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Telearbeitsplatz

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
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Zusammenfassung

 
Begriff

Nach § 2 Abs. 7 ArbStättV sind Telearbeitsplätze vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit vereinbart haben und die benötigte Ausstattung mit Möbeln, Arbeitsmitteln und Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert ist. Für den Mitarbeiter in der Privatwohnung gilt weitgehend der gleiche Arbeits- und Gesundheitsschutz wie für den Kollegen im Betrieb. Der Arbeitgeber ist verantwortlich und muss dafür sorgen, dass die Räume angemessen professionell und ergonomisch ausgestattet und die Beschäftigten unterwiesen sind. Der Begriff ist abzugrenzen zu mobiler Bildschirmarbeit, "Homeoffice" und Heimarbeit.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Anzuwenden sind das

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitszeitgesetz (ArbZG) als grundlegende Arbeitschutzgesetze
  • §§ 1, 2 und Anhang 6 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • ASR A6 "Bildschirmarbeit"
  • DGUV-R 115-401 "Branche Büroarbeit"
  • DGUV-I 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung"
  • DGUV-I 215-441 "Büroraumplanung – Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von Büros"

1 Grundlegende Begriffe

1.1 Telearbeit

Man spricht von Telearbeitsplatz, wenn

  • ein Unternehmen den Büroarbeitsplatz ganz oder teilweise in das Haus oder die Wohnung eines Mitarbeiters verlagert,
  • diesen über Telekommunikationsmittel anbindet und
  • der Bildschirmarbeitsplatz vom Unternehmen eingerichtet und installiert ist und
  • die Bedingungen in einer Vereinbarung geregelt sind.

Wenn die Arb...

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Bildschirmarbeitsplatz
Bildschirmarbeitsplatz

Zusammenfassung Begriff Bildschirmarbeitsplätze sind Arbeitsplätze, die sich in Arbeitsräumen befinden und mit mindestens einem Bildschirmgerät, einer Arbeitsfläche sowie ggf. einem Arbeitsstuhl (Mobiliar) und sonstigen Arbeitsmitteln (z. B. einem Telefon) ...

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