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Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates

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[Vorspann]

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 192 Absatz 1,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses[1],

nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren[2],

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen[3] enthält Bestimmungen für die Verhütung schwerer Unfälle, die durch bestimmte Industrietätigkeiten verursacht werden könnten, sowie zur Begrenzung der Unfallfolgen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt.

(2) Schwere Industrieunfälle haben oft schwerwiegende Folgen, wie u. a. durch die Unfälle in Seveso, Bhopal, Schweizerhalle, Enschede, Toulouse und Buncefield belegt. Außerdem können die Auswirkungen über die nationalen Grenzen hinaus reichen. Es ist daher unbedingt sicherzustellen, dass geeignete vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden, um ein hohes Schutzniveau für Bürger, Gemeinden und Umwelt in der gesamten Union zu gewährleisten. Das bestehende hohe Schutzniveau muss daher zumindest gleich bleiben oder noch verbessert werden.

(3) Die Richtlinie 96/82/EG hat maßgeblich dazu beigetragen, Wahrscheinlichkeit und Folgen solcher Unfälle zu verringern, was wiederum das Schutzniveau in der gesamten Union angehoben hat. Eine Überprüfung der genannten Richtlinie hat bestätigt, dass die Häufigkeit schwerer Unfälle gleich geblieben ist. Die bestehenden Bestimmungen sind zwar im Großen und Ganzen für den Zweck angemessen, doch sind einige Änderungen erforde...

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