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Feuchtigkeitsschäden (Miete) / 1.4.1.2 Beheizung und Lüftung

Harald Büring
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Der Mieter muss die Wohnung ausreichend beheizen und lüften. Ist er längere Zeit ortsabwesend, muss er dafür sorgen, dass seine Wohnung durch einen Dritten regelmäßig gelüftet wird.[1]

 
Hinweis

Heizungseinstellung im Winter bei Abwesenheit des Mieters

Hinsichtlich der Beheizung genügt es, dass der Mieter bei längerer Abwesenheit im Winter die Heizung auf eine Temperatur einstellt, die bei gewöhnlichen Verhältnissen ausreicht, um ein Einfrieren der Anlage zu verhindern, und er zudem mit dem Vermieter vereinbart, dass dieser die Wohnung gelegentlich kontrolliert und bei zunehmender Kälte für eine verstärkte Beheizung sorgt.

War die Heizungsanlage nicht schadensanfällig, muss der Mieter nicht mit einem Heizungsausfall rechnen.[2]

Im Übrigen richtet sich die Intensität und Dauer von Beheizung und Lüftung nach

  • der Qualität der Wärmedämmung und
  • der Art der Ausstattung und
  • Möblierung der Räume.

Einen allgemein gültigen Richtwert gibt es aus diesem Grund nicht.

 
Praxis-Tipp

Hygrometer aufstellen

Jedoch kann zur Kontrolle der Lüftungsintensität ein Hygrometer hilfreich sein, das die relative Raumluftfeuchte anzeigt.

Nach neueren bauphysikalischen Erkenntnissen ist zwischen dem Lüften zum Luftaustausch und dem Lüften zur Raumentfeuchtung zu unterscheiden.[3]

 
Praxis-Tipp

Stoß- und Spaltlüftung anwenden

Für den Luftaustausch ist die sog. Stoßlüftung zu empfehlen, wobei die Heizung in Betrieb bleiben soll. Für die Raumentfeuchtung empfiehlt sich die Spaltlüftung. Dabei sollen die Fenster für eine begrenzte Zeit einen Spalt breit geöffnet werden.

Die Spaltlüftung ist vorteilhafter als die Kipplüftung, bei der die Fenster nur im oberen Bereich geöffnet sind. Bei der Spaltlüftung kann die kalte Luft im unteren Bereich einströmen und die verbrauchte warme Luft im oberen Bereich entweichen. Dauer und...

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