Bei der Begutachtung werden die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten der Menschen in verschiedenen Lebensbereichen beurteilt. Die pflegefachlichen Kriterien werden in 6 Bereiche abgefragt:

  1. Mobilität, z. B.

    • körperliche Beweglichkeit (z. B. morgens aufstehen vom Bett und ins Badezimmer gehen oder Positionswechsel im Bett)
    • Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs
    • Treppensteigen
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, z. B.

    • Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld
    • Orientierung über Ort und Zeit
    • Sachverhalte und begreifen
    • Erkennen von Risiken
    • andere Menschen im Gespräch verstehen
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, z. B.

    • Unruhe in der Nacht
    • Ängste und Aggressionen, die für sich und andere belastend sind
    • Abwehr pflegerischer Maßnahmen
  4. Selbstversorgung, z. B.

    • selbstständiges Waschen und Ankleiden
    • Essen und Trinken
    • selbstständige Benutzung der Toilette
  5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, z. B.

    • Fähigkeit, Medikamente selbst einnehmen zu können
    • Blutzuckermessung selbst durchzuführen und deuten zu können
    • Arzt selbstständig aufsuchen zu können
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte, z. B.

    • Tagesablauf selbstständig gestalten zu können
    • Kontakte mit anderen Menschen aufnehmen und pflegen

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