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Tarifvertrag Schlechtwetterlohn (Winterausfallgeld-Vorausleistung - WAG-VL) für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau

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Informationen über diesen Tarifvertrag

TV Schlechtwetterlohn, Garten-, Landsch.- u. Sportplatzbau, Bundesrepublik, 20.12.1995 (AVE-Anfang: 01.01.1996; AVE-Ende: 30.06.1998)

Nummer: 01101.090

Klassifizierung: TV Schlechtwetterlohn

Fachbereich: Garten-, Lanschafts- u. Sportplatzbau

Tarifgebiet: Bundesrepublik

Geltungsbereich: Arbeiter

Datum: 20. Dezember 1995

Vorgänger: 01101.004 u. 01161.042

AVE
AVE Anfang 01. Januar 1996
AVE Ende 30. Juni 1998

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 37 vom 22. Februar 1996

Bemerkung

  1. Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
  2. Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen für den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau

vom 9. Februar 1996

Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes werden im Einvernehmen mit dem Tarifausschuß die nachfolgend bezeichneten Tarifverträge, nämlich

b) der Tarifvertrag Schlechtwetterlohn (Winterausfallgeld-Vorausleistung) mit Protokollnotiz vom 20. Dezember 1995

für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland,

 

mit Wirkung vom 1. Januar 1996 mit den weiter unten stehenden Einschränkungen für allgemeinverbindlich erklärt.

 

Die Allgemeinverbindlicherklärung der Tarifverträge wird wie folgt eingeschränkt:

  1. Nicht erfaßt von der Allgemeinverbindlicherklärung der Tarifverträge werden Betriebe oder selbständige Betriebsabteilungen, die vom...

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