Die Teilnahme der Versicherten am DMP ist freiwillig. Der Versicherte wählt einen DMP-Arzt, der die Koordination der weiteren Behandlung übernimmt, unterschreibt eine Teilnahmeerklärung und seine Einwilligung zur Datenweitergabe. Diese Dokumente und die elektronisch erstellte Dokumentation werden vom Arzt an eine Datenstelle weitergeleitet. Arzt und Versicherte stimmen den weiteren Behandlungsverlauf und die Therapieziele ab, vereinbaren Folgetermine und bei Bedarf Schulungen. Die Versicherten können ihre Einwilligung jederzeit widerrufen.

 
Praxis-Tipp

Wahltarif

Die Krankenkassen haben den Versicherten, die an einem DMP teilnehmen, einen Wahltarif anzubieten. Dieser kann eine Prämienzahlung oder Zuzahlungsermäßigungen vorsehen.[1] Die für andere Tarife maßgebliche Mindestbindungsfrist von 1 bzw. 3 Jahren gilt hier nicht.

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