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Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlament ... / Art. 4 Begriffsbestimmungen

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Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

 

1.

[1]"Finanzinstitut" ein Unternehmen, das der Regulierung und Aufsicht gemäß den in Artikel 1 Absatz 2 genannten Gesetzgebungsakten der Union unterliegt;

Vom 13.01.2018 bis 31.12.2019:

1.

"Finanzinstitute" Kreditinstitute im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Wertpapierfirmen im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Finanzkonglomerate im Sinne des Artikels 2 Nummer 14 der Richtlinie 2002/87/EG, Zahlungsdienstleister im Sinne des Artikels 4 Nummer 11 der Richtlinie (EU) 2015/2366 sowie E-Geld-Institute im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 der Richtlinie 2009/110/EG; bezüglich der Richtlinie (EU) 2015/849 bezeichnet der Ausdruck "Finanzinstitute" Kreditinstitute und Finanzinstitute im Sinne des Artikels 3 Nummern 1 und 2 der Richtlinie (EU) 2015/849;

Bis 12.01.2018:

1.

"Finanzinstitute" Kreditinstitute im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2006/48/EG, Wertpapierfirmen im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2006/49/EG sowie Finanzkonglomerate im Sinne von Artikel 2 Absatz 14 der Richtlinie 2002/87/EG; bezüglich der Richtlinie 2005/60/EGbezeichnet der Ausdruck "Finanzinstitute" Kreditinstitute und Finanzinstitute im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 und Absatz 2 der genannten Richtlinie;

1a.[2]

 

1a.

"Wirtschaftsbeteiligter des Finanzsektors" ein in Artikel 2 der Richtlinie (EU) 2015/849 genanntes Unternehmen, das entweder ein "Finanzinstitut" im Sinne der Nummer 1 des vorliegenden Artikels oder des Artikels 4 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 oder ein "Finanzmarktteilnehmer" im Sinne des Artikels 4 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 ist;

 

2.

[3]"zuständige Behörden"

i)

zuständige Behörden im Sinne des Artikels 4 Absatz ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
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