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Tarifvertrag über das Verfahren der überbetrieblichen Zusatzversorgung im Betonsteingewerbe (Beton- und Fertigteilindustrie und Betonsteinhandwerk) Nordwestdeutschlands (Verfahrenstarifvertrag)

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Informationen über diesen Tarifvertrag

Verfahrens-TV Zusatzversorgung, Betonsteingewerbe, Nordwestdeutschland, 01.04.1986, i.d.F. vom 31.01.1995 (AVE-Anfang: 01.01.1995; AVE-Ende: 31.12.2004)

Nummer: 05142.131

Klassifizierung: Verfahrens-TV Zusatzversorgung

Fachbereich: Betonsteingewerbe

Tarifgebiet: Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein

Geltungsbereich: Arbeiter u. Angestellte

Datum: 01. April 1986

Vorgänger: 05142.019

Nachfolger: 05142.220

AVE
AVE Anfang 01. Januar 1995
AVE Ende 31. Dezember 2004

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 139 vom 27. Juli 1995

Bemerkung

  1. Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
  2. Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifvertragswerken für das Betonsteingewerbe Nordwestdeutschland

vom 24. Juli 1995

Aufgrund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes werden im Einvernehmen mit dem Tarifausschuß die nachfolgend aufgeführten Tarifverträge, nämlich

b) der Tarifvertrag über das Verfahren der überbetrieblichen Zusatzversorgung vom 1. April 1986 in der Fassung der Änderungstarifverträge vom 13. Dezember 1989, 10. Dezember 1990 und 31. Januar 1995

für das Betonsteingewerbe in Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein

mit Wirkung

zu Buchstabe b: vom 1. Januar 1995,

- das Tarifvertragswerk zu Buchstabe b mit der weiter unten stehenden Einschränkung -

für allgemeinverbindlich ...

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