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Tarifvertrag zur Minderung von Lohneinbußen in der Schlechtwetterzeit (TV Winterausgleichszahlung)

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Informationen über diesen Tarifvertrag

TV Winterausgleichszahlung, Baugewerbe, alte Bundesländer, 18.06.1990 (AVE-Anfang: 01.07.1990; AVE-Anfang: 31.12.1993)

Nummer: 14001.271

Klassifizierung: TV Winterausgleichszahlung

Fachbereich: Baugewerbe

Tarifgebiet: alte Bundesländer

Geltungsbereich: Arbeiter

Datum: 18. Juni 1990

Nachfolger: 14001.495

AVE
AVE Anfang 01. Juli 1990
AVE Ende 31. Dezember 1993

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 180 vom 25. September 1990

Bemerkung

  1. Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
  2. Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Wegen der bei den AVE-Einschränkungen in Bezug genommenen Bekanntmachungen siehe TV 14001.088.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifvertragswerken für das Baugewerbe

vom 13. September 1990

Aufgrund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes werden im Einvernehmen mit dem Tarifausschuß die nachfolgend bezeichneten Tarifvertragswerke, nämlich

e) der Tarifvertrag zur Minderung von Lohneinbußen in der Schlechtwetterzeit (Tarifvertrag Winterausgleichszahlung) vom 18. Juni 1990

für das Baugewerbe in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West),

 

mit Wirkung

 

zu Buchstaben c und e: vom 1. Juli 1990

 

mit den weiter unten stehenden Einschränkungen und Hinweisen für allgemeinverbindlich erklärt.

 

Die Allgemeinverbindlicherklärung der Tarifvertragswerke ergeht mit folgenden Maßgaben:

1. Die Allgemeinverbindlicherklärung wird auf Antrag gemäß den...

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