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Wassergesetz Sachsen / § 55 Abschnitt 3 Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen

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§ 55 Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen und wasserrechtliche Genehmigung (zu den §§ 50 und 60 Abs. 3 und 4 WHG)

 

(1) Für Wasserversorgungsanlagen gilt § 50 Abs. 4 WHG entsprechend.

 

(2) Die Errichtung und der Betrieb von Abwasseranlagen und überörtlich bedeutsamen Wasserversorgungsanlagen, einschließlich der überörtlichen Ver- und Entsorgungsleitungen, sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung derselben oder ihres Betriebs bedürfen der wasserrechtlichen Genehmigung.

 

(3) Die wasserrechtliche Genehmigungspflicht nach Absatz 2 entfällt für folgende Anlagen:

 

1.

Wasserversorgungsanlagen mit einer Kapazität von weniger als 300 m3 täglich oder Rohrleitungen mit weniger als 200 mm Nennweite,

 

2.

Anschlusskanäle für häusliches Abwasser bis zum Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage oder zur Vereinigung mit anderen Anschlusskanälen,

 

3.

Abwasserkanäle für nicht häusliches Abwasser, das nicht mit gefährlichen Stoffen belastet ist und keiner öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage zugeführt wird, wenn sie das Grundstück nicht verlassen,

 

4.

Kleinkläranlagen,

 

5.

abflusslose Gruben,

 

6.

Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser,

 

7.

Abwasseranlagen, die in einem bergrechtlichen Betriebsplan im Einvernehmen mit der zuständigen Wasserbehörde zugelassen werden,

 

8.

Anlagen, Anlagenteile oder technische Schutzvorkehrungen, die nach den Vorschriften des Bauproduktengesetzes oder anderer Rechtsvorschriften zur Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften, deren Regelungen über die Brauchbarkeit auch Anforderungen zum Schutz der Gewässer umfassen, in den Verkehr gebracht werden dürfen und das Zeichen der Europäischen Gemeinschaften (CE-Kennzeichen) tragen, das nach diesen Vorschriften zulässige und von den Ländern zu bestimmende Klassen und Leistungsstufen aufweist,

 

9.

Anlagen, Anlagenteile oder technische Schutzvorkehrungen, bei denen nach den bauordnungsrechtlichen Vorsc...

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