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Verordnung zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen

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§ 1 Anwendungsbereich

 

(1) Diese Verordnung gilt für die in den Anlagen 1 und 2 genannten energieverbrauchsrelevanten Produkte, die während des Gebrauchs wesentliche unmittelbare oder mittelbare Auswirkungen auf den Verbrauch an Energie und gegebenenfalls an anderen wichtigen Ressourcen haben.

 

(2) Diese Verordnung gilt nicht für

 

1.

gebrauchte Produkte,

 

2.

Verkehrsmittel zur Personen- oder Güterbeförderung,

 

3.

Reifen,

 

4.

Etiketten, Beschriftungen, Leistungsschilder oder sonstige Informationen und Zeichen an Produkten, soweit diese nach anderen Rechtsvorschriften erforderlich sind oder aus Sicherheitsgründen angebracht werden, und

 

5.

Produkte, die ausschließlich zur Verwendung für militärische Zwecke bestimmt sind.

§ 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung

 

1.

sind energieverbrauchsrelevante Produkte

Gegenstände im Sinne des § 2 Nummer 1 Buchstabe a des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes vom 30. Januar 2002 (BGBl. I S. 570), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Mai 2012 (BGBl. I S. 1070) geändert worden ist;

 

2.

gilt als Lieferant

jede der in § 2 Nummer 8 des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes genannten natürlichen oder juristischen Personen;

 

3.

ist Händler

jede der in § 2 Nummer 12 Buchstabe a des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes genannten natürlichen oder juristischen Personen;

 

4.

ist Inbetriebnahme

die erstmalige bestimmungsgemäße Verwendung eines Produkts auf dem Unionsmarkt[1] [Bis 03.03.2021: die erstmalige Nutzung eines Produkts zu seinem beabsichtigten Zweck];

 

5.

ist Datenblatt

ein einheitliches Dokument, das Angaben über ein Produkt in gedruckter oder in elektronischer Form enthält[2] [Bis 03.03.2021: eine einheitliche Zusammenstellung von Angaben über ein bestimmtes Produkt];

 

6.

sind andere wichtige Ressourcen

Wasser, Chemikalien oder sonstige Ressourcen, das oder die da...

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