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Lohnsteuer-Richtlinien 1993 / 28. Zinsersparnisse und Zinszuschüsse (§ 3 Nr. 68 EStG 1987, § 52 EStG)

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(1) 1Nach § 3 Nr. 68 EStG 1987 waren bis einschließlich 1988 Zinsersparnisse bei einem unverzinslichen oder zinsverbilligten Arbeitgeberdarlehen sowie Zinszuschüsse des Arbeitgebers steuerfrei, wenn das Darlehen mit der Errichtung oder dem Erwerb einer eigengenutzten Wohnung in einem im Inland gelegenen Gebäude zusammenhing und soweit die Zinsersparnisse und Zinszuschüsse insgesamt 2 000 DM im Kalenderjahr nicht überstiegen. 2Für die Kalenderjahre 1989 bis 2000 ist § 3 Nr. 68 EStG 1987 nach der Übergangsregelung in § 52 EStG auf Zinsersparnisse und Zinszuschüsse bei Darlehen weiter anzuwenden, die der Arbeitnehmer vor dem 1. Januar 1989 erhalten hat, soweit die Vorteile nicht über die im Kalenderjahr 1988 gewährten Vorteile hinausgehen.

 

(2) 1Zinsersparnisse im Sinne des § 3 Nr. 68 EStG 1987 ergeben sich, wenn der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ein Darlehen zu einem Zinssatz von weniger als 4 v.H. erhält. 2Wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Damnum vereinbart, so ist für die Berechnung der Zinsersparnis vom Effektivzins auszugehen. 3Zinszuschüsse sind Leistungen, die der Arbeitnehmer im Hinblick auf ein von ihm aufgenommenes Darlehen von seinem Arbeitgeber erhält. 4Den Zinszuschüssen stehen die aus einer öffentlichen Kasse gezahlten Aufwendungszuschüsse gleich. 5Das sind Leistungen, die ein Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst von seinem Arbeitgeber im Rahmen der Wohnungsfürsorge zur Minderung der durch die Errichtung oder den Erwerb seiner Wohnung entstehenden laufenden Kosten erhält.

Zusammenhang zwischen Darlehen und Wohnung

 

(3) 1Der nach § 3 Nr. 68 EStG 1987 erforderliche Zusammenhang zwischen dem Darlehen und der Errichtung oder dem Erwerb einer Wohnung liegt auch vor, wenn das Darlehen

 

1.

zur Verbesserung der Wohnung bestimmt ist und die Verbesserung ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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