Ställe für die Intensivtierhaltung unterliegen den Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Ihre Errichtung und wesentliche Änderung sind nach diesem Gesetz genehmigungspflichtig. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens können die betroffenen Nachbarn ihre Rechte in Form von Einwendungen geltend machen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen