Zusammenfassung
Nach § 2 Abs. 7 ArbStättV sind Telearbeitsplätze vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit vereinbart haben und die benötigte Ausstattung mit Möbeln, Arbeitsmitteln und Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert ist. Für den Mitarbeiter in der Privatwohnung gilt unter bestimmten Bedingungen der gleiche Arbeits- und Gesundheitsschutz wie für den Kollegen im Betrieb. Der Arbeitgeber ist verantwortlich und muss dafür sorgen, dass die Räume angemessen professionell und ergonomisch ausgestattet sind. Der Erwerbstätige – Telearbeiter genannt – ist zu Beginn einer Unterweisung unterworfen. Der Begriff ist abzugrenzen zu mobiler Bildschirmarbeit, "Homeoffice" und Heimarbeit.
Anzuwenden sind das
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
- §§ 1, 2 und Anhang 6 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und
- das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
- DGUV-I 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung"
Darüber hinaus gilt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beim Umgang mit betriebsinternen Daten.
1 Grundlegende Begriffe
1.1 Telearbeit
Man spricht von Telearbeitsplatz, wenn
- ein Unternehmen den Büroarbeitsplatz ganz oder teilweise in das Haus oder die Wohnung eines Mitarbeiters verlagert,
- diesen über Telekommunikationsmittel anbindet und
- der Bildschirmarbeitsplatz vom Unternehmen eingerichtet und installiert ist und
- die Bedingungen in einer Vereinbarung geregelt sind.
Wenn die Arbeit nur an einem Telearbeitsplatz verrichtet wird, bezeichnet man das in der Wissenschaft auch als isolierte Telearbeit.
Telearbeit kann von einem Selbstständigen oder einem Arbeitnehmer als Organisationsform seiner Arbeit gewählt werden (vgl. Tab. 1).[1]
Begrifflichkeiten | Wo wird die Arbeitsleistung erbracht? | |
---|---|---|
1 | Isolierte Telearbeit | ausschließlich im Haus oder der Wohnung des Mitarbeiters |
2 | Alternierende Telearbeit | wechselweise am Telearbeitsplatz und in einem Büro der betrieblichen Arbeitsstätte. Dies ist die gängigste Form. |
3 | Mobile Telearbeit | an wechselnden Einsatzorten (z. B. von Außendienstmitarbeitern) |
4 | Telearbeit im Satellitenbüro | in einem wohnortnahen Büro außerhalb des Firmensitzes |
5 | On-site-Telearbeit | im Betrieb des Kunden (z. B. bei Beratungstätigkeiten) |
Tab. 1: Formen der Telearbeit in der Literatur[2] Telearbeit im Sinne der ArbStättV ist nur die, die im Privatbereich der Beschäftigten 1 + 2 stattfindet und durch eine Vereinbarung geregelt und vom Arbeitgeber installiert und eingerichtet wurde.
Keine Telearbeit im Sinne der ArbStättV sind folgende Fälle:
- wenn nicht alle für den Telearbeitsplatz geforderten Merkmale vorliegen;[3]
- Mitarbeiter, die zeitweise von zu Hause z. B. mit einem tragbaren Bildschirm arbeiten;
- Mitarbeiter, die in einem Satellitenbüro[4] oder Coworking-Center[5] arbeiten.
1.2 Andere Begriffe für abhängige Erwerbstätigkeit außerhalb der Betriebsräume des Arbeitgebers
1.2.1 Mobile Arbeit
Mobile Arbeit bezeichnet das Arbeiten an beliebigen Orten, unabhängig davon, ob sich ein Mitarbeiter dort aus tätigkeitsbezogenen oder im weitesten Sinne privaten Gründen aufhält. Mobiles Arbeiten kann danach sowohl in Räumen des Arbeitgebers stattfinden (aber außerhalb eines persönlich zugewiesenen Arbeitsplatzes) als auch zu Hause (aber ohne die Kennzeichen der Telearbeit: dem vom Arbeitgeber eingerichteten Arbeitsplatz und eine entsprechende vertragliche Regelung), v. a. aber auch unterwegs, z. B. während der Fahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Hotel, beim Kunden oder einfach an einem Ort der Wahl.
Weil es erst durch die digitale Vernetzung umfassend möglich geworden ist, von zu Hause oder unterwegs für den Arbeitgeber tätig zu sein, wird unter mobiler Arbeit i. d. R. die Arbeit mit (meist mobilen) Bildschirmgeräten (Notebook, Smartphone usw.) verstanden.
1.2.2 Homeoffice
Der englische Begriff meint einen Arbeitsplatz oder ein Arbeitszimmer im privaten Umfeld. In der Wohnung des...
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