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Transfersozialpläne: Herausforderung oder Überforderung ... / 7.2 Verbleibende Remanenzkosten

Thomas Gerwert
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Bei den Remanenzkosten ist zu beachten, dass diese zu Beginn der Transfergesellschaft für die gesamte Laufzeit durch das abgebende Unternehmen auf Basis einer Projektkalkulation getragen werden. Einsparungen bei den Remanenzkosten entstehen jedoch durch vorzeitige Vermittlung der Mitarbeiter in den Arbeitsmarkt.. Diese Einsparungen sollten gezielt genutzt werden, um den Erfolg des Transferprojekts weiter zu fördern. Daher ist es wichtig festzulegen, wie mit den eingesparten Geldern verfahren wird.. Ein möglicher Ansatz ist, einen Teil der eingesparten Mittel als Anreizsystem, etwa in Form von „Sprinterprämien“, den Mitarbeitern zugutekommen zu lassen. Darüber hinaus können verbleibende Mittel in einen Härtefonds fließen. Dieser Fonds könnte dazu verwendet werden, Verlängerungen der Verweildauer in der Transfergesellschaft für besonders schwer vermittelbare Mitarbeiter zu finanzieren oder spezielle Unterstützungsleistungen anzubieten.

 
Praxis-Beispiel

Formulierungsvorschlag

Eingesparte Remanenzkosten, die nicht als "Sprinterprämie" ausgezahlt werden, fließen in einen Härtefond. Aus diesem Fond kann eine Verlängerung der Verweildauer in der Transfergesellschaft für Einzelpersonen oder Personengruppen finanziert werden. Über die konkrete Verwendung der Mittel entscheidet eine paritätisch besetzte Kommission von Unternehmensleitung und Betriebsrat. Es besteht kein Anspruch des/der einzelnen Mitarbeiters/Mitarbeiterin auf Mittel aus dem Härtefond und/oder auf eine Verlängerung. Eine etwaige Verlängerung ist zwingend an die Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 TzBfG gebunden.

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