Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BE v. 10./11.09.1996: Krankenversicherung der Rentner

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

TOP 1 Neugestaltung des KVdR-Meldevordruckes nach § 201 Abs. 1 SGB V

Sachstand

Der KVdR-Meldevordruck nach § 201 Abs. 1 SGB V sollte hinsichtlich der Umstellung des Meldeverfahrens in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner auf einen maschinellen Datenaustausch zum 1. Juli 1997 überarbeitet werden.

Dabei ist u. a. zu berücksichtigen, daß die den Rentenantrag aufnehmende Stelle den KVdR-Meldevordruck nach § 201 Abs. 1 SGB V weiterhin auszustellen und diesen an die Krankenkasse weiterzuleiten hat. Die Krankenkasse wird jedoch die entsprechende Meldung an den Rentenversicherungsträger maschinell abgeben. Durch diese Verfahrensweise entfällt die bisherige Durchschrift des KVdR-Meldevordruckes nach § 201 Abs. 1 SGB V.

Ferner wäre zu überdenken, inwieweit die sich auf der Rückseite befindlichen Angaben aufgrund der zukünftig zu praktizierenden Verfahrensweise noch erforderlich sind.

Angeregt wird daher, den KVdR-Meldevordruck nach § 201 Abs. 1 SGB V den Erfordernissen des maschinellen KVdR-Meldeverfahrens anzupassen.

Besprechungsergebnis:

Seitens der Besprechungsteilnehmer besteht Einvernehmen, bei der beabsichtigten Überarbeitung des Meldevordrucks u. a. darüber zu entscheiden, ob die bisherige Fassung vom Inhalt und von der Gestaltung her beibehalten werden oder ob eine umfassende Neukonzeption erfolgen soll. Entsprechende Vorschläge werden von den Krankenkassen an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte weitergeleitet.

Die von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte zusammengestellten Entwürfe werden Grundlage für die weitere Erörterung der Angelegenheit anläßlich der Besprechung des KVdR-Gremiums im Frühjahr 1997 sein.

TOP 2 Anrechenbare Vorversicherungszeiten für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR);

Vorlagebeschlüsse des Bundessozialgerichts an das Bundesverfassungsgericht vom 25.6.1996 zur Bewertung des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 SGB V i.d.F. des GSG

Sachstand

Das Bundessozialgericht hatte am 25.6.1996 in meh...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Diskriminierung / 7.2 Schadensersatz und Entschädigung
    1
  • Rahmen-TV, Maler- u. Lackiererhandwerk, Bundesrepublik o ... / §§ 38 - 44 ABSCHNITT VII Nah- und Fernentsendung
    1
  • BGM in kleinen und mittleren Unternehmen / 7 Umsetzung und Praxis des BGM in KMU – Best-Practice
    0
  • Entgelt-TV, Wach- u. Sicherheitsgewerbe, Sachsen-Anhalt, ... / § 6 Urlaub
    0
  • Frotscher/Geurts, EStG § 41c Änderung des Lohnsteuerabzugs / 2.2 Durchführung der Neuberechnung
    0
  • Jansen, SGB VI § 64 Rentenformel für Monatsbetrag der Rente / 2.1.1 Persönliche Entgeltpunkte nach Nr. 1
    0
  • Jung, SGB VII § 67 Voraussetzungen der Waisenrente / 2.3.1.2.6 Praktikum
    0
  • Sauer, SGB III § 79 Leistungen (außer Kraft)
    0
  • Sommer, SGB V § 65e Ambulante Krebsberatungsstellen / 2.1 Förderung (Abs. 1)
    0
  • Tillmanns/Mutschler, BEEG § 3 Anrechnung von anderen Ein ... / 2.1 Anrechnung von Mutterschaftsleistungen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)
    0
  • Wehrpflichtgesetz / § 53 [vom 01.12.2010 bis 31.12.2025]
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Personal
Haufe Shop: HR im Mittelstand
HR im MIttelstand
Bild: Haufe Shop

Das Buch liefert eine offene Bestandsaufnahme der Personalarbeit in KMU und zeigt, wie man sie wirklich voranbringt. Es klärt über typische Irrtümer auf, thematisiert Chancen und Herausforderungen und stellt Lösungen für erfolgreiche Veränderungsprozesse vor.


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren