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Relevanz Datum
Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2023 4 Wochen testen

Rz. 1789 Das Recht der Arbeitnehmerüberlassung ist mit Ablauf der Frist (5.12.2011) zur Umsetzung der Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit (Leiharbeitsrichtlinie) in wesentlichen Teilen Unionsrecht geworden. Rz. 1790 Das Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) vom 7.8.1972 war 1997 vor ...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium   12.07.2016 4 Wochen testen

Leitsatz Bei einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung, wenn der Einsatz des Leiharbeitnehmers nicht als Arbeitnehmerüberlassung, sondern als Werkvertrag bezeichnet worden ist, entsteht kein Arbeitsvertrag mit dem Entleiher, wenn der Verleiher die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzt. Sachverhalt Die Klägerin ...mehr

Autobahn (1)
Kommentierung 11.09.2025 FG Düsseldorf

Die bei Abschluss des Arbeitsvertrags geltende Begrenzung der Arbeitnehmerüberlassung auf 18  Monate gemäß § 1 Abs. 1b AÜG n. F. führt nach einem Urteil des FG Düsseldorf zu einer Befristung der Zuordnung eines Leiharbeitnehmers, die der Annahme einer ersten Tätigkeitsstätte beim Entleiher entgegensteht.mehr

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Sanduhr auf einer Hand stehend
News 16.07.2014 Arbeitnehmerüberlassung

Würden die Pläne im Koalitionsvertrag zu Equal Pay und zur Höchstüberlassungsdauer umgesetzt, würden sie nur wenige Zeitarbeitnehmer betreffen. Eine Studie des IAB zeigt nämlich, dass Leiharbeitsverhältnisse durchschnittlich lediglich drei Monate dauern. Tendenz jedoch steigend.mehr

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin   22.08.2025 4 Wochen testen

Durch den Einsatz von Fremdpersonal können Organisationen z. B. ihre Reaktionsfähigkeit auf Auftragsschwankungen erhöhen. Arbeitnehmerüberlassung – auch als Leiharbeit oder Zeitarbeit bezeichnet – liegt vor, wenn ein Verleiher einem Dritten (Entleiher) aufgrund einer Vereinbarung Mitarbeiter zeitweise zur Verfügung ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional   19.11.2024 4 Wochen testen

Nach den Entscheidungen des EuGH vom 17.11.2016[1] und des BAG vom 21.2.2017[2] ist der Einsatz von DRK-Schwestern auf der Basis von Gestellungsverträgen mit DRK-Schwesternschaften grundsätzlich als Arbeitnehmerüberlassung zu werten. Entscheidend ist, ob das Mitglied der Schwesternschaft über eine einem Arbeitnehmer ...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium   03.12.1997 4 Wochen testen

Kommentar Ein sogenanntes Leiharbeitsverhältnis liegt vor, wenn ein selbständiger Unternehmer als Verleiher einen Arbeitnehmer einstellt und zur Arbeitsleistung an einen Dritten – den Entleiher – abgibt. Durch das Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung – AÜG – werden nur solche ...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium   21.02.2017 4 Wochen testen

Leitsatz Wird eine DRK-Schwester, die als Mitglied einer DRK-Schwesternschaft angehört, von dieser in einem vom Dritten betriebenen Krankenhaus eingesetzt, um dort nach dessen Weisung gegen Entgelt tätig zu sein, handelt es sich um Arbeitnehmerüberlassung. Sachverhalt Die Mitglieder einer Schwesternschaft üben ihre ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.07.2022 4 Wochen testen
Beitrag aus TVöD Office Professional   19.11.2024 4 Wochen testen

5.3.1 18-Monats-Frist, personenbezogene Betrachtung Die Überlassung desselben Leiharbeitnehmers ist nur für eine Dauer von 18 aufeinanderfolgenden Monaten zulässig. Der Zeitraum vorheriger Überlassungen an denselben Entleiher ist vollständig anzurechnen, wenn zwischen den Einsätzen jeweils nicht mehr als 3 Monate ...mehr

Rundschreiben aus TVöD Office Professional   31.08.2011 4 Wochen testen

Der EU-Leiharbeitsrichtlinie folgend (Art. 1 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2008/104/EG), enthält der neu in § 1 Abs. 1 AÜG eingefügte Satz 2 die Festlegung, dass die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher vorübergehend erfolgt. Das AÜG definiert den Begriff "vorübergehend" nicht. Aus der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   21.01.2026 4 Wochen testen

Begriff Als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet man die vorübergehende Überlassung eines Arbeitnehmers (Leiharbeitnehmer) durch einen Unternehmer (Verleiher) an einen Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung. Dabei ist der Leiharbeitnehmer verpflichtet – unter Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses zum Verleiher –, für ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional   19.11.2024 4 Wochen testen

5.12.1 Gleichbehandlungsgebot Der Verleiher ist verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden "wesentlichen Arbeitsbedingungen" einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren (§ 3 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium   23.12.2020 4 Wochen testen

Die Risiken einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung sind beträchtlich. Bei einer rechtlichen Wertung des Vertragsverhältnisses als Arbeitnehmerüberlassung wird nach § 10 Abs. 1 AÜG ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher (Auftraggeber/Generalunternehmer) fingiert. Daraus folgt, dass der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   21.01.2026 4 Wochen testen

Bei bestimmten Verstößen gegen das AÜG sind die Verträge zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer grundsätzlich unwirksam. Dies kann zur Folge haben, dass zum Schutz des Leiharbeitnehmers (unwiderleglich) ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher fingiert wird, wie bei einem Verstoß gegen die Erlaubnispflicht. Daneben sind ...mehr