Bei der Begutachtung werden die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten der Menschen in verschiedenen Lebensbereichen beurteilt. Die pflegefachlichen Kriterien werden in 6 Bereiche abgefragt:
Mobilität, z. B.
- körperliche Beweglichkeit (z. B. morgens aufstehen vom Bett und ins Badezimmer gehen oder Positionswechsel im Bett)
- Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs
- Treppensteigen
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, z. B.
- Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld
- Orientierung über Ort und Zeit
- Sachverhalte und begreifen
- Erkennen von Risiken
- andere Menschen im Gespräch verstehen
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, z. B.
- Unruhe in der Nacht
- Ängste und Aggressionen, die für sich und andere belastend sind
- Abwehr pflegerischer Maßnahmen
Selbstversorgung, z. B.
- selbstständiges Waschen und Ankleiden
- Essen und Trinken
- selbstständige Benutzung der Toilette
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, z. B.
- Fähigkeit, Medikamente selbst einnehmen zu können
- Blutzuckermessung selbst durchzuführen und deuten zu können
- Arzt selbstständig aufsuchen zu können
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte, z. B.
- Tagesablauf selbstständig gestalten zu können
- Kontakte mit anderen Menschen aufnehmen und pflegen
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