Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

GR v. 31.08.2017: BMI-Rundschreiben - Auswirkungen des M ... / Zusammenfassung

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
Betreff: Auswirkungen des Mindestlohngesetzes
hier: Neufassung der Hinweise
Bezug: Rundschreiben vom 28. Januar 2015 - D5-31000/20#8
Aktenzeichen: D 5 - 31000/20#18

Das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG - verkündet als Art. 1 des Tarifautonomiestärkungsgesetzes vom 11. August 2014, BGBl. I S. 1348) ist am 16. August 2014 in Kraft getreten. Zu den Auswirkungen des MiLoG wurden bereits im o. g. Bezugsrundschreiben Hinweise gegeben. Diese müssen infolge der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung neu gefasst werden.

Die vorliegende Neufassung der Hinweise berücksichtigt folgende Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sowie ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH):

  • Nach dem BAG-Urteil vom 25. Mai 2016 (5 AZR 135/16) ist der Mindestlohnanspruch aus § 1 Abs. 1 MiLoG dann erfüllt, wenn die für den Kalendermonat gezahlte Bruttovergütung den Betrag erreicht, der sich aus der Multiplikation der Anzahl der in diesem Monat tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden mit dem gesetzlichen Mindestlohn ergibt.
  • Zur Vergütung von Bereitschaftszeiten hat das BAG mit Urteil vom 29. Juni 2016 (5 AZR 716/15) entschieden, dass Bereitschaftszeit mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten ist.
  • Unter Bezugnahme auf das EuGH-Urteil vom 12. Februar 2015 (C-396/13 - Sähköalojen ammattiliitto) hat das BAG mit Urteil vom 21. Dezember 2016 (5 AZR 374/16) zudem entschieden, dass alle zwingend und transparent geregelten Gegenleistungen des Arbeitgebers für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers Bestandteile des Mindestlohns sind.

Daraus ergeben sich insbesondere folgende Konsequenzen für die Praxis:

  • Bereitschaftszeit ist mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten. Zur Überprüfung, ob der gesetzliche Mindestlohnanspruch erfüllt ist, ist das Bru...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TVöD Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
Sicher agieren: Schnelleinstieg in das Vergaberecht
Schnelleinstieg in das Vergaberecht
Bild: Haufe Shop

Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen müssen Transparenz und der wirtschaftliche Umgang der zur Verfügung stehenden Mittel gewährleistet sein. Dieses Buch zeigt Ihnen, wie Sie die Regelungen des Vergaberechts sicher und effizient umsetzen.


Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte Komplettlösungen TVöD Komplettlösungen TV-L Finanzen & Controlling Produkte Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren