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Transfersozialpläne: Herausforderung oder Überforderung ... / 7.2 Verbleibende Remanenzkosten

Thomas Gerwert
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Bei den Remanenzkosten ist zu berücksichtigen, dass diese in der Praxis zumeist zu Beginn der Transfergesellschaft für die gesamte Laufzeit durch das Unternehmen auf Basis einer Projektkalkulation gezahlt werden. Durch die vorzeitige Vermittlung in Arbeit werden im Verlauf der Transfergesellschaft Remanenzkosten eingespart. Daher ist es wichtig festzulegen, was mit den auf diesem Wege eingesparten Geldern geschehen soll. Ein Teil dieser eingesparten Mittel könnte als Anreizsystem in Form von "Sprinterprämien" den Beschäftigten zu Gute kommen. Darüber hinaus verbleibende Mittel können in einen Härtefond fließen, aus dem für einzelne Beschäftigte oder Beschäftigtengruppen z. B. eine Verlängerung der Verweildauer in der Transfergesellschaft finanziert werden kann oder spezielle Unterstützungsleistungen für besonders schwer vermittelbare Mitarbeiter.

 
Praxis-Beispiel

Formulierungsvorschlag

Eingesparte Remanenzkosten, die nicht als "Sprinterprämie" ausgezahlt werden, fließen in einen Härtefond. Aus diesem Fond kann eine Verlängerung der Verweildauer in der Transfergesellschaft für Einzelpersonen oder Personengruppen finanziert werden. Über die konkrete Verwendung der Mittel entscheidet eine paritätisch besetzte Kommission von Unternehmensleitung und Betriebsrat. Es besteht kein Anspruch des/der einzelnen Mitarbeiters/Mitarbeiterin auf Mittel aus dem Härtefond und/oder auf eine Verlängerung. Eine etwaige Verlängerung ist zwingend an die Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 TzBfG gebunden.

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