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Gewerberaummietverhältnis: Grundlagen und Besonderheiten ... / 1.2 Besonderheiten für Wohnungsgenossenschaften

Thomas Schlüter
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Für Wohnungsgenossenschaften ist darüber hinaus zu beachten, dass ggf. für die Gewerberaumvermietung das "Nichtmitgliedergeschäft" zugelassen sein muss.[1] Die Mustersatzung sieht diese Möglichkeit alternativ vor.[2]

Die Gewerberaumvermietung kann Auswirkungen auf die Steuerbefreiung von "Vermietungsgenossenschaften" haben (u. a. auf Körperschaft- und Gewerbesteuer), wenn Einnahmen aus anderen (steuerlich nichtbegünstigten) Geschäften als aus der Vermietung von Wohnraum an Mitglieder, die 10 %-Grenze übersteigen.

Genossenschaften sind zwar von der Körperschaftsteuer[3] und der Gewerbesteuer[4] befreit, soweit sie

  1. Wohnungen herstellen oder erwerben und sie den Mitgliedern aufgrund eines Mietvertrags oder aufgrund eines genossenschaftlichen Nutzungsvertrags zum Gebrauch überlassen;
  2. im Zusammenhang mit einer Tätigkeit im Sinne des Buchstabens a Gemeinschaftsanlagen oder Folgeeinrichtungen herstellen oder erwerben und sie betreiben, wenn sie überwiegend für Mitglieder bestimmt sind und der Betrieb durch die Genossenschaft notwendig ist.

Die Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer[5] ist (insgesamt) ausgeschlossen, wenn die Einnahmen des Unternehmens aus den in § 5 Abs. 1 Nr. 10 Satz 1 KStG nicht bezeichneten Tätigkeiten 10 % der gesamten Einnahmen übersteigen.[6] Zu den insoweit steuerlich nichtbegünstigten Tätigkeiten gehört auch die Gewerberaumvermietung, unabhängig davon, ob sie an Mitglieder oder Nichtmitglieder erfolgt.

[1] S. dazu im Einzelnen Schlüter/Luserke/Roth-Luserke, Handbuch Wohnungsgenossenschaften, 2. Auflage 2019, Abschn. 3.5.2.1 Abgrenzung Genossenschaftsrecht und Mietrecht, Rn. 271 ff. (mit Beschlussvorschlägen).
[2] § 2 Abs. 5 Mustersatzung für Wohnungsgenossenschaften.
[3] § 5 Abs. 1 Nr. 10 Satz 1 KStG.
[4] § 3 Nr. 15 GewStG.
[5] S. allgemein (d. h. un...

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