antrag hat das Finanzamt, das für die Besteuerung eines Unternehmens der Bundesrepublik Deutschland oder einer dort gelegenen Betriebsstätte eines Unternehmens eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union im Sinne des § 50g Absatz 3 Nummer 5 oder eines Unternehmens der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Sinne des § 50g Absatz 6 Satz 2 ...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 45 EStG Anschluss der Erstattung von Kapitalertragsteuer

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 1 [1] In den Fällen, in denen die Dividende an einen anderen als an den Anteilseigner ausgezahlt wird, ist die Erstattung oder Anrechnung von Kapitalertragsteuer für den Zahlungsempfänger ausgeschlossen. 2Satz 1 gilt nicht für den Erwerber eines Dividendenscheins oder sonstigen Anspruches in den Fällen des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a. ...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 44b EStG Erstattung der Kapitalertragsteuer

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 (1)[1] Nach Ablauf eines Kalenderjahres hat der zum Steuerabzug Verpflichtete die im vorangegangenen Kalenderjahr abgeführte Steuer auf Ausschüttungen eines Investmentfonds zu erstatten, soweit die Ausschüttungen nach § 17 des Investmentsteuergesetzes nicht als Ertrag gelten. (2)[2] Ist bei Gläubigern nach § 44a Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 gemäß § 44a ...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 45c EStG Zusammengefasste Mitteilung zur Bescheinigung und Abführung der Kapitalertragsteuer

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 [1] (1) 1Die die Kapitalerträge auszahlende Stelle hat dem Bundeszentralamt für Steuern bis zum 31. Juli des auf den Zufluss der Kapitalerträge folgenden Kalenderjahres folgende Daten zu übermitteln: die Summe der in einem Kalenderjahr je Wertpapiergattung und Zahlungstag durch die die Kapitalerträge auszahlende Stelle berücksichtigten Bruttoerträge ...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 44 EStG Entrichtung der Kapitalertragsteuer

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 (1) 1Schuldner der Kapitalertragsteuer ist in den Fällen des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 7b und 8 bis 12 sowie Satz 2 der Gläubiger der Kapitalerträge. 2Die Kapitalertragsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Kapitalerträge dem Gläubiger zufließen. 3 [1] In diesem Zeitpunkt haben in den Fällen des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 bis 4 s...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 36a EStG Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 [1] (1) 1Bei Kapitalerträgen im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a setzt die volle Anrechnung der durch Steuerabzug erhobenen Einkommensteuer ferner voraus, dass der Steuerpflichtige hinsichtlich der diesen Kapitalerträgen zugrunde liegenden Anteile oder Genussscheinemehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 45a EStG Anmeldung und Bescheinigung der Kapitalertragsteuer

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 (1) 1 [1] Die Anmeldung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer ist dem Finanzamt innerhalb der in § 44 Absatz 1 oder Absatz 7 bestimmten Frist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg zu übermitteln; die auszahlende Stelle hat die Kapitalertragsteuer auf die Erträge im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a jeweils gesondert fü...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 43b EStG Bemessung der Kapitalertragsteuer bei bestimmten Gesellschaften

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 (1) 1 [1] Auf Antrag wird die Kapitalertragsteuer für Kapitalerträge im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 1, die einer Muttergesellschaft, die weder ihren Sitz noch ihre Geschäftsleitung im Inland hat, oder einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gelegenen Betriebsstätte dieser Muttergesellschaft, aus Ausschüttungen einer Tochterges...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 43a EStG Bemessung der Kapitalertragsteuer

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 [1] (1) 1Die Kapitalertragsteuer beträgt 2Im Fall einer Kirchensteuerpflicht ermäßigt sich die Kapitalertragsteuer um 25 Prozent der auf die Kapita...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 45b EStG Angaben zur Bescheinigung und Abführung der Kapitalertragsteuer

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 [1] (1) Die die Kapitalerträge auszahlende Stelle weist jeder nach Maßgabe des § 45a Absatz 2 zu erteilenden Bescheinigung und jedem nach § 45b Absatz 5 zu übermittelnden Datensatz eine nach amtlichem Muster zu erstellende Ordnungsnummer zu. (2) Bei Kapitalerträgen im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und 2 Satz 4 ist die Bescheinigung nach § ...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 50j EStG Versagung der Entlastung von Kapitalertragsteuern in bestimmten Fällen

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 [1] (1)1Ein Gläubiger von Kapitalerträgen im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht oder nur nach einem Steuersatz unterhalb des Steuersatzes des § 43a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 besteuert werden, hat ungeachtet dieses Abkommens nur dann Anspruch auf völlige oder teilweise Entlastun...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 44a EStG Abstandnahme vom Steuerabzug

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 (1) 1 [1] Soweit die Kapitalerträge, die einem unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Gläubiger zufließen, zusammen mit den Kapitalerträgen, für die die Kapitalertragsteuer nach § 44b zu erstatten ist oder nach Absatz 10 kein Steuerabzug vorzunehmen ist, den Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Absatz 9 nicht übersteigen, ist ein Steuerabzug nicht vorzune...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 50c EStG Entlastung vom Steuerabzug in bestimmten Fällen

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 [1] (1) 1Soweit der Besteuerung von Einkünften, die der Kapitalertragsteuer oder dem Steuerabzug nach § 50a unterliegen, der § 43b, der § 50g oder ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung entgegenstehen, sind dessen ungeachtet die Vorschriften zur Einbehaltung, Abführung und Anmeldung der Steuer anzuwenden. 2Der zum Steuerabzug Verpflichtet...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 43 EStG Kapitalerträge mit Steuerabzug

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 (1) 1 [1] Bei den folgenden inländischen und in den Fällen der Nummer 5 bis 7 Buchstabe a und Nummer 8 bis 12 sowie Satz 2 auch ausländischen Kapitalerträgen wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Kapitalertrag (Kapitalertragsteuer) erhoben:mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 50g EStG Entlastung vom Steuerabzug bei Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 (1) 1Auf Antrag werden die Kapitalertragsteuer für Zinsen und die Steuer auf Grund des § 50a für Lizenzgebühren, die von einem Unternehmen der Bundesrepublik Deutschland oder einer dort gelegenen Betriebsstätte eines Unternehmens eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union als Schuldner an ein Unternehmen eines anderen Mitgliedstaates der ...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 50b EStGPrüfungsrecht

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 1Die Finanzbehörden sind berechtigt, Verhältnisse, die für die Anrechnung oder Vergütung von Körperschaftsteuer, für die Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer, für die Nichtvornahme des Steuerabzugs, für die Ausstellung der Jahresbescheinigung nach § 24c oder für die Mitteilungen an das Bundeszentralamt für Steuern nach § 45e von Bedeu...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Besonderheiten bei Haftungsbescheiden

Rz. 35 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Vorschriften über die Festsetzungsfrist sind auf Haftungsbescheide entsprechend anzuwenden (§ 191 Abs 3 Satz 1 AO). Damit werden jedoch nicht die Regelungen in § 171 Abs 4 AO (> Rz 28) übernommen, der in seinen Sätzen 1 und 2 lediglich die Zulässigkeit der Änderung von Steuerbescheiden regelt; erst Satz 3 betrifft die Verjährung. Für die...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vereinigte Staaten von Amerika

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die in Nordamerika gelegenen Vereinigten Staaten von Amerika (engl United States of America, kurz USA; Hauptstadt: Washington, D.C.; de facto Amtssprache: Englisch) sind als flächenmäßig drittgrößter Staat der Erde und eine der größten Volkswirtschaften der Welt sowie zudem historisch bedingt einer der wichtigsten Handelspartner Deutschlands ...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 51 EStG Ermächtigungen

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 [1] (1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesratesmehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 4.2 Nicht wesentliche Beteiligung

Wird die Beteiligungsschwelle mit 1 % nicht erreicht, ist eine Veräußerung von GmbH-Anteilen dennoch steuerpflichtig. Die Besteuerung erfolgt dann aber im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG. Damit zwischen den beiden Normen § 17 bzw. § 20 EStG kein Konkurrenzverhältnis entsteht, hat der Gesetzgeber die Erfassung als Einkünfte aus Kapit...mehr

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Veräußerungsgewinne in einf... / 1. Einkommensteuer

Unstreitige Aspekte: Verfahrensrechtlich ist es unstreitig, dass der Veräußerungsgewinn jedenfalls auf Ebene der Obergesellschaft zu erfassen ist.[26] Ebenfalls ist unstreitig, dass der Veräußerungsgewinn schließlich vollständig bei der veräußernden A-GmbH der Besteuerung mit Kapitalertragsteuer unterliegt. Unklar ist hingegen, ob eine verfahrensrechtliche Feststellung auch a...mehr

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Internationale Aspekte des ... / 2.3 Entnahme = Dividendenbesteuerung

Nach § 1a Abs. 3 Nr. 1 KStG führen durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Einnahmen zu Einkünften im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 des EStG, d. h. Entnahmen werden zu Dividenden umqualifiziert. Diese Norm nennt u. a. Einkünfte aus Aktien. Es stellt sich die Frage, ob damit auch Gewinnauskehrungen einer optierenden Personengesellschaft zu einem abkommensrechtlichen Quel...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 5.3 Unangemessene Vergütung

Erhält der Gesellschafter-Geschäftsführer eine unangemessene Vergütung, z. B. nicht fremdüblicher Arbeitslohn, überhöhte Zinsen für ein Darlehen etc., liegt insoweit eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, die bei ihm zu Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG führt. Praxis-Tipp Vorteil bei der Einkommensteuer Der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung führt bei der K...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.5 Erstattung von KapESt nach verspäteter Vorlage des Freistellungsauftrags, der Freistellungserklärung bzw. von Bescheinigungen

Rz. 63 § 44b Abs. 5 EStG sieht die Erstattung der KapESt auch für die Fälle vor, in denen bei Vorlage eines Freistellungsauftrags nach § 44a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG bzw. einer NV-Bescheinigung nach § 44a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG vom KapESt-Abzug Abstand genommen werden kann, der Gläubiger der Kapitalerträge dem zum Steuerabzug Verpflichteten den Freistellungsauftrag bzw. die NV...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 17 Abstandnahme vom Steuerabzug und Kapitalertragsteuer-Anmeldung

Rz. 135 Die Abstandnahme vom Steuerabzug entbindet den zum Steuerabzug Verpflichteten nicht von der nach § 45a Abs. 1 EStG vorgeschriebenen Abgabe der KapESt-Anmeldung. In die KapESt-Anmeldung sind auch diejenigen Kapitalerträge einzubeziehen, die nach § 44a Abs. 1, 4, 5, 7, 8 oder 10 EStG nicht dem Steuerabzug vom Kapitalertrag unterworfen wurden. Dasselbe gilt für die Fäll...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 7.3 Abzug von der abzuführenden KapESt

Rz. 81 Das Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut zieht die abgeführte KapESt auf Kapitalerträge gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1, 2 EStG nach Vornahme der Erstattung bei der von ihm abzuführenden KapESt ab. Auf diese Weise refinanziert sich das Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, das dem Gläubiger der Erträge trotz Einbehalts der KapESt den Kapitalertrag in der Prax...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 9 Erstattung bzw. Teilerstattung von KapESt nach DBA

Rz. 95 In den DBA, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat, wird zwar der Steuerabzug vom Kapitalertrag (Quellensteuerabzug) der Höhe nach begrenzt bzw. ganz ausgeschlossen; das schließt aber nicht aus, dass die Bundesrepublik Deutschland als Quellenstaat (d. h. als der Staat, aus dem die dem Steuerabzug unterliegenden Kapitalerträge stammen) die KapESt (Quellen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.2.2 Abzug des Erstattungsbetrags von der abzuführenden KapESt

Rz. 46 § 44b Abs. 5 S. 1 Halbs. 2 a. E. EStG enthält als Alternative zur Änderung der KapESt-Anmeldung die Möglichkeit, den Erstattungsbetrag bei der folgenden Steueranmeldung von dem abzuführenden Betrag abzuziehen. Es handelt sich um ein vereinfachtes Erstattungsverfahren, das die Änderung der ursprünglichen KapESt-Anmeldung sowie Geldbewegungen vermeidet. Diese Sonderrege...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 10 Erstattung des SolZ zur KapESt

Rz. 99 Nach § 1 Abs. 2 SolZG sind auf die Festsetzung und die Erhebung des SolZ die Vorschriften des EStG und des KStG entsprechend anzuwenden. Die Behandlung des SolZ als Zuschlagsteuer folgt somit der Behandlung der einbehaltenen und abgeführten KapESt. Wird die einbehaltene und abgeführte KapESt ganz oder teilweise erstattet, hat dies zur Folge, dass der zum Steuersatz vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.3.2 Rechtsbehelf (Einspruch) gegen die KapESt-Anmeldung

Rz. 52 Der Gläubiger der Kapitalerträge (als der Schuldner der KapESt; § 44 EStG Rz. 7ff.) kann die KapESt-Anmeldung aus eigenem Recht per Einspruch anfechten, wenn KapESt einbehalten wurde, obwohl eine Abzugsverpflichtung nicht bestanden hat.[1] Nach § 355 Abs. 1 S. 2 AO ist der Rechtsbehelf innerhalb eines Monats nach Eingang der KapESt-Anmeldung bei dem FA einzulegen, an ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.3.4 Erstattung einbehaltener KapESt an Steuerausländer

Rz. 56 Steuerausländer unterliegen mit ihren Zinserträgen i. S. d. § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 EStG nur dann dem KapESt-Abzug, wenn die Zinserträge im Rahmen des § 49 EStG der beschr. Steuerpflicht unterliegen.[1] Rz. 56a Sind an einem Gemeinschaftskonto (z. B. einer GbR) neben Steuerinländern auch Steuerausländer beteiligt, oder wird für Steuerausländer ein Treuhandkonto geführt,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.4.5 Erstattung der KapESt bei nichtsteuerbaren Einnahmen

Rz. 62 Werden die Einnahmen, die dem Steuerabzug vom Kapitalertrag unterlegen haben, als nichtsteuerbare Einnahmen bei der Veranlagung nicht erfasst, z. B. weil die Kapitalanlage mangels Überschusserzielungsabsicht als "Liebhaberei" anzusehen ist, kann der Gläubiger der Kapitalerträge bei dem FA, an das die KapESt abgeführt worden ist, die Erstattung der KapESt beantragen, d...mehr