Begriff

Gesundheitsuntersuchungen dienen der Früherkennung von Krankheiten. Untersucht werden gesunde oder symptomlose Versicherte. Ziel ist es, Gesundheitsgefahren frühzeitig zu erkennen, um rechtzeitig einer Krankheit entgegenzuwirken (Krankheitsrisiken verhindern oder mindern, primäre Prävention). Zur Leistung gehören die ärztliche Erfassung und Bewertung des individuellen gesundheitlichen Risikoprofils, eine darauf abgestimmte präventionsorientierte Beratung und – sofern medizinisch angezeigt – eine Präventionsempfehlung. Gesundheitsuntersuchungen bei Kindern dienen der Früherkennung von wesentlichen und wirksam behandelbaren Erkrankungen und Entwicklungsstörungen im Kindes- und Jugendalter. Die Untersuchungen richten sich verstärkt darauf, gesundheitliche Belastungen und Risikofaktoren (z. B. Adipositas, unausgewogene Ernährung, Bewegungsmangel) zu erfassen. Die zahnärztlichen Kinder-Früherkennungsuntersuchungen helfen Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten zu erkennen. Zum Pflichtinhalt der Satzung gehört eine Bonusregelung, wenn Versicherte Gesundheits- oder Früherkennungsuntersuchungen beanspruchen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die gesetzlichen Grundlagen der Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen enthalten die §§ 25 bis 26 SGB V. Näheres regeln die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über

§ 65a SGB V verpflichtet die Krankenkassen Bonusregelungen in ihre Satzung aufzunehmen.

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