DMP wurde bisher für folgende Krankheiten eingeführt:

  • Brustkrebs,
  • Koronare Herzkrankheit (KHK),
  • Diabetes mellitus Typ 1,
  • Diabetes mellitus Typ 2,
  • chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD) und
  • Asthma bronchiale.

Für die Erkrankungen

  • chronische Herzinsuffizienz,
  • chronischer Rückenschmerz,
  • Depressionen,
  • Osteoporose und
  • rheumatoide Arthritis

wurden bisher die inhaltlichen Anforderungen festgelegt. Diese Programme befinden sich in der Umsetzungsphase und stehen noch nicht zur Verfügung.

2.1 Inhalte

Die Inhalte und die konkrete Ausgestaltung der DMP regelt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Form von Richtlinien. Die Details der inhaltlichen Anforderungen an die Programme erarbeitet der "Unterausschuss Disease Management Programme" mit Vertreter der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen unter Beteiligung von Patientenvertretern. Die Inhalte werden von Arbeitsgruppen mit externen klinisch tätigen Fachexperten unter Berücksichtigung der Bewertungen der medizinischen Evidenz vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)[1] vorbereitet.

2.2 Zulassung

Krankenkassen können einzeln, gemeinsam zu mehreren oder als Krankenkassenverband DMP durchführen, wenn diese vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zugelassen worden sind.

Im Rahmen des Zulassungsverfahrens prüft das BAS, ob die DMP und die hierzu geschlossenen Verträge den an sie gestellten Anforderungen genügen. Bei Änderungen der Richtlinien und Rechtsverordnungen sind die Programme und die zur Durchführung geschlossenen Verträge spätestens innerhalb eines Jahres anzupassen.

Zur praktischen Umsetzung der DMP entwickeln die Krankenkassen ein Programmkonzept und schließen Verträge mit

  • den Kassenärztlichen Vereinigungen,
  • einzelnen Ärzten,
  • Ärztenetzen oder
  • Krankenhäusern.

2.3 Teilnahme

2.3.1 Versicherte

Die Teilnahme der Versicherten am DMP ist freiwillig. Der Versicherte wählt einen DMP-Arzt, der die Koordination der weiteren Behandlung übernimmt, unterschreibt eine Teilnahmeerklärung und seine Einwilligung zur Datenweitergabe. Diese Dokumente und die elektronisch erstellte Dokumentation werden vom Arzt an eine Datenstelle weitergeleitet. Arzt und Versicherte stimmen den weiteren Behandlungsverlauf und die Therapieziele ab, vereinbaren Folgetermine und bei Bedarf Schulungen. Die Versicherten können ihre Einwilligung jederzeit widerrufen.

 
Praxis-Tipp

Wahltarif

Die Krankenkassen haben den Versicherten, die an einem DMP teilnehmen, einen Wahltarif anzubieten. Dieser kann eine Prämienzahlung oder Zuzahlungsermäßigungen vorsehen.[1] Die für andere Tarife maßgebliche Mindestbindungsfrist von 1 bzw. 3 Jahren gilt hier nicht.

2.3.2 Leistungserbringer

Jeder Arzt, der eine entsprechende Qualitätsanforderung erfüllt, kann sich freiwillig zur Teilnahme bei der Kassenärztlichen Vereinigung anmelden. Die jeweiligen Qualitätsanforderungen zu den DMP sind Bestandteil der "DMP-Anforderungen-Richtlinie".

Ein Bestandteil der Anforderungen sind die Schulungen der Leistungserbringer. Durch diese sollen die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele erreicht werden. Hierzu gehören vorrangig die vereinbarten Management-Komponenten, insbesondere bezüglich der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit. Außerdem haben die Vertragspartner

  • Anforderungen an die für die DMP relevante regelmäßige Fortbildung teilnehmender Leistungserbringer zu definieren und
  • die dauerhafte Mitwirkung der Leistungserbringer an DMP von entsprechenden Teilnahmebescheinigungen abhängig zu machen.

2.3.3 Dokumentation

Ein weiterer Bestandteil ist die Dokumentation. Das heißt die Patientendokumente (Teilnahmeerklärung und Datenschutzeinwilligung) und die elektronisch erstellte Dokumentation werden vom Arzt an eine Datenstelle weitergeleitet. Die elektronische Dokumentation ist eine Checkliste und ein Informationsspeicher für den Arzt. Sie dient auch zur Qualitätssicherung und Evaluation der Programme. Die Aufwendungen für Koordinierung, Dokumentation und Schulung werden dem Arzt extrabudgetär vergütet.

2.4 Evidenzbasierte Medizin (Evidence-based medicine)

Ein wesentlicher Inhalt von DMP ist die Behandlung auf der Grundlage der evidenzbasierten Medizin. Hierbei handelt es sich um eine Richtung der Medizin, bei der auf methodisch erbrachten und beurteilten Beweisen und damit auf der Grundlage wissenschaftlich nachgewiesener Wirksamkeit patientenorientierte Entscheidungen getroffen werden. Auf Basis dieser Methodik wurden medizinische Anforderungen für DMP entwickelt, die in den Richtlinien des G-BA festgeschrieben und als Versorgungsinhalte von DMP vertraglich verankert wurden.

2.5 Evaluation

In den DMP ist auch eine Evaluation vorgesehen. Sie erfolgt extern durch unabhängige Sachverständige, auf die sich das BAS mit den Verbänden der Krankenkassen verständigt hat.

  • Allgemeine Ortskrankenkassen,
  • die Knappschaft-Bahn-See,
  • Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie
  • Ersatzkassen

haben sich mit dem BAS für dieselben Sachverständigen entschieden. Da die Ergebnisse der Evaluation maßgeblich für die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der DMP-Anforderungen-Richtlinie sind, hat das BAS methodische Kriterien vorgegeben, um eine...

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