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Tarifvertrag über eine überbetriebliche Alters- und Invalidenbeihilfe im Dachdeckerhandwerk

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Informationen über diesen Tarifvertrag

TV Zusatzversorgung, Dachdeckerhandwerk, Bundesrepublik, 07.07.1978, i.d.F. vom 21.08.2003 (AVE-Anfang: 01.01.2004; AVE-Ende: 31.12.2005)

Nummer: 14211.284

Klassifizierung: TV Zusatzversorgung

Fachbereich: Dachdeckerhandwerk

Tarifgebiet: Bundesrepublik

Geltungsbereich: Arbeiter

Datum: 07. Juli 1978

Vorgänger: 14211.276

Nachfolger: 14211.294

AVE
AVE Anfang 01. Januar 2004
AVE Ende 31. Dezember 2005

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 216 vom 13. November 2004

Bemerkung

a) Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
b) Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertragswerkes für das Dachdeckerhandwerk

vom 3. November 2004

Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes wird im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss

der Tarifvertrag über eine überbetriebliche Alters- und Invalidenbeihilfe im Dachdeckerhandwerk vom 7. Juli 1978 in der Fassung der Änderungstarifverträge vom 10. November 1978, 31. Juli 1982, 21. Juni 1985, 31. August 1987, 16. Juni 1988, 24. Januar 1990, 18. März 1991, 27. April 1994, 30. September 1997, 26. Juni 1998, 23. Juni 1999, 15. November 2000, 29. August 2001, 30. September 2002 und 21. August 2003

mit Wirkung vom 1. Januar 2004 mit der weiter unten stehenden Einschränkung für allgemeinverbindlich erklärt.

Die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertragswerkes ergeht mit folgender Einschränkun...

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