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Lohn- u. Gehalts-TV, Einzelhandel, Brandenburg, 09.06.19 ... / Informationen über diesen Tarifvertrag

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Lohn- u. Gehalts-TV, Einzelhandel, Brandenburg, 09.06.1995 (AVE-Anfang: 01.03.1996; AVE-Ende: 31.05.1999)

Nummer: 15323.008

Klassifizierung: Lohn- u. Gehalts-TV

Fachbereich: Einzelhandel

Tarifgebiet: Brandenburg

Geltungsbereich: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende

Datum: 09. Juni 1995

Vorgänger: 15323.006

AVE
AVE Anfang 01. März 1996
AVE Ende 31. Mai 1999

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 147 vom 08. August 1996

Bemerkung

  1. Der TV wurde geändert und teilweise beendet ab 01.07.1996 durch TV 15323.009.
  2. Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
  3. Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für den Einzelhandel

vom 12. Juli 1996

Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes wird im Einvernehmen mit dem Tarifausschuß des Landes Brandenburg

 

der Tarifvertrag über Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen für den Einzelhandel im Bundesland Brandenburg vom 9. Juni 1995

 

mit Wirkung vom 1. März 1996 mit den weiter unten stehenden Einschränkungen für allgemeinverbindlich erklärt.

 

Auf Antrag des Einzelhandelsverbands Land Brandenburg e.V. wird die Allgemeinverbindlicherklärung wie folgt eingeschränkt:

 

Die Allgemeinverbindlicherklärung erfaßt nicht die Betriebe und die selbständigen Betriebsabteilungen, die den Tarifverträgen der Konsumtarifgemeinschaft e.V. im Land Brandenburg unterliegen.

 

Die Allgemeinverbindl...

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